Marco Mansdörfer - Zur Theorie des Wirtschaftsstrafrechts

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"Das Wirtschaftsstrafrecht entwickelt sich in den letzten Jahren mit einer bislang einmaligen Geschwindigkeit. Mansdörfer sucht in seiner Freiburger Habilitationsschrift Leitlinien für die um so drängendere Frage nach dem Grund und den Grenzen legitimen Wirtschaftsstrafrechts. Dabei bindet er das Wirtschaftsstrafrecht zwar einerseits an die tradierte Dogmatik an, zeigt andererseits aber auch deutlich deren Grenzen und den bestehenden Reformbedarf auf. Mansdörfers Thesen werden nicht nur die wissenschaftliche Diskussion befruchten. Zahlreiche Beispiele und Stellungnahmen zu aktuellen Problemfeldern machen die Abhandlung zugleich zu einer Fundgrube für den rein praktisch orientierten Rechtsanwender."

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b) Die dogmatische Konstruktion der vorgenannten Pflichten der Geschäftsleitung

aa) Unterlassenstrafbarkeit aufgrund einer Garantenstellung aus der „Rechtsstellung“ als Unternehmensleiter sowie aus „Ingerenz“

bb) GeschäftsherrenhaftungGeschäftsherrenhaftung in Form von mittelbarer Täterschaft kraft Organisationsmacht

cc) Täterschaft durch Zurechnung von „Handlungen des Unternehmens“ – eigenständige Beteiligungsform oder Folge allgemeiner Zurechnung?

c) Der „Auffangtatbestand“ der Verletzung von Aufsichts- und Kontrollpflichten in § 130 OWiG

d) Die Verwirklichung von Sondertatbeständen durch die Unternehmensleitung – Die Organ- und Vertreterhaftung gem. §§ 14 StGB, 9 OWiG

3.Verantwortlichkeit nachrangiger Ebenen

a) Allgemeine Grundsätze

b) Das Handeln auf Weisung – insbesondere das Weisungsrecht gem. § 106 GewO

aa) Die Relevanz arbeitsrechtlicher Weisungen in der bisherigen Rechtsprechung der Strafgerichte

bb) Die bisherige Rechtsprechung im Lichte des wirtschaftsstrafrechtlichen Schrifttums und gesetzgeberischer Aktivitäten

(1) Der Meinungsstand im wirtschaftsstrafrechtlichen Schrifttum

(2) Gesetzliche Regelungen für Beamte und Soldaten

(3) Die Rechtslage im Arbeitsrecht bis zur Neufassung der GewO im Jahr 2003

(4) Die Rechtslage nach der Neufassung der GewO

c) Die Verwirklichung von Sonderdelikten durch Arbeitnehmer jenseits der Leitungsebene – gegenwärtige Rechtslage und Kritik

4. Betriebsbeauftragte – Abgrenzung zu sog. „Verantwortlichen“ und anderen Sonderpflichtigen, Funktion und strafrechtliche Verantwortlichkeit

a) Funktion von Betriebsbeauftragten

b) Abgrenzung von sog. „Verantwortlichen“, ComplianceCompliance-Beauftragter-Beauftragten und anderen Sonderpflichtigen

c) Kompetenzen und Pflichtenprogramm von Betriebsbeauftragten

d) Sanktionierung von Fehlverhalten von Betriebsbeauftragten

5. Verantwortlichkeit für Personen „außerhalb“ des Unternehmens

a) Grundsatz: Normative Bedeutungslosigkeit von „Marktmechanismen“ und „Marktzwängen“

b) Ausnahme: Die Förderung von deliktischem Handeln durch marktgängige und normativ grds. unbedenkliche Leistungen – die sog. neutrale Beihilfe

6. Exemplifizierung anhand des Bau- und Arztstrafrechts

a) Grundsätze der Verantwortungsverteilung im Baustrafrecht

aa) Ansätze in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Ausdifferenzierung durch den modernen Gesetzgeber

bb) Primäre Verantwortlichkeit des Bauherrn

cc) Verantwortlichkeit des Bauunternehmers

dd) Die Verantwortlichkeit des Planverfassers

ee) Die Verantwortlichkeit des Bauleiters

ff) Die Verantwortlichkeit des Arbeiters am Bau

gg) Die Verantwortlichkeit eines eventuell bestellten Sicherheitskoordinators

b) Grundsätze der Verantwortungsverteilung im Medizinstrafrecht

aa) Grundsätze für die Bestimmung strafrechtlicher Verantwortlichkeit bei medizinischem Handeln

bb) Verantwortlichkeit der Krankenhausleitung

cc) Verantwortlichkeit der behandelnden Ärzte – insbesondere das sog. Chefarztprinzip und der Vertrauensgrundsatz

dd) Verantwortlichkeit des medizinischen Hilfspersonals

III.Zentrale Leistungen und Defizite der bisherigen Ansätze

1. Leistungsfähigkeit und Grenzen der traditionellen strafrechtsdogmatischen Figuren

2. Mangelhafte Anknüpfung an die faktischen Handlungsmöglichkeiten der Einzelnen und außerstrafrechtliche Entwicklungen

a) Notwendigkeit ein Gemeinschaftswerk als Einzelwerk zu beurteilen

b) Ungenügende Diskussion der normativen Möglichkeiten einer Erfolgszurechnung und Überdehnung der normativen Möglichkeiten der Handlungszurechnung

c) Abkopplung des Strafrechts von Entwicklungen in den Primärrechtsordnungen

d) Unzulängliche Diskussion des Problems der Erkennbarkeit einer Gefahrenschaffung

