b) Analyse der Steuerungsmechanismen des Gefährdungsdelikts
aa) Gefährdungstatbestände als Tatbestände zur Durchsetzung der demokratisch festgelegten Allokation von Risiken in konkreten Erfahrungsräumen
bb) Grundsätzliche Legitimität von Gefährdungsdelikten
cc) Verzichtbarkeit auf das Erfordernis eines besonderen Gefährdungserfolgs
dd) Geringe Bedeutung subjektiver Beschränkungen
ee) Vorverlagerungen der Steuerungswirkung durch die Strafbarkeit des Versuchs?
ff) Die Erweiterung der Strafbarkeit über den unmittelbar Handelnden hinaus auf weitere Personen
c) Untergeordnete Bedeutung sonstiger Deliktsformen
aa) Tätigkeitsdelikte
bb) Unternehmensdelikte
cc) Organisationsdelikte
4. Subsidiarität strafrechtlicher Steuerung?
a) Abweichung gegenüber dem klassischen Postulat der Subsidiarität des Strafrechts: Perspektivenwechsel von der Legitimation individueller Strafe zur Gestaltung sozialer Institutionen
b) Mögliche Einwände und deren Tragweite: Vorrang der Prävention vor der Reaktion; Verweis auf die Selbstverantwortlichkeit der Wirtschaftsteilnehmer
c) Inhalt des Subsidiaritätspostulats nach der hier vertretenen Auffassung: Beschränkung auf die Bereiche leicht möglicher individueller Risikovorsorge und insbesondere auf die Wahl der Sanktionen
III. Konvergenz rechtlicher, strafrechtlicher und ökonomischer Steuerungssysteme
1. Konvergenz ökonomischer und primärrechtlicher Verhaltensordnung
a) Abhängigkeit der ökonomischen Handlungsbedingungen von der Ausgestaltung des sozialen Wirtschaftsraumes
b) Exkurs 1: Die Bedeutung privater Regelwerke
aa) Private Normen und Wandel der hoheitlichen Risikoverwaltung
bb) Legitimation der Verbindlichkeit privater Regelwerke
(1) Rein private Regelwerke
(2) Private Normensysteme aufgrund von hoheitlicher Beauftragung
(3) Private Normensysteme zur Umsetzung supranationaler und völkerrechtlicher Verpflichtungen
c) Exkurs 2: Individuelle Spezifizierung ökonomischer und primärrechtlicher Verhaltensordnung
d) Ergebnis: Rechtsordnung als Grundlage einer normativ verbindlichen Ordnungsethik
2. Konvergenz ökonomischer und strafrechtlicher Verhaltensordnung
a) Formale Gewährleistung konvergenter Verhaltensordnungen durch Verletzungs- und Gefährdungsdelikte sowie verwaltungsakzessorische Tatbestände
b) Materiale Gewährleistung konvergenter Zurechnungsstrukturen durch das Wirken von Strafe als Preis der Tat
3. Zur Konvergenz ökonomischer und (straf)rechtlicher Steuerung in Unternehmen – Kompetenzen und Möglichkeiten
a) Umsetzung der Konvertibilität als Aufgabe der Unternehmensleitung
b) Möglichkeiten und Instrumente zur Aufgabenrealisierung
4.Grenzen normativer Steuerung und Übererfüllung normativer Mindesterwartungen
a) Grenzen normativer Steuerung
b) Speziell die Behandlung von Unternehmen
c) Die Bedeutung einer Übererfüllung normativer Erwartungen
IV. Zusammenfassung
D. Fundierung eines individualistisch orientierten Wirtschaftsstrafrechts im Wirtschaftsverfassungsrecht
I.Verfassungsrechtliche Determinanten für ökonomisches Individualhandeln
1. Die Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland
a) Der normative Ausgangspunkt der Wirtschaftsverfassung und wirtschafttheoretische Implikationen (Freiburger Schule)
b) Die Garantie einer privat verfügbaren ökonomischen Grundlage durch Art. 14 GG und die prinzipiell symbolische Sozialisierungsklausel des Art. 15 GG
c) Die Garantie der Berufsfreiheit als Eckpfeiler des Gesamtsystems
d) Die Garantie der allgemeinen Handlungsfreiheit als Eckpfeiler der Wettbewerbsfreiheit
e) Die Garantie der Vereinigungsfreiheit als Recht auf freie Assoziierung des Einzelnen mit Dritten
2. Integration der Wirtschaft in die Europäische Union und die Folgen für die Wirtschaftsverfassung
3. Folgen der Integration der Wirtschaft in die Weltwirtschaft
