Michael Jesser - Das Niedersächsische Kommunalrecht

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Erfolgreiche Klausurvorbereitung im Kommunalrecht
Das Kommunalrecht zählt zu den prüfungsrelevantesten Bereichen in Studium und kommunaler Ausbildung. Oft bestehen Unsicherheiten, wann welches Tatbestandsmerkmal zu prüfen ist und wie die konkrete Prüfungsleistung aussieht. Der Autor stellt den Prüflingen mit den Prüfungsschemata und Musterklausuren eine Arbeitshilfe für die erfolgreiche Prüfungsvorbereitung zur Verfügung.
Für Studium und Ausbildung in Niedersachsen
Das Praxislehrbuch gibt zunächst einen Überblick über die prüfungsrelevanten Rechtsbereiche des Kommunalrechts. Grundlage hierfür sind die Curricula der Lehrgänge an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) und am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. (NSI). Dann wird der Prüfungsaufbau erläutert und anhand von Musterklausuren zu folgenden Themen ergänzt:
formelle und materielle Rechtmäßigkeit
Handlungsempfehlungen für die Hauptverwaltungsbeamten
Einschreiten der Kommunalaufsicht
Aufbaumuster und Prüfungsklausuren
Damit können Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine qualifizierte Gliederung ihrer jeweils anzufertigenden Prüfungsleistung erstellen. Die hilfreichen Aufbaumuster sind aber nicht nur in einer typischen Klausursituation anwendbar, sondern können darüber hinaus auch uneingeschränkt für Aktenvorträge und Referate genutzt werden.
Erfahrener Dozent – kompetenter Autor
Der Autor hat nach Abschluss seines Studiums zum Diplomfinanzwirt (FH) das Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen erfolgreich abgeschlossen. Er war u.a. als Leiter des Rats- und Rechtsamtes der Stadt Wolfsburg tätig, bevor er seine hauptamtliche Lehrtätigkeit am NSI und der HSVN aufnahm. Dort ist er institutioneller Vizepräsident, Leiter des Bildungszentrums Braunschweig und u.a. Fachkoordinator für das Kommunalrecht.

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Das Niedersächsische Kommunalrecht

Aufbaumuster und Prüfungsklausuren

Prof. Dr. Michael Jesser

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche - фото 1

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.deabrufbar.

Print ISBN 978-3-415-07083-7

E-ISBN 978-3-415-07085-1

© 2021 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © luismolinero – stock.adobe.com

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart

Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden

www.boorberg.de

Vorwort

Mit dem vorliegendem Prüfungslehrbuch soll dem vielfältig geäußerten Wunsch von Studentinnen und Studenten sowohl der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) als auch des Niedersächsischen Studieninstituts e. V. (NSI) nachgekommen werden, eine Anhandgabe in der Form von Aufbaumustern wie auch Musterklausuren für das Kommunalrecht zu erhalten. So legt der Autor in seiner Eigenschaft als Fachkoordinator für Kommunalrecht an der HSVN und des NSI eine Zusammenstellung der wichtigsten Aufbaumuster im Kommunalrecht vor. Speziell dieses Studienfach zählt mit zu den prüfungsrelevantesten Bereichen in der kommunalen Ausbildung. Insofern wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine erfolgreiche Prüfung empfohlen, sich speziell vertiefte Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet zu erarbeiten. Allerdings führt selbst ein breit angelegtes Wissen über mögliche Rechtsgrundlagen nicht automatisch zu einer guten Prüfungsleistung, wenn z. B. der gewählte Aufbau nicht stimmig ist. Insofern wird den Studentinnen und Studenten bzw. Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern eine Orientierung für einen gelungenen Prüfungsaufbau geboten.

Ebenso werden vertiefte Kenntnisse im vorliegenden Rechtsgebiet auch speziell von den Ausbildungsverwaltungen gefordert, um einen späteren Einsatz in der Praxis gewährleisten zu können. So wird die Anfertigung von Vorlagen für die Organe der Kommune auch in der Zukunft ein Hauptaufgabenfeld der Absolventinnen und Absolventen sein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind daher auch für einen späteren Einsatz in der Praxis gut beraten, sich speziell mit den Problemstellungen dieses Rechtsgebiets auseinanderzusetzen.

Das vorliegende Praxislehrbuch bietet zunächst jeweils anhand der Curricula der Lehrgänge an der HSVN und des NSI einen Überblick über die prüfungsrelevanten Rechtsbereiche des Kommunalrechts. Sodann wird der Prüfungsaufbau erläutert und anhand von Musterklausuren ergänzt. Dadurch soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein wichtiges Instrument an die Hand gegeben werden, um eine qualifizierte Gliederung ihrer jeweils anzufertigenden Prüfungsleistung erstellen zu können. Dabei sind die Aufbaumuster nicht nur in einer typischen Klausursituation zu verwenden, sondern können auch in der Regel uneingeschränkt für Aktenvorträge und Referate verwendet werden.

