Jugendhilfe arbeitet vorrangig mit als benachteiligt und unterstützungswürdig klassifizierten Personen und Familien. Insbesondere die ambulante Einzelbetreuung wird häufig bei jungen Menschen eingesetzt, die aus verschiedensten Gründen vom Bildungssystem ausgesondert wurden. Inklusion bedeutet, dass die Einbeziehung dieser jungen Menschen in normale gesellschaftliche Abläufe Vorrang haben muss vor speziellen Förderangeboten. Als Reaktion auf die große Zahl an jungen Menschen, die den Weg durch das Bildungssystem nicht schaffen, haben sich zahlreiche Organisationen Sozialer Arbeit etabliert, deren Arbeit letztlich auf sozialem Ausschluss beruht. Inklusiv zu arbeiten heißt, primär auf Reintegration in Regelinstitutionen hinzuwirken.
Soziale Arbeit hat nicht nur mit Menschen zu tun, die durch gesellschaftliche Strukturen und Institutionen ausgeschlossen werden, sondern auch mit denjenigen, die Exklusion gegenüber anderen praktizieren. Ambulante Einzelbetreuung wird als Hilfemaßnahme bei jungen Menschen eingesetzt, die sich als intolerant, andere unterdrückend und gewalttätig zeigen. Dies kann sich als extremistische politische oder religiöse Position ausformen oder als abwertendes Alltagsverhalten gegenüber Behinderten, Menschen mit einer sexuellen Orientierung, die als abweichend bewertet wird, dem anderen Geschlecht, das als minderwertig klassifiziert wird o.ä. Hier besteht die Inklusionsfunktion der Betreuungspersonen darin, die individuellen Gründe für das jeweilige Exklusionsverhalten zu eruieren und eine Veränderung der zugrunde liegenden Einstellungen und des daraus folgenden Handelns anzubahnen, strukturell einzubetten und zu begleiten.
24 Dies wäre zum Beispiel eine Orientierung der ambulanten Jugendhilfe an Sauberkeits- und Bildungsnormen der Mittelschicht.
25 So das Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“, das im § 31 SGB VIII als Leitprinzip der Sozialpädagogischen Familienhilfe formuliert ist.
26 So die Orientierung an Autonomie (vgl. Dewe, Otto 2002, Oelerich, Schaarschuch 2005) und Empowerment (Helming, Schattner, Blüml 19993: 183ff,).
27 Auf der Internetseite des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge werden einige Informationen zum Case Management bereit gestellt. Darüber hinaus bietet die Seite www.casemanager.devon Prof. Dr. Peter Löcherbach verschiedene Informationen über Standards, Organisationen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Texte zum Download.
28 Die Terminologie variiert je nach Autor, wobei die wesentlichen Schritte übereinstimmen. Hier wird die Terminologie von Löcherbach verwendet.
29 Unter dem „doppelten Mandat“ der Sozialen Arbeit verstand man seit den 70er Jahren eine Verpflichtung der Fachkräfte gegenüber dem Staat auf der einen und den Adressatinnen und Adressaten auf der anderen Seite. Dies wurde als Gegensatz angesehen. Neuere Ansichten gehen von einer doppelten Loyalität aus, die zwar in Spannung steht, aber zwei Seiten einer Medaille bildet (Heiner 2004: 37).
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