II. Korrespondierende Aufgabenbereiche und Ziele der Staatstätigkeit
1. Minimalvorgaben bezüglich Produktionszielen und Güterarten
2. Grobsteuerung der Produktionsweise
a) Grundsatz: Schaffung eines elementaren Ordnungsrahmens bezüglich der Produktionsprozesse und ihrer Ausgestaltung
b) Arbeit als grundlegend regelungsbedürftiger Faktor – Verpflichtung zur Schaffung eines elementaren Ordnungsrahmens und der Möglichkeit zur Spezialisierung und Flexibilisierung
c) Gewährleistung von Eigentum in Form von Verfügungsrechten – Verpflichtung zur Garantie der individuellen Verfügungsmacht
aa) Exkurs: Die Auffassung der klassischen Nationalökonomie und ihre Kritik
bb) Auswirkungen einer liberalen Eigentumsordnung im Einzelnen
d) Gewährleistung größtmöglicher Privatautonomie im Sinne der Lehre von den Transaktionskosten und indirekte Gewährleistung dieser Institution durch spezifische Einzelnormen
e) Einrichtung und Sicherung von Institutionen zur Koordination von Individualhandeln
f) Ordnungsrahmen in Bezug auf den technischen Fortschritt und die Rechtsentwicklung – insbesondere bezüglich produktions- und produktbezogener Risiken
g) Interdependenz der Ausgestaltung der Produktionsfaktoren
3. Differenzierende Steuerung der Güterverteilung über Marktmechanismen und durch öffentliche Intervention
III.Zusammenfassung und erster Ausblick auf die Folgen für das Wirtschaftsstrafrecht
1. Marktwirtschaftliche Grundausrichtung der in internationale Zusammenhänge eingebundenen Wirtschaftsverfassung
2. Wirtschaftsverfassung als Freiheitsverfassung für einen homo oeconomicus mit sozialen Bindungen
3. Zulässigkeit der Organisation von individuellem Verhalten in Unternehmen bei weitgehender Indifferenz gegenüber konkreten Einzelausgestaltungen
4. Folgen für das Wirtschaftsstrafrecht
Teil 2 Verantwortung und Zurechnung im Wirtschaftsstrafrecht
A. Grundstrukturen der wirtschaftsstrafrechtlich missbilligten unmittelbaren Risikoschaffung
I. Die strafrechtliche Garantie von Verfügungsrechten
1. Wirtschaftsverfassungsrechtliche und institutionentheoretische Postulate – Umfang des Schutzes von Verfügungsrechten, Relevanz der Zustimmung des Rechtsinhabers, Unterscheidung zwischen Bestandsschutz und Schutz der Rechte im Verkehr mit Dritten
2. Wirtschaftsstrafrechtliche Konsequenzen für das Verständnis der strafrechtlichen Garantie von Eigentum und Vermögen – Exemplifizierungen und Postulate de lege ferenda
a) Konsequenzen für das Verständnis der strafrechtlichen Eigentumsgarantie insbesondere gem. §§ 242, 246 StGB de lege lata – Exemplifizierungen und grundlegende Systemkritik
b) Votum für eine umfassende strafrechtliche Garantie des Bestands von Verfügungsrechten de lege ferenda
c) Konsequenzen für das Verständnis der strafrechtlichen Garantie des Vermögens
aa) Begriffsklärung: Vermögensschutz als Schutz von Verfügungsrechten in der konkreten Handlungssituation
bb) Exemplifizierung des Ansatzes anhand von Einzelbeispielen und Formulierung problemübergreifender Leitlinien
cc) Einordnung des hier entwickelten institutionenökonomischen Vermögensbegriffs in die aktuelle Diskussion des strafrechtlichen Vermögensbegriffs
3. Zwischenfazit: Gewinn an Präzision, Kohärenz und Praktikabilität gegenüber dem bisherigen Rechtszustand
II. Der Tatbestand der Untreue gem. § 266 StGB als strafrechtliche Flankierung von Prinzipal-Agenten-Verhältnissen
1. Die Untreue als Tatbestand zur Stabilisierung von Prinzipal-Agenten-Verhältnissen und unvollständigen Verträgen
2. Exemplifizierung am Umfang des strafrechtlichen Schutzes für das Gesellschaftsvermögen einer juristischen Person
3. Exemplifizierung an Treuverhältnissen innerhalb komplexer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse – insbesondere in Konzernen
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