Mike Wienbracke - Allgemeines Verwaltungsrecht

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Der Inhalt:
Übersichtlich und prüfungsorientiert aufbereitet bietet das Skript alles, was Studierende zum Allgemeinen Verwaltungsrecht wissen müssen: behandelt werden vor allem die Gesetzmäßigkeit und Handlungsformen der Verwaltung, Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit und Aufhebung eines Verwaltungsakts sowie Verwaltungsvollstreckung.
Die Konzeption:
Die Skripten der Reihe «JURIQ Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet, begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps. In den Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten die Kontrolle des eigenen Lernerfolgs. Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess. Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils, ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

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Online-Wissens-Check

Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.

Ihr persönlicher User-Code: 660780107

Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monatenzur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

zurück zu Rn. 118 Online-Wissens-Check Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen eines Verwaltungsakts ist nach § 35 S. 1 VwVfG u.a. das Vorhandensein einer „Maßnahme“, d.h. eines Verhaltens mit Erklärungswert. Kann auch behördlichem Schweigen ein solcher Erklärungswert zukommen? Überprüfen Sie jetzt online Ihr Wissen zu den in diesem Abschnitt erarbeiteten Themen. Unter www.juracademy.de/skripte/login steht Ihnen ein Online-Wissens-Check speziell zu diesem Skript zur Verfügung, den Sie kostenlos nutzen können. Den Zugangscode hierzu finden Sie auf der Codeseite . 3. Teil Handlungsformen der Verwaltung › B. Handlungsformen der Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts › III. Übungsfall Nr. 2 , 248, 294, 332, 365

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Definition von „Verwaltung“

2. Teil Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

A. Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes

B. Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes

3. Teil Handlungsformen der Verwaltung

A. Abgrenzung „öffentliches Recht“ und „Privatrecht“

B. Handlungsformen der Verwaltung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

I. Verwaltungsakt

1. Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts

a) Maßnahme

b) Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

c) Hoheitlich

d) Behörde

e) Zur Regelung

f) Einzelfall

g) Auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet

2. Übungsfall Nr. 1

3. Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

II. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

1. Vertrag

2. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

3. Ermächtigungsgrundlage

4. Formelle Rechtmäßigkeit

5. Materielle Rechtmäßigkeit

6. Fehlerfolgen

III. Übungsfall Nr. 2

4. Teil Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts

A. Ermächtigungsgrundlage

I. Erforderlichkeit

1. Inhalt

2. Form, sog. „VA-Befugnis“

II.Wirksamkeit

1. Normenhierarchie

2. Normprüfungskompetenz

3. Normverwerfungskompetenz

III. Anwendbarkeit

IV. Fehlerfolgen

B. Formelle Rechtmäßigkeit

I. Zuständigkeit

1. Sachliche Zuständigkeit

2. Instanzielle Zuständigkeit

3. Örtliche Zuständigkeit

4. Fehlerfolgen

II. Verfahren

1. Begriff „Verwaltungsverfahren“

2. Anwendbarkeit des Bundes- oder des Landes-VwVfG

3. Ausgeschlossene Rechtsbereiche; Subsidiaritätsklausel

4. Beteiligte

a) Beteiligungsfähigkeit

b) Handlungsfähigkeit

c) Beteiligte

d) Rechtsnachfolge

5. Einzelne Verfahrensgrundsätze

a) Verfahrensbeginn

b) Ausgeschlossene Personen

c) Untersuchungsgrundsatz

d) Beratung, Auskunft

e) Anhörung

f) Akteneinsicht

g) Geheimhaltung

h) Verfahrensende

6. Fehlerfolgen

III. Form

1. Schriftform

2. Begründung

3. Fehlerfolgen

C. Materielle Rechtmäßigkeit

I.Tatbestand

1. Ggf.: Unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum

2. Ggf.: Nachschieben von Gründen

II.Rechtsfolge

1. Anforderungen der konkreten Ermächtigungsgrundlage

a) Ggf.: Ermessen

b) Exkurs: Verwaltungsvorschriften

2. Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen

a) Bestimmtheit

b) Keine Unmöglichkeit

c) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

d) Fehlerfolgen

III. Übungsfall Nr. 3

5. Teil Wirksamkeit des Verwaltungsakts

A. Bekanntgabe

I. Bekanntgabe gem. § 41 VwVfG

1. Zeitpunkt

2. Personelle Reichweite

II. Zustellung i.S.d. VwZG

III. Fehlerfolgen

B. Keine Nichtigkeit; weitere Fehlerfolgen

I. Nichtigkeit

II. Heilung

III. Unbeachtlichkeit

IV. Umdeutung

C. Rechtsfolgen wirksamer Verwaltungsakte

I. Bindungswirkung

II. Tatbestandswirkung

III. Feststellungswirkung

6. Teil Aufhebung des Verwaltungsakts

A. Verfahrensrecht

I. Wiederaufgreifen im engeren Sinn

II. Wiederaufgreifen im weiteren Sinn

B. Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Aufhebung

I. Nach erfolgtem Wiederaufgreifen im engeren Sinn

II. Nach erfolgtem Wiederaufgreifen im weiteren Sinn

1. Rücknahme

a) Ermächtigungsgrundlage

b) Formelle Rechtmäßigkeit

c) Materielle Rechtmäßigkeit

2. Widerruf

a) Ermächtigungsgrundlage

b) Formelle Rechtmäßigkeit

c) Materielle Rechtmäßigkeit

III. Übungsfall Nr. 4

7. Teil Verwaltungsvollstreckung

A. Ermächtigungsgrundlage

B. Formelle Rechtmäßigkeit

C. Materielle Rechtmäßigkeit

I. Vollstreckungsvoraussetzungen

1. Gestrecktes Verfahren

2. Sofortiger Vollzug

II. Vollstreckungsverfahren

1. Richtiges Zwangsmittel

a) Ersatzvornahme

b) Zwangsgeld

c) Unmittelbarer Zwang

d) Abgrenzung „Ersatzvornahme“ und „unmittelbarer Zwang“

e) Ermessen, Verhältnismäßigkeit

2. Verfahren

a) Androhung

b) Festsetzung

c) Anwendung

III. Keine Vollstreckungshindernisse

IV. Übungsfall Nr. 5

Sachverzeichnis

Tipps vom Lerncoach

Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

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