Cengiz Günay - Geschichte der Türkei
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An der Spitze des Großreiches stand der Sultan, der absolut regierte. Die Osmanen hatten nicht nur Ansätze einer Aristokratie in den eigenen Reihen ausgeschaltet, sondern eliminierten auch die Aristokratie in den eroberten Ländern. Im Gegensatz zum Westen existierte im osmanischen System damit weder eine erbliche Aristokratie, noch gab es einen vererbbaren Stand von Feudalherren, die als eine politische, wirtschaftliche und rechtliche Zwischenebene zwischen der imperialen Zentralgewalt und der Masse der Untertanen fungieren hätten können. In dem zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert entwickelten osmanischen Staats- und Sozialsystem hingen Macht und Autorität von der persönlichen Delegierung durch den Sultan ab. Der Sultan ermächtigte Mitglieder seines Haushaltes zur Ausübung von Macht in seinem Namen. Durch sie sprach er Recht, verwaltete die Provinzen, rekrutierte Armeen, vergab Land an diese, nahm es nach Belieben wieder weg und trieb durch diese zum Erhalt des Systems Steuern ein. (Vgl. Göcek, 1996: 20)
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Der Sultan wurde in den Provinzen durch einen von ihm ernannten Vali (Gouverneur) vertreten. Die osmanische Verwaltung in den Provinzen war dem Vorbild des Hofes nachempfunden. Der Haushalt der Provinzverwalter spiegelte jenen des Sultans in kleinerem Format wider. Einem starken Zentrum, dem Hof des Sultans, von dem nicht nur Recht, sondern auch wirtschaftliche und religiöse Macht ausging, stand eine relativ schwache physische Präsenz dieses starken Staates in der Peripherie des Reiches gegenüber. Die Präsenz der osmanischen Staatsmacht war vor allem in den entfernten Provinz, in den wenigen städtischen Zentren zu spüren. Während also der osmanische Staat als solcher in den ländlichen Gebieten kaum präsent war, hinterließen die Osmanen in den urbanen Zentren kulturelle und architektonische Spuren ihrer Herrschaft.
Einige Gebiete, die die Osmanen erobert hatten, standen nur formell unter osmanischer Souveränität. Die lokalen Machthaber entrichteten als Zeichen ihrer Unterwerfung Tribut an den Sultan in Istanbul und konnten im Gegenzug auf seinen Schutz vor äußeren Bedrohungen hoffen.
Das traditionelle osmanische System war damit zwar absolutistisch, da jegliche Macht vom Sultan ausging, es war aber keineswegs zentralistisch, vielmehr konnten lokale Herrschafts- und Gesellschaftsstrukturen in den eroberten Provinzen, soweit sie sich der osmanischen Vorherrschaft unterwarfen, sich dem Sultan gegenüber Loyal verhielten und regelmäßig Tribut ablieferten, weitgehend autonom leben.
Bis zu den im 19. Jahrhundert einsetzenden Verwaltungsreformen kann das Osmanische Reich, von seinem Staatswesen her, als ein mittelalterliches Imperium mit losen zentralstaatlichen Strukturen charakterisiert werden. Über Jahrhunderte gab es, ähnlich wie in den mittelalterlichen Reichen Europas, weder eine zentralisierte Exekutivgewalt noch ein einheitliches Verwaltungs- oder Postwesen.
Ein wichtiges Element der politischen Macht bildete neben der religiösen Legitimation des Herrschers die absolute Macht über die Landvergabe. Der Großteil des Bodens war in staatlichem Besitz und unterlag der Verfügungsgewalt des Sultans, der die Bewirtschaftung nach Belieben auf beschränkte Zeit vergeben und auch wieder entziehen konnte. Während privater Landbesitz sich nur auf kleine Einheiten, die meist nur zur Selbstversorgung dienten, beschränkte, vergab der Sultan Ländereien
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und die Rechte zur Eintreibung der Gewinne daraus an Angehörige des Hofes bzw. seiner Armee, die sich aufgrund ihrer Dienste dessen würdig erwiesen hatten. Eine Ausnahme bildete privater Landbesitz, der sich im Eigentum von vakif, religiösen Stiftungen, befand. Während vakif ursprünglich dazu dienen sollten, religiöse und soziale Einrichtungen wie Moscheen, Schulen, Spitäler und ähnliches zu finanzieren, war es über die Jahre auch immer üblicher geworden, dass wohlhabende Mitglieder des Hofes ihr Eigentum so vor dem Zugriff des Staates für weitere Generationen bewahrten.
