Das 1x1 der Spielplatzkontrolle
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Titelfoto/-illustration: Der Knipser – stck.adobe.com
Satz: Reemers Publishing Services GmbH, 47799 Krefeld
Druck: Druckerei & Verlag Steinmeier GmbH & Co. KG, 86738 Deiningen
Angaben ohne Gewähr
ISBN: 978-3-96314-587-2
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Gesamtinhaltsverzeichnis
Deckblatt
Impressum
Bedienung des E-Books
Gesamtinhaltsverzeichnis
Vorwort
Autorenverzeichnis
Rechtliche Grundlagen
Sicherheitsphilosophie
Gesetze, Erlasse und Normen
Normen für Spielplätze
Bedeutung von Normen
Die Normenreihe DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden, Bestimmung der kritischen Fallhöhe
DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb
DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
Die Normenreihe DIN 79161 Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern
Sicherheitsmanagement
Wer ist Betreiber?
Grundsätze
Installation
Inspektionen
Risikobeurteilung
Wartung
Betrieb
Dokumentation
Sicherheitstechnische Anforderungen von A–Z
Absturzsicherung
Aufprallfläche
Aufstiege / Zugänge
Ausführung, Werkstoffe, Konstruktion
Ballspielbereiche
Beschilderung
Einfriedungen
Einmastgeräte
Fangstellen
Freie Fallhöhe
Fundamente
Giftpflanzen
Greifen und Umfassen
Herstellerdokumentation
Holz und Holzprodukte
Karussells
Kennzeichnung
Ketten
Naturnahe Spielräume
Prüfbericht / Prüfprotokoll
Räume und Flächen
Raumnetze
Rutschen
Sandkästen, Spielsand
Schaukeln
Schwere abgehängte starre Balken
Seilbahnen
Seile
Sprunggeräte
Stoßdämpfende Spielplatzböden
Wasser
Wippgeräte
Zugänge und Zufahrten
Barrierefreie Spielplätze
Barrierefreiheit
Philosophie barrierefreier Spielplätze
Planung
Erschließung
Bewegungsflächen innerhalb von Spielplatzgeräten
Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung der Spielplatzgeräte
Ausstattungen
Beispiele für barrierefreie/inklusive Spielplatzgeräte
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Vorwort
Spielplätze sind keine Erfindung der Neuzeit: Pieter Brueghel d. Ä. zeigt auf seinem um 1560 entstandenen Gemälde „Die Kinderspiele“ ein „Wimmelbild“ mit weit über 200 Kindern und vielen Erwachsenen. Alle Kinder machen mit, und eine Aufsicht scheint es nicht zu geben. Gespielt wird mit Kreiseln, Steckenpferden und Puppen; Fässer und Fassreifen wurden zum Spielen umfunktioniert. Einen entwickelten Gleichgewichtssinn erfordert das Stelzenlaufen, auf Teamgeist kommt es beim Tauziehen an. Im Rollenspiel wird schon einmal ein Brautzug nachgestellt. [1]Alle sind aktiv. Spielplatzgeräte vermissten die Kinder zu dieser Zeit noch nicht.
Einer der Ersten, der sich mit dem Kinderspiel wissenschaftlich auseinandersetzte, war Friedrich Fröbel. Von ihm stammt der Ausspruch:
Spiel ist nicht Spielerei, es hat hohen Ernst und tiefe Bedeutung.
Erstmals wurde damit das Spielen nicht nur als Lernerfahrung akzeptiert, sondern als effektivste Lernform in der Kindheit schlechthin. 1839/40 richtete Fröbel in Bad Blankenburg den ersten Kindergarten mit einem Spielplatz ein.
Ein weiterer Wegbereiter für die öffentlichen Spielplätze war der als „Vater der Kleingärten“ bekannte Leipziger Arzt Dr. Schreber. Er verlangte für die Jugend in den Städten „große freie Spielplätze und gemeinsame, planmäßig eingerichtete und überwachte Spiele“. [2]Umgesetzt wurde das erstmals vom Leipziger Lehrer Hauschild, der nicht nur den ersten Schreberverein gründete, sondern dort auch den ersten öffentlichen Kinderspielplatz Deutschlands anlegte.
Trotzdem blieben öffentliche Spielplätze noch lange Zeit eine Seltenheit. Erst nach dem Ende des Ersten Weltkriegs begannen innovative Stadtplaner, Spielplätze zu berücksichtigen und auch zu realisieren. In Hamburg entstanden so mehr als 120 öffentliche Spielplätze. [3]
Leider hielt diese Entwicklung nicht lange an: Während und nach dem Zweiten Weltkrieg waren Spielplätze nicht überlebenswichtig, und viele wurden auch durch Kriegseinwirkungen beschädigt oder völlig zerstört. Erst nachdem die dringlichsten Grundbedürfnisse der Menschen befriedigt waren, wurde auch wieder begonnen, Spielplätze zu errichten. Allgemeinverbindliche Regeln gab es zu dieser Zeit noch nicht.
Erst Anfang der 1970er-Jahre, also vor fast 50 Jahren, wurde mit der Normung begonnen: Als Erstes erschien 1971 die deutsche Norm DIN 18034 „Spielplätze für Wohnanlagen, Flächen und Ausstattungen für Spiele im Freien, Planungsgrundlagen“. Diese an sich unverbindliche Norm wurde sogar von einigen Bundesländern in den Status einer bauaufsichtlich eingeführten Richtlinie erhoben und damit für verbindlich erklärt. In Bayern galt sie bis 1991. [4]Eine Fortschreibung dieser Norm in den 1980er-Jahren stieß auf den Widerstand der Bundesländer, die keine Eingriffe in ihre Planungshoheit wollten. Herausgekommen ist einerseits DIN 18034:1988, die nur noch Planungshinweise enthielt. Die Festlegungen zum Freiflächenbedarf wurden andererseits abgetrennt und in den Mustererlass der Arge Bau „Freiflächen zum Spielen“ aufgenommen. Soweit bekannt, wurde dieser Erlass in keinem Bundesland in Landesrecht umgesetzt. Trotzdem wurden die Inhalte in vielen kommunalen Konzeptionen und Satzungen festgeschrieben. Leider wurde bisher DIN 18034 (inzwischen durch DIN 18034-1 ersetzt) nicht in die Liste der eingeführten technischen Baubestimmungen aufgenommen.
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