Ich hoffe, sowohl den Studentinnen und Studenten der HSVN als auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des NSI mit dem vorliegenden Prüfungslehrbuch speziell die Unsicherheit nehmen zu können, wie eine Prüfungsleistung aus dem Bereich des Kommunalrechts anzufertigen ist. Insofern verknüpfe ich die Erstellung des Werkes mit der Hoffnung, ihnen sowohl einen kleinen Baustein zur Unterstützung für einen erfolgreichen Studienabschluss an die Hand zu geben als auch für die spätere praktische Arbeit eine Erinnerungshilfe zu bieten. Zum Schluss noch einen besonderen Dank an meine großartigen Söhne David und Simon Jesser für die notwendigen Formatierungsarbeiten.

Braunschweig im Jahr 2021 Der Autor

Inhalt

A. Die Curricula an der HSVN und am NSI

B. Prüfungsleistung im Kommunalrecht

I. Die kommunalrechtliche Klausur I. Die kommunalrechtliche Klausur In der kommunalrechtlichen Klausur wird der Prüfling vornehmlich mit einem Aktenauszug konfrontiert, der aus einem Sitzungsprotokoll und anderen Anlagen wie der Hauptsatzung oder der Geschäftsordnung der Vertretung besteht. Nun gilt es für den Prüfling die Sitzung der Vertretung und gemäß der Aufgabenstellung einzelne Tagesordnungspunkte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dabei zeichnen sich je nach Lehrgang vornehmlich drei Klausurtypen ab. Beim ersten Klausurtypus besteht die Aufgabenstellung darin, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit eines Tagesordnungspunktes zu überprüfen. Insofern hat der Prüfling ein Rechtsgutachten zu erstellen, wobei lediglich ein Tagesordnungspunkt zunächst in formeller Hinsicht und daran anschließend in materieller Hinsicht zu überprüfen ist. Besteht die Fallfrage darin, dass mehr als ein Tagesordnungspunkt zu überprüfen ist, so wird dem Prüfling dringend empfohlen, keine parallele Prüfung der Tagesordnungspunkte vorzunehmen. Vielmehr sollte er – nicht zuletzt aus Gründen der Übersichtlichkeit – quasi mehrere Rechtsgutachten nacheinander abfassen. So ist zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt ein eigenes Rechtsgutachten zu erstellen. Erst am Ende der Klausur wird ein Gesamtergebnis abgefasst. Beim zweiten Klausurtypus soll der Prüfling eine Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten abgeben. Hier wird die Klausur in den Prüfungsaufbau des § 88 I NKomVG eingekleidet, wobei letztendlich die Prüfung des einzelnen Tagesordnungspunktes bzw. der Tagesordnungspunkte inzidenter zu erfolgen hat. Ferner ist die Prüfung insofern umfangreicher, da sie am Ende noch Aussagen zur zu ergreifenden Rechtsfolge inklusive der notwendigen Ermessensabwägung beinhaltet. Der dritte Klausurtypus befasst sich mit der Situation der Kommunalaufsicht. Hier wird der Prüfling vor die Situation gestellt, dass sie bzw. er als Beschäftigte bzw. als Beschäftigter der Aufsicht eine Sitzungsniederschrift einer Sitzung der Vertretung einer Kommune vorgelegt bekommt, die sie bzw. er letztendlich in rechtlicher Hinsicht bewerten muss. Hier ist als Einstieg in die Klausur das Aufbaumuster für eine Beanstandung nach § 173 NKomVG zu wählen. Aber auch hier wird inzidenter die Rechtmäßigkeit der einzelnen Tagesordnungspunkte geprüft. Wie beim Klausurtypus zwei endet die Klausur mit der Darstellung der Rechtsfolge inklusive der vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsprüfung.

II. Der praktische Fall und das Referat II. Der praktische Fall und das Referat Speziell bei den Verwaltungsfachangestellten wird als Prüfungsleistung ein praktischer Fall durchgespielt, in dem der Prüfling in die Rolle eines kommunalen Bediensteten schlüpft, die bzw. der entweder eine Beratung gegenüber einer Bürgerin bzw. einem Bürger oder einer anderen bzw. einem anderen kommunalen Bediensteten durchzuführen hat. Der Prüfling erhält zunächst einen Aktenauszug und kann sich auf das durchzuführende Rechtsgespräch entsprechend vorbereiten. Ebenso wie bei der Klausur sollte er auch hier den Aufbau der Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit vor Augen haben, um dem Gespräch eine entsprechende Stringenz geben zu können. Hinsichtlich der Ableistung von Referaten als Lehrgangsleistung ist auf die jeweilige Fragestellung abzustellen. Prüfungen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Vertretung werden entsprechend dem Klausuraufbau dargestellt. Für Referate zu allgemeinen kommunalen Fragestellungen kann auf die allgemeinen Lehren der Rechtsanwendung Bezug genommen werden, da das Kommunalrecht insofern keine Besonderheiten zum übrigen Verwaltungsrecht vorhält.

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