Werner Schiefel - Niedersächsisches Kommunalwahlrecht

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Niedersächsisches Kommunalwahlrecht: краткое содержание, описание и аннотация

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Die 5. Auflage des bis zur Vorauflage von Robert Thiele bearbeiteten Kommentars berücksichtigt insbesondere die jüngst mit Gesetz vom 10. Juni 2021 erfolgte Novellierung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes.
Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die Erhöhung der Altersgrenze für die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes, die Vorverlegung der Stichtage für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Optimierung des Briefwahlverfahrens, die Schaffung einer Möglichkeit für die Gemeinden, das jeweilige Briefwahlergebnis in das Wahlergebnis des jeweiligen Wahlbezirks einzubeziehen sowie die Regelung der Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts. Berücksichtigt wurden auch die parallel zum Gesetzgebungsverfahren erfolgten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung. Auch die ab dem 1. November 2021 geltende Rechtslage wurde bereits eingearbeitet.
Die Neuauflage des einzigen Kommentars zum Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz bietet weiterhin zuverlässig Hilfestellung bei der Anwendung und Auslegung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts.

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Kommunale Schriften für Niedersachsen

Herausgegeben vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund

Niedersächsisches Kommunalwahlrecht

von

Oliver KamlageGeschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes

bis zur 4. Auflage bearbeitet von

Robert ThieleMinisterialdirigent a. D. ehemals Kommunalabteilung des Niedersächsischen Innenministeriums

begründet von

Dr. Werner SchiefelMinisterialrat im Niedersächsischen Innenministerium

5., überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

5. Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten

© Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-555-02200-0

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-555-02201-7

epub: ISBN 978-3-555-02202-4

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Die 5. Auflage des bis zur Vorauflage von Robert Thiele bearbeiteten Kommentars berücksichtigt insbesondere die jüngst mit Gesetz vom 10. Juni 2021 erfolgte Novellierung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes.

Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die Erhöhung der Altersgrenze für die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes, die Vorverlegung der Stichtage für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Optimierung des Briefwahlverfahrens, die Schaffung einer Möglichkeit für die Gemeinden, das jeweilige Briefwahlergebnis in das Wahlergebnis des jeweiligen Wahlbezirks einzubeziehen sowie die Regelung der Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts. Berücksichtigt wurden auch die parallel zum Gesetzgebungsverfahren erfolgten Änderungen der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung. Auch die ab dem 1. November 2021 geltende Rechtslage wurde bereits eingearbeitet.

Die Neuauflage des einzigen Kommentars zum Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz bietet weiterhin zuverlässig Hilfestellung bei der Anwendung und Auslegung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts.

Robert Thiele, Ministerialdirigent a.D., ehemals Kommunalabteilung des Niedersächsischen Innenministeriums, heute Berater bei den beiden niedersächsischen Gemeindeverbänden.

Oliver Kamlage, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds.

