Hinweis |
Nach EK-2-Beschluss lfd. Nr. 10 vom 13.12.2010 sollen Holzschnitzel aus hygienischen Gründen und möglicher Verletzungsgefahr eine Mindestkorngröße von 5 mm und eine maximale Größe von 70 mm haben. Für Rindenmulch sah der Ausschuss Abweichungen vom festgelegten Korngrößenbereich 20 bis 80 mm als unzulässig an. Andere Fraktionierungen werden auch dann nicht als geeignet angesehen, wenn die Prüfung der kritischen Fallhöhe nach DIN EN 1177 ein positives Ergebnis bringt. In der aktuellen Beschlussliste Stand 2020-03 des EK-2 AK 2-5 ist dieser Beschluss nicht mehr enthalten. |
Fußnoten:
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Als kritische Fallhöhe gilt die größtmögliche freie Fallhöhe, für die eine Aufprallfläche ein ausreichendes Maß an Stoßdämpfung bietet.
DIN 18034-1 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Teil 1: Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb {DIN-Normen, DIN 18034}
Die erste Ausgabe von DIN 18034 erschien im November 1971 unter dem Titel „Spielplätze für Wohnanlagen, Flächen und Ausstattungen für Spiele im Freien, Planungsgrundlagen“. Obwohl diese Norm nur sechs Seiten umfasste, enthielt sie alles, was für Spielplatzkonzeptionen gebraucht wurde:
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den Flächenbedarf pro Kind gestaffelt nach Altersbereichen |
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den Flächenbedarf von Spielplätzen |
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Anforderungen an die Lage des Spielplatzes, dessen maximale Entfernung von den Wohnungen und den Radius des Einzugsbereiches sowie |
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detaillierte Vorgaben für Spielarten und -bereiche |
Das Echo auf diese Norm war nicht ungeteilt. Einige Kommunen befürchteten Eingriffe in ihre Planungshoheit. Aus diesem Grund wurde ein Änderungsentwurf von 1982 auch nicht umgesetzt. Man fand eine pragmatische Lösung, nahm die strittigen Teile aus der Norm heraus und veröffentlichte sie am 03.06.1987 als Musterlass „Freiflächen zum Spielen“ der Arge Bau. Die „Restnorm“ erschien im Oktober 1988 unter dem Titel „Spielplätze und Freiflächen zum Spielen, Grundlagen und Hinweise für die Objektplanung“. Neben den Planungshinweisen gab es sicherheitstechnische Anforderungen, z. B. an die maximale Wassertiefe, Einfriedungen, Zugänge, Giftpflanzen und an die Wartung.
Aus DIN 18034:1999-12 und 2012-09 resultierten keine wesentlichen Änderungen in den sicherheitstechnischen Anforderungen.
Im Dezember 2019 erschien ein neuer Entwurf, der im Oktober 2020 als DIN 18034-1 in Kraft gesetzt wurde. Das angekündigte und im Entwurf veröffentlichte Beiblatt 1 wurde ersatzlos zurückgezogen. Als Teil 2 der Normenreihe soll nach Informationen aus dem DIN eine Matrix veröffentlicht werden, mit deren Hilfe bewertet werden kann, ob Spielplätze die Anforderungen an die Inklusion erfüllen. Der Inhalt wird nur informativ sein; ein Entwurf soll nicht veröffentlicht werden. Dementsprechend soll es sich bei diesem Teil zunächst nicht um eine Norm, sondern die Technische Regel DIN TR 18034-2 handeln.
DIN 33942 Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren {DIN-Normen, DIN 33942}
Die erste Ausgabe dieser Norm trat am 01.09.1998 in Kraft. Ihr Ziel war, Anforderungen festzulegen, damit barrierefreie Spielplatzgeräte
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von allen Kindern, |
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weitestgehend ohne fremde Hilfe und |
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ohne ständige Aufsicht |
benutzt werden können.
Die Anforderungen umfassten folgende Hauptpunkte:
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Bewegungsflächen in den Geräten |
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Bewegungsflächen außerhalb der Geräte |
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Orientierungshilfen |
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Möglichkeiten zur Hilfestellung und |
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gerätespezifische Festlegungen |
Basierend auf diesen Hauptpunkten erschienen überarbeitete Ausgaben der Norm im August 2002 und im April 2016.
