Ernst Guggisberg - Pflegekinder

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In der Schweiz entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf private Initiative hin Vereine mit Bildungszweck; in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Solothurn und Thurgau wurden sie Armenerziehungsvereine genannt. Durch Fremdplatzierung in «rechtschaffenen» Pflegefamilien und Anstalten wollten sie «verwahrloste» Kinder nicht nur versorgen, sondern auch erziehen und so einen Beitrag zur Überwindung von Armut leisten.
Ernst Guggisberg legt in seiner Studie dar, welche Bedeutung die Armenerziehungsvereine als Vertreterinnen der privaten Armenpflege in der schweizerischen «Fürsorgelandschaft» hatten und in welchem Verhältnis sie zur öffentlich-rechtlichen Armenpolitik standen. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur historischen Armutsforschung, der ausserfamiliären Erziehung und bietet eine weitere Perspektive zur aktuellen Diskussion um Verdingkinder und weitere Formen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.

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Die Bezirks-Armenerziehungsvereine des Kantons Solothurn

Verglichen mit den Armenerziehungsvereinen der übrigen Kantone entstanden die Solothurner Sozietäten in den 1880er-Jahren relativ spät. 1877 wurde der erste Armenerziehungsverein der Amtei Olten-Gösgen ins Leben gerufen, ihm folgten 1880 Thierstein und Lebern (später Solothurn-Lebern), 1888 Balsthal-Thal, 1890 Kriegstetten, 1894 Gäu und 1906 Dorneck. Die Armenerziehungsvereine Solothurns schlossen sich 1898 zum «Verband Solothurner Armenerziehungsvereine» zusammen.

Impulse zur freiwilligen Armenfürsorge gingen nach dem Kulturkampf, während dessen tradierte katholische Fürsorgeinstitutionen aufgehoben wurden, insbesondere von der Kantonsverfassung aus dem Jahr 1875 aus. Darin wurden Bestimmungen über die kommunale Armenunterstützungspflicht und darüber, in «welcher Weise der Staat neben der freiwilligen Armenpflege sich an der Armenunterstützung zu beteiligen hat», aufgenommen. 238Der älteste Solothurner Armenerziehungsverein war der am 22. April 1877 gegründete Olten-Gösgens. Die Eröffnungsrede an der konstituierenden Versammlung hielt der erste Armeninspektor und langjährige Präsident des Armenerziehungsvereins Baselland, Ständerat Martin Birmann. Den engern Ausschuss stellten unter anderem der Oberamtmann sowie alt Stadtammann Jakob Benedikt Schmid (1811–1890) aus Olten. 239Von den zehn Männern des engern Ausschusses und des Revisorats stammten sieben aus der Stadt Olten und nur drei aus den Landgemeinden Gunzgen, Schönenwerd und Däniken. Es lässt sich somit feststellen, dass die Vereinsgründung durch Männer der Oberschicht, insbesondere der Verwaltung, Kirche und mit drei Fabrikanten auch der Wirtschaft, eine ausgesprochen städtische war. Dies widerspiegelt auch die quantitativ höhere Zeichnung der Subskribenten in der Stadt und in Stadtnähe sowie die Höhe der Beiträge. 240

Die auf die Gründung folgenden Sitzungen nahmen sich die weitere Organisation zum Ziel, es wurden Formulare für die Aufnahme der Kinder entworfen, die Kassen- und Buchführung wurde in Zusammenarbeit mit dem Basellandschaftlichen Armenerziehungsverein besprochen, und die dem Verein noch nicht als Kollektivmitglieder angehörenden Gemeinden wurden kontaktiert. 241Der organisatorische Rahmen war gesteckt, und der Engere Ausschuss beschloss, einerseits an das Departement des Armenwesens zu gelangen, um es dahin zu bewegen, die Gründung weiterer Armenerziehungsvereine im Kanton zu fördern, und andererseits «seine Hauptthätigkeit auf Versorgung eigentlich verwahrloster im Alter schon vorgerückterer Kinder zu richten». 242

Doch nun tauchte unerwartet ein Problem auf: Dem Verein fehlten die zu «versorgenden» Kinder. Entweder kamen von den partizipierenden Gemeinden gar keine oder «absolut nicht in den Rahmen eines Erziehungsvereins passend[e]» 243Gesuche. Obschon der Verein durch das kantonale Polizeidepartement unterstützt wurde, 244setzte sich diese «Flaute» bis im Juni des Jahres 1880 fort, und der Vorstand versuchte mittels Zirkularen die Gemeindebehörden zur Nennung ihrer «verwahrlosten» Kinder zu bewegen. 245Die Antworten der Gemeinden fielen nüchtern aus: Die Gemeinden Hauenstein, Winznau, Grod, Walterswil, Gretzenbach, Eppenberg und Schönenwerd erklärten, «keine der Hülfe des Vereins Bedürftigen zu haben» oder selbst in der Lage zu sein, dieselben zu unterstützen. 246

