Tobias Friedhoff - Die straflose Vorteilsnahme

Здесь есть возможность читать онлайн «Tobias Friedhoff - Die straflose Vorteilsnahme» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Die straflose Vorteilsnahme: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Die straflose Vorteilsnahme»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Tatbestand der Vorteilsannahme gem. § 331 StGB wirft nach seiner Reform im Jahr 1997 immer noch erhebliche rechtsdogmatische Fragen und Probleme auf. Diese schlagen unmittelbar auf seine Anwendung in der Rechtsprechung sowie auf die Handhabung des Tatbestandes in Wirtschaft und Politik durch. Das Werk geht diesen Problemen auf den Grund und gibt darauf Antworten. Dabei wird das geschützte Rechtsgut – das Vertrauen der Allgemeinheit in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung – genau herausgearbeitet. Hinsichtlich der Restriktion des Tatbestandes durch das Merkmal der Sozialadäquanz wird § 331 StGB auf seine Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot untersucht. Dabei kommt Friedhoff zu dem Schluss, dass der Tatbestand nicht mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist. Eine rechtsvergleichende Analyse der § 331 StGB entsprechenden Normen in Österreich und der Schweiz legt anschließend dar, wie dort mit der Problematik umgegangen wird. Hieraus zieht der Autor Rückschlüsse für eine mögliche Reform des Tatbestandes in Deutschland. Die Arbeit schließt mit einem Formulierungsvorschlag für einen neuen Tatbestand der Vorteilsannahme, der die derzeitigen Schwächen nicht mehr enthält und zu mehr Rechtssicherheit führen kann.

Die straflose Vorteilsnahme — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Die straflose Vorteilsnahme», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

[61]

Abrufbar unter http://www.conventions.coe.int/Treaty/en/Treaties/Html/173.htm, zuletzt abgerufen am 22.1.2012.

[62]

Abrufbar unter http://www.conventions.coe.int/Treaty/en/Treaties/Html/191.htm, zuletzt abgerufen am 22.1.2012.

[63]

Abrufbar unter www.unodc.org/pdf/crime/convention_corruption/signing/Convention-e.pdf, zuletzt abgerufen am 22.1.2012.

[64]

BT-Drs. 16/6558; BR-Drs. 548/07.

[65]

Zur derzeitigen Erfassung ausländischer Amtsträger siehe die Ausführungen unter Rn. 56 ff.

[66]

Ob insbesondere die Vorteile zur Klimapflege tatsächlich unter den Tatbestand der Vorteilsannahme fallen, vgl. die Ausführungen unter Rn. 81 ff.

Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der Vorteilsannahme› B. Das durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützte Rechtsgut

B. Das durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützte Rechtsgut

33

Die Frage, welches Rechtsgut von dem Tatbestand der Vorteilsannahme geschützt werden soll, ist von zentraler Bedeutung und bildet das Fundament für die weiteren Überlegungen in dieser Arbeit. Denn insbesondere anhand des Rechtsguts kann und soll sich im weiteren Verlauf der Untersuchung zeigen, wann eine Vorteilsannahme straflos ist. Wenn das Rechtsgut, das durch die strafrechtliche Ahndung einer Vorteilsannahme geschützt werden soll, durch die Annahme eines Vorteils nicht oder nicht in dem Maße tangiert wird, dass es einer strafrechtlichen Sanktionierung bedarf, so muss diese Handlung aus dem strafbaren Bereich des § 331 StGB herausfallen. Die Antwort auf die Frage, welches Rechtsgut durch die Vorteilsannahme geschützt werden soll, ist jedoch umstritten.[1]

Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der Vorteilsannahme› B› I. Die Unentgeltlichkeit der Amtsführung?

