3.Kirchliche Schulen
4.Institutionalisierte Frauenarbeit
5.Kirchenmusikalische Verbände und Windsbacher Knabenchor
6.Der Evangelische Presseverband für Bayern e. V
7.Wissenschaftliche Vereine
8.Evangelisches Siedlungswerk in Bayern
2. Abschnitt Kirchliche Stiftungen
§ 54Ortskirchliche Stiftungen, Pfründestiftungen und sonstige kirchliche Stiftungen
1.Rechtsgrundlagen und Arten
2.Ortskirchliche Stiftungen
3.Örtliche Pfründestiftungen und landeskirchliche Pfründestiftung
4.Sonstige kirchliche Stiftungen
Kapitel 5 Die Landeskirche
1. Abschnitt: Die kirchenleitenden Organe und ihre Aufgaben
§ 55Arbeitsteilige Kirchenleitung
1.Strukturmodelle evangelischer Kirchenleitung
2.Kirchenleitung in arbeitsteiliger Gemeinschaft und gegenseitiger Verantwortung
3.Leitungsverantwortung auf Zeit
4.Kirchenleitung nach römisch-katholischer Lehre
§ 56Die Landessynode
1.Der Ort der Landessynode im Verfassungsaufbau
2.Wahl und Zusammensetzung der Landessynode
3.Aufgaben der Landessynode
4.Arbeitsweise, Beschlussfassung, Ausschüsse
5.Verhältnis der Landessynode zu den anderen kirchenleitenden Organen
6.Unterschiede zwischen politischem Parlament und Synode
§ 57Der Landessynodalausschuss
1.Rechtsstellung
2.Aufgaben
3.Zusammensetzung
4.Arbeitsweise
§ 58Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin
1.Das Bischofsamt nach evangelisch-lutherischem Verständnis – geschichtliche Entwicklung
2.Rechtsstellung und Aufgaben
3.Wahl und Amtszeit
§ 59Der Landeskirchenrat
1.Zusammensetzung und Arbeitsweise
2.Aufgaben des Landeskirchenrates
2. Abschnitt: Landeskirchliche Verwaltung und Rechnungsprüfung
§ 60Landeskirchenamt und Landeskirchenstelle
1.Das Landeskirchenamt
2.Die Landeskirchenstelle
§ 61Das Rechnungsprüfungsamt
1.Rechtsstellung
2.Zuständigkeit und Aufgaben
3. Abschnitt: Rechtsetzung – Rechtsschutz
§ 62Kirchengesetze – Verordnungen – Bekanntmachungen
1.Grundsätzliches
2.Kirchengesetze und Verordnungen
3.Ausführungsbestimmungen
§ 63Des Gesetzgebungsverfahren
1.Gesetzesinitiative
2.Behandlung der Gesetzentwürfe
3.Beratung und Beschlussfassung durch die Landessynode
4.Ausfertigung und Verkündung von Kirchengesetzen
§ 64Rechtsschutz (einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht)
1.Kirchlicher und staatlicher Rechtsschutz
2.Verfassungsstreitsachen
3.Verwaltungsangelegenheiten
4.Lehrbeanstandungsverfahren
5.Disziplinargerichtsbarkeit
6.Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht
7.Streitigkeiten aus dem Kirchlichen Arbeitsrecht
Kapitel 6 Das kirchliche Finanzwesen – Kirchensteuerrecht
1. Abschnitt: Der landeskirchliche Haushalt
§ 65Der Haushalt der ELKB – Überblick über Erträge und Aufwendungen
1.Haushaltsplan und Jahresabschluss
2.Erträge und Aufwendungen
3.Publizität des Haushalts
2. Abschnitt: Das Kirchensteuerrecht
§ 66Rechtliche und geschichtliche Grundlagen
1.Allgemeines
2.Rechtsgrundlagen
3.Historischer Grund der Kirchensteuer
§ 67Arten der Kirchensteuer
1.Überblick
2.Maßstabsteuern und Höhe der Kirchenumlagen
3.Zu den Kirchenumlagen im Einzelnen
4.Das besondere Kirchgeld
5.Das (Orts-)Kirchgeld
§ 68Erhebung, Festsetzung und Verwaltung der Kirchenumlagen
1.Grundsätze
2.Zuständigkeiten: Staatliche Finanzämter und Kirchensteuerämter
3.Festsetzung der Kirchensteuern
4.Rechtsmittel
§ 69Kirchensteuer in der Diskussion
1.Kirchensteuern und staatliche Neutralität
2.Religionsfreiheit
3.Förderung im Rahmen kulturstaatlicher Verantwortung
4.Kircheneigene Steuererhebung
5.Verstoß gegen Datenschutz?
6.Abhängigkeit von Maßstabsteuern
7.Freiwillige Gaben oder Beiträge statt Kirchensteuern?
