Michael Kleine-Cosack - Rechtsdienstleistungsgesetz

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Die in wesentlichen Teilen erheblich überarbeitete Neuauflage dieses an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Kommentars berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und Literatur. Sie konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die praxisrelevanten Fragen mit ausführlicher Erörterung der zentralen und aktuellen Probleme des Rechtsdienstleistungsrechts. Der Trend zur Liberalisierung des Rechtsberatungsmarkts hat sich seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erheblich verstärkt. Das einstige Rechtsanwaltsmonopol gehört der Vergangenheit an. Maßgeblich bei der unverzichtbaren europarechts- und verfassungskonformen sowie teleologischen Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes müssen das Gemeinwohl und dabei vor allem die Interessen der Rechtsuchenden sein. Letzteren kann man aber nicht ohne weiteres entgegen ihrem Willen einen Rechtsanwalt aufzwingen, zumal sie die außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten selbst erledigen können. Diese Aspekte werden bisher auch in der Rechtsprechung nicht immer im gebotenen Umfang berücksichtigt.

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Rechtsdienstleistungsgesetz

RDG

von

Dr. Michael Kleine-Cosack

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-6041-6

E-Mail: kundenservice@hjr-verlag.de

Telefon: +49 6221/489-555

Telefax: +49 6221/489-410

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Vorwort

Die vom Verfasser seit dem Jahre 2000 in Publikationen sowie in gerichtlichen Verfahren vertretene Ansicht zur Notwendigkeit einer Beschränkung des Erlaubnisvorbehalts im Bereich der Rechtsdienstleistungen hat sich weiter durchgesetzt. Der Trend zur Liberalisierung des Rechtsberatungsmarkts hat sich seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erheblich verstärkt. Das einstige Rechtsanwaltsmonopol gehört der Vergangenheit an. Ein Teil der Judikatur und Literatur ist jedoch weiterhin noch stark dem freiheits- und verbraucherfeindlichen Denken der Vergangenheit verhaftet.

Maßgeblich bei der unverzichtbaren europarechts- und verfassungskonformen sowie teleologischen Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes müssen das Gemeinwohl und dabei vor allem die Interessen der Rechtsuchenden sein. Letzteren kann man aber nicht ohne weiteres entgegen ihrem Willen einen Rechtsanwalt aufzwingen, zumal sie die außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten selbst erledigen können. Diese Aspekte werden bisher leider auch in der Rechtsprechung nicht immer im gebotenen Umfang berücksichtigt.

Die in wesentlichen Teilen erheblich überarbeitete Neuauflage dieses an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Kommentars berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und Literatur. Sie konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die praxisrelevanten Fragen mit ausführlicher Erörterung der zentralen und aktuellen Probleme des Rechtsdienstleistungsrechts.

Freiburg im Breisgau, Juni 2014 Dr. Kleine-Cosack

Vorwort zur 2. Auflage

Mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz hat der Gesetzgeber das Recht zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen unter Aufhebung der völlig antiquierten Regelungen des RBerG samt Verordnungen neu geregelt. Nur noch in geringem Umfang besteht noch ein Erlaubnisvorbehalt für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Verfassungs- sowie europarechtliche Gründe haben die Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes erzwungen. Die Rechtsprechung hat – wenn auch mit erheblicher Verspätung – in den letzten Jahren bei der Auslegung des RBerG diesen Bedenken Rechnung getragen und den Bereich des Erlaubnisvorbehalts erheblich eingeschränkt. Diese Judikatur bleibt auch unter dem Regime des RDG maßgeblich, zumal der Gesetzgeber – auch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens unter dem Druck diverser Interessengruppen – einige Abstriche an seinen liberalen Formulierungen gemacht hat. Aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen sind diese Textreduktionen jedoch weitgehend bedeutungslos.

Da die erste Auflage dieses Kommentars bereits der auf Grund höherrangigen Rechts gebotenen restriktiven Auslegung des RBerG Rechnung getragen hat, sich die darin vertretenen Meinungen weitgehend in der Judikatur und in der Gesetzgebung durchgesetzt haben, konnte in weiten Bereichen an bisherige Kommentierung angeknüpft werden.

Der Kommentar ist auch in der Neuauflage praxisorientiert. Wissenschaftlich interessante Probleme werden nur bei praktischer Relevanz erörtert.

Freiburg im Mai 2008 Dr. Michael Kleine-Cosack

Vorwort zur 1. Auflage

Die Problematik des RBerG ist bis in die jüngste Zeit weitgehend tabuisiert worden. Die Rechtswissenschaft hat sich in der Vergangenheit mit einer weitgehend unkritischen Verteidigung des antiquierten Gesetzes ein Armutszeugnis ausgestellt. Tradition und eine rein normative Sicht, nicht aber die unverzichtbare Einbeziehung der Rechtswirklichkeit bestimmten die Kommentierung. Wie auch bei anderen mit dem Berufsrecht der freien Berufe in engem Zusammenhang stehenden Gesetzen wurde die überfällige kritische rechtspolitische wie verfassungsrechtliche Überprüfung weitgehend versäumt.

Eine sorgfältige Überprüfung des Rechtsberatungsmonopols deutscher Rechtsanwälte wie auch vergleichbarer Monopole – z. B. bei den Steuerberatern – ist unverzichtbar. Sie sind verfassungs- wie europarechtlich und rechtspolitisch allenfalls noch in einem beschränkten Umfang haltbar, soweit empirisch der bisher völlig fehlende Nachweis ihrer Erforderlichkeit zum Schutz des Rechtsuchenden Verbrauchers erbracht wird. In jedem Fall ist schon derzeit eine massive Erosion des Rechtsberatungsmonopols festzustellen mit der Folge größerer Freiräume für die nichtanwaltliche Konkurrenz auf dem Rechtsberatungsmarkt.

Der vorliegende Kommentar versucht einerseits einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zur Problematik des RBerG zu geben. Er scheut jedoch nicht die kritische Auseinandersetzung mit deren Schwachstellen. Die gesamte bisherige Rechtsprechung, welche zu einer exzessiven Ausdehnung des Erlaubnisvorbehalts geführt hatte, wird auf den Prüfstand gestellt. Die Konsequenzen der verfassungsrechtlich wie teleologisch unverzichtbaren restriktiven Auslegung des RBerG angesichts der erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Rechtsberatung für nichtanwaltliche Dienstleister wie z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Banken, Versicherungen etc. werden aufgezeigt.

Zugleich versucht die kritische Bearbeitung Anstöße für die aktuelle Reformdiskussion zu geben, welche bisher einen großen Teil der Probleme noch nicht erfasst hat. Massiver Druck wird politisch nicht nur von der an einer Harmonisierung und der Herstellung von Wettbewerbsfreiheit interessierten EU-Kommission ausgeübt. Auch die Bundesregierung hat die Reform des Gesetzes konkret zum Thema gemacht. Sie beabsichtigt, es noch in dieser Legislaturperiode zu ändern.

Freiburg i.Br. im Mai 2004 Dr. Michael Kleine-Cosack

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Vorwort Die vom Verfasser seit dem Jahre 2000 in Publikationen sowie in gerichtlichen Verfahren vertretene Ansicht zur Notwendigkeit einer Beschränkung des Erlaubnisvorbehalts im Bereich der Rechtsdienstleistungen hat sich weiter durchgesetzt.

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