I. Die Unentgeltlichkeit der Amtsführung?

34

Eine (ältere) Ansicht sieht die „Unentgeltlichkeit der Amtsführung“ als das durch den Tatbestand geschützte Rechtsgut an.[2] Diese Ansicht ist jedoch abzulehnen. Viele Diensthandlungen werden gerade nur gegen eine Gebühr vorgenommen, sodass sich bereits daraus ergibt, dass es keinen Anspruch des Bürgers auf eine kostenlose Verwaltung gibt.[3] Durch § 331 Abs. 1 StGB soll nicht erreicht werden, dass der Bürger nicht mehr als die vorgeschriebenen Abgaben, oder für den Fall, dass keine Abgaben zu entrichten sind, überhaupt welche leistet. Vielmehr ist der Zusammenhang zwischen Annahme des Vorteils und der Dienstausübung entscheidend und begründet den Unwert der Tat; das bloße Abstellen auf die Annahme des Vorteils allein kann diese Begründung nicht liefern.[4]

Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der Vorteilsannahme› B› II. Die Reinhaltung der Amtsausübung?

II. Die Reinhaltung der Amtsausübung?

35

Für das Reichsgericht bestand das Rechtsgut in der „Reinhaltung der Amtsausübung“, welche ein „bedeutsames Rechtsgut des gesamten Volkes“ darstelle.[5] Dieser Ansicht hat sich zunächst auch der BGH angeschlossen.[6] Diese Einschätzung geht zwar bereits in die richtige Richtung, ist aber noch viel zu ungenau, um für spätere Überlegungen eine Ausgangsbasis für die Frage nach der Einordnung eines Verhaltens als strafbar oder straflos zu bilden.[7] Was genau unter „Reinhaltung der Amtsausübung“ verstanden werden kann, ist nicht näher konkretisierbar und zu pauschal, es trifft darüber hinaus nicht nur auf die Tatbestände des Korruptionsstrafrechts (§ 331 bis § 335 StGB), sondern auf alle Amtsdelikte zu.[8] So wird auch durch die Rechtsbeugung (§ 339 StGB), die Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) und sogar durch die Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) die Reinhaltung der Amtsausübung berührt und verletzt. Es ist nichts, was nur den Korruptionsdelikten immanent ist.[9]

Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der Vorteilsannahme› B› III. Die Unverfälschtheit des Staatswillens?

III. Die Unverfälschtheit des Staatswillens?

36

Teilweise wird angenommen, dass mit der Vorteilsannahme eine „Verfälschung des Staatswillens“ einhergeht, da durch die Vorteilsannahme die Entscheidung des Amtsträgers anders ausfällt, als wenn er keinen Vorteil erhalten hätte und nur aus rein sachlichen Gesichtspunkten entschieden hätte, sodass im Umkehrschluss als geschütztes Rechtsgut die Unverfälschtheit des Staatswillens anzusehen sei.[10] Diese Ansicht konnte sich auf den Willen des Gesetzgebers stützen, der dies in seiner Gesetzesbegründung zum EGStGB unter anderem als zu schützendes Rechtsgut ansah.[11] Auch diese Ansicht verdient eine kritische Bewertung und ist letztendlich abzulehnen.

37

Um zu dieser Einschätzung zu kommen, muss man sich bewusst machen, dass der Amtsträger bei der Vorteilsannahme rechtmäßig handelt bzw. dass keine künftige oder vergangene, ausreichend bestimmte Diensthandlung dem Vorteil zuzuordnen ist. Im Endergebnis wird also zumindest keine pflichtwidrige Diensthandlung durch den Vorteil bezweckt. Der Amtsträger macht also, stellt man auf die Richtigkeit und Sachlichkeit der Entscheidung ab, „nichts falsch“.

38

Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Es wird, mit anderen Worten, ein rechtmäßiges Verhalten von diesen Gewalten gefordert. Dieses rechtmäßige Verhalten stellt den Staatswillen dar. Erst wenn nicht mehr rechtmäßig, sondern rechtswidrig gehandelt wird, wird der Staatswille verfälscht. Da der Amtsträger bei den §§ 331, 333 StGB aber rechtmäßig handeln „muss“,[12] kann denknotwendig die Gefahr einer Verfälschung des Staatswillens schon nicht bestehen.[13] Handelt er rechtswidrig, so sind nicht die Tatbestände der Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung, sondern die Tatbestände der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) oder der Bestechung (§ 334 StGB) einschlägig.

