Mike White - Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: краткое содержание, описание и аннотация

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Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:Deutschland:
im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetzim Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetzunter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) RegulationsSchweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des GeldwäschereigesetzesÖsterreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des GeldwäschebeauftragtenDurchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer HandlungenAllgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden KorrespondenzbankbeziehungenTransaktionsüberwachung unter Einsatz von DatenverarbeitungssystemenDatenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen DatenschutzgrundverordnungKontenabrufverfahren nach § 24c KWGPflichten nach der EU-GeldtransferverordnungPrävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und KorruptionPrüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der JahresabschlussprüfungEinhaltung von Finanzsanktionen und EmbargosÜberblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich

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a) Hintergrund der Regelung

b) Regelfall: Umfang der Ermittlungspflicht

c) Ausnahmetatbestand: Zweifelsfreie Identifizierbarkeit des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung

9. Verpflichtung zur Aktualisierung der Kundendaten, § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG

a) Gegenstand der Aktualisierung

b) Frequenz der turnusmäßigen Aktualisierung

c) Anlassbezogene Aktualisierung von Kundendaten

d) Vorgehen zur Aktualisierung

II. Vereinfachte Sorgfaltspflichten, § 14 GwG

1. Faktoren für ein potentiell geringeres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Anlage 1 GwG

a) Faktoren bezüglich des Kundenrisikos, Nr. 1

b) Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos, Nr. 2

c) Faktoren bezüglich des geografischen Risikos, Nr. 3

2. Umfang der vereinfachten Sorgfaltspflichten

a) Verlagerung des Zeitpunkts der Erfüllung der Sorgfaltspflichten

b) Anpassung des Umfangs der für Identifizierungs- oder Verifizierungszwecke eingeholten Informationen

c) Anpassung der Qualität bzw. der Quelle der für Identifizierungs-, Verifizierungs- oder Überwachungszwecke eingeholten Informationen

d) Anpassung der Häufigkeit der Datenaktualisierung und der Überprüfung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten

e) Anpassung der Häufigkeit bzw. Intensität der Transaktionsüberwachung

III. Verstärkte Sorgfaltspflichten, § 15 und Anlage 2 GwG

1. Kriterien für ein potentiell höheres Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

a) Kriterien bezüglich des Kundenrisikos

b) Kriterien bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos

c) Kriterien bezüglich des geografischen Risikos

2. Zwingende Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten

a) Politisch exponierte Person, § 15 Abs. 3 Nr. 1 GwG

b) Ansässigkeit des Kunden in Drittstaat mit hohem Risiko, § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG

c) Besondere Eigenschaften der betreffenden Transaktion/Hochrisikotransaktionen, § 15 Abs. 3 Nr. 3 GwG

d) Korrespondenzbankbeziehung, § 15 Abs. 3 Nr. 4 GwG

3. Umfang der verstärkten Sorgfaltspflichten

a) Höheres Geldwäscherisiko als Ergebnis der Risikoanalyse oder im Einzelfall; PEP

