Köln, im Januar 2021
Achim Bönninghaus
[1] Die in den Fußnoten nachgewiesene Rechtsprechung des BGH ist durchaus als Leseempfehlung zu verstehen. Um das Nacharbeiten zu erleichtern, haben wir uns um eine möglichst genaue Angabe der Fundstelle innerhalb der Entscheidung bemüht.[1] Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs! Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an mich unter ra@boenninghaus.de. Bei der Neuauflage konnte ich viele Zuschriften berücksichtigen, für die ich mich wieder herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte. Köln, im Januar 2021 Achim Bönninghaus
Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de(Rubrik. „Entscheidungen“) abrufen.
Codeseite
JURIQ Erfolgstraining –
die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
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Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
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Eine individuelle Lernfortschrittskontrollezeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
Ihr persönlicher User-Code: 105624977
Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monatenzur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Codeseite JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller mit Online-Wissens-Check Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich. Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an? • Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs , passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. • Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. Wie nutzen Sie diese Möglichkeit? Online-Wissens-Check Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei. Ihr persönlicher User-Code: 105624977 Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand. Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de . zurück zu Rn. 108, 142, 228, 621, 709
Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Bamberger, Heinz Georg/ Roth, Herbert Bürgerliches Gesetzbuch, Band 1, 4. Aufl. 2018 Bönninghaus, Achim BGB Allgemeiner Teil I, 4. Aufl. 2018 Bönninghaus, Achim BGB Allgemeiner Teil II, 4. Aufl. 2019 Bönninghaus, Achim Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 4. Aufl. 2019 Bönninghaus, Achim Schuldrecht Allgemeiner Teil II, 4. Aufl. 2020 Bönninghaus, Achim Schuldrecht Besonderer Teil I, 4. Aufl. 2019 Jünger, Jean-Martin Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2020 Looschelders, Dirk Schuldrecht Besonderer Teil, 10. Aufl. 2015 Medicus, Dieter/Petersen, Jens Bürgerliches Recht, 27. Aufl. 2019 Palandt, Otto Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Aufl. 2020 (zitiert: Palandt- Bearbeiter ) Schade, Lutz Handels- und Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2017
1. Teil 1. Teil Gebrauchsüberlassungsverträge Inhaltsverzeichnis A. Der Mietvertrag B. Der Pachtvertrag C. Leihe D. Darlehen
Gebrauchsüberlassungsverträge 1. Teil Gebrauchsüberlassungsverträge Inhaltsverzeichnis A. Der Mietvertrag B. Der Pachtvertrag C. Leihe D. Darlehen
A.
Der Mietvertrag
I.
Wirksamer Mietvertrag
1.
Vertragsschluss mit Inhalt gem. § 535
a)
Vertragspartner
b)
Mietsache
c)
Hauptleistungspflichten gem. § 535/Abgrenzungen
d)
Beginn des Mietverhältnisses
2.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen
a)
Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse
b)
Allgemeine Wirksamkeitshindernisse
II.
Primäranspruch des Mieters gem. § 535 Abs. 1
1.Anspruchsentstehung
a)
Wirksamer Mietvertrag und Anspruchsumfang
b)
Änderungen in der Person des Anspruchsinhabers bzw. Schuldners
c)
Eintritt eines vereinbarten Anfangstermins
d)
Besondere Anspruchsvoraussetzung: Mangel
e)
(Keine) Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1)
f)
Weitere rechtshindernde Einwendungen (nur in Bezug auf Gewährleistungspflicht)
2.Rechtsvernichtende Einwendungen
a)
Erfüllung und Erfüllungssurrogate
b)
Nachträgliche Leistungsbefreiung nach § 275
c)
Fristablauf
d)
Eintritt einer auflösenden Bedingung
e)
Kündigung/Rücktritt/Widerruf
3.
Durchsetzbarkeit
a)
Fälligkeit
b)
Einreden
4.
Übungsfall Nr. 1
III.
Primäranspruch des Vermieters gem. § 535 Abs. 2
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