Jens M. Schmittmann - Steuerstrafrechtliche Risiken in Krise und Insolvenz

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Steuerstrafrechtliche Risiken in Krise und Insolvenz: краткое содержание, описание и аннотация

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Sanierung und Restrukturierung erhalten in Deutschland 2021 einen auf dem Recht der Europäischen Union basierenden neuen Rahmen. Auch das Insolvenzrecht wird grundlegend reformiert, insbesondere im Bereich der Haftung der geschäftsleitenden Organe. Berater müssen in Krise und Insolvenz stets neben den betriebswirtschaftlichen Effekten und zivilrechtlichen Konsequenzen auch die steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Auswirkungen beachten. Die steuerlichen Pflichten gehen spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über (§§ 155, 80 InsO). Der Insolvenzverwalter wird Vermögensverwalter mit der Folge, dass ihn die steuerlichen Pflichten nach § 34 Abs. 1 i.V. mit Abs. 3 AO treffen. Ihre Erfüllung ist gefahrgeneigt – leicht werden Steuer- und Strafrechtsrisiken übersehen und es drohen Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs steuerstraf- oder bußgeldrechtlicher Verfehlungen.
Der unachtsame Umgang mit steuerlichen Pflichten kann für den Insolvenzverwalter erhebliche Folgen haben. Sie können von der Rufschädigung über die persönliche Haftung gegenüber der Finanzverwaltung bis hin zu Geld- und Haftstrafen reichen. Die Einhaltung der Pflichten hingegen trägt zur Vermeidung von Ermittlungsverfahren bei und sichert die Reputation der Beteiligten.
Die Autoren stellen unter Berücksichtigung der laufenden Entwicklung in der Abgabenordnung, der Insolvenzordnung und dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz die steuerstrafrechtlichen Risiken in Krise und Insolvenz dar. Sie geben dem Einsteiger und auch dem erfahrenen Praktiker wertvolle Handlungsempfehlungen und bieten zudem professionelle Analysen möglicher Fallstricke. Das Buch wird sowohl Insolvenzverwaltern als auch Beratern schnell als hilfreicher Begleiter im Schnittstellenbereich zwischen Steuer- und Insolvenzrecht unentbehrlich.

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Steuerstrafrechtliche Risiken

in Krise und Insolvenz

von

Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bernadette Duda, LL.M.

Düsseldorf

Professor Dr. Jens M. Schmittmann

Essen

2., aktualisierte Auflage 2021

Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

ISBN: 978-3-8005-1784-8

Steuerstrafrechtliche Risiken in Krise und Insolvenz - изображение 1 Steuerstrafrechtliche Risiken in Krise und Insolvenz - изображение 2

© 2021 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main

www.ruw.de

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Druck: WIRmachenDRUCK GmbH, Backnang

Printed in Germany

Vorwort

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (RL [EU] 2019/1023) vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz; ABl. EU L 172 vom 26. Juni 2019, S. 18) hat in ganz Europa neue Impulse für die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gesetzt. In Deutschland wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vom 20. Dezember 2020 (BGBl. I 2020, 3256ff.) nicht nur das Gesetz über den Sanierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt, sondern auch die Insolvenzordnung (InsO) vielfältig geändert.

Fortan stehen Unternehmen zur Restrukturierung beginnend mit der Möglichkeit der Sanierungsmoderation nach StaRUG über die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten nach StaRUG auch die bislang schon bekannten Möglichkeiten der vorläufigen Eigenverwaltung sowie des Schutzschirmverfahrens nach der InsO und schließlich auch das Insolvenzplanverfahren im eröffneten Insolvenzverfahren zur Verfügung. Damit wird die Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz von Unternehmern noch deutlich komplexer, zumal sich auch steuerliche Fragen unterschiedlichster Art anschließen. Da den Beteiligten vielfach das Bewusstsein für ihre strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf steuerliches Fehlverhalten fehlt, thematisiert dieses Buch die steuerstrafrechtlichen Risiken. Den Beteiligten drohen Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Vorwurfes steuerstrafrechtlicher Verfehlungen, wenn sie als Geschäftsleiter, aber auch als (vorläufiger) Insolvenzverwalter steuerliche Pflichten verletzen. Hinzu kommt die neue zivilrechtliche Warn- und Hinweispflicht der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen (§ 102 StaRUG)