Nach anfänglichen Schwierigkeiten schien der Armenerziehungsverein Olten-Gösgen seinem Vereinszweck doch nachkommen zu können. Der Präsident erhielt im Jahr 1885 die Kompetenz, die «Versorgung» von Pflegekindern nach deren Aufnahme nicht mehr via Prüfung durch den Vorstand, sondern direkt in Eigenverantwortung zu übernehmen. Es sollten somit die jeweils einmonatigen Pausen zwischen den Vorstandssitzungen überbrückt werden, und dies mag ein Indikator dafür sein, dass ein aktiveres Vereinsleben und eine steigende Nachfrage bestanden. 247Die Wirksamkeit des Vereins weitete sich sogar über die Kantonsgrenzen hinaus, indem auch Kinder im Aargauer Fricktal fremdplatziert wurden. 248Dass diese Praxis aber auch über die Gründung der betreffenden Aargauer Armenerziehungsvereine hinaus erfolgte, wird aus der Jahresversammlung von 1927 ersichtlich: «Vor Jahren waren oft 30 bis 40 Kinder im Fricktal versorgt. Wir haben diese Kinder nach u[nd] nach zurückgezogen, weil uns durch die grössere Entfernung die Kontrolle über Kinder und Pflegeeltern erschwert war.» 249

Die Aufrufe zur Gründung von Armenerziehungsvereinen, die im November 1878 vom Armendepartement und im November des folgenden Jahres 1879 vom Polizeidepartement ausgingen, führten unter anderem zur Gründung des Freiwilligen Armenvereins Thierstein und des Armenerziehungsvereins Lebern im Jahr 1880. Um weitere Gründungen in den verbleibenden Amteien und Bezirken des Kantons zu initiieren, wandte sich der Vorstand des Armenerziehungsvereins Olten-Gösgen im Juni des Jahres 1887 erneut an das Departement für Armenwesen, das seinerseits «in den Amteien Balsthal Thal & Gäu & Dorneck-Thierstein die Gründung von Armenerziehungsvereinen angeregt habe & der Frage seine Aufmerksamkeit schenken werde». 250

1880 erstellte der Regierungsrat einen Entwurf zu einem Armengesetz, in dem die private Fürsorge ins Zentrum der praktischen Armenunterstützung gesetzt werden sollte. Der Regierungsrat sehe die Lösung der Armenfrage darin, «dass die obligatorische Armenpflege beschränkt, dagegen der freiwilligen Armenpflege eine bessere Organisation gegeben wird». 251Inwieweit die Gründung von Armen- und Armenerziehungsvereinen nach 1880 auf diesen Gesetzesentwurf zurückzuführen ist – beispielsweise beim Freiwilligen Armenverein Thierstein, dem Freiwilligen Armenverein Dornach 252oder dem Armenerziehungsverein Lebern –, bleibt offen. Bei Ersterem wurde lediglich erwähnt, dass «das liebe Schwarzbubenland» dieser «frommen Zeitströmung sein Ohr nicht verschliessen» könne, nachdem «der Thierstein thatkräftig vorgegangen» sei. 253Keiner der genannten Vereine gab als Gründungsimpuls den Armengesetz-Entwurf wieder, doch ist es bezeichnend, dass die Gründung mehrheitlich von Oberamtmännern ausging, die laut Gesetzentwurf ja auch die Initiative ergreifen sollten.

Auf Einladung des Oberamtmanns Franz Josef Hänggi (1846–1908), dem späteren Solothurner Regierungsrat zwischen 1887 und 1908, versammelten sich am 8. Januar 1880 im Weissen Kreuz in Breitenbach 15 Personen, die einerseits die für die ausserordentliche Notlage (Missernten) zu treffenden «Massregeln» und andererseits die «Organisation der freiwilligen Armenpflege mit erzieherischem Zwecke» besprechen sollten. Der Ankauf von Saatkartoffeln für arme Familien und die «Bildung eines freiwilligen Armenvereins» wurden beschlossen. 254Die Konstituierung des «Freiwilligen Armenvereins Thiersteins» vollzog sich sehr rasch: Nach der ersten Sitzung traf sich ein provisorisches Comité bereits wieder am 10. und am 14. Januar, setzte die Instruktionen für Ortskassiere am 21. Februar 1880 auf und genehmigte eine Woche später die ersten Statuten. 255In der folgenden Kommissionssitzung im März wurde der Akzent vor allem auf die Bekämpfung des Bettels gerichtet. 256In der Sitzung vom 8. Oktober 1880 wurde die erste «Wegnahme» eines Knaben von seiner Mutter beschlossen, indem er an einem andern Ort unter der Bedingung «verdungen werden» sollte, «dass er gehörig versorgt werde». 257Der Solothurner Bankkrach bedeutete für den Armenverein Thierstein, und beispielsweise auch für den Armenerziehungsverein des Bezirks Lebern, eine Zäsur: «In den politisch bewegten Zeiten der 87iger & 88iger Jahren & des Bankkraches stellte der Verein die Tätigkeit ein, um im Jahre 1891 wieder Auferstehung zu feiern.» 258

Der Einsatz der beiden kantonalen Departemente verdeutlicht die Stossrichtung, die durch den Armengesetzentwurf von 1880 ausging. Darüber hinaus wurden die Gemeinnützigen Gesellschaften im Kanton Solothurn am 27. Oktober 1889 unter dem Präsidium von Dr.Adolf Christen in Solothurn zu einer Kantonalgesellschaft gebündelt. «Im Auftrage des vorbereitenden Komitees sprach J. Bachmann, Präsident des Armenerziehungsvereines Olten-Gösgen über die Notwendigkeit der Gründung weiterer Armenerziehungsvereine im Kanton Solothurn, wie es auch in der Folgezeit geschah und Otto Wyser von Schönenwerd begründete mit eindringlichen Worten die Notwendigkeit der Errichtung einer Anstalt für schwachsinnige Kinder. So hatte sich die Gesellschaft gleich bei der Gründung zwei grosse Aufgaben gestellt […].» 259

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