Michael Borgolte - Weltgeschichte als Stiftungsgeschichte

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Was bewegt Menschen dazu, auf einen Teil ihres Besitzes zu verzichten? Warum geben Sie Geld und Gut weg? Zu allen Zeiten und in allen Kulturen stifteten Menschen Vermögen – für das Allgemeinwohl, aber auch für ihr Andenken und Seelenheil. Sie unterstützen Arme und Kranke, fördern religiöse Kulte oder Kunst und Wissenschaft. Stiftungen sind ein grundlegendes soziales Phänomen, an dem sich das Gefüge der ganzen jeweiligen Gesellschaft ablesen lässt.
Der Universalhistoriker Michael Borgolte, der sich seit Jahrzehnten mit weltweiten gesellschaftlichen Vergleichen beschäftigt, legt die erste Weltgeschichte der Stiftungen vor, von 3000 v.Chr. bis 1500 n.Chr. und vom Alten Ägypten über Persien, die Induskulturen und China bis zum Judentum, dem Islam und nicht zuletzt, breit ausgeführt, zum christlichen Mittelalter. Das monumentale Werk „Weltgeschichte der Stiftungen“ ist die Frucht der Forschungen von rund 30 Jahren und das Ergebnis des Austauschs mit Expert/innen vieler Fächer und Länder.

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Der saṃsāra -, also Seelenwanderungsglaube, und die damit zusammenhängende karman - oder Vergeltungslehre sind je für sich genommen und in ihrer unaufhebbaren Verknüpfung die einzigen ‚dogmatischen‘ Kernlehren des Hinduismus, die auch das indische Kastenwesen begründet haben.477 Selbst wenn beide Lehren ebenso bei den Griechen begegnen, zeichnen sie sich, wie Max Weber gezeigt hat, in Indien durch eine konsequent rationale Durchführung aus: „Alle (rituellen oder ethischen) Verdienste und Verschuldungen des Einzelnen bilden [in Indien] eine Art von Kontokorrent, dessen Saldo unweigerlich das weitere Schicksal der Seele bei der Wiedergeburt bestimmt, und zwar ganz genau proportional dem Maß des Überschusses der einen oder der anderen Seite des Kontos. ‚Ewige‘ Belohnungen oder Strafen kann es also unmöglich geben: Sie wären ja absolut unproportional einem endlichen Tun. Im Himmel sowohl wie in der Hölle kann man nur endliche Zeit sein. Und beide spielen überhaupt nur eine Nebenrolle. Der Himmel war wohl ursprünglich nur ein Brahmanen- und ein Kriegerhimmel. Der Hölle aber konnte auch der übelste Sünder durch rein rituelle und äußerst bequeme Mittel: das Aussprechen bestimmter Formeln in der Todesstunde, auch durch andere (sogar unwissentlich und durch den Feind), entgehen. Hingegen gab es schlechthin keinerlei rituelles Mittel und überhaupt keine (innerweltliche) Tat, durch die man sich der Wiedergeburt und dem Wiedertod entziehen konnte. Die universell verbreitete Vorstellung, dass Krankheit, Gebrechen, Armut, kurz alles, was im Leben gefürchtet wurde, Folgen selbstverschuldeter, bewusster oder unbewusster, magisch relevanter Verfehlungen seien, wurde hier zu der Anschauung gesteigert: dass das gesamte Lebensschicksal des Menschen eigenste Tat sei. Und da der Augenschein allzu sehr dagegen sprach, dass die ethische Vergeltung innerhalb jedes einzelnen Lebens im Diesseits sich vollziehe, so lag nach Durchbildung des Seelenwanderungsgedankens die Konzeption sehr nahe und wurde von den Brahmanen, zuerst offenbar als esoterische Lehre, vollzogen: dass Verdienste und Verschuldungen früherer Leben das jetzige, solche des jetzigen Lebens das Schicksal im künftigen Erdenleben bestimmen (…). Und hier liegt nun der entscheidende Zusammenhang mit der Kastenordnung (…). Der Einzelne wird in der Kaste geboren, welche er sich in einem früheren Leben durch sein Verhalten verdient hat (…). Ein korrekt gläubiger Hindu wird im Hinblick auf die klägliche Lage eines zu einer unreinen Kaste Gehörigen nur den Gedanken haben: Er hat besonders viele Sünden aus früherer Existenz abzubüßen. Dies hat aber die Kehrseite: dass das Mitglied der unreinen Kaste vor allem auch an die Chance denkt, durch ein kastenrituell exemplarisches Leben seine sozialen Zukunftschancen bei der Wiedergeburt verbessern zu können.“478

