Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern
von
Katrin Cosack
www.cfmueller.de
Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern Untreue von Betriebsräten gegenüber Arbeitnehmern von Katrin Cosack www.cfmueller.de
› Herausgeber
Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
Herausgegeben von
Prof. Dr. Mark Deiters, Münster
Prof. Dr. Thomas Rotsch, Gießen
Prof. Dr. Mark Zöller, Trier
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4454-6
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Die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit von Betriebsräten wegen Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern begegnet nicht selten politischen Vorbehalten.
Ziel dieser Arbeit war es jedoch nicht, die häufig hoch verdienstvolle Betriebsratsarbeit generell einem strafrechtlichen Regime zu unterstellen. Vielmehr ging es mir darum, zu untersuchen, ob und in welchen Extremfällen es auch in der betrieblichen Mitbestimmung zu strafwürdigem Verhalten kommen kann, welche Rolle Korruption dabei spielt und wie ein möglicher Machtmissbrauch von Betriebsräten zu verhindern ist.
Die einfache Antwort auf letzteres wurzelt in der allgemeingültigen Erkenntnis, dass die Vergabe von Macht nur zusammen mit persönlicher Verantwortung funktioniert. Einen solchen, andernorts selbstverständlichen, Regulationsmechanismus auch im Betriebsverfassungsgesetz zu etablieren, sollte meines Erachtens über politische Grenzen hinweg zustimmungsfähig sein, zumal die gesetzlichen Änderungen, die hierzu vorzunehmen wären, marginal sind.
Mein Doktorvater, Herr Univ.-Professor Dr. Bernd Hecker, stand dieser Thematik von Anfang an unvoreingenommen und interessiert gegenüber, wofür ich ihm zutiefst dankbar bin. Dass ich jederzeit auf seine unmittelbare Unterstützung zählen konnte, hat mich menschlich nachhaltig beeindruckt. Es war eine Freude und eine Ehre, bei ihm promovieren zu dürfen.
Das Zweitgutachten hat Herr Univ.-Professor Dr. Thomas Raab erstellt.
Ein herzlicher Dank geht an Herrn Univ.-Professor Dr. Mark Zöller, der sich für die Aufnahme meiner Abhandlung in diese Reihe eingesetzt hat.
Außerdem danke ich der Handwerkskammer Trier dafür, dass sie dieser Schrift den Ökonomiepreis 2015 zuerkannt hat.
Sie wurde im Sommersemester 2015 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier als Dissertation angenommen.
Insbesondere und von Herzen danke ich schließlich meinem Mann Professor Dr. Tilman Cosack und unseren Töchtern Louisa und Emma. Ihr wisst, wofür.
Trier im Juli 2015
Katrin Cosack
Vorwort Vorwort Die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit von Betriebsräten wegen Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern begegnet nicht selten politischen Vorbehalten. Ziel dieser Arbeit war es jedoch nicht, die häufig hoch verdienstvolle Betriebsratsarbeit generell einem strafrechtlichen Regime zu unterstellen. Vielmehr ging es mir darum, zu untersuchen, ob und in welchen Extremfällen es auch in der betrieblichen Mitbestimmung zu strafwürdigem Verhalten kommen kann, welche Rolle Korruption dabei spielt und wie ein möglicher Machtmissbrauch von Betriebsräten zu verhindern ist. Die einfache Antwort auf letzteres wurzelt in der allgemeingültigen Erkenntnis, dass die Vergabe von Macht nur zusammen mit persönlicher Verantwortung funktioniert. Einen solchen, andernorts selbstverständlichen, Regulationsmechanismus auch im Betriebsverfassungsgesetz zu etablieren, sollte meines Erachtens über politische Grenzen hinweg zustimmungsfähig sein, zumal die gesetzlichen Änderungen, die hierzu vorzunehmen wären, marginal sind. Mein Doktorvater, Herr Univ.-Professor Dr. Bernd Hecker, stand dieser Thematik von Anfang an unvoreingenommen und interessiert gegenüber, wofür ich ihm zutiefst dankbar bin. Dass ich jederzeit auf seine unmittelbare Unterstützung zählen konnte, hat mich menschlich nachhaltig beeindruckt. Es war eine Freude und eine Ehre, bei ihm promovieren zu dürfen. Das Zweitgutachten hat Herr Univ.-Professor Dr. Thomas Raab erstellt. Ein herzlicher Dank geht an Herrn Univ.-Professor Dr. Mark Zöller, der sich für die Aufnahme meiner Abhandlung in diese Reihe eingesetzt hat. Außerdem danke ich der Handwerkskammer Trier dafür, dass sie dieser Schrift den Ökonomiepreis 2015 zuerkannt hat. Sie wurde im Sommersemester 2015 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier als Dissertation angenommen. Insbesondere und von Herzen danke ich schließlich meinem Mann Professor Dr. Tilman Cosack und unseren Töchtern Louisa und Emma. Ihr wisst, wofür. Trier im Juli 2015 Katrin Cosack
› Widmung
Für meinen Vater
Jochen Finkmann
in liebevoller Erinnerung an meine Mutter
Veronika Finkmann (1946 – 2011)
Vorwort Vorwort Die Frage nach einer möglichen Strafbarkeit von Betriebsräten wegen Pflichtverletzungen gegenüber Arbeitnehmern begegnet nicht selten politischen Vorbehalten. Ziel dieser Arbeit war es jedoch nicht, die häufig hoch verdienstvolle Betriebsratsarbeit generell einem strafrechtlichen Regime zu unterstellen. Vielmehr ging es mir darum, zu untersuchen, ob und in welchen Extremfällen es auch in der betrieblichen Mitbestimmung zu strafwürdigem Verhalten kommen kann, welche Rolle Korruption dabei spielt und wie ein möglicher Machtmissbrauch von Betriebsräten zu verhindern ist. Die einfache Antwort auf letzteres wurzelt in der allgemeingültigen Erkenntnis, dass die Vergabe von Macht nur zusammen mit persönlicher Verantwortung funktioniert. Einen solchen, andernorts selbstverständlichen, Regulationsmechanismus auch im Betriebsverfassungsgesetz zu etablieren, sollte meines Erachtens über politische Grenzen hinweg zustimmungsfähig sein, zumal die gesetzlichen Änderungen, die hierzu vorzunehmen wären, marginal sind. Mein Doktorvater, Herr Univ.-Professor Dr. Bernd Hecker, stand dieser Thematik von Anfang an unvoreingenommen und interessiert gegenüber, wofür ich ihm zutiefst dankbar bin. Dass ich jederzeit auf seine unmittelbare Unterstützung zählen konnte, hat mich menschlich nachhaltig beeindruckt. Es war eine Freude und eine Ehre, bei ihm promovieren zu dürfen. Das Zweitgutachten hat Herr Univ.-Professor Dr. Thomas Raab erstellt. Ein herzlicher Dank geht an Herrn Univ.-Professor Dr. Mark Zöller, der sich für die Aufnahme meiner Abhandlung in diese Reihe eingesetzt hat. Außerdem danke ich der Handwerkskammer Trier dafür, dass sie dieser Schrift den Ökonomiepreis 2015 zuerkannt hat. Sie wurde im Sommersemester 2015 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier als Dissertation angenommen. Insbesondere und von Herzen danke ich schließlich meinem Mann Professor Dr. Tilman Cosack und unseren Töchtern Louisa und Emma. Ihr wisst, wofür. Trier im Juli 2015 Katrin Cosack
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