Mike White - Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: краткое содержание, описание и аннотация

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Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:Deutschland:
im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetzim Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetzunter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) RegulationsSchweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des GeldwäschereigesetzesÖsterreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des GeldwäschebeauftragtenDurchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer HandlungenAllgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden KorrespondenzbankbeziehungenTransaktionsüberwachung unter Einsatz von DatenverarbeitungssystemenDatenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen DatenschutzgrundverordnungKontenabrufverfahren nach § 24c KWGPflichten nach der EU-GeldtransferverordnungPrävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und KorruptionPrüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der JahresabschlussprüfungEinhaltung von Finanzsanktionen und EmbargosÜberblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich

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aa) Financial Action Task Force („FATF“)

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Die FATF ist eine unabhängige, zwischenstaatliche Organisation, die regelmäßig Standards und Typologienpapiere zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht.[24] Die FATF-Veröffentlichungen sind als globaler Standard anerkannt.

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Exemplarisch seien hier folgende FATF-Veröffentlichungen genannt:

FATF-Empfehlungen „International Standards on Combating Money Laundering and the Financing of Terrorism & Proliferation“;[25] und
„Methodology for assessing technical compliance with the FATF recommendations and the effectiveness of AML/CTF systems“.[26]

bb) Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

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Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte im Juni 2017 eine überarbeitete Fassung der erstmals im Januar 2014 erschienenen Publikation „Sound management of risks related to money laundering and financing of terrorism“. Darin finden sich insbesondere Erläuterungen, wie Banken die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihr übergreifendes Risikomanagement einbeziehen sollten.

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Die in 2016 und 2017 veröffentlichten Überarbeitungen enthalten u.a. Anhänge zu Themen wie der Kontoöffnung („General guide to account opening“) und Korrespondenzbankbeziehungen.[27] Ergänzend befindet sich die „Introduction of guidelines on interaction and cooperation between prudential and AML/CFT supervision” aktuell in Konsultation. Die dazu eingelangten Kommentare können online eingesehen werden.[28]

cc) Wolfsberg-Gruppe

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Die Wolfsberg-Gruppe, ein Zusammenschluss dreizehn globaler Banken, wurde 2000 mit dem Ziel gegründet, Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu entwickeln. Diese richten sich in erster Linie an Kredit- und Finanzinstitute.

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An dieser Stelle seien insbesondere folgende Publikationen erwähnt:

„Wolfsberg Statement: Guidance on a Risk Based Approach for Managing Money Laundering Risks“ (2006); und
„The Wolfsberg Frequently Asked Questions on Risk Assessments for Money Laundering, Sanctions and Bribery & Corruption“ (2015).

Erstere unterstützt Institute dabei, einen risikobasierten Ansatz in der Geldwäscheprävention zu implementieren. Letztere deckt operative Fragestellungen im Kontext der Erstellung der Risikoanalyse ab.[29]

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick

III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick

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Gem. § 5 Abs. 1 GwG und § 25h Abs. 1 KWG sind Institute dazu verpflichtet, diejenigen Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu ermitteln und zu bewerten, die für Geschäftebestehen, die von ihnen betriebenwerden.

37

In Anlehnung an die oben unter Rn. 19skizzierten BaFin AuA GwG ergibt sich das nachfolgend dargestellte Vorgehen zur Durchführung der Risikoanalyse.

Abb. 1:

Struktur der Risikoanalyse nach § 5 GwG und § 25h Abs. 1 KWG in Anlehnung an BaFin AuA GwG

Bild vergrößern 38 Die in Abb 1 dargestellten Schritte können ebenfalls zur - фото 2

[Bild vergrößern]

38

Die in Abb. 1 dargestellten Schritte können ebenfalls zur Analyse der Risiken der sonstigen strafbaren Handlungen angewendet werden. Anders als bei den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat sich bei den sonstigen strafbaren Handlungen in der Praxis jedoch eine szenariobasierte Analyse/Vorgehensweisebewährt: Die Aktivitäten in Schritt 2 und Schritt 3 unterscheiden sich hierbei von jenen, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Anwendung kommen. Details können den entsprechenden Ausführungen in Abschnitt C). (Durchführung der Risikoanalyse) entnommen werden.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick › 1. Schritt 1: Bestandsaufnahme

1. Schritt 1: Bestandsaufnahme

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Zunächst hat eine vollständige Bestandsaufnahme der unternehmensspezifischen Situation zu erfolgen, die insbesondere folgende Gesichtspunkte abzudecken hat:

Organisationsstruktur;
Geschäftsbereiche (ggf. ergänzt um Geschäftsabläufe);
angebotene Produkte;
Kundenstruktur und
Vertriebswege.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick › 2. Schritt 2: Risikoerfassung und -identifizierung

2. Schritt 2: Risikoerfassung und -identifizierung

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Es folgt die Erfassung und Identifizierung der institutsspezifischen Risiken, also insbesondere von:

kundenbezogenen Risiken;
produktbezogenen Risiken;
transaktionsbezogenen Risiken; und
vertriebsbezogenen Risiken.

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Für jede der genannten Risikodimensionenmüssen passende Risikofaktorenidentifiziert werden. Die Risikofaktoren erlauben es, das Risiko der jeweiligen Dimension einzuschätzen. In der Dimension „Kunde“ ist ein Risikofaktor z.B. die Branche, in der der Kunde tätig ist: Einige Branchen, wie zum Beispiel die Baubranche oder bargeldintensive Unternehmen, weisen historisch betrachtet ein höheres Geldwäscherisiko auf als andere. Andere Risikofaktoren wären beispielsweise die Bargeldintensität in der Dimension „Produkt“ oder das Sender- bzw. Empfängerland in der Dimension „Transaktion“.

Aufgrund der inhaltlichen Unterschiede zwischen Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einerseits und sonstiger strafbarer Handlungen andererseits ist zu empfehlen, die Risikoerfassung und -identifizierung beider Themenbereiche zu trennenund im Rahmen der Risikoanalyse separat zu dokumentieren.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick › 3. Schritt 3: Risikokategorisierung und -bewertung

3. Schritt 3: Risikokategorisierung und -bewertung

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Im Rahmen des nächsten Schrittes erfolgt zuerst eine Bewertung der einzelnen Risikofaktoren. Für jeden Risikofaktor gibt es unterschiedliche Risikoausprägungen, die jeweils mit einem Risikoscorehinterlegt werden. Die Höhe des Risikoscores spiegelt das Risiko der jeweiligen Ausprägung wieder. Für den Risikofaktor „Branche“ z.B. stellen die denkbaren Branchen die einzelnen Ausprägungen dar. Die Ausprägung „Baubranche“ würde in unserem Beispiel mit einem höheren Risikoscore versehen werden als zum Beispiel die Branche „Landwirtschaft“, da ersterem ein höheres Geldwäscherisiko innewohnt.

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