Mike White - Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: краткое содержание, описание и аннотация

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Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:Deutschland:
im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetzim Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetzunter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) RegulationsSchweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des GeldwäschereigesetzesÖsterreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des GeldwäschebeauftragtenDurchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer HandlungenAllgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden KorrespondenzbankbeziehungenTransaktionsüberwachung unter Einsatz von DatenverarbeitungssystemenDatenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen DatenschutzgrundverordnungKontenabrufverfahren nach § 24c KWGPflichten nach der EU-GeldtransferverordnungPrävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und KorruptionPrüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der JahresabschlussprüfungEinhaltung von Finanzsanktionen und EmbargosÜberblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich

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Die Gefahr der Geldwäsche ist deshalb natürlich ein latenter Grund zur Sorge und eine Gefahrenquelle für den Finanzsektor. Medienwirksame Einzelfälle befördern die Problematik immer wieder vorübergehend in das kollektive Bewusstsein.[36] Es spricht jedoch einiges dafür, dass die Gefährdungslage insgesamt über die Jahre relativ konstant geblieben ist, wie im Folgenden zu zeigen sein wird.

1. Kapitel Einleitung› B. Aktuelle Bedrohungslage › III. Geldwäsche-Verdachtsfälle

III. Geldwäsche-Verdachtsfälle

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Werfen wir einen Blick auf die Zahlen, die die Financial Intelligence Unit Deutschlandin ihrem Jahresbericht von 2018 veröffentlicht hat, um ein Gefühl für die aktuelle Lage zu bekommen.[37] Im Jahr 2016 wurden rund 46 000 Verdachtsmeldungen gem. §§ 11 und 14 GwG[38] an die FIU übermittelt, gefolgt von etwa 60 000 im Jahr 2017 und etwa 77 000 im Jahr 2018, wobei jeweils ca. 99 % des Meldeaufkommens auf den Finanzsektor entfiel. Der schon in den Vorjahren zu beobachtende exponentielle Anstieg hat sich demnach fortgesetzt. Die jährlichen Steigerungsraten betragen im Jahr 2016 ca. 40 %,[39] im Jahr 2017 ca. 31 % und im Jahr 2018 ca. 29 %. Die Verdopplungsrate erreicht daher zurzeit etwa 2–3 Jahre.

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Deutet die jeweils nach 2–3 Jahren verdoppelte Anzahl von Verdachtsmeldungen auf eine sich jeweils in 2–3 Jahren verdoppelte Geldwäschetätigkeit im Wirtschaftsleben hin oder spielen andere Faktoren eine Rolle? Hierzu lassen sich dem Bericht eine Reihe von Indizien entnehmen.

1. Kapitel Einleitung› B. Aktuelle Bedrohungslage › III. Geldwäsche-Verdachtsfälle › 1. Erhöhte Meldezahlen aus dem Finanzsektor

1. Erhöhte Meldezahlen aus dem Finanzsektor

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Korrespondierend mit dem gleichbleibend hohen Anteil der Verdachtsmeldungen, die der Finanzsektor liefert, verwundert es nicht zu sehen, dass auch der Anstieg der letzten Jahre fast vollständig auf erhöhte Meldezahlen aus dem Finanzsektorzurückzuführen ist. Zwar erfährt auch die Meldetätigkeit aus dem Nichtfinanzsektor gewisse Steigerungen, trägt jedoch auf absoluter Basis kaum zum starken Anstieg bei.[40]

1. Kapitel Einleitung› B. Aktuelle Bedrohungslage › III. Geldwäsche-Verdachtsfälle › 2. Ergebnisse der Verdachtsmeldungen

2. Ergebnisse der Verdachtsmeldungen

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Ein Blick auf die Ergebnisse, die die Meldepflichtigen mit ihren Verdachtsmeldungen ausgelöst haben, verschafft weitere Klarheit. Betrachten wir zunächst das Jahr 2016, um ein Gefühl für die zeitliche Entwicklung zu bekommen. Hierzu muss man wissen, dass die Verdachtsmeldungen früher Clearingverfahrenbei den Landeskriminalämtern auslösten.[41] Dabei wurde untersucht, ob ein hinreichender Verdacht vorliegt, um das Verfahren an eine polizeiliche Fachdienststelle weiterzuleiten, oder ob die Einstellung des Verfahrens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angeregt wird. Bei den in 2016 abgeschlossenen Vorgängen konnten insgesamt 17 178 deliktische Bezüge festgestellt werden; das sind 43 % mehr als im Vorjahr.[42] Die Steigerungsrate hält also mit der Steigerung bei den Verdachtsmeldungen mit.

