Katrin Cosack - Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern

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Die Frage, ob sich Betriebsratsmitglieder wegen Untreue strafbar machen können, wenn sie Mitwirkungsrechte zu Lasten von Arbeitnehmern nicht oder unsachgemäß wahrnehmen, wird in Literatur und Rechtspraxis kaum gestellt.Auch wenn der Versuchung widerstanden werden sollte, den allzu weiten
Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB in diesem Zusammenhang überzustrapazieren, so muss seine Anwendung jedenfalls da in Betracht gezogen werden, wo Zentralnormen der privatautonomen Rechtsordnung verletzt werden. Zu diesen zählt insbesondere das Korruptionsverbot.Das
Betriebsverfassungsrecht kennt Konstellationen, in denen das Einvernehmen des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat eine geplante Realisierung arbeitnehmerschädlicher Maßnahmen zumindest erheblich erleichtert. Daher steigt u. U. die Motivation der Arbeitgeberseite, sich die Kooperationsbereitschaft des Betriebsrats zu erhalten.Die Suche nach betriebsverfassungsrechtlichen Mechanismen zur Verhinderung treuwidriger Absprachen des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber ergibt ein widersprüchliches Bild. So verbietet das Betriebsverfassungsgesetz zwar ausdrücklich die Betriebsratskorruption, wirksame präventive oder gar sanktionierende Instrumente zur Gewährleistung der Rechtstreue von Betriebsräten sucht man jedoch vergeblich. Auch unter aktuellen Compliance-Gesichtspunkten kann ein solcher Widerspruch nur befremden.Im Sinne einer funktionierenden
betrieblichen Arbeitnehmervertretung ist es daher dringend angezeigt, zur
Korruptionsvermeidung auch im Betriebsverfassungsgesetz das bewährte Prinzip der Verbindung von Macht und persönlicher Verantwortung zu etablieren. Welche geringfügigen gesetzlichen Änderungen hierzu ausreichen, zeigt die Verfasserin abschließend auf.

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Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern

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Katrin Cosack

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Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern von Katrin Cosack www.cfmueller.de › Herausgeber

Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

Herausgegeben von

Prof. Dr. Mark Deiters, Münster

Prof. Dr. Thomas Rotsch, Gießen

Prof. Dr. Mark Zöller, Trier

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-4454-6

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

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Vorwort

Die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit von Betriebsräten wegen Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern begegnet nicht selten politischen Vorbehalten.

Ziel dieser Arbeit war es jedoch nicht, die häufig hoch verdienstvolle Betriebsratsarbeit generell einem strafrechtlichen Regime zu unterstellen. Vielmehr ging es mir darum, zu untersuchen, ob und in welchen Extremfällen es auch in der betrieblichen Mitbestimmung zu strafwürdigem Verhalten kommen kann, welche Rolle Korruption dabei spielt und wie ein möglicher Machtmissbrauch von Betriebsräten zu verhindern ist.

Die einfache Antwort auf letzteres wurzelt in der allgemeingültigen Erkenntnis, dass die Vergabe von Macht nur zusammen mit persönlicher Verantwortung funktioniert. Einen solchen, andernorts selbstverständlichen, Regulationsmechanismus auch im Betriebsverfassungsgesetz zu etablieren, sollte meines Erachtens über politische Grenzen hinweg zustimmungsfähig sein, zumal die gesetzlichen Änderungen, die hierzu vorzunehmen wären, marginal sind.

Mein Doktorvater, Herr Univ.-Professor Dr. Bernd Hecker, stand dieser Thematik von Anfang an unvoreingenommen und interessiert gegenüber, wofür ich ihm zutiefst dankbar bin. Dass ich jederzeit auf seine unmittelbare Unterstützung zählen konnte, hat mich menschlich nachhaltig beeindruckt. Es war eine Freude und eine Ehre, bei ihm promovieren zu dürfen.

Das Zweitgutachten hat Herr Univ.-Professor Dr. Thomas Raab erstellt.

Ein herzlicher Dank geht an Herrn Univ.-Professor Dr. Mark Zöller, der sich für die Aufnahme meiner Abhandlung in diese Reihe eingesetzt hat.

Außerdem danke ich der Handwerkskammer Trier dafür, dass sie dieser Schrift den Ökonomiepreis 2015 zuerkannt hat.

Sie wurde im Sommersemester 2015 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier als Dissertation angenommen.

Insbesondere und von Herzen danke ich schließlich meinem Mann Professor Dr. Tilman Cosack und unseren Töchtern Louisa und Emma. Ihr wisst, wofür.