Das letzte Ziel des menschlichen Lebens ist aber nach hinduistischer Auffassung, sich von dem Kreislauf von Geburt und Wiedergeburt in der diesseitigen Welt und dem mit ihm verbundenen Leiden zu befreien.479 Für diese ‚Befreiung‘ wird vor allem das Nomen mokṣa verwandt, das in etwa den Begriffen ‚Vollendung‘, ‚Heil‘ und ‚Erlösung‘ in anderen Religionen entspricht. Nach der Lehre der Upanischaden erreicht man die Befreiung, wie in der Forschung formuliert worden ist, „indem man erkennt, dass das eigene Selbst ( ātman ) und das Universum, das All-Eine ( brahman ) im innersten Wesen identisch sind.“480 Tatsächlich wird brahman in den Upanischaden meist für die letzte Ganzheit alles Bestehenden gebraucht, so dass es auch mit dem ātman identisch ist:481 „Brahman, siehst du, ist die ganze Welt“, heißt es in einer der Upanischaden,482 während anderswo ein Vater seinen Sohn belehrt: „Das ist das, was du bist.“483 Während die Umschreibungen der ‚Befreiung‘ vom Wiedergeburtskreislauf, also die negativen Bestimmungen, recht einheitlich formuliert werden, variieren die positiven Metaphern und Wendungen für die Erlösung stärker. Man liest vom „Gehen zum brahman “, vom „Erreichen des höchsten Lichts“, „Unsterblichwerden“, Erlangen „der Welt des Brahmā“ und „der vollkommenen Wunschlosigkeit“, „Genießen des himmlischen Paradieses“, ja der Vereinigung mit der „göttlichen Person“. Neben Vorstellungen vom vollständigen Verlust der Individualität wird manchmal auch die Bewahrung der besonderen Seele betont.484

In der religiösen Literatur des Hinduismus entfalteten sich im Laufe der Jahrhunderte stark divergierende Lehren über die Erlösung. In der modernen Wissenschaft hat man drei verschiedene Ansätze unterschieden.485 Im Mittelpunkt der ‚pluralistischen‘ Richtung steht eine unendliche Vielfalt spiritueller Selbstheiten (‚Seelen‘; ātman ); das einzelne Selbst hat zwar die Welt des Leidens hinter sich gebracht, bleibt aber für sich allein und hat auch in Theorien, wo ein Gott anerkannt wird, mit diesem keine Gemeinschaft und kann von diesem keinen Segen erwarten. Die ‚transtheistischen‘ Schulen verkünden hingegen die Einheit des Befreiten mit dem eigenschaftslosen, also auch nicht theistischen brahman . Das individuelle ātman geht hier nicht im brahman auf, sondern „ mokṣa bedeutet die Erkenntnis, dass das einzelne Selbst, das einheitlich allen Wesen als innerstes Bewusstsein innewohnt, mit dem brahman identisch ist und immer identisch gewesen ist“.486 Mit wenigen Ausnahmen sind alle Spuren der früheren Individualität des Befreiten ausgelöscht. Zum Dritten begegnen ‚theistische‘ Denkschulen besonders in der Zeit des sogenannten Mittelalters und bald danach. Im Allgemeinen akzeptieren sie eine Vielfalt spiritueller Selbstheiten, die durch die ‚Befreiung‘ eine ewige und glückselige Gemeinschaft (aber keine Identität) mit der Gottheit erlangen können. Dies geschieht in einem himmlischen Reich, das die diesseitige Welt transzendiert. Der Befreite erscheint hier auch nicht ganz körperlos, sondern bekleidet mit einem spirituellen Leib, der aus reinem Sein besteht. Einige Theoretiker markieren unterschiedliche Grade der Beziehung mit der Gottheit bei der ‚Befreiung‘: Aufenthalt in demselben Reich, Partizipation an göttlichen Eigenschaften, Gottesnähe, Annahme einer göttlichen Gestalt und Vereinigung mit Gott. Der Theologe Madhva unterscheidet bei den Seelen Stufen der Seligkeit, je nach dem Stand ihrer Würdigkeit; derselbe Gelehrte vertrat aber auch die Ansicht, dass manche niemals dem Kreislauf der Wiedergeburten entgehen können, während andere zur ewigen Hölle eingehen müssen.