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In der gleichen Größenordnung wie die Zahl der Verdachtsmeldungen und die Zahl der Feststellung von deliktischen Bezügen, die zu weiteren Ermittlungen Anlass geben, stieg auch die Zahl der Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften, nämlich um 34 %.[43] Die statistische Auswertung der FIU zeigt jedoch einen entscheidenden Punkt: Der Anteil derjenigen Verfahren, die zu Urteilen, Strafbefehlen oder Anklageschriften sowie Anträgen auf Strafbefehle und Mitteilungen in Strafsachenführen, ist deutlich zurückgegangen, auf nur noch 2 %. Seit 2009 hat die Zahl der Urteile, Strafbefehle, Anklageschriften oder Sonstigen Rückmeldungen tatsächlich stets konstant um die 500 Fälle pro Jahrbetragen. Gleichzeitig stieg aber die Zahl der Verdachtsmeldungen exponentiell an, zwischen 2009 und 2016 um das Vierfache. Der Jahresbericht 2017 der FIU bestätigt diesen Trend vollauf: Während die Zahl der Verdachtsmeldungen weiter stieg (um weitere 31 % im Vergleich zu 2016), blieb die Zahl der Urteile, Strafbefehle und Anklageschriften erneut unter 500.[44] Dies entspricht, unverändert zum Vorjahr, einem Anteil von etwa 2 % der Rückmeldungen. Untermauert wird diese Tendenz nochmals, wenn man nun auch den Jahresbericht 2018 der FIU heranzieht: Bei insgesamt nur noch 275 Rückmeldungen auf an Staatsanwaltschaften abgegebene Vorgänge handelte es sich um Rückmeldungen, die Urteile, Strafbefehle und Anklageschriften betreffen; unverändert zu den Vorjahren bilden Einstellungsverfügungen den überwiegenden Anteil der staatsanwaltschaftlichen Rückmeldungen.[45]

1. Kapitel Einleitung› B. Aktuelle Bedrohungslage › III. Geldwäsche-Verdachtsfälle › 3. Zwischenfazit

3. Zwischenfazit

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Wir können also aus den Zahlen der FIU mit einiger Sicherheit folgern, dass aus der gestiegenen Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle keineswegs der Schluss auf eine größere Bedrohungslage gezogen werden kann. Vielmehr liegt aufgrund der Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften das Gegenteil nahe, nämlich dass die Bedrohungslage gleich geblieben ist, weil trotz der Weitermeldung von mehr Sachverhalten im Verdachtsmeldewesen die Zahl der stichhaltigen Hinweise seit Jahren konstant bleibt.

1. Kapitel Einleitung› B. Aktuelle Bedrohungslage › IV. Polizeiliche Kriminalstatistik

IV. Polizeiliche Kriminalstatistik

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Gehen wir zur Plausibilisierung dieses Zwischenergebnisses auch einmal kurz den anderen Weg, schließen wir von der Zahl der möglichen Vortaten auf die mögliche Aktivität der Einschleusung von inkriminierten Geldern in den Wirtschaftskreislauf. Die Polizeiliche Kriminalstatistikversorgt uns mit den nötigen Daten.[46]

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Diese Statistiken bestätigen die Ergebnisse, die aufgrund der Zahlen der FIU zu Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund von Verdachtsmeldungen schon oben vermutet worden sind: Die Zahl der Straftatenbleibt in Deutschland seit etwa einem Jahrzehnt konstantmit zuletzt eher fallender Tendenz, bei zwischen 6,3 und 5,4 Mio. pro Jahr, wobei gerade im Jahr 2019 der niedrigste Wert seit Langem aufgetreten ist. Diese Tendenz lässt sich auch mit Blick auf die als Vortaten von Geldwäsche in Betracht kommenden Delikte feststellen. Es gab keine großen Ausreißer in dem relevanten Bereich, weder nach oben noch nach unten. Dies lässt im Wege einer groben Schätzung darauf schließen, dass die aus solchen Vortaten resultierende Geldwäscheaktivität ebenfalls recht konstant gebliebenist.[47] Wir finden also den Trend aus den FIU-Berichten in der Kriminalitätsstatistik wieder: Jahr für Jahr, unabhängig von der Steigerung der Zahl der Verdachtsmeldungen, wird eine etwa gleichbleibende Zahl von Geldwäschedelikten bei und durch Banken im Wege des Verdachtsmeldewesens aufgefunden – egal wie weit die Zahl der Verdachtsmeldungen gesteigert wird.

1. Kapitel Einleitung› C. Effektivität der Regularien

C. Effektivität der Regularien

1. Kapitel Einleitung› C. Effektivität der Regularien › I. Aufdeckung von Geldwäscheaktivitäten

I. Aufdeckung von Geldwäscheaktivitäten

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Wie wir also soeben feststellen konnten, hat die verstärkte Meldetätigkeit des Finanzsektorsin den letzten Jahren nicht dazu beigetragen, tatsächlich mehr Fälle der Geldwäsche aufzudecken. Annähernd 95 % der staatsanwaltlichen Rückmeldungen auf durch Verdachtsmeldungen gekennzeichnete Verfahren sind Einstellungsverfügungen.[48]

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