Online-Wissens-Check
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zurück zu Rn. 118 Online-Wissens-Check Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen eines Verwaltungsakts ist nach § 35 S. 1 VwVfG u.a. das Vorhandensein einer „Maßnahme“, d.h. eines Verhaltens mit Erklärungswert. Kann auch behördlichem Schweigen ein solcher Erklärungswert zukommen? Überprüfen Sie jetzt online Ihr Wissen zu den in diesem Abschnitt erarbeiteten Themen. Unter www.juracademy.de/skripte/login steht Ihnen ein Online-Wissens-Check speziell zu diesem Skript zur Verfügung, den Sie kostenlos nutzen können. Den Zugangscode hierzu finden Sie auf der Codeseite . 3. Teil Handlungsformen der Verwaltung › B. Handlungsformen der Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts › III. Übungsfall Nr. 2
, 248, 294, 332, 365
Vorwort
Codeseite
Literaturverzeichnis
1. Teil Definition von „Verwaltung“
2. Teil Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
A. Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes
B. Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes
3. Teil Handlungsformen der Verwaltung
A. Abgrenzung „öffentliches Recht“ und „Privatrecht“
B. Handlungsformen der Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
I. Verwaltungsakt
1. Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts
a) Maßnahme
b) Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
c) Hoheitlich
d) Behörde
e) Zur Regelung
f) Einzelfall
g) Auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet
2. Übungsfall Nr. 1
3. Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
II. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
1. Vertrag
2. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
3. Ermächtigungsgrundlage
4. Formelle Rechtmäßigkeit
5. Materielle Rechtmäßigkeit
6. Fehlerfolgen
III. Übungsfall Nr. 2
4. Teil Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts
A. Ermächtigungsgrundlage
I. Erforderlichkeit
1. Inhalt
2. Form, sog. „VA-Befugnis“
II.Wirksamkeit
1. Normenhierarchie
2. Normprüfungskompetenz
3. Normverwerfungskompetenz
III. Anwendbarkeit
IV. Fehlerfolgen
B. Formelle Rechtmäßigkeit
I. Zuständigkeit
1. Sachliche Zuständigkeit
2. Instanzielle Zuständigkeit
3. Örtliche Zuständigkeit
4. Fehlerfolgen
II. Verfahren
1. Begriff „Verwaltungsverfahren“
2. Anwendbarkeit des Bundes- oder des Landes-VwVfG
3. Ausgeschlossene Rechtsbereiche; Subsidiaritätsklausel
4. Beteiligte
a) Beteiligungsfähigkeit
b) Handlungsfähigkeit
c) Beteiligte
d) Rechtsnachfolge
5. Einzelne Verfahrensgrundsätze
a) Verfahrensbeginn
b) Ausgeschlossene Personen
c) Untersuchungsgrundsatz
d) Beratung, Auskunft
e) Anhörung
f) Akteneinsicht
g) Geheimhaltung
h) Verfahrensende
6. Fehlerfolgen
III. Form
1. Schriftform
2. Begründung
3. Fehlerfolgen
C. Materielle Rechtmäßigkeit
I.Tatbestand
1. Ggf.: Unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum
2. Ggf.: Nachschieben von Gründen
II.Rechtsfolge
1. Anforderungen der konkreten Ermächtigungsgrundlage
a) Ggf.: Ermessen
b) Exkurs: Verwaltungsvorschriften
2. Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen
a) Bestimmtheit
b) Keine Unmöglichkeit
c) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
d) Fehlerfolgen
III. Übungsfall Nr. 3
5. Teil Wirksamkeit des Verwaltungsakts
A. Bekanntgabe
I. Bekanntgabe gem. § 41 VwVfG
1. Zeitpunkt
2. Personelle Reichweite
II. Zustellung i.S.d. VwZG
III. Fehlerfolgen
B. Keine Nichtigkeit; weitere Fehlerfolgen
I. Nichtigkeit
II. Heilung
III. Unbeachtlichkeit
IV. Umdeutung
C. Rechtsfolgen wirksamer Verwaltungsakte
I. Bindungswirkung
II. Tatbestandswirkung
III. Feststellungswirkung
6. Teil Aufhebung des Verwaltungsakts
A. Verfahrensrecht
I. Wiederaufgreifen im engeren Sinn
II. Wiederaufgreifen im weiteren Sinn
B. Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Aufhebung
I. Nach erfolgtem Wiederaufgreifen im engeren Sinn
II. Nach erfolgtem Wiederaufgreifen im weiteren Sinn
1. Rücknahme
a) Ermächtigungsgrundlage
b) Formelle Rechtmäßigkeit
c) Materielle Rechtmäßigkeit
2. Widerruf
a) Ermächtigungsgrundlage
b) Formelle Rechtmäßigkeit
c) Materielle Rechtmäßigkeit
III. Übungsfall Nr. 4
7. Teil Verwaltungsvollstreckung
A. Ermächtigungsgrundlage
B. Formelle Rechtmäßigkeit
C. Materielle Rechtmäßigkeit
I. Vollstreckungsvoraussetzungen
1. Gestrecktes Verfahren
2. Sofortiger Vollzug
II. Vollstreckungsverfahren
1. Richtiges Zwangsmittel
a) Ersatzvornahme
b) Zwangsgeld
c) Unmittelbarer Zwang
d) Abgrenzung „Ersatzvornahme“ und „unmittelbarer Zwang“
e) Ermessen, Verhältnismäßigkeit
2. Verfahren
a) Androhung
b) Festsetzung
c) Anwendung
III. Keine Vollstreckungshindernisse
IV. Übungsfall Nr. 5
Sachverzeichnis
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.
Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.
Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?
Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.
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