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Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monatenzur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.
zurück zu Rn. 55 Online-Wissens-Check Welche grundlegende Aussage enthält § 1 Abs. 1 S. 3 PolG NRW? Überprüfen Sie jetzt online Ihr Wissen zu den in diesem Abschnitt erarbeiteten Themen. Unter www.juracademy.de/skripte/login steht Ihnen ein Online-Wissens-Check speziell zu diesem Skript zur Verfügung, den Sie kostenlos nutzen können. Den Zugangscode hierzu finden Sie auf der Codeseite .
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Literaturverzeichnis
1. Teil 1. Teil Einführung 1 Dieses Skript behandelt das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen. In der ersten Prüfung und im zweiten juristischen Staatsexamen gehört das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht zu den Pflichtfächern (vgl. §§ 11 Abs. 2 Nr. 13 lit. a; 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JAG NRW[1]) und ist regelmäßig Prüfungsgegenstand. 2 Fallbearbeitungen aus dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht sind in Prüfungen beliebt. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht ist allgemeines Gefahrenabwehrrecht und steht als solches beispielhaft für den klassischen Bereich der Eingriffsverwaltung, der in einer Prüfung ohne Weiteres mit verfassungsrechtlichen Problemstellungen, insbesondere grundrechtlichen Fragen, verbunden werden kann.[2] Als Materie des besonderen Verwaltungsrechts baut das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht außerdem auf dem allgemeinen Verwaltungsrecht auf, so dass regelmäßig auch das allgemeine Verwaltungsrecht relevant ist. Dazu gehören vor allem auch verwaltungsvollstreckungsrechtliche Aspekte. Schließlich wird das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht mit Hilfe des Verwaltungsprozessrechts durchgesetzt. Prüfungen im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht haben daher regelmäßig einen prozessrechtlichen Aufhänger, so dass auch entsprechende verfahrensrechtliche Kenntnisse zur Lösung des Falls abverlangt werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht bei Ihrer Prüfungsvorbereitung daher unbedingt die entsprechende Aufmerksamkeit schenken!
Einführung 1. Teil Einführung 1 Dieses Skript behandelt das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen. In der ersten Prüfung und im zweiten juristischen Staatsexamen gehört das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht zu den Pflichtfächern (vgl. §§ 11 Abs. 2 Nr. 13 lit. a; 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JAG NRW[1]) und ist regelmäßig Prüfungsgegenstand. 2 Fallbearbeitungen aus dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht sind in Prüfungen beliebt. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht ist allgemeines Gefahrenabwehrrecht und steht als solches beispielhaft für den klassischen Bereich der Eingriffsverwaltung, der in einer Prüfung ohne Weiteres mit verfassungsrechtlichen Problemstellungen, insbesondere grundrechtlichen Fragen, verbunden werden kann.[2] Als Materie des besonderen Verwaltungsrechts baut das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht außerdem auf dem allgemeinen Verwaltungsrecht auf, so dass regelmäßig auch das allgemeine Verwaltungsrecht relevant ist. Dazu gehören vor allem auch verwaltungsvollstreckungsrechtliche Aspekte. Schließlich wird das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht mit Hilfe des Verwaltungsprozessrechts durchgesetzt. Prüfungen im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht haben daher regelmäßig einen prozessrechtlichen Aufhänger, so dass auch entsprechende verfahrensrechtliche Kenntnisse zur Lösung des Falls abverlangt werden. Vor diesem Hintergrund sollten Sie dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht bei Ihrer Prüfungsvorbereitung daher unbedingt die entsprechende Aufmerksamkeit schenken!
2. Teil 2. Teil Grundlagen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts Inhaltsverzeichnis A. Gegenstand des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts B. Unterscheidung zwischen allgemeinem und besonderem Polizei- und Ordnungsrecht C. Historische Entwicklung des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts D. Der Begriff der Polizei E. Gesetzgebungskompetenz für das Polizei- und Ordnungsrecht nach dem Grundgesetz F. Allgemeine Polizei- und Ordnungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen G. Verwaltungszuständigkeiten im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts H. Aufbau und Struktur der Polizei- und Ordnungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen I. Verteilung der Aufgaben zwischen der Polizei und der Ordnungsverwaltung 3 In diesem Teil des Skripts werden wir uns zunächst mit einigen Grundlagen befassen, die für das Grundverständnis des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts unerlässlich sind.
Grundlagen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts 2. Teil Grundlagen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts Inhaltsverzeichnis A. Gegenstand des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts B. Unterscheidung zwischen allgemeinem und besonderem Polizei- und Ordnungsrecht C. Historische Entwicklung des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts D. Der Begriff der Polizei E. Gesetzgebungskompetenz für das Polizei- und Ordnungsrecht nach dem Grundgesetz F. Allgemeine Polizei- und Ordnungsgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen G. Verwaltungszuständigkeiten im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts H. Aufbau und Struktur der Polizei- und Ordnungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen I. Verteilung der Aufgaben zwischen der Polizei und der Ordnungsverwaltung 3 In diesem Teil des Skripts werden wir uns zunächst mit einigen Grundlagen befassen, die für das Grundverständnis des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts unerlässlich sind.
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