Michael Jesser - Das Niedersächsische Kommunalrecht

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Erfolgreiche Klausurvorbereitung im Kommunalrecht
Das Kommunalrecht zählt zu den prüfungsrelevantesten Bereichen in Studium und kommunaler Ausbildung. Oft bestehen Unsicherheiten, wann welches Tatbestandsmerkmal zu prüfen ist und wie die konkrete Prüfungsleistung aussieht. Der Autor stellt den Prüflingen mit den Prüfungsschemata und Musterklausuren eine Arbeitshilfe für die erfolgreiche Prüfungsvorbereitung zur Verfügung.
Für Studium und Ausbildung in Niedersachsen
Das Praxislehrbuch gibt zunächst einen Überblick über die prüfungsrelevanten Rechtsbereiche des Kommunalrechts. Grundlage hierfür sind die Curricula der Lehrgänge an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) und am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. (NSI). Dann wird der Prüfungsaufbau erläutert und anhand von Musterklausuren zu folgenden Themen ergänzt:
formelle und materielle Rechtmäßigkeit
Handlungsempfehlungen für die Hauptverwaltungsbeamten
Einschreiten der Kommunalaufsicht
Aufbaumuster und Prüfungsklausuren
Damit können Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine qualifizierte Gliederung ihrer jeweils anzufertigenden Prüfungsleistung erstellen. Die hilfreichen Aufbaumuster sind aber nicht nur in einer typischen Klausursituation anwendbar, sondern können darüber hinaus auch uneingeschränkt für Aktenvorträge und Referate genutzt werden.
Erfahrener Dozent – kompetenter Autor
Der Autor hat nach Abschluss seines Studiums zum Diplomfinanzwirt (FH) das Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen erfolgreich abgeschlossen. Er war u.a. als Leiter des Rats- und Rechtsamtes der Stadt Wolfsburg tätig, bevor er seine hauptamtliche Lehrtätigkeit am NSI und der HSVN aufnahm. Dort ist er institutioneller Vizepräsident, Leiter des Bildungszentrums Braunschweig und u.a. Fachkoordinator für das Kommunalrecht.

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C. Die Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Vertretung

I. Verbandszuständigkeit

1. Sachliche Zuständigkeit

2. Örtliche Zuständigkeit

II. Organzuständigkeit

III. Beschlussfähigkeit

1. Die grundsätzliche Möglichkeit der Erweiterung der Tagesordnung

2. Die Erweiterung der Tagesordnung aufgrund eines Eilfalls

3. Die Erweiterung der Tagesordnung aufgrund eines dringenden Falls

a) Zu Beginn der Sitzung

b) Durch Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit

c) Vorliegen eines dringenden Grundes

IV. Vorbereitung durch den Hauptausschuss

V. Abstimmung oder Wahl

1. Die Abstimmung

2. Die Wahl

VI. Mitwirkungsverbot

1. Anwendbarkeit des § 41 NKomVG

2. Persönlicher Anwendungsbereich

3. Sachlicher Anwendungsbereich

4. Ausnahmetatbestände

5. Rechtsfolge

6. Aufbaumuster für die Prüfung eines Mitwirkungsverbotes

VII. Öffentlichkeit

VIII. Sonstiges

D. Die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit

E. Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten

I. Prüfungseinstieg

II. Aufbaumuster für das Einschreiten der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten

F. Beanstandung der Kommunalaufsicht

I. Prüfungseinstieg

II. Aufbaumuster für die Beanstandung

G. Musterklausuren

I. Die Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit

Fragestellung

Sachverhalt

Lösungshinweis

II. Die Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten bei einem Beschluss

Fragestellung

Sachverhalt

Lösungshinweis

III. Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten bei mehreren Beschlüssen

Fragestellung

Sachverhalt

Lösungshinweis

IV. Handlungsempfehlung für die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. den Hauptverwaltungsbeamten bei mehreren Beschlüssen mit Ausschussbesetzung

