–Gebäudeabschlusswände ohne Brandwanderfordernis (Abs. 2)
–Feuerwiderstandsanforderungen an Brandwände und Brandwandersatzwände (Abs. 3)
–Durchgehende Brandwände; Abweichungen (Abs. 4)
–Oberer Abschluss von Brandwänden (Abs. 5)
–Brandwände bei über Eck zusammenstoßenden Gebäuden (Abs. 6)
–Seitlicher Abschluss von Brandwänden (Abs. 7)
–Öffnungen in Brandwänden (Abs. 8)
–Verglasungen in Brandwänden (Abs. 9)
–Geltung der Vorschriften für Brandwandersatzwände (Abs. 10)
§ 8 Decken(Zu § 27 Abs. 5 LBO)
–Schutzziele des § 27 Abs. 5 LBO (vor Abs. 1)
–Feuerwiderstandsanforderungen an Decken und Anschlüsse (Abs. 1)
–Feuerwiderstandsanforderungen an Kellerdecken (Abs. 2)
–Öffnungen in Decken (Abs. 3)
–Übersicht: Feuerwiderstandsanforderungen an Decken und Abschlüsse nach § 8
§ 9 Dächer(Zu § 27 Abs. 6 und § 16 LBO)
–Schutzziel des § 27 Abs. 6 LBO (vor Abs. 1)
–Begriff der harten Bedachung
–Ausnahmen vom Erfordernis harter Bedachungen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Abs. 1)
–Ausnahmen im Übrigen (Abs. 2)
–Abweichungen bei lichtdurchlässigen Teilflächen und begrünten Bedachungen (Abs. 3)
–Dachüberstände, Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen (Abs. 4)
–Traufseitig aneinander gebaute oder benachbarte Gebäude (Abs. 5)
–Höher liegende Öffnungen (Abs. 6)
–Dächer an Verkehrsflächen und über Eingängen (Abs. 7)
–Vorrichtungen für Arbeiten vom Dach aus (Abs. 8)
§ 10 Treppen(Zu § 28 Abs. 1 LBO)
–Begriff der notwendigen Treppe nach § 28 Abs. 1 (vor Abs. 1)
–Weitere notwendige Treppen nach § 15 Abs. 5
–Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Treppen
–Zulässige notwendige Treppen (Abs. 1)
–Anordnung der notwendigen Treppen (Abs. 2)
–Brandschutzanforderungen an notwendige Treppen (Abs. 3)
–Erforderliche Breite notwendiger Treppen (Abs. 4)
–Anforderungen an Handläufe für Treppen (Abs. 5)
–Abstand von Treppen zu Türen (Abs. 6)
§ 11 Notwendige Treppenräume, Ausgänge(Zu § 28 Abs. 2 LBO)
–Schutzziele und Begriff des notwendigen Treppenraums nach § 28 Abs. 2 (vor Abs. 1)
–Notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum
–Zulässige Länge der Rettungswege (Abs. 1)
–Lage der notwendigen Treppenräume (Abs. 2)
–Feuerwiderstandsanforderungen an Wände notwendiger Treppenräume (Abs. 3)
–Übersicht: Anforderungen an Wände notwendiger Treppenräume nach § 11 Abs. 3
–Bekleidungen, Einbauten, Bodenbeläge, Brandlasten (Abs. 4)
–Öffnungen in notwendigen Treppenräumen (Abs. 5)
–Übersicht: Anforderungen an Öffnungsabschlüsse in notwendigen Treppenräumen nach § 11
–Beleuchtung notwendiger Treppenräume (Abs. 6)
–Belüftung notwendiger Treppenräume (Abs. 7)
–Sicherheitstreppenräume (Abs. 8)
§ 12 Notwendige Flure, offene Gänge(Zu § 28 Abs. 3 LBO)
–Schutzziele des § 28 Abs. 3 (vor Abs. 1)
–Ausnahmen von der Erforderlichkeit notwendiger Flure (Abs. 1)
–Verkehrssicherheit von notwendigen Fluren (Abs. 2)
–Unterteilung in Rauchabschnitte (Abs. 3)
–Wände und Öffnungen notwendiger Flure (Abs. 4)
–Wände und Brüstungen offener Gänge (Abs. 5)
–Bekleidungen, Einbauten, Bodenbeläge (Abs. 6)
§ 13 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen(Zu § 28 Abs. 4 und § 16 LBO)
–Schutzziele der §§ 16 und 28 Abs. 4 (vor Abs. 1)
–Vorrichtungen zur Außenreinigung von Fensterflächen (Abs. 1)