Die Expansion des Reiches durch Eroberungen förderte die absolute Macht des Sultans. Neu erobertes Land fiel an den Sultan, der dieses als ein Lehen auf Lebenszeit an verdienstvolle Soldaten und Beamte verlieh. Dabei ging das Lehen nicht in das Eigentum des Lehensnehmers über, vielmehr wurden ihm die Erträge aus diesem Lehen übertragen, der Boden selbst blieb im Besitz des Staates und fiel nach dem Tod des Lehensnehmers wieder an diesen zurück. Dadurch wurde ein Lehenssystem geschaffen, das im Prinzip nicht auf Abstammung oder vererbten Privilegien, sondern auf Verdienst um das Reich und auf dem Vertrauen des Sultans beruhte.
Je nach Größe des Lehens wurde in Has, Zeamet und Timar unterschieden. Im Laufe der Zeit sollte die Vergabe von Timars, der kleinsten Einheit, zur Entsoldung von verdienstvollen Reitersoldaten, den Sipahis, dienen. Das Timar-System war eines der wichtigsten Bausteine des osmanischen Reiches.
Die Lehensnehmer, die sogenannten Timarioten, verpflichteten sich dazu, auf dem ihnen übergebenen Lehen zu leben. Sie waren mit bestimmten öffentlichen Aufgaben wie der Erhaltung der öffentlichen Ordnung und der Förderung der Ernteeinnahmen, sowie mit dem Recht, Steuern von ihrem Timar einzuheben, betraut. Aus Sicht der staatlichen Zentralgewalt war vor allem die Verpflichtung der Lehensnehmer, in ihren Lehen Soldaten zu rekrutieren, auszubilden und auszurüsten, wichtig. Mitte des 16. Jahrhunderts konnten dadurch ca. 200.000 ausgerüstete Soldaten aufgebracht werden. (Vgl. Inalcik & Seyitdanlioglu, 2006: 18)
Im Gegensatz zu Lehenssystemen im mittelalterlichen Kontinentaleuropa war das Timar-System auf die Lebensdauer des Lehnsherrn
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beschränkt. Das osmanische System sah wie erwähnt nicht die Möglichkeit der Vererbbarkeit eines Lehens vor. Dadurch sollte das Entstehen eines vererblichen Adelsstandes und damit alternativer Macht- und Wirtschaftszentren verhindert werden. Das Timar-System führte dazu, dass die Lehnsherren kaum an einer langfristigen Verbesserung der Produktionsbedingungen oder dafür notwendigen Investitionen interessiert waren. Stattdessen veranlasste sie die beschränkte Dauer des Lehens dazu in der kurzen Zeit die ihnen zur Verfügung stand aus dem ihnen übertragenen Landstrich so viel Ertrag wie möglich zu erwirtschaften.
In wirtschaftlicher Hinsicht war das Osmanische Reich durch Landwirtschaft geprägt. Die landwirtschaftliche Produktion erfolgte hauptsächlich in kleinem Maßstab. Über die Jahrhunderte hatte das Reich keine zusammenhängende Wirtschafts- oder Fiskalpolitik entwickeln können. Vielmehr kann die Wirtschaftsstruktur als vorkapitalistisch bezeichnet werden. Die Wirtschaftspolitik, soweit man diese als solche bezeichnen kann, zielte auf die Versorgung der Bevölkerungszentren sowie das Eintreiben von Steuern ab. Die Unterschiede in der wirtschaftlichen Struktur und der wirtschaftlichen Entwicklung unter den einzelnen Regionen des gewaltigen Reiches waren sehr groß. Dies bedingte unterschiedliche Entwicklungen, die aufgrund der ab dem 17. Jahrhundert immer stärker spürbaren politischen und militärischen Schwäche der osmanischen Zentralgewalt kaum überwunden werden konnten. Die bevölkerungsstarken Provinzen des Balkans verfügten über eine gänzlich andere Wirtschaftsstruktur als z. B. die dünn besiedelten arabischen Provinzen, die von nomadischer Wirtschaft geprägt waren. Der Binnenhandel unter den einzelnen Regionen des Reiches war sehr gering. Es konnte sich dadurch über die Jahrhunderte keine Wirtschaftseinheit bilden. (Vgl. Zürcher, 2004: 9ff).
Der Krieg und die territoriale Expansion hatten einen wichtigen Bestandteil des wirtschaftlichen, politischen und militärischen Systems des Reiches dargestellt.
Die Ära unter Suleiman I. dem Prächtigen (Kanuni Sultan Süleyman) (1520 –1566) gilt als der Höhepunkt des Osmanischen Reiches. Während das 16. Jahrhundert noch durch Ausbreitung geprägt war, sollte mit dem 17. Jahrhundert der lange Prozess des Niedergangs beginnen. Von da
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