Fragestellung

Sachverhalt

Lösungshinweis

V. Das Einschreiten der Kommunalaufsicht bei einem Beschluss

Fragestellung

Sachverhalt

Lösungshinweis

VI. Das Einschreiten der Kommunalaufsicht bei mehreren Beschlüssen

Fragestellung und Sachverhalt

Lösungshinweis

H. Sonstiges

I. Die beratenden Ausschüsse

1. Die Sitzverteilung nach § 71 II NKomVG

Ausgangsfall

Abwandlung

2. Die Sonderregel des § 71 III NKomVG

3. Die Sitzverteilung nach § 71 IV NKomVG

4. Die Besetzung von gemischten Ausschüssen nach § 71 VII NKomVG

5. Der Ausschussvorsitz nach § 71 VIII NKomVG

6. Aktueller Gesetzesentwurf vom 26. 04. 2021

Ausgangsfall

Abwandlung

II. Beschließende Ausschüsse nach § 76 III NKomVG

III. Die konstituierende Sitzung der Vertretung

IV. Satzungen

1. Die Prüfung von Satzungsbeschlüssen

2. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Satzung

I. Die praktische Prüfung der Verwaltungsfachangestellten

Aufgabenstellung

A. Die Curricula an der HSVN und am NSI

Im ersten Trimester werden im Bachelorstudiengang „ Allgemeine Verwaltung“im Modul „Staats- und Kommunalrecht I“ – Teilmodul „Kommunalrecht I“ folgende Qualifikationsziele angestrebt und folgende Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts behandelt:

Qualifikationsziele:

Nach Abschluss des Teilmoduls können die Studierenden:

– die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung generell und anhand verschiedener Einzelfälle erklären

– die Aufgaben der Kommunen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis bestimmen und voneinander abgrenzen

– die Zusammensetzung und die Arbeitsabläufe innerhalb der Kommunalorgane und sonstigen Gremien der Kommune bestimmen

– die Rechtmäßigkeit kommunalen Handelns überprüfen

– die Problemfelder bei Aufgaben der Kommunen nicht nur rechtlich, sondern auch hinsichtlich aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. demografischer Wandel, sinkende Bereitschaft zur Wahrnehmung von Ehrenämtern) erfassen

Inhalte:

– Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

– Kommunen und deren Aufgaben (eigener und übertragener Wirkungskreis)

– Organe der Kommunen, insbesondere Wahl, Aufgaben und Zusammensetzung

– Entscheidung kommunaler Organe und Überprüfung deren Rechtmäßigkeit

Die Inhalte sind im Rahmen der Präsenzlehre und des Selbststudiums zu bearbeiten, wobei die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen hat, dass sie bzw. er nach Abschluss der Veranstaltung über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Die nachfolgenden Aufbaumuster sollen dabei als Hilfestellung dienen, sind jedoch nicht schematisch auf den Einzelfall anzuwenden.

Im vierten Trimester werden im Bachelorstudiengang „Allgemeine Verwaltung“im Modul „Staats- und Kommunalrecht II“, Teilmodul „Kommunalrecht II“ folgende Qualifikationsziele und Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts vermittelt:

Qualifikationsziele:

Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden

– die verschiedenen Aufsichtsmittel hinsichtlich deren Voraussetzungen und deren Anwendung voneinander unterscheiden

– die Rechte der Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Bürgerinnen bzw. Bürger erfassen und voneinander abgrenzen

– Satzungen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen

Inhalte:

– Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, Arten und Anwendung von Aufsichtsmitteln

– Einwohnerinnen bzw. Einwohner und Bürgerinnen bzw. Bürger (inklusive Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid)

– Satzungsrecht (insbesondere Rechtmäßigkeit von Satzungen)

Im sechsten Trimester werden im Bachelorstudiengang „Allgemeine Verwaltung“im Modul „Staats- und Kommunalrecht II“, Teilmodul „Kommunalrecht II“ folgende Qualifikationsziele und Inhalte aus dem Bereich des Kommunalrechts vermittelt:

Qualifikationsziele:

Nach Abschluss des Moduls können die Studierenden

– die verschiedenen Formen wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen voneinander unterscheiden

– das Zusammenspiel der Organe und sonstigen Gremien der Kommune nicht nur auf rechtlicher Basis, sondern auch in den praktischen Abläufen verstehen

Inhalte:

– wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

– praktische Betrachtung des Zusammenspiels der Organe und sonstigen Gremien der Kommune

Ergänzt wird die Vorlesung um eine Übung zum Kommunalrecht, die die Erarbeitung von Rechtsgutachten anhand öffentlich-rechtlicher Fälle mit den inhaltlichen Schwerpunkten der Veranstaltungen „Kommunalrecht II und III“ zum Inhalt hat.

Im Bachelorstudiengang „ Verwaltungsbetriebswirtschaft“ werden im Trimester 1 im Modul „Staats- und Kommunalrecht I“, Teilmodul „Kommunalrecht I“ folgende Qualifikationsziele angestrebt und folgende Inhalte behandelt:

Qualifikationsziele:

Nach Abschluss des Teilmoduls können die Studierenden:

– die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung generell und anhand verschiedener Einzelfälle erklären

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