Als letzten Punkt hielt er «Die Mittel zur Durchführung dieser Aufgaben» fest. In organisatorischer Hinsicht wünschte sich Rehsteiner, dass der Verein sich über das gesamte Kantonsgebiet erstrecke. In wirtschaftlicher Hinsicht schlug er einen jährlichen Mitgliederbeitrag vor und zählte darüber hinaus auf Legate und Geschenke, und zuletzt «dürfe nach bestandener Probezeit der Staat um Beiträge ersucht werden». 179Seinen Artikel liess Rehsteiner mit folgendem Schlussantrag enden: «Überzeugt von der Wichtigkeit gehöriger Armenerziehung will die gemeinnützige Gesellschaft diesem Werke ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden, sie wird die freie Liebes- und Vereinsthätigkeit nach dieser Richtung anzuregen bemüht sein und als Ziel die Gründung eines Armenerziehungsvereins in unserm Kantone anstreben.» 180
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Direktionskommission in einer kommenden Versammlung einen Entwurf über Gründung und Organisation eines thurgauischen Armenerziehungsvereins ausarbeiten würde. Als Startkapital stiftete die Gesellschaft 1600 Franken, die ursprünglich einer «Anstalt für jugendliche Verbrecher» zugedacht waren. 181In einer ausserordentlichen Sitzung vom 30. Oktober 1882 besprach der Vorstand der Gemeinnützigen Gesellschaft den Statutenentwurf. Insbesondere wurde die organisatorische Verstrickung zwischen dem Armenerziehungsverein und der Gemeinnützigen Gesellschaft beanstandet: «Entweder müsse der neue Verein ganz selbständig constituirt oder der gem.[einnützigen] Gesell.[schaft] ganz untergeordnet werden.» 182
Der reformierte Pfarrer Johann Jakob Christinger (1836–1910) schlug vor, für die ersten drei Jahre einen Kantonalvorstand bestehend aus fünf Mitgliedern der Gemeinnützigen Gesellschaft zu ernennen. Von diesem Vorstand würden in jedem Bezirk Korrespondenten gesucht. «Nach der Konstituierung & Bestellung des ersten Vorstandes geht die Aufsicht über die Vereinsthätigkeit, die Erneuerungswahl des Vorstandes & die Abnahmen der Jahresrechnung an die Generalversammlung des Vereins über.» 183Dieser Antrag erhielt gegenüber zwei weiteren den Vorzug. Für jedes Pflegekind solle ein «Patron oder Schutzaufseher bestellt» werden, «an den sich Pflegeeltern und Kinder wenden können, und der uns Bericht erstattet». 184In diesem Sinn wurde die Gründung des Thurgauischen Armenerziehungsvereins gutgeheissen und Rehsteiner zum ersten Präsidenten gewählt.
Mit einem Inserat suchte Theodor Rehsteiner im folgenden Jahr 1883 seine Pflegefamilien – und nutzte dabei dasselbe Medium wie die Armenpflegen, wobei er sein Inserat nur in der «Zeitung für Gemeinnützigkeit und Armenerziehung» veröffentlichte und in keinem der anderen Thurgauer Blätter – und wollte somit wohl eine eher philanthropisch-karitative Leserschaft erreichen (siehe Abbildung 11). Aus den Antworten erstellte der Vorstand ein «Adressheft für künftige Versorgungen». 185Dies war angesichts der steigenden Pflegekinderzahlen auch notwendig: Waren 1883 noch vier Knaben und zwei Mädchen in Vereinsobhut, so standen im Jahr 1887 bereits 43 Knaben und 32 Mädchen, also insgesamt 75 Kinder, unter dem Patronat. 186
Für die Kinder wurden durchschnittlich 50 Franken pro Jahr an Kostgeld bezahlt, die «Unterbringung» in Anstalten belief sich auf durchschnittliche 100 Franken. 187Den Fokus setzte der Armenerziehungsverein in den ersten Jahren nach der Gründung insbesondere auf die Ausformung des Patronats, des Inspektionsorgans über die Pflegefamilien und -kinder: «Es ist nicht nur nöthig für unsere Kommission, eine Vermittlung zu haben in einem Korrespondenten an Ort und Stelle, es ist für die Pflegefamilien und versorgten Kinder von entscheidendem Werth und Einfluss, dass ein Berather und Schutzaufseher in der Nähe jedes versorgten Kindes sei.» 188Dem Verein war es ein Anliegen, dass «vertrauensvolle Mittheilungen» zwischen Patronen und Pflegeeltern ausgetauscht werden könnten und insbesondere dass das Kind «das wohlthuende Gefühl [erhält], dass man allseitig sich seiner annehme und ihm Gelegenheit bieten wolle, in der Nähe auch seine Anliegen anzubringen». 189Die Patronatsberichte sollten jährlich dem Vorstand unterbreitet werden, wobei dies nicht immer zur vollen Zufriedenheit und in der geforderten Regelmässigkeit geschah. Bereits 1893 wurde auf ein Zweijahresintervall gewechselt. 190Neben den Patronen fiel auch den Lehrern eine gewisse Aufsichtsfunktion zu, «denn der Lehrer weiss am Besten, wie es mit dem Kinde selbst und mit der Pflege, Bekleidung und Leitung des Kindes steht». 191