Allen drei Ausgaben ist gemeinsam, dass die allgemeinen Aussagen zur Barrierefreiheit hilfreich sind. Bei den gerätespezifischen Festlegungen gibt es eine Reihe von Festlegungen, die in dieser Form nicht toleriert werden können und teilweise zu einer Schlechterstellung behinderter Kinder führen können. Aus diesem Grund wurde DIN 33942 aus dem Anhang 2 des Produktsicherheitsgesetzes gestrichen. Diese Norm gilt damit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik. Es darf nicht vermutet werden, dass nach dieser Norm gefertigte Spielplatzgeräte sicher sind.
Die Normenreihe DIN 79161 Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern {DIN-Normen, DIN 79161} {Spielplatzprüfer} {Qualifizierung}
Zur Historie
2007 stellte der Bundesverband der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller e. V. (BSFH) beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) den Antrag, eine Norm zur Qualifizierung von Spielplatzprüfern zu erarbeiten.
Ausgangspunkt war die etwas unbestimmte Forderung in DIN EN 1176-7, dass sowohl die Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes als auch die jährliche Hauptinspektion durch sachkundige Personen erfolgen soll. Ergänzend wurde dort angemerkt, dass der Grad der erforderlichen Sachkunde von der zu lösenden Aufgabe bestimmt wird.
Mit oder ohne Bezug auf diese Norm bezeichneten sich eine Reihe von Personen als Sachkundige, Sachverständige oder freie Sachverständige. Da diese Begriffe nicht geschützt sind, war und ist dies zulässig.
Die Mitglieder des BSFH wurden zum Teil mit Prüfbescheiden konfrontiert, die darauf schließen ließen, dass die erforderliche Sachkunde nicht bei allen Spielplatzprüfern tatsächlich vorhanden war. Ähnliche Erfahrungen machten die Unfallkassen bei Kontrollen auf Spielplätzen von Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Aufgrund dieser Situation gab es tatsächlich den Bedarf für eine Norm zur Qualifizierung von Spielplatzprüfern. Der eingesetzte Ausschuss erarbeitete ein Dokument, das im Dezember 2011 als DIN SPEC 79161 „Spielplatzprüfung – Qualifizierung von Spielplatzprüfern“ erschien. Es fällt sofort auf, dass es sich um keine Norm, sondern um einen DIN-Fachbericht handelte. Dieser stellt noch keine allgemein anerkannte Regel der Technik dar.
Im neuen Fachbericht wurden folgende Regelungen getroffen:
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Teilnahmevoraussetzungen für die Ausbildung |
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Inhalte und Dauer der theoretischen und praktischen Schulung |
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Umfang, Inhalte und Zeitdauer der Abschlussprüfung |
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Zertifizierung (Anforderungen an Ausbilder, standardisierte Prüfkörper-Testwand, Fortbildungspflicht). |
Bereits im ersten Jahr nach Erscheinen der Norm registrierte die FLL [1]als Zertifizierungsstelle elf kooperierende Ausbildungsinstitute mit 362 Teilnehmern, [2]wovon 311 die Prüfung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161“ bestanden.
Nach drei Jahren wurde der Fachbericht überarbeitet und erschien im November 2016 als zweiteilige Normenreihe DIN 79161.
Im Mai 2018 erschien zu beiden Teilen eine neue Ausgabe. Die vorgesehenen Änderungen beschränken sich aber auf Formales.
Insgesamt lässt sich einschätzen, dass die Betreiber von Spielplätzen mit dieser Normenreihe ein Auswahlkriterium für Spielplatzprüfer erhalten haben. Es darf vermutet werden, dass ein zertifizierter und regelmäßig fortgebildeter Spielplatzprüfer über die nötige Sachkunde verfügt. Das heißt aber nicht, dass Personen ohne diesen Nachweis generell als nicht ausreichend qualifiziert gelten. Es ist nach wie vor nicht vorgeschrieben, dass Spielplatzprüfer nach DIN 79161 aus- und fortgebildet bzw. zertifiziert werden müssen.
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