nach Anspruchsgrundlagen
samt BGB Allgemeiner Teil
von
Kurt Schellhammer
Präsident des Landgerichts Konstanz a.D.
11., neu bearbeitete Auflage
www.cfmueller.de
Kurt Schellhammer , Jahrgang 1935, Studium der Rechte in Freiburg/Br. und Bonn von 1956 bis 1960, Assessorexamen 1963, seither Staatsanwalt und Richter im Justizdienst von Baden-Württemberg, 1972 Vorsitzender Richter am Landgericht, von 1972 bis 1980 Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare und Rechtspraktikanten, 1991 Vizepräsident des Landgerichts, 1992 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, 1997 Präsident des Landgerichts Konstanz. Veröffentlichungen: Die Arbeitsmethode des Zivilrichters, 18. Aufl. 2019; Zivilprozess, 16. Aufl. 2020; Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen, 6. Aufl. 2021.
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„Keine Regel ohne Ausnahme.“ „Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig“. „Ausnahmen bestätigen die Regel.“ Deutsche Rechtssprichwörter
Dieses Lehrbuch verfolgt von Anfang an das Ziel – und das ist sein Lebenszweck – dass schon der Student im ersten Semester es verstehe, ohne sich ständig den Kopf darüber zu zerbrechen, was der Autor mit seinem Fachjargon habe sagen wollen.
Drei Wege führen zum Ziel:
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erstens die Anspruchsmethode; |
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zweitens eine leserfreundliche Didaktik; |
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drittens eine präzise und verständliche Sprache. |
Das Schuldrechtlässt sich schon deshalb mit leichter Hand als ein System von Anspruchsgrundlagen, Gegennormen und Beweislastregelnbeschreiben, weil es fast nur Ansprüche regelt. Der Anspruch, nach § 194 I BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, kann an Gegennormen scheitern, die Einwendungen und Einreden gegen den Anspruch begründen. Der Anwalt, der gegen oder für einen Anspruch prozessiert, muss genau wissen, welche Tatsachen er in einem streitigen Verfahren behaupten und beweisen muss und welche Tatsachen er bestreiten darf. So schlägt die Anspruchsmethode praxisnah eine Brücke vom materiellen Schuldrecht zum Zivilprozessrecht, denn Ansprüche verfolgt man mit der Leistungsklage und diese Klageform beherrscht den Zivilprozess.
Zwar ist es üblich geworden, den Allgemeinen Teil des BGB, das allgemeine und das besondere Schuldrecht jeweils getrennt in eigenen Lehrbüchern zu behandeln. Dieses Lehrbuch aber fasst die drei gewichtigen Themen in einem dicken Band zusammen, weil sie rechtlich zusammengehören und voneinander abhängen. Es grenzt an groben Unfug, schon dem Studenten im ersten Semester einen Kurs oder ein Lehrbuch über den Allgemeinen Teil des BGB zuzumuten, denn er wird davon nichts verstehen. Genauso ist es mir in meinem ersten Semester ergangen. Folgerichtig beginnt eine leserfreundliche Didaktik dieses Lehrbuch nicht mit dem Allgemeinen Teil des BGB und auch nicht mit dem allgemeinen Schuldrecht, sondern mit dem besonderen Schuldrecht und dort mit dem Kaufrecht, denn darunter kann sich schon der Anfänger etwas vorstellen. Genauso denkt und arbeitet der praktische Jurist, weil das besondere Gesetz dem allgemeinen Gesetz stets vorgeht.
Dass der Leser sich im Labyrinth des Schuldrechts nicht verirre, verhindert die übersichtliche Gliederung des riesigen Stoffes,die dem Leser auf Schritt und Tritt anzeigt, wo er sich gerade befindet.
Anspruchsmethode und Didaktik alleine nützen freilich wenig, wenn das Lehrbuch im hochwissenschaftlichen Juristendeutsch geschrieben ist. Nur eine einfache, klare und verständliche Sprache gewinnt das Verständnis des Lesers.Der ganze Text vom ersten bis zum letzten Satz muss diesem Anspruch genügen. Ich staune immer wieder darüber, zu welcher Klarheit und Präzision die deutsche Sprache fähig ist. Warum nur wird dieser Reichtum in der Juristenausbildung nicht genutzt. Da eine präzise Sachprosa dem Lehrbuchautor nicht in den Schoß fällt, muss er daran ständig arbeiten, denn verständlich beschreiben kann er nur das, was er vorher selbst nach allen Seiten durchdacht und verstanden hat.
Auch für die 11. Auflage habe ich dieses Buch Satz für Satz auf Fehler und Schwächen überprüft und etliche Kapitel neu geschrieben.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung bestimmt weiterhin dieses Buch und ist bis 22.4.2021 berücksichtigt.
Konstanz, den 22.6.2021 Kurt Schellhammer
Die Idee, ein „Zivilrecht nach Anspruchsgrundlagen“ zu schreiben, ist nicht neu. Medicus hat sie schon vor 20 Jahren gedacht und für gut befunden (AcP 1974, 313). Neu ist der Versuch, die gute Idee in die Tat umzusetzen. Denn das meisterliche Lehrbuch „Bürgerliches Recht“ von Medicus zielt in eine andere Richtung. Es konzentriert sich voll auf die examenswichtigen Streitfragen des Zivilrechts und setzt deshalb viel voraus. Mein „Zivilrecht nach Anspruchsgrundlagen“ hingegen unternimmt es, den Stoff der ersten beiden Bücher des BGB samt Nebengesetzen von Grund auf systematisch darzustellen. Es setzt wenig voraus und ist so einfach geschrieben, dass schon der Anfänger es versteht. Da es den Stoff vollständig verarbeitet, eignet es sich aber auch zur Vorbereitung auf Prüfung und Praxis. Vor allem die fett gedruckten Passagen sollen zu intensivem, wiederholtem Lernen anregen.
Was Studium und Praxis nottut, ist eine brauchbare Methode der Falllösung, und die liefert nur der Anspruchsaufbau. Das Zivilrecht lässt sich als ein System von Anspruchsgrundlagen und Gegennormenbegreifen. Rückgrat dieses Systems ist die Beweislast. Damit kann man methodisch arbeiten. Das juristische Denken in den Kategorien von Anspruchsgrundlagen und Gegennormen beherrscht nicht nur die Prozesspraxis, sondern auch die juristischen Staatsprüfungen. Nur in den Lehrbüchern findet man noch wenig davon. Wichtiger als das Ziel des Buches aber ist der Weg. Er führt vom Besonderen zum Allgemeinen, vom Normalfall zum Störfall, von der Regel zur Ausnahme und von der Rechtsfolge zum Tatbestand. Denn so denkt der Jurist in der Praxis.
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