IV. Fortentwicklung der gewachsenen Verhaltensnormprogramme zu funktional prozessorientierten Verantwortungsstrukturen

1. Voraussetzungen autonomen Handelns: Freiheit von Zwang, Kenntnis der Umstände der Handlung und Freiheit zur Wahl von Alternativen

2. Normative und rechtsdogmatische Spezifizierung für kollektive Prozesse allgemein

a) Grundlegende normative Erwägungen für die angemessene rechtliche Beurteilung von Handlungen in einem kollektiven Prozess

aa) Gleichbehandlung von kollektivem Handeln in Unternehmen und Märkten; Individualverhalten als Maßstab zur Beurteilung des Kollektivhandelns

bb) Die Modifikation der individuellen Verhaltensnorm bei kollektivem Handeln

(1) Der Einfluss des Koordinationsprozesses auf die Eigenverantwortlichkeit des Handelnden

(2) Einfluss der dezentralen Informationsverteilung auf die Eigenverantwortlichkeit des Handelnden

b) Rechtsdogmatische Folgerungen: Konkretisierung der Verhaltensnormen; Behandlung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten; Bedeutung der Unterlassungshaftung

aa) Verhaltensnormen zur wechselseitigen Koordination und Information und daraus folgende spezifische Verhaltensnormen

bb) Bedeutung bei fahrlässiger Deliktsverwirklichung

(1) Eigener Ansatz: Durch Arbeitsteilung modifizierte Verhaltensnorm als Grundlage zur Bestimmung der Sorgfaltspflichtverletzung

(2) Erörterung des eigenen Ansatzes im Spiegel verschiedener bestehender Diskussionsansätze

cc) Konkretisierung für Fälle vorsätzlicher Tatverwirklichung

(1) Grundsätzliche Ablehnung einer mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft in Wirtschaftsunternehmen und bei arbeitsteiligem Handeln

(2) Grundsätzliche Geltung der für das Fahrlässigkeitsdelikt angestellten Erwägungen auch bei vorsätzlichem und täterschaftlichem Handeln – Besonderheiten informaler Organisationsstrukturen

(3) Teilnahmehandeln in arbeitsteiligen Funktionszusammenhängen

dd) Notwendigkeit einer differenzierenden Lösung bei der Kombination vorsätzlicher und fahrlässiger Tatverwirklichung

(1) Generelle Straflosigkeit der fahrlässigen Beihilfe?

(2) Beurteilung nach Lage des Einzelfalls?

(3) Eigener Ansatz: Differenzierung nach der Art des geschaffenen Risikos

ee) Nur ausnahmsweises Eingreifen einer Unterlassungshaftung

(1) Rechtsprechung und andere normative Ansätze in der Lehre

(2) Vorrechtlich-ontologische Abgrenzungsversuche der Lehre

(3) Folgen für die Einordnung arbeitsteiligen Handelns – Exemplifizierung und insbesondere die Beurteilung von Eingriffen in Informationsflüsse

3. Konkretisierung für die individuelle Verantwortlichkeit in Unternehmen

a)Die Leitungsverantwortlichkeit der Unternehmensführung – insbesondere bei Organisations- und Risikoentscheidungen

aa) Leitungsrechte als Grundlage von Leitungsverantwortlichkeit

bb) Leitungsverantwortlichkeit als Organisationsverantwortlichkeit für eine Corporate Compliance – insbesondere das Beispiel von § 25a KWG

cc) Leitungsverantwortlichkeit als Geschäftsführungsveranwortlichkeit – Risikogeschäfte und der „sichere Hafen“ des Geschäftsleiterermessens

dd) Die Bedeutung von Organisationspflichten auf der sekundären Ebene der Strafrechts – Rechtspolitische Bewertung

ee) Gesamtwürdigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Leitungspersonen nach dem dargestellten Konzept

b) Begründung der Verantwortlichkeit des sog. „faktischen Organs“ aus der informalen Organisation eines Unternehmens

aa) Das Konzept des faktischen Organs nach der bislang herrschenden Ansicht

bb) Unterscheidung zwischen formalem und informellem Organ nach dem hier entwickelten Modell

c)Struktur von Managementverantwortlichkeit jenseits der unmittelbaren Unternehmensführung

aa) Grundsätze zur Konkretisierung der Leitungsverantwortlichkeit – insbesondere der Umgang mit fremdgelieferter Information

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