C. Die Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Vertretung
I. Verbandszuständigkeit
1. Sachliche Zuständigkeit
2. Örtliche Zuständigkeit
II. Organzuständigkeit
III. Beschlussfähigkeit
1. Die grundsätzliche Möglichkeit der Erweiterung der Tagesordnung
2. Die Erweiterung der Tagesordnung aufgrund eines Eilfalls
3. Die Erweiterung der Tagesordnung aufgrund eines dringenden Falls
a) Zu Beginn der Sitzung
b) Durch Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit
c) Vorliegen eines dringenden Grundes
IV. Vorbereitung durch den Hauptausschuss
V. Abstimmung oder Wahl
1. Die Abstimmung
2. Die Wahl
VI. Mitwirkungsverbot
1. Anwendbarkeit des § 41 NKomVG
2. Persönlicher Anwendungsbereich
3. Sachlicher Anwendungsbereich
4. Ausnahmetatbestände
5. Rechtsfolge
6. Aufbaumuster für die Prüfung eines Mitwirkungsverbotes
VII. Öffentlichkeit
VIII. Sonstiges
D. Die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit
E. Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten
I. Prüfungseinstieg
II. Aufbaumuster für das Einschreiten der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten
F. Beanstandung der Kommunalaufsicht
I. Prüfungseinstieg
II. Aufbaumuster für die Beanstandung
G. Musterklausuren
I. Die Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit
Fragestellung
Sachverhalt
Lösungshinweis
II. Die Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten bei einem Beschluss
Fragestellung
Sachverhalt
Lösungshinweis
III. Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten bei mehreren Beschlüssen
Fragestellung
Sachverhalt
Lösungshinweis
IV. Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten bei mehreren Beschlüssen mit Ausschussbesetzung
Fragestellung
Sachverhalt
Lösungshinweis
V. Das Einschreiten der Kommunalaufsicht bei einem Beschluss
Fragestellung
Sachverhalt
Lösungshinweis
VI. Das Einschreiten der Kommunalaufsicht bei mehreren Beschlüssen
Fragestellung und Sachverhalt
Lösungshinweis
H. Sonstiges
I. Die beratenden Ausschüsse
1. Die Sitzverteilung nach § 71 II NKomVG
Ausgangsfall
Abwandlung
2. Die Sonderregel des § 71 III NKomVG
3. Die Sitzverteilung nach § 71 IV NKomVG
4. Die Besetzung von gemischten Ausschüssen nach § 71 VII NKomVG
5. Der Ausschussvorsitz nach § 71 VIII NKomVG
6. Aktueller Gesetzesentwurf vom 26. 04. 2021
Ausgangsfall
Abwandlung
II. Beschließende Ausschüsse nach § 76 III NKomVG
III. Die konstituierende Sitzung der Vertretung
IV. Satzungen
1. Die Prüfung von Satzungsbeschlüssen
2. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Satzung
I. Die praktische Prüfung der Verwaltungsfachangestellten
Aufgabenstellung
A. Die Curricula an der HSVN und am NSI
Im ersten Trimester werden im Bachelorstudiengang „ Allgemeine Verwaltung“im Modul „Staats- und Kommunalrecht I“ – Teilmodul „Kommunalrecht I“ folgende Qualifikationsziele angestrebt und folgende Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts behandelt:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Teilmoduls können die Studierenden:
– die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung generell und anhand verschiedener Einzelfälle erklären
– die Aufgaben der Kommunen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis bestimmen und voneinander abgrenzen
– die Zusammensetzung und die Arbeitsabläufe innerhalb der Kommunalorgane und sonstigen Gremien der Kommune bestimmen
– die Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns überprüfen
– die Problemfelder bei Aufgaben der Kommunen nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. demografischer Wandel, sinkende Bereitschaft zur Wahrnehmung von Ehrenämtern) erfassen
Inhalte:
– Garantie der kommunalen Selbstverwaltung
– Kommunen und deren Aufgaben (eigener und übertragener Wirkungskreis)
– Organe der Kommunen, insbesondere Wahl, Aufgaben und Zusammensetzung
– Entscheidung kommunaler Organe und Überprüfung deren Rechtmäßigkeit
Die Inhalte sind im Rahmen der Präsenzlehre und des Selbststudiums zu bearbeiten, wobei die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen hat, dass sie bzw. er nach Abschluss der Veranstaltung über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Die nachfolgenden Aufbaumuster sollen dabei als Hilfestellung dienen, sind jedoch nicht schematisch auf den Einzelfall anzuwenden.
Im vierten Trimester werden im Bachelorstudiengang „Allgemeine Verwaltung“im Modul „Staats- und Kommunalrecht II“, Teilmodul „Kommunalrecht II“ folgende Qualifikationsziele und Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts vermittelt:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden
– die verschiedenen Aufsichtsmittel hinsichtlich deren Voraussetzungen und deren Anwendung voneinander unterscheiden
– die Rechte der Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Bürgerinnen bzw. Bürger erfassen und voneinander abgrenzen
– Satzungen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen
Inhalte:
– Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, Arten und Anwendung von Aufsichtsmitteln
– Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Bürgerinnen bzw. Bürger (inklusive Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid)
– Satzungsrecht (insbesondere Rechtmäßigkeit von Satzungen)
Im sechsten Trimester werden im Bachelorstudiengang „Allgemeine Verwaltung“im Modul „Staats- und Kommunalrecht II“, Teilmodul „Kommunalrecht II“ folgende Qualifikationsziele und Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts vermittelt:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden
– die verschiedenen Formen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen voneinander unterscheiden
– das Zusammenspiel der Organe und sonstigen Gremien der Kommune nicht nur auf rechtlicher Basis, sondern auch in den praktischen Abläufen verstehen
Inhalte:
– wirtschaftliche Betätigung von Kommunen
– praktische Betrachtung des Zusammenspiels der Organe und sonstigen Gremien der Kommune
Ergänzt wird die Vorlesung um eine Übung zum Kommunalrecht, die die Erarbeitung von Rechtsgutachten anhand öffentlich-rechtlicher Fälle mit den inhaltlichen Schwerpunkten der Veranstaltungen „Kommunalrecht II und III“ zum Inhalt hat.
Im Bachelorstudiengang „ Verwaltungsbetriebswirtschaft“ werden im Trimester 1 im Modul „Staats- und Kommunalrecht I“, Teilmodul „Kommunalrecht I“ folgende Qualifikationsziele angestrebt und folgende Inhalte behandelt:
Qualifikationsziele:
Nach Abschluss des Teilmoduls können die Studierenden:
– die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung generell und anhand verschiedener Einzelfälle erklären
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