–Kennzeichnung von Glasflächen, weitere Schutzmaßnahmen (Abs. 2)
–Kellergeschosse ohne Fenster (Abs. 3)
–Fenster, die als Rettungswege dienen (Abs. 4)
§ 14 Aufzugsanlagen(Zu § 29 LBO)
–Schutzziele des § 29 Abs. 1 LBO (vor Abs. 1)
–Erfordernis eigener Fahrschächte (Abs. 1)
–Anforderungen an Fahrschachtwände (Abs. 2)
–Übersicht: Anforderungen nach § 14 an Fahrschachtwände
–Lüftung, Rauchableitung (Abs. 3)
–Stufenlose Erreichbarkeit von Aufzügen für Rollstühle (Abs. 4)
–Fahrkörbe zur Aufnahme von Krankentragen und Rollstühlen (Abs. 5)
–Brandfallsteuerung (Abs. 6)
§ 15 Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Warmluftheizungen(Zu § 30 LBO)
–Schutzziele des § 30 LBO, Begriffe (vor Abs. 1)
–Anforderungen an Lüftungsleitungen (Abs. 1)
–Übertragung von Staub und Gerüchen (Abs. 2)
–Lüftung und Ableitung von Abgasen (Abs. 3)
–Anwendungsbereich der Absätze 1 und 2 (Abs. 4)
–Raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen (Abs. 5)
§ 16 Leitungen, Installationsschächte und -kanäle(Zu § 31 LBO)
–Schutzziel des § 31 LBO, Begriffe (vor Abs. 1)
–Anforderungen an Leitungen, Installationsschächte und -kanäle (Abs. 1)
–Leitungen in notwendigen Treppenräumen und Fluren (Abs. 2)
–Entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 auf Installationsschächte und -kanäle (Abs. 3)
§ 17 Kleinkläranlagen, Gruben, Anlagen für Abfall- und Reststoffe(Zu § 33 LBO)
–Schutzziele des § 33 Abs. 2 (vor Abs. 1)
–Anforderungen an Kleinkläranlagen und Gruben (Abs. 1)
–Anforderungen für Toiletten ohne Wasserspülung (Abs. 2)
–Wasserrechtliche Grenzen dezentraler Abwasserbeseitigung (Absätze 1 und 2)
–Anforderungen an Anlagen zur vorübergehenden Aufbewahrung von Abfällen und Reststoffen (Abs. 3)
§ 18 Anwendung betriebssicherheitsrechtlicher Vorschriften(Zu § 73 Abs. 8 Nr. 2 LBO)
–Gewerberechtliche Vorschriften für Aufzugsanlagen (vor Abs. 1)
–Entsprechende Anwendbarkeit von Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (Abs. 1)
–Erweiterte Zuständigkeit der Baurechtsbehörden (Abs. 2)
§ 19 Ordnungswidrigkeiten(Zu § 75 Abs. 3 Nr. 2 LBO)
–Begriff der Ordnungswidrigkeit
–Die Bußgeld bewehrten Tatbestände
–Vorsätzliche und fahrlässige Tatbegehung; Irrtümer
–Sachlich und örtlich zuständige Verfolgungsbehörde
§ 20 Inkrafttreten
Stichwortverzeichnis
A.Verordnungstext
Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GBl. S. 1182)
Kinderspielplätze1
Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung2
Umwehrungen3
Tragende Wände und Stützen4
Außenwände5
Trennwände6
Brandwände7
Decken8
Dächer9
Treppen10
Notwendige Treppenräume, Ausgänge11
Notwendige Flure, offene Gänge12
Fenster, Türen, sonstige Öffnungen13
Aufzugsanlagen14
Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Warmluftheizungen15
Leitungen, Installationsschächte und -kanäle16
Kleinkläranlagen, Gruben, Anlagen für Abfall- und Reststoffe17
Anwendung betriebssicherheitsrechtlicher Vorschriften18
Ordnungswidrigkeiten19
Inkrafttreten20
Auf Grund von § 73 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 8 Nr. 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 8. August 1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 51 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GBl. S. 615, 625), wird verordnet:
Читать дальше