Nicht zu erklären ist mit diesem Ansatz zum Rechtsgut auch die Tatsache, dass der Amtsträger bestraft wird, wenn er nachträglich einen Vorteil annimmt.[14] Wie bereits gesagt, hat der Amtsträger (in diesem Fall vorher) sachlich korrekt gehandelt und dazu noch nach der Diensthandlung etwas erhalten, sodass seine Entscheidung gar nicht kausal auf der Vorteilsgabe beruhen konnte. Trotzdem fällt auch dieses Verhalten unter § 331 StGB. Hier wird besonders deutlich, dass sich diese Sanktionierung nicht mit der Verfälschung des Staatswillens begründen lässt.[15] Auch der BGH hat dieser Ansicht richtigerweise eine Absage erteilt.[16]

Teil 2 Bestandsaufnahme – Der Tatbestand der Vorteilsannahme› B› IV. Das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung als primäres Rechtsgut des § 331 StGB

IV. Das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung als primäres Rechtsgut des § 331 StGB

39

Das Rechtsgut, das durch § 331 StGB geschützt wird, ist das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung.[17]

Das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung stellt einen Wert dar, der in einem Rechtsstaat nicht unterschätzt werden darf.[18] Wird nach außen hin deutlich, dass ein Amtsträger einen Vorteil von jemandem erhalten hat und kommt dann noch das Wissen hinzu, dass ein Zusammenhang zwischen dem Vorteil und der Dienstausübung des Amtsträgers besteht, so drängt sich nach außen hin der Eindruck auf, dass die Diensthandlung aufgrund der Vorteilsgabe vorgenommen worden ist.

40

Wird der Vorteil „nur“ gewährt, um den Amtsträger anzufüttern oder gütlich zu stimmen, so gilt im Ergebnis ebenfalls nichts anderes. Nach außen hin wird durch diesen Vorgang deutlich gemacht, dass es eine wenn auch lose Verknüpfung zwischen der Gabe bzw. Annahme eines Vorteils und der Dienstausübung gibt. Auch wenn der Amtsträger keine konkrete Diensthandlung zugunsten des Vorteilsgebers vorgenommen hat und sich hierzu auch (noch) nicht bereit gezeigt hat, so wird doch nach außen hin das Signal ausgesendet, dass der Vorteilsgeber versucht, den Amtsträger auf „seine Seite“ zu ziehen, wobei der Zweck relativ eindeutig ist, nämlich hiervon einmal zu profitieren (falls er es nicht schon getan hat). Des Weiteren zeigt der Amtsträger durch die Annahme solcher Zuwendungen, dass er eine besondere, eine bessere und über die normale, neutrale, zwischen Amtsträger und Bürger bestehende Beziehung hinausgehende Verbindung aufbaut und sich deshalb in Zukunft (vielleicht auch schon in der Vergangenheit) einmal „dankbar“ zeigen wird. Dass zu diesem Zeitpunkt eine bestimmte, geschweige denn eine rechtswidrige Handlung des Amtsträgers noch gar nicht vorgenommen wurde bzw. angedacht ist, spielt keine Rolle. Nach außen hin wird deutlich, dass zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer eine Verknüpfung entsteht, die über das Normalmaß hinausgeht. Der Bürger kann nicht mehr einschätzen, ob der Amtsträger gegenüber diesem Vorteilsgeber noch sachlich entscheiden kann, oder ob er sich von den Vorteilen beeinflussen lässt. Das Ansehen des Staatsapparates wird hierdurch letztendlich erschüttert, die Allgemeinheit verliert das Vertrauen in die Sachlichkeit der Entscheidungen der für den Staat handelnden Amtsträger.[19] In der Konsequenz kann dies sogar so weit gehen, dass der Bürger die Entscheidungen der Verwaltung nicht mehr akzeptiert.[20]

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Die straflose Vorteilsnahme»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Die straflose Vorteilsnahme» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Die straflose Vorteilsnahme»

Обсуждение, отзывы о книге «Die straflose Vorteilsnahme» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x