b) Drittstaat mit hohem Risiko

c) Hochrisikotransaktionen

d) Korrespondenzbankbeziehung

IV. Durchführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, § 17 GwG

1. Rückgriff auf zuverlässige Dritte kraft Gesetzes, § 17 Abs. 1 GwG

2. Rückgriff auf andere geeignete Personen und Unternehmen, § 17 Abs. 5 GwG

4. Kapitel Der Geldwäschebeauftragte: Rollen- und Aufgabenprofil nach § 7 GwG

A. Einleitung

B. Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

I. Verpflichtete Unternehmen nach dem Gesetz

1.Gesetzlich Verpflichtete

a) Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute

b) Versicherungsunternehmen

c) Kapitalverwaltungsgesellschaften

d) Glückspielveranstalter

2. Befreiung von der Verpflichtung

II. Auf behördliche Anordnung

1. Regelbeispiele des § 2 Abs. 1 GwG

2. Insbesondere: Güterhändler

C. Persönliche Voraussetzungen eines Geldwäschebeauftragten

I. Sachkunde

II. Zuverlässigkeit gemäß § 1 Abs. 20 GwG

III. Externe Geldwäschebeauftragte

1. Übertragung nach Anzeige bei der Aufsichtsbehörde

2. Vertragliche Gestaltung

a) Auslagerungsfähige Leistungen

b) Steuerungsmöglichkeit des Verpflichteten

c) Kontrollmöglichkeit der Behörde

d) Verschwiegenheitspflichten

3. Überwachungspflichten

D. Bestellung des Geldwäschebeauftragten und Stellung in Unternehmen

I. Bestellung durch die Geschäftsleitung

1. Beschluss der Geschäftsleitung

2. Anzeige der Bestellung an die Aufsicht

3.Widerruf der Bestellung und Abberufung

a) Widerruf der Bestellung

b) Abberufung durch die Geschäftsleitung

4. Anzeige der Entpflichtung

II. Stellung des Geldwäschebeauftragten im Unternehmen

1. Führungskraft mit entsprechender Einflussnahmemöglichkeit

2. Der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet

a) Kein Mitglied der Geschäftsleitung selbst

b) Unmittelbare Berichtslinie an die Geschäftsleitung

c) Verantwortliches Mitglied der Leitungsebene nach § 4 Abs. 3 GwG

d) Berichterstattung an das Aufsichtsorgan

3. Weisungsunabhängigkeit

4. Zusammenlegung mit anderen Funktionen

a) Interessenskonfliktfreie Ausgestaltung

b) Interne Revision

c) Datenschutz

d) Rechtsabteilung

e) Compliance-Funktion nach WpHG

f) Risikocontrolling

5. Ansprechpartner im Unternehmen

6. Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden

7. Ausübung im Inland

E. Pflichten des Geldwäschebeauftragten

I. Durchführung und Erstellung der Risikoanalyse gemäß § 5 GwG

II. Implementierung von Sicherungssystemen gemäß § 6 GwG

1. Interne Grundsätze und Arbeitsanweisungen, Verfahren und Kontrollen

2. Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung

3. Gruppenweite Verfahren

4. Einbindung in neue Produkte und Technologien

5. Zuverlässigkeitsprüfung

6. Schulung der Mitarbeiter

7. Unabhängige Prüfung

III. Laufende Überwachung der Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen

IV. Berichtspflichten an Vorstand und Aufsichtsorgane

1. Periodische Berichterstattung

2. Anlassbezogene Berichterstattung

3. Weiterleitung der Berichte an das Aufsichtsorgan

V. Meldepflichten bei Verdachtsfällen

1. Verdachtsgrad

2. Unverzüglichkeit der Meldung

3. Durchführung der Verdachtsmeldung

VI. Besondere Überwachung von auffälligen Transaktionen

VII. Ansprechpartner für die Behörden

1. Ansprechpartner für die FIU

2. Ansprechpartner für Strafverfolgungsbehörden und weitere Behörden

VIII. Ansprechpartner für die Mitarbeiter

F. Rechte des Geldwäschebeauftragten

I. Einsichts- und Zugangsrechte

1. Ungehinderter Zugang zu sämtlichen Informationen, Daten, Aufzeichnungen und Systemen

2. Auskunfts- und Befragungsrecht

3. Einbindung in die Entwicklung neuer Geschäftsfelder, Produkte und Märkte

4. Einbindung in sonstige relevante Aktivitäten und Informationsflüsse

II. Angemessene personelle und sachliche Ausstattung

1. Personalausstattung

a) Geeignete Mitarbeiter

b) Ausreichende Personalzahl

c) Schulungen

2. Für die ordnungsgemäße Durchführung notwendigen sachlichen und technischen Mittel

a) Vertretungsmacht

b) Sachmittel

c) Technische Mittel

3. Kürzung der Ausstattungsmittel

III. Weisungsbefugnis und Durchgriffsrechte

1. Weisungsbefugnisse

2. Durchgriffsrechte

IV. Unabhängigkeit vom Direktionsrecht der Geschäftsleitung

1. Erfüllung der Aufgaben der Geldwäscheprävention und Verdachtsmeldungen

2. Auskunftsersuchen nach § 30 Abs. 3 GwG

V. Benachteiligungsverbot und Kündigungsschutz gemäß § 7 Abs. 7 GwG

1. Keine Benachteiligung im Beschäftigungsverhältnis

2. Kündigungsschutz

3. Nachwirkung bei Abberufung

G. Persönliche Haftung

I. Persönliche Pflichten – Ordnungswidrigkeiten

1. Ordnungswidrigkeiten nach § 56 GwG

a) Verdachtsmeldung gemäß § 43 GwG

b) Verstoß gegen das Tipping-off-Verbot

c) Keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen gem. §§ 6, 56 Abs. 1 Nr. 4 ff. GwG

2. Weitere aufsichtsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

II. Garantenstellung für Einhaltung der Geldwäschepräventionsvorschriften

1. Strafrechtliche Garantenstellung

2. Zivilrechtliche Garantenstellung

III. Vertragliche Haftungsfreistellung und Versicherungsmöglichkeit

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