Trier im Juli 2015

Katrin Cosack

Vorwort Vorwort Die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit von Betriebsräten wegen Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern begegnet nicht selten politischen Vorbehalten. Ziel dieser Arbeit war es jedoch nicht, die häufig hoch verdienstvolle Betriebsratsarbeit generell einem strafrechtlichen Regime zu unterstellen. Vielmehr ging es mir darum, zu untersuchen, ob und in welchen Extremfällen es auch in der betrieblichen Mitbestimmung zu strafwürdigem Verhalten kommen kann, welche Rolle Korruption dabei spielt und wie ein möglicher Machtmissbrauch von Betriebsräten zu verhindern ist. Die einfache Antwort auf letzteres wurzelt in der allgemeingültigen Erkenntnis, dass die Vergabe von Macht nur zusammen mit persönlicher Verantwortung funktioniert. Einen solchen, andernorts selbstverständlichen, Regulationsmechanismus auch im Betriebsverfassungsgesetz zu etablieren, sollte meines Erachtens über politische Grenzen hinweg zustimmungsfähig sein, zumal die gesetzlichen Änderungen, die hierzu vorzunehmen wären, marginal sind. Mein Doktorvater, Herr Univ.-Professor Dr. Bernd Hecker, stand dieser Thematik von Anfang an unvoreingenommen und interessiert gegenüber, wofür ich ihm zutiefst dankbar bin. Dass ich jederzeit auf seine unmittelbare Unterstützung zählen konnte, hat mich menschlich nachhaltig beeindruckt. Es war eine Freude und eine Ehre, bei ihm promovieren zu dürfen. Das Zweitgutachten hat Herr Univ.-Professor Dr. Thomas Raab erstellt. Ein herzlicher Dank geht an Herrn Univ.-Professor Dr. Mark Zöller, der sich für die Aufnahme meiner Abhandlung in diese Reihe eingesetzt hat. Außerdem danke ich der Handwerkskammer Trier dafür, dass sie dieser Schrift den Ökonomiepreis 2015 zuerkannt hat. Sie wurde im Sommersemester 2015 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier als Dissertation angenommen. Insbesondere und von Herzen danke ich schließlich meinem Mann Professor Dr. Tilman Cosack und unseren Töchtern Louisa und Emma. Ihr wisst, wofür. Trier im Juli 2015 Katrin Cosack › Widmung

Für meinen Vater

Jochen Finkmann

in liebevoller Erinnerung an meine Mutter

Veronika Finkmann (1946 – 2011)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Vorwort Die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit von Betriebsräten wegen Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern begegnet nicht selten politischen Vorbehalten. Ziel dieser Arbeit war es jedoch nicht, die häufig hoch verdienstvolle Betriebsratsarbeit generell einem strafrechtlichen Regime zu unterstellen. Vielmehr ging es mir darum, zu untersuchen, ob und in welchen Extremfällen es auch in der betrieblichen Mitbestimmung zu strafwürdigem Verhalten kommen kann, welche Rolle Korruption dabei spielt und wie ein möglicher Machtmissbrauch von Betriebsräten zu verhindern ist. Die einfache Antwort auf letzteres wurzelt in der allgemeingültigen Erkenntnis, dass die Vergabe von Macht nur zusammen mit persönlicher Verantwortung funktioniert. Einen solchen, andernorts selbstverständlichen, Regulationsmechanismus auch im Betriebsverfassungsgesetz zu etablieren, sollte meines Erachtens über politische Grenzen hinweg zustimmungsfähig sein, zumal die gesetzlichen Änderungen, die hierzu vorzunehmen wären, marginal sind. Mein Doktorvater, Herr Univ.-Professor Dr. Bernd Hecker, stand dieser Thematik von Anfang an unvoreingenommen und interessiert gegenüber, wofür ich ihm zutiefst dankbar bin. Dass ich jederzeit auf seine unmittelbare Unterstützung zählen konnte, hat mich menschlich nachhaltig beeindruckt. Es war eine Freude und eine Ehre, bei ihm promovieren zu dürfen. Das Zweitgutachten hat Herr Univ.-Professor Dr. Thomas Raab erstellt. Ein herzlicher Dank geht an Herrn Univ.-Professor Dr. Mark Zöller, der sich für die Aufnahme meiner Abhandlung in diese Reihe eingesetzt hat. Außerdem danke ich der Handwerkskammer Trier dafür, dass sie dieser Schrift den Ökonomiepreis 2015 zuerkannt hat. Sie wurde im Sommersemester 2015 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier als Dissertation angenommen. Insbesondere und von Herzen danke ich schließlich meinem Mann Professor Dr. Tilman Cosack und unseren Töchtern Louisa und Emma. Ihr wisst, wofür. Trier im Juli 2015 Katrin Cosack

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