Ernst-Christoph Meier - Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« ist das unübertroffene Standardwerk zum besseren Verständnis der Rolle Deutschlands in der sicherheitspolitischen Welt des 21. Jahrhunderts. In seiner nunmehr bereits 9., vollständig überarbeiteten Auflage bietet es den schnellen Zugang zum aktuellen sicherheitspolitischen Wissen für alle, die an Sicherheitspolitik interessiert sind oder die sich im Studium oder beruflich mit sicherheitspolitischen Fragen auseinandersetzen. Die Autoren stehen hierbei für die gelungene Verbindung von Wissenschaftlichkeit und politischem Praxisbezug. Das Wörterbuch kombiniert prägnante Definitionen und Stichworte mit vertiefenden Grundsatzartikeln zu den wichtigsten Themen aktueller Sicherheitspolitik. So werden die für Deutschland entscheidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen in der globalisierten Welt, in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in NATO und Vereinten Nationen und in den Krisenregionen der Welt erfasst und übersichtlich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung der deutschen Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren – von den konzeptionellen Grundsatzdokumenten bis hin zur strukturellen Neuausrichtung und den internationalen Einsätzen der Bundeswehr.

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Bundesleistungsgesetz (BLG)

Gesetz zur Regelung von sachlichen und persönlichen Leistungen im Falle drohender Gefahr für den Bestand der  Freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines Landes. Sicherstellungsgesetze

Bundesminister/-in

1. Minister der Regierung des Bundes eines  Bundesstaates.

2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden ~ mit dem  Bundeskanzler (Bk) im Kollegial- und Ressortprinzip die  Bundesregierung. ~ werden auf Vorschlag des Bk vom  Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Ein ~ leitet seinen Geschäftsbereich (Ressort) im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bk in eigener Verantwortung. Er ist dem Bk gegenüber voll, gegenüber dem  Deutschen Bundestag hingegen nur bedingt verantwortlich.  Bundessicherheitsrat

Bundesministerium

1. Oberste Verwaltungsbehörde des Bundes für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich. Ein ~ wird von einem  Bundesminister geleitet.

2. In der Bundesrepublik Deutschland bilden die Bundesminister mit dem  Bundeskanzler die  Bundesregierung. An der Spitze des Ministerialapparates stehen Staatssekretäre.

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

Die dem Bundesminister/der Bundesministerin der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland zugeordnete oberste Bundesbehörde für Fragen der Verteidigung und der  Bundeswehr (Bw). Das ~ ist Fachressort der  Bundesregierung für militärische Verteidigung im Rahmen der  Gesamtverteidigung. Das ~ ist zugleich zuständig für die  Führung der drei Teilstreitkräfte  Heer,  Marine und  Luftwaffe sowie der weiteren militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr,  Cyber- und Informationsraum. Des Weiteren ist es Oberste Bundesbehörde der  Bundeswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereichs, der Rechtspflege und der  Militärseelsorge. Unterhalb der politischen Leitung (Minister, zwei Parlamentarische Staatssekretäre und zwei Staatssekretäre) ist das ~ in Abteilungen, Unterabteilungen bzw. Stabsabteilungen und Referate gegliedert. Das ~ verbleibt mit seinem 1. Dienstsitz in Bonn; der 2. Dienstsitz befindet sich in Berlin im  Bendler-Block.

Die Aufteilung auf zwei Dienstsitze beruht auf der Regelung des Berlin-Bonn-Gesetzes vom 26. April 1994. Die verhältnismäßig auf beide Dienstsitze verteilten Anteile des Ministeriums umfassen insgesamt ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  Befehls- und Kommandogewalt

Die Organisation des Ministeriums wird in der Spitze aus dem Bundesminister der Verteidigung und den beiden beamteten Staatssekretären sowie dem Generalinspekteur der Bundeswehr bestehen. In seiner Regierungsarbeit wird die Verteidigungsministerin oder der Verteidigungsminister außerdem von den beiden Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt. Der Generalinspekteur ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr und ihr höchster militärischer Repräsentant. Er ist der militärische Berater der Bundesregierung. Er ist truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten. Die Inspekteure führen ihre militärischen Organisationsbereiche mit dem hinzugekommenen Organisationsbereich  Cyber- und Informationsraum außerhalb des Ministeriums. Das Ministerium umfasst zehn Abteilungen und rund 170 Referate.