Der Verein strebte eine Versetzung insbesondere bei Pflegefamilien an, wo das «ökonomische Interesse das leitende Motiv» sei. Das Pflegekinderwesen sei kein Nebenerwerb für finanziell schwach gestellte Familien, sondern eine Chance zur Erziehung von Pflegekindern und zur Ausübung christlicher Nächstenliebe. Die Erziehung konnte nach Vorstandsmeinung nur über einen langfristigen, kontinuierlichen Aufenthalt in einer Pflegefamilie geschehen, so war es üblich, «so viel als möglich der Versorgung vorgängig» zu erkunden. «Aber wie ein Kind im Ganzen versorgt ist und wie es nach jeder Richtung behandelt und geleitet wird, dies kann man doch erst durch die Probe selbst genügend erfahren.» 192Deshalb verfolge der Verein auch die Strategie, Pflegekinder bei «schon erprobten Pflegefamilien wiederholt» unterzubringen. «Wir bestreben uns […] auch besonders, die Geschwister wo immer möglich nahe beieinander zu belassen, damit sie sich nicht ganz fremd werden.» 193
Abbildung 11: Zeitung für Gemeinnützigkeit und Armenerziehung, 2. Jg., Nr. 15, 31. 5. 1883, S. 4
Dass der Vorstand von vornherein schon auf gute und erfahrene Pflegefamilien zurückgreifen konnte, erklärte sich dieser aus dem Umstand heraus, dass im Kanton «die Armenpflegschaften schon immer Kinder bei Familien versorgt haben» und sich somit «eine ziemliche Zahl zuverlässiger Pflegeeltern» finden liesse. 194Dass aber nach wie vor das Pflegekinderwesen als Nebenerwerb seine Stellung im Kanton Thurgau hatte, verdeutlichte eine abermalige Erwähnung im sechsten Jahresbericht: «Natürlich fällt die Wahl nicht sowohl auf solche Häuser, die das Halten fremder Kinder zu einem Geschäft und Erwerb zu machen geeignet sind; freilich kann man sagen, dies sei eigentlich genau berechnet, bei den im Lande üblichen sehr mässigen Kostgeldern, wirklich kaum möglich.» 195Der Vorstand bemerkte, dass die Pflegeeltern «auf ihren festen Takt und ihr gutes Vorbild, auf Herzen mit Geduld und Liebe auch gegenüber fremden Kindern, das Hauptaugenmerk richte» und dabei «auch auf genügende Ernährung, ordentliche Bekleidung, Gewöhnung zu Arbeitsamkeit, Ordnungssinn, Reinlichkeit usw. sehe». 196
1901 wechselte der Vereinssitz mit der Demission der bisherigen Kommission von Güttingen nach Stettfurt. 1971905 stellte der Vereinspräsident Eduard Schuster in der Zeitschrift für schweizerische Statistik den «Armenerziehungsverein im Kanton Thurgau» vor. 198Er bemerkte, dass seit Vereinsgründung insgesamt 516 Pflegekinder vom Verein «patroniert» wurden und dass 64 Prozent im Durchschnittsalter von fünf bis zwölf Jahren waren, 32 Prozent über zwölf Jahren und 4 Prozent unter fünf Jahren. 62 Prozent der Kinder seien männlich und nur 38 Prozent weiblich, da «Mädchen […] eher freiwillige Aufnahme in Familien von Verwandten und Bekannten» fänden und im allgemeinen «weniger Erziehungsschwierigkeiten» böten als Knaben. Schuster erwähnte weder die konfessionelle Armenunterstützung als Hauptprinzip des thurgauischen Armenwesens (er sprach lediglich vom Heimatortprinzip), noch gab er Einblick, wie viele der Pflegekinder der protestantischen oder katholischen Konfession angehörten. Anlässlich der Volkszählung von 1910 wurde im Kanton Thurgau eine Pflegekinderanzahl von 1605 festgestellt (unter 14 Jahren), was 3,9 Prozent aller Kinder im Kanton ausmachte. Davon würden 200 durch den Armenerziehungsverein und «eine höchstens dreifache Zahl durch Armenbehörden je nach persönlicher Neigung oder Eignung des Armenpflegers versorgt und kontrolliert», 199sodass rund die Hälfte aller fremdplatzierten Kinder ohne behördliches Mitwissen oder Kontrolle fremdplatziert würden.
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