8.Kirchensteuer und europäisches Umfeld
9.Fazit
3. Abschnitt: Finanzausgleich
§ 70Innerkirchlicher Finanzausgleich innerhalb von ELKB und EKD
1.Finanzausgleich innerhalb der ELKB
2.Finanzausgleich innerhalb der EKD
TEIL C DIE KIRCHLICHEN ZUSAMMENSCHLÜSSE
§ 71Überblick über die kirchlichen Zusammenschlüsse
1.Zusammenschlüsse in Deutschland
2.Weltweite Zusammenschlüsse
3.Ökumenische Zusammenarbeit in Europa
§ 72Zusammenschlüsse in Deutschland
1.Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
2.Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
§ 73Die weltweiten Zusammenschlüsse
1.Der Lutherische Weltbund (LWB)
2.Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK)
TEIL D HINWEISE ZUR BEARBEITUNG KIRCHENRECHTLICHER FÄLLE
1.Einführung – Begriff der Subsumtion – Auslegung von Rechtsnormen – Anwendungsbeispiele
2.Umgang mit der Rechtssammlung („RS“) – Zitierweise
3.Lösungshinweise zu den Fallbeispielen
Allgemeine Literatur
Verzeichnis juristischer Fachbegriffe
Abkürzungsverzeichnis
Sach- und Personenverzeichnis
Gut 25 Jahre nach dem Erscheinen der gemeinsam mit Gerhard Grethlein, Hartmut Böttcher und Werner Hofmann verantworteten Erstauflage dieses Buches wird nun endlich eine Neuauflage vorgelegt. Angesichts der Vielzahl der in der Zwischenzeit eingetretenen grundlegenden Rechtsänderungen – von der Reform der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern 1999/2000 angefangen bis hin zur erfreulicherweise deutlich fortgeschrittenen Rechtsvereinheitlichung in der EKD – war eine umfassende Überarbeitung unvermeidlich.
Kontinuität zur Vorauflage wird insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten gewahrt:
–Selbstverständlich liegt diesem Buch weiterhin die Überzeugung zugrunde, dass das Kirchenrecht eine dienende Funktion zur Erfüllung des der Kirche anvertrauten Verkündigungsauftrags hat. So soll das Kirchenrecht eine Ordnung für Zusammenleben und Zusammenarbeit zur Verfügung stellen, die der Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags in der konkreten Situation und unter den Umständen unserer Zeit förderlich ist und die Kirche, Gemeinden und Mitarbeitende vor Schaden bewahrt. Evangelisches Kirchenrecht ist indes weithin Recht der zweckmäßigen Gestaltung und kann bzw. muss ggf. bei sich verändernden Umständen im Interesse wirksamer kirchlicher Aufgabenwahrnehmung auch geändert werden ( ecclesia semper reformanda ).
–Die Neuauflage folgt den Grundstrukturen der bisherigen Darstellung des evangelischen Kirchenrechts in Bayern, orientiert sich allerdings noch stärker an der Gliederung der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Ausführungen von Hartmut Böttcher in der Erstauflage zum Verfassungsrecht, zum Baulastrecht und zum Kirchensteuerrecht (dort §§ 1–11, 49, 63–66) sind mit seinem Einverständnis in wesentlichen Teilen übernommen und lediglich insbesondere unter Einbeziehung der neueren Rechtsetzung und Rechtsprechung fortgeschrieben worden.
–Nach wie vor ist es das Ziel dieses Buches, Studierenden, Vikaren und Vikarinnen, Pfarrern und Pfarrerinnen, Beschäftigten in der kirchlichen Verwaltung sowie allen weiteren beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unserer Kirche, nicht zuletzt auch den Mitgliedern gemeinde- und kirchenleitender Organe einen möglichst einfachen Zugang zum in und für die Kirche geltenden Recht zu verschaffen, aber auch Verständnis für Notwendigkeit und Grenzen des Rechts zu vermitteln. Denn auch in der Kirche ist den Gefahren einer quantitativ reichen, qualitativ aber eher armen Rechtsetzungspraxis zu begegnen. Vor allem gilt es zu erkennen: Nicht alles und jedes kann und darf förmlich geregelt werden; insbesondere können noch so detaillierte Vorschriften die Vernunft des billig und gerecht denkenden Menschen, die achtsame und um Verständigung und Interessenausgleich bemühte persönliche Kommunikation und den Mut zur Entscheidung nach sorgfältiger Klärung der Sach- und Rechtslage keinesfalls ersetzen! Ob überhaupt eine (zusätzliche) rechtliche Regelung oder eine Rechtsänderung erforderlich ist, sollte zur Vermeidung unnötigen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwands und einer der „Kirche der Freiheit“ nicht gemäßen Überregulierung stets sorgfältig geprüft werden; gerade dafür muss man aber das geltende Recht und die Erwägungen, auf denen es beruht, tatsächlich gut kennen. Nicht selten können im Alltag auftretende Rechtsprobleme durch eine konsequentere Anwendung des geltenden Rechts oder durch schlichte Auslegung gelöst werden. Schon Nikolaus von Kues (Cusanus) hat die Erfahrung gemacht: „Non deficiunt canones, sed executiones.“ 1
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