Bundesminister/-in der Verteidigung: Theodor Blank (1955/56), Dr. Franz Josef Strauß (1956–1963), Kai Uwe von Hassel (1963–1966), Dr. Gerhard Schröder (1966–1969), Helmut Schmidt (1969–1972), Georg Leber (1972–1978), Dr. Hans Apel (1978–1982), Dr. Manfred Wörner (1982–1988), Prof. Dr. Rupert Scholz (1988/89), Dr. Gerhard Stoltenberg (1989–1992), Volker Rühe (1992–1998), Rudolf Scharping (1998–2002), Dr. Peter Struck (2002–2005), Dr. Franz Josef Jung ( 2005–2009), Karl-Theodor zu Guttenberg (2009–2011), Dr. Thomas de Maizière (2011–2013), Dr. Ursula von der Leyen (2013–2019), Annegret Kramp-Karrenbauer (seit 2019).

Bundesnachrichtendienst (BND)

Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland, der dem  Bundeskanzleramt unterstellt ist und zu dessen Aufgaben die Beschaffung und Auswertung geheimer politischer, militärischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Informationen aus dem Ausland gehören. Aufgaben und Befugnisse sind im Gesetz über den ~ geregelt. Sitz: Pullach bei München und Berlin. Er wird mit dem Großteil des Personals in das derzeit im Bau befindliche Dienstgebäude in Berlin-Mitte umziehen. Die Parlamentarische Kontrolle erfolgt durch ein Vertrauensgremium des  Deutschen Bundestages, das Parlamentarische Kontrollgremium. Spionage

Bundesnachrichtendienst

Dienstsitz Pullach, Heilmannstraße 30, 82049 Pullach im Isartal, Tel.: (0 89) 7931567

Dienstsitz Berlin

Chausseestraße 96, 10115 Berlin

Tel.: (0 30) 4146457

E-Mail: zentrale@bundesnachrichtendienst.de

Bundespolizei (BPOL; ehemals Bundesgrenzschutz)

Die aus dem ehemaligen Bundesgrenzschutz hervorgegangene Bundespolizei untersteht mit ihren rund 41.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Sie nimmt umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die ~, auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z. B. im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz, geregelt sind. Die Tätigkeit der ~ wird weiterhin durch supranationale Regelungen bestimmt. Innerhalb des bestehenden Sicherheitsverbundes arbeitet sie auf der Grundlage von Sicherheitskooperationen eng mit den Polizeien und anderen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und darüber hinaus mit vielen ausländischen Grenzbehörden zusammen. Mit rund 41.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, ist die ~ eine bundesweit verfügbare Polizei von hohem Einsatzwert, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa leistet. Die internationale Zusammenarbeit hat für die ~ zunehmende Bedeutung. Das belegt ihre Beteiligung an wichtigen internationalen Kooperationsprojekten, wie z. B. den internationalen Polizeikommissionen der Vereinten Nationen zur Krisenbewältigung, dem Zivilen Krisenmanagement der  Europäischen Union (EU), der Europäischen Grenzschutzagentur (FRONTEX), der Zusammenarbeit der Bahnpolizeien und Sicherheitsdiensten (COLPOFER) und der Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC).

Aufgaben:

•Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz): Dies umfasst die grenzpolizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande, zu Wasser und aus der Luft, die grenzpolizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt, der Grenzfahndung und der Abwehr von Gefahren im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 Kilometern. Die Grenzlänge der Bundesrepublik Deutschland beträgt insgesamt rund 4.517 Kilometer (3.757 Kilometer Landgrenzen zu den Anrainerstaaten und 760 Kilometer Seegrenzen). Die Aufgabe »Grenzschutz« wird durch die ~ nicht nur unmittelbar an der Staatsgrenze oder im grenznahen Raum, sondern auch im Inland auf Flug- und Seehäfen (jeweils mit grenzüberschreitendem Verkehr) und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie in Zügen wahrgenommen. Dabei erfüllt die ~ mit Schwerpunkt an den Außengrenzen besondere Grenzsicherungsaufgaben vor allem zur Verhinderung unerlaubter Einreisen von Ausländern, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schleusungskriminalität und weiterer im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität stehender Deliktfelder wie Menschenhandel, Kfz-Verschiebung, Rauschgiftkriminalität und Urkundendelikte. Auch nach Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens bleibt somit eine Präsenz der ~ an den Schengen-Binnengrenzen erforderlich, um flexibel den wechselnden Erscheinungsformen der grenzüberschreitenden und zum großen Teil organisierten Kriminalität wirkungsvoll begegnen zu können. Der Wegfall der regulären Grenzkontrollen wird dabei durch lagebildabhängige Personenkontrollen kompensiert.

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