Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerde
von
Dr. Michael Kleine-CosackRechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
3., neu bearbeitete Auflage
eine Marke der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
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ISBN 978-3-8114-3675-6
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Das vorliegende Handbuch ist für Rechtsanwälte, Beschwerdeführer sowie Studenten bestimmt, welche sich mit Problemen der Verfassungsbeschwerden auf Bundes- und Landesebene sowie der Menschenrechtsbeschwerde zu befassen haben. Es vermittelt anschaulich und übersichtlich die wesentlichen Informationen für die Einlegung von Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden sowie zum Verfahren. In beiden Fällen handelt es sich zwar um außerordentliche Rechtsbehelfe, die erst nach Erschöpfung des Rechtswegs und zudem unter Beschränkung auf die Prüfung des Verfassungsrechts oder der Menschenrechte eingelegt werden können. Dennoch sehen sich vor allem Rechtsanwälte immer häufiger mit der Frage konfrontiert, ob die Einlegung derartiger Beschwerden Aussicht auf Erfolg hat und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Rechtsuchende Bürger stellen eine solche Frage oftmals vor allem dann, wenn sie vor den Fachgerichten unterlegen sind und ein Rechtsmittel nicht mehr möglich ist.
Die bewährte und bei Benutzern wie in der Kritik auf Zustimmung gestoßene Konzeption des Handbuchs wurde auch bei der Neuauflage beibehalten. Das Buch enthält zur Veranschaulichung zahlreiche Übersichten, Musterschriftsätze und gibt viele praxisrelevante Tipps. Es wird weitgehend auf die Erörterung wissenschaftlicher Kontroversen verzichtet, denen in der Praxis der Verfassungsbeschwerde ohnehin meist keine Bedeutung zukommt. An zahlreichen Stellen wird aber eindeutig Stellung genommen zu praktisch relevanten Streitfragen wie z.B. zum nach wie vor „gestörten“ Verhältnis des BVerfG zum EGMR und zum EuGH[1] oder es werden fragwürdige Praktiken des BVerfG – z.B. bei der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch exzessive Anforderungen an die Begründung[2] – problematisiert.
Das Hand- und Studienbuch beruht auf umfangreichen Erfahrungen des Verfassers im Umgang mit Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden. Er ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Recht der Verfassungsbeschwerden und der Menschenrechtsbeschwerde als Rechtsanwalt – oftmals mit Erfolg[3] – tätig.
Auch die 3. Auflage wurde wesentlich überarbeitet und erweitert. Erstmals in das Handbuch aufgenommen wurden Kurzdarstellungen zu einzelnen – in der Beschwerdepraxis wesentlichen – Grundrechten sowie Menschenrechten, welche dem Leser eine erste Orientierung ermöglichen sollen bei der Prüfung der Begründetheit der Beschwerden.
Das Handbuch enthält zusätzlich umfassende Rechtsprechungsnachweise sowie zur Veranschaulichung der zentralen Probleme zahlreiche Beispiele aus der Judikatur. Das Bestreben geht dahin, möglichst die wesentlichen praxisrelevanten Fragen unter Berücksichtigung der maßgeblichen Judikatur zu erörtern, damit der Leser bzw. Benutzer ohne Zuhilfenahme umfangreicher Kommentare und Handbücher wie auch sonstiger Publikationen von den außerordentlichen Rechtsbehelfen der Verfassungsbeschwerde sowie der Menschenrechtsbeschwerde Gebrauch machen kann.
Freiburg i. Br., im September 2013 Dr. Michael Kleine-Cosack
[1] Die bewährte und bei Benutzern wie in der Kritik auf Zustimmung gestoßene Konzeption des Handbuchs wurde auch bei der Neuauflage beibehalten. Das Buch enthält zur Veranschaulichung zahlreiche Übersichten, Musterschriftsätze und gibt viele praxisrelevante Tipps. Es wird weitgehend auf die Erörterung wissenschaftlicher Kontroversen verzichtet, denen in der Praxis der Verfassungsbeschwerde ohnehin meist keine Bedeutung zukommt. An zahlreichen Stellen wird aber eindeutig Stellung genommen zu praktisch relevanten Streitfragen wie z.B. zum nach wie vor „gestörten“ Verhältnis des BVerfG zum EGMR und zum EuGH[1] oder es werden fragwürdige Praktiken des BVerfG – z.B. bei der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch exzessive Anforderungen an die Begründung[2] – problematisiert. Das Hand- und Studienbuch beruht auf umfangreichen Erfahrungen des Verfassers im Umgang mit Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden. Er ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Recht der Verfassungsbeschwerden und der Menschenrechtsbeschwerde als Rechtsanwalt – oftmals mit Erfolg[3] – tätig. Auch die 3. Auflage wurde wesentlich überarbeitet und erweitert. Erstmals in das Handbuch aufgenommen wurden Kurzdarstellungen zu einzelnen – in der Beschwerdepraxis wesentlichen – Grundrechten sowie Menschenrechten, welche dem Leser eine erste Orientierung ermöglichen sollen bei der Prüfung der Begründetheit der Beschwerden. Das Handbuch enthält zusätzlich umfassende Rechtsprechungsnachweise sowie zur Veranschaulichung der zentralen Probleme zahlreiche Beispiele aus der Judikatur. Das Bestreben geht dahin, möglichst die wesentlichen praxisrelevanten Fragen unter Berücksichtigung der maßgeblichen Judikatur zu erörtern, damit der Leser bzw. Benutzer ohne Zuhilfenahme umfangreicher Kommentare und Handbücher wie auch sonstiger Publikationen von den außerordentlichen Rechtsbehelfen der Verfassungsbeschwerde sowie der Menschenrechtsbeschwerde Gebrauch machen kann. Freiburg i. Br., im September 2013 Dr. Michael Kleine-Cosack
Rn. 31 c) Konflikt BVerfG/EGMR 31 Umstritten ist nach wie vor das Verhältnis von EGMR und BVerfG und damit auch der Bedeutung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Individualbeschwerde.[5] So beansprucht z.B. das BVerfG für sich das „letzte Wort“ in Konfliktfällen. Nach der umstrittenen Entscheidung des EGMR in Sachen Caroline von Monaco/ Deutschland haben viele Kritiker des EGMR darauf gehofft, dass das BVerfG die Rechtsauffassung des EGMR „korrigieren“ würde. An der Vorrangstellung des EGMR kann jedoch heutzutage nicht mehr ernsthaft gezweifelt werden.
u. 89 ff.
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