Vorwort zur fünften Auflage

Robert Thiele hat das von ihm über Jahrzehnte betreute Werk in meine Hände übergeben. Ich bedanke mich bei ihm sehr herzlich für das große Vertrauen und hoffe, dass ich den Kommentar in dieser nunmehr fünften Auflage in seinem Sinne weiterführe. Das NKWG ist seit der Vorauflage mehrfach geändert worden (Gesetze vom 15.7.2020 (GVBl. S. 244) sowie vom 10.12.2020 (GVBl. S. 477)). Die Niedersächsische Landesregierung hat noch Anfang dieses Kommunalwahljahres einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung u. a. des Nds. Kommunalwahlgesetzes (Drs. 18/8467) vorgelegt, der im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einige Änderungen und Ergänzungen erfahren hat. Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wurde am 10. Juni 2021, also wenige Wochen vor den Kommunalwahlen, vom Niedersächsischen Landtag beschlossen (GVBl. S. 368). Das Gesetz ist in seinen wesentlichen Teilen am 19. Juni 2021 in Kraft getreten. Wie aktuell viele Gesetzgebungsverfahren erfolgte auch dieses unter dem Eindruck der COVID-19-Pandemie. In das NKWG wurde eine – auf einzelne Neuwahlen und einzelne Direktwahlen beschränkte – Sonderregelung für den Fall einer festgestellten epidemischen Lage eingefügt, die es ermöglicht, Wahlen zu verschieben bzw. als reine Briefwahl durchzuführen. Ferner enthält das Gesetz eine Sonderregelung für die am 12.9.2021 stattfindenden Kommunalwahlen, mit der die Anzahl der zu sammelnden Unterstützungsvorschriften für einen Wahlvorschlag mit Blick auf die allgegenwärtigen Auswirkungen der Pandemie reduziert wird. Weitere Schwerpunkte dieses Gesetzes sind die Erhöhung der Altersgrenze für die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes, die Vorverlegung der Stichtage für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Optimierung des Briefwahlverfahrens sowie die Schaffung einer Möglichkeit für die Gemeinden, das jeweilige Briefwahlergebnis in das Wahlergebnis des jeweiligen Wahlbezirks einzubeziehen. Schließlich wurde – orientiert an den bundesrechtlichen Vorschriften – die Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts geregelt, nachdem die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen durch das Gesetz vom 27.3.2019 (GVBl. S. 70) abgeschafft worden sind. Mit zahlreichen weiteren Regelungen wurde das NKWG unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen fortentwickelt. Einige Gesetzesänderungen treten erst am 1. November 2021 in Kraft. Gleichwohl wurden auch diese Rechtsänderungen bereits in die Kommentierung eingearbeitet und kenntlich gemacht, so dass die Neuauflage auch die Rechtslage zum Beginn der neuen Kommunalwahlperiode abbildet und für ab diesem Zeitpunkt stattfindende einzelne Neuwahlen und einzelne Direktwahlen zu Rate gezogen werden kann. Berücksichtigt wurden auch die parallel zum Gesetzgebungsverfahren erfolgten Änderungen der NKWO durch Verordnung vom 1. Juli 2021 (GVBl. S. 446). Die Rechtsprechung vorrangig der niedersächsischen Verwaltungsgerichte zum Kommunalwahlrecht wurde eingearbeitet.

Hannover, im Juni 2021

Oliver Kamlage

Vorwort zur ersten Auflage

Die vorliegenden Erläuterungen zum Kommunalwahlrecht wenden sich in erster Linie an die Praktiker, die in der Wahlorganisation und in den Parteien und Wählergruppen mit der Abwicklung von Kommunalwahlen befasst sind. Es handelt sich jedoch nicht um einen alle Aspekte der Wahlpraxis umfassenden Leitfaden, sondern um ein Hilfsmittel zur Anwendung und Auslegung einzelner Rechtsvorschriften.

Zu den Rechtsgrundlagen für die niedersächsischen Kommunalwahlen gehören neben dem Kommunalwahlgesetz auch noch andere Rechtsvorschriften, die in die Erläuterungen einbezogen werden. In der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung finden sich grundlegende Wahlrechtsbestimmungen, die dem kommunalen Verfassungsrecht zuzuordnen sind. Die Kommunalwahlordnung enthält Verfahrensregelungen und Durchführungsbestimmungen.

Im Vordergrund der Erläuterungen stehen die Besonderheiten des kommunalen Wahlrechts. Hinsichtlich allgemeiner Wahlrechtsfragen wird auf die einschlägigen Kommentare zum Bundeswahlrecht verwiesen. 1Schwerpunkte der Darstellung sind die Erläuterungen zur Aufstellung und Zulassung der Wahlvorschläge (§§ 21 ff.), zur Feststellung des Wahlergebnisses (§§ 34 ff.) und zur Wahlprüfung (§§ 46 ff.)

Im Gegensatz zum Bundeswahlrecht gibt es zum Kommunalwahlrecht keine umfangreiche Fachliteratur. Man hat sogar von einer „Windstille“ und einer „literarischen Unterproduktion“ auf dem Gebiet des kommunalen Wahlrechts gesprochen. 2Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass sich viele der für die Kommunalwahlen geltenden Verfahrensregelungen an das Bundeswahlrecht anlehnen und somit keine Besonderheiten aufweisen. Zum anderen steht die große Vielfalt der kommunalen Wahlsysteme in der Bundesrepublik einer zusammenfassenden Darstellung entgegen. 3

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