Bei allen Forschungsaktivitäten sollte nicht die sogenannte „Adlerperspektive“ vergessen werden, d. h. in der Bachelor-/Masterarbeit muss der Gesamtzusammenhang, in den die Thematik eingebettet ist, im Fokus bleiben.
3.7 Ethische Aspekte der Forschung
Jedes Forschungsvorhaben soll ethisch vertretbar sein. Ethisch vertretbare Forschung achtet auf die Einhaltung von zwei grundlegenden Prinzipien: Offenheit und Vertraulichkeit.
Offenheit: Forschungsaktivitäten dürfen oder vielmehr sollen nicht ohne Wissen und gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden. Das setzt voraus, dass die von der Forschung betroffenen Personen bzw. Institutionen über die Intentionen des Forschungsvorhabens sowie über den geplanten Ablauf informiert sind und ihre Zustimmung geben. Zur Offenheit im Forschungsprozess zählt auch, dass die an einer Untersuchung teilnehmenden Personen bzw. Institutionen eine angemessene Rückmeldung zu den Forschungsergebnissen erhalten. Dies kann z. B. durch eine Ergebnispräsentation und/oder ein Factsheet erfolgen.
In der Regel wird bei Forschungsprojekten darauf geachtet, dass in allen Phasen der Untersuchung das Prinzip Offenheit eingehalten wird. Es gibt jedoch Forschungsvorhaben, bei denen (vollständige) Offenheit nicht möglich ist. Nimmt die beforschte Gruppe an einem sozialwissenschaftlichen Experiment teil, kann es notwendig sein, diese Personen zu täuschen („Zwecktäuschung“). Wenn stark davon auszugehen ist, dass sich die beobachteten Personen bei einer offenen Beobachtung anders verhalten werden als in der natürlichen Situation, wird verdeckt beobachtet. Die beforschten Personen werden in solchen Fällen im Anschluss an die Untersuchung informiert und aufgeklärt. Jedoch sind mögliche unbeabsichtigte Folgen der „Zwecktäuschung“ nicht ausgeschlossen: z. B. Entwicklung eines nachhaltigen Misstrauens gegenüber Forschung, Entstehung von Angststörungen aufgrund der Erlebnisse etc.
Für Studierende, die im Rahmen ihrer Bachelor-/Masterarbeit ein Forschungsprojekt durchführen, ist Offenheit und Vertraulichkeit unabdingbar. Sollte die geplante Durchführung von den zu Beforschenden nicht akzeptiert werden, muss ein alternativer Zugang zum Forschungsgegenstand gesucht werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Betroffenen in den meisten Fällen mit dem Forschungsdesign einverstanden sind. Berufsfeldbezogene Forschungsvorhaben, die die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht zum Ziel haben, können ohne die Einhaltung ethischer Grundsätze nicht erfolgreich sein. Die Teilnahme an einem Aktionsforschungsprojekt „[veranlasst] die untersuchten Personen zu Handlungen, die sie sonst nicht getan hätten. Die Forschungssituation ist selbst eine Lernsituation“ (Altrichter et al., 2018, S. 108).
Vertraulichkeit: Das zweite ethische Prinzip ist Vertraulichkeit, das bei Forschungsvorhaben einzuhalten ist. Vor der Durchführung einer Untersuchung ist den Beforschten mitzuteilen, wie die Daten ausgewertet und verwendet werden:
Werden die Daten anonymisiert dargestellt bzw. ist das überhaupt möglich oder sind Aussagen von Personen rückverfolgbar? In der Regel erfolgen Untersuchungen anonym. Eine Anonymisierung durch das Weglassen oder Verändern von Personendaten gelingt bei kleinen Stichproben nicht immer, bei Fallstudien ist es insbesondere für „Systemkenner“ nicht schwer, nachzuvollziehen, wer die handelnden Personen sind. Aussagen können dann unter Umständen Personen zugeordnet werden. Die Betroffenen müssen in solchen Fällen darauf aufmerksam gemacht werden.
Bleiben die Daten bei der Forscherin/beim Forscher oder werden sie an Dritte weitergegeben? Wird ein empirischer Datensatz an andere Forscher/innen für tiefergehende oder aufbauende Untersuchungen weitergegeben und/oder in der Lehre eingesetzt, sind die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Das Thema Datenhoheit ist mit den an einer Untersuchung teilnehmenden Personen zu besprechen. Das Ergebnis kann eine gemeinsam getroffene Vereinbarung sein. Einige Hochschulen bzw. Universitäten sowie Schulbehörden verlangen von den Studierenden das Abschließen einer Datenschutzvereinbarung mit den an ihrem Forschungsvorhaben beteiligten Personen. In Bezug auf Datenhoheit verfolgt die Aktionsforschung den Ansatz, dass „die Verantwortung für und die Kontrolle über den Gang praxisbezogener Forschung und Veränderung jene haben sollen, die von ihr primär betroffen sind und die ihre Ergebnisse am eigenen Leib zu verspüren haben“ (Altrichter et al., 2018, S. 110). Die erhobenen Daten sind rechtlich betrachtet Eigentum der Forscherin/des Forschers. Dies gilt auch für Daten, die von Studierenden im Rahmen ihrer Bachelor-/Masterarbeit erhoben werden 4.
Weder Alltagshandeln noch wissenschaftliches Forschungshandeln lässt sich auf regelgeleitetes Handeln reduzieren. Die Spielregeln der Wissenschaft können nicht einfach über jene der beforschten Gruppe gestülpt werden. Wir haben es immer mit Spielräumen und Variationsbreiten zu tun. Letzten Endes geht es um einen sinnvollen und angemessenen Umgang mit den Spielregeln der Forschung und ihren methodischen Zugängen.
1Ein Forschungsparadigma beschreibt die Grundauffassung und Denkmuster, welche die wissenschaftliche Forschungsarbeit bestimmt.
2Suggestivfragen legen die Antworten in eine bestimmte Richtung vorher fest und verfälschen dadurch die erhobenen Aussagen.
3Konkrete, sogenannte manifeste Merkmale wie (Anzahl der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Bedarf in einer Klasse) haben höhere Reliabilität als abstrakte, latente Merkmale wie (Teamfähigkeit von Lehrpersonen).
4Davon zu trennen ist die Veröffentlichung der Forschungsarbeit bzw. der Bachelor-/Masterarbeit, die allgemein zur Verfügung steht, d. h. die Ergebnisse können für weitere Forschungsarbeiten verwendet werden.
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