Trotz dieser Varianten ist überaus deutlich, was die hinduistischen Lehren über Erlösung und Unsterblichkeit etwa von Christentum, Judentum und Islam unterscheidet. Zum einen handelt es sich um eine Selbsterlösungslehre; durch eigenes Verdienst kann der Mensch eine automatische Vergeltung durch eine bessere diesseitige Existenzform und zum Schluss sogar die ‚Befreiung‘ erlangen, ohne auf einen richtenden – und gnädigen – Gott angewiesen zu sein. Zum anderen ist der Lohn meistens nicht ein ewiges Leben in Seligkeit, sondern im Gegenteil die Erlösung von jeglichem Leben sowie von dem damit verbundenen Tod. Das erlöste Selbst oder die Seele wird nach der Befreiung, wenn das auch nicht für alle Lehren gilt, nicht individuell erhalten und verklärt, sondern kehrt ins All-Eine zurück oder geht darin auf. Jedenfalls steht in den hinduistischen Erlösungslehren gerade nicht wie etwa im Christentum das individuelle Seelenheil im Sinne des ewigen Lebens der unverwechselbaren Persönlichkeit im Mittelpunkt der Botschaften.487

Das gesamte Lebensschicksal des Menschen liegt nach indischer Auffassung in der Hand des Einzelnen; durch gute Werke sammelt er Verdienste ( puṇya ) an, was ihm schon im Diesseits zugutekommen und Erlösung bringen kann. „Nach dem karman -Gesetz (wirkt) der Tatvergeltungsmechanismus automatisch.“488 Wer also beispielsweise einen Brahmanenpriester oder einen hinduistischen Tempel beschenkt,489 ist weder auf die Fürbitten seiner Adressaten angewiesen noch erwartet er das Heil als göttliche Remuneration. Das Mauss’sche Gesetz, dass jede Gabe nach einer Gegengabe verlangt, ist hier außer Kraft gesetzt.490 Trotzdem sind aus Indien nach Hunderten, wenn nicht Tausenden zählende Stiftungen „an Brahmanenpriester ohne erkennbaren Tempelbezug sowie Stiftungen im Kontext von Tempeln und Schreinen hinduistischer Gottheiten“ überliefert.491 Die Renaissance des vedischen Brahmanismus, die ans Ende des indischen Altertums um die Mitte des 6. Jahrhunderts u. Z. datiert wird,492 beruhte selbst maßgeblich auf einer vor allem königlichen Stiftungstätigkeit, durch die sich das Brahmanentum über den gesamten asiatischen Subkontinent ausbreitete:493 „Nicht in allen, aber in der Mehrzahl der brahmanischen Dotationen ist der Stiftungszweck explizit festgehalten. Wenn eine solche Zwecksetzung erfolgte, dann ist stets davon die Rede, dass die betreffenden Brahmanenpriester in die Lage versetzt werden sollten, ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Durchführung der vedischen Opfer nachkommen zu können.“494 Seit dem 11./12. Jahrhundert sind Stiftungen für Brahmanen oder Brahmanengruppen und hinduistische Tempel in Kombination überliefert.495 Stiftungen an hinduistische Göttertempel wurden tatsächlich nicht an die Gebäude beziehungsweise Institutionen, sondern an die Göttinnen und Götter selbst gerichtet. „Unterschieden werden können Stiftungen an Viṣṇu, Śiva, den Sonnengott sowie verschiedene lokale weibliche und männliche Gottheiten.“496 Alle religiösen Stiftungen sollten aber „dem Anwachsen des religiösen Verdienstes ( puṇya ) der Eltern und der eigenen Person ( mātāpitror ātmanaś ca puṇyābhivṛddhaye )“ dienen.497

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