Besondere Gefahren drohen im Insolvenzverfahren, da die unternehmenstypischen Pflichten, die der Insolvenzverwalter übernimmt, vielfältig sind. Deshalb besteht insbesondere bei Fortführung von Unternehmen in der vorläufigen Insolvenz und im eröffneten Insolvenzverfahren die Gefahr, dass er branchentypische Strafbarkeitsrisiken übersieht. Der (vorläufige) Insolvenzverwalter kann Strafbarkeitstatbestände verwirklichen, die ihm nicht präsent sind. Eine Schuldbefreiung aus Unkenntnis erfolgt nicht. Die Konsequenzen eines strafgerichtlichen Urteils erschöpfen sich regelmäßig nicht in der Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Auch berufsgerichtliche Konsequenzen und ein Reputationsverlust, insbesondere auch beim Insolvenzgericht, treffen den Berater und Insolvenzverwalter häufig nicht minder schwer.

Der Berater des Geschäftsleiters und der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter haben stets die Grenzen zu beachten, innerhalb derer sie die Beratung und Insolvenzverwaltung risikofrei durchführen können. Dazu gehören auch der professionelle Abstand zu Gestaltungsmöglichkeiten sowie die freundlich-kritische Distanz zu den Wünschen des Beratenen. Die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Ermittlungsbehörden im Zusammenwirken mit deren Bereitschaft, schwierige wirtschaftliche Felder zu betreten, sollten Geschäftsleiter, Berater und Insolvenzverwalter stets dazu anhalten, die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen jedweder Zeit im Blick zu halten.

Der unachtsame Umgang mit den steuerrechtlichen Pflichten in allen Verfahrensabschnitten kann nicht nur zu empfindlichen Strafen führen, sondern ebenso zur Verwirklichung von Haftungstatbeständen.

Soweit die Begriffe „Steuerpflichtiger“, „Anzeigender“, „Erklärender“ etc. verwendet werden, ist darunter neben dem Geschäftsleiter aufgrund der besonderen Pflichtenstellung auch der erklärungspflichtige Insolvenzverwalter zu verstehen.

Das Buch befindet sich auf dem Rechtsstand April 2021 und soll sowohl Insolvenzverwaltern als auch Beratern ein hilfreicher Begleiter im Schnittbereich Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierungsrecht sein.

Duisburg/Essen, Juni 2021 Bernadette DudaJens M. Schmittmann
Kapitel A Einleitung

I. Grundlagen

1

Im folgenden Abschnitt werden im Überblick die (1.) rechtlichen Grundlagen sowie (2.) die wirtschaftliche Bedeutung von Insolvenzverfahren dargestellt.

1. Rechtliche Grundlagen

a) Entwicklung der Insolvenzordnung

2

Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung vom 5.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 2866), die zuletzt durch Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I 2020, S. 3328) geändert worden ist, geregelt.

3

Die Insolvenzordnung ist gemäß § 335 InsO i.V.m. Art. 110 Abs. 1 nach Maßgabe des Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung vom 5.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 2911), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I 2020, S. 3328) geändert worden ist, in Kraft getreten.

4

Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 22.12.2020 (BGBl. I 2020, S. 3256) wurde das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz – StaRUG) geschaffen sowie eine Vielzahl von Gesetzen geändert.

5

Durch das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz werden nicht nur die Anforderungen an Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern gesetzlich geregelt, sondern erstmals auch im deutschen Recht ein Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ohne die obligatorische Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geschaffen. Ebenfalls neu ist die Einführung einer Sanierungsmoderation sowie der gesetzlichen Regelung zu Frühwarnsystemen.

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