Informationswissenschaft - Theorie, Methode und Praxis / Sciences de l'information - théorie, méthode et pratique

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Der Band vereint 18 gekürzte Masterarbeiten aus dem dritten Studiengang in Informationswissenschaft an den Universitäten Bern und Lausanne. Die praxisorientierten Arbeiten thematisieren aktuelle Entwicklungen, geben einen Überblick über den Theoriediskurs und zeigen Lösungen auf für gegenwärtige archivische und bibliothekarische Fragestellungen.

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Aus der CDP-Music lässt sich eine markante Divergenz zur Bewertung von Archivgut aus dem Verwaltungshandeln ableiten. Im Bewertungsvorgang findet keine Kassation von Dokumenten statt: Musiksammlungen übernehmen in der Regel einen Personennachlass oder das Archivgut einer Körperschaft als Bestand oder sie lehnen ihn ab. Von dieser Feststellung ausgenommen ist die Übernahme (Kauf oder Schenkung) von Einzelautographen, die in der Regel als Ergänzung eines bereits vorhandenen Bestandes oder aufgrund eines engen Bezugs zur Sammlungspolitik der Institution zustande kommt; in diesem Fall erfolgt der Akt des Bewertens auf der Stufe des Dokuments.

Die Überlieferungsbildung von musikalischen Archivalien in öffentlichen Musiksammlungen der Schweiz ist sehr stark durch den kantonalen Sammelauftrag geprägt. Diese «inhaltliche» Bewertung manifestiert sich beispielsweise in der Selektion von «Turicensia» (Personennachlässe und Körperschaftsarchive der Musikabteilung der ZB Zürich 18) und den «Solodorensia» (Nachlässe von Solothurner Komponisten in der Historischen Musiksammlung der ZB Solothurn 19). Neben den so definierten Sammlungspolitiken ist auch die künstlerisch-ästhetische Relevanz eines Nachlasses ein zentrales Bewertungskriterium. Als Beispiel hierzu sei der Nachlass des Dirigenten und Komponisten Paul Klecki (1900–1973) 20in der Musikabteilung der ZB Zürich erwähnt, der nicht aufgrund des kantonalen Sammelauftrags «bewertet» und übernommen wurde, sondern aufgrund seines künstlerisch-ästhetischen Wertes und aufgrund der Tatsache, dass neben der Überlieferung der kompositorischen Werke als Manuskripte und Drucke auch die Dokumente des Wirkens als Dirigent (Dirigierpartituren, Rezensionen, Tonträger) sowie Dokumente der Biographie (Briefe, persönliche Gegenstände) übernommen werden konnten.

Im Kontext der Theorien der archivarischen Überlieferungsbildung weisen diese Kriterien der Überlieferungsbildung in musikalischen Quellenbeständen eine gewisse Nähe zur PIVOT-Methode 21auf. Das in der PIVOT-Methode hervorgehobene, thematisch bestimmte «Politikfeld» weitet den Archivierungsauftrag auf Tätigkeiten mehrerer Akteure aus. Für die Überlieferungsbildung sind somit nicht die Akten einer archivbildenden Behörde relevant, sondern mehrerer Aktenbildner. In Musiksammlungen liegt die Analogie zur PIVOT-Methode darin, dass die Überlieferungsbildung eines Komponistennachlasses nicht nur durch die Dokumente des Hauptakteurs, das heisst das kompositorische Œuvre, sondern auch durch Dokumente anderer Akteure bestimmt ist. Dazu gehören Interpretationen der Werke in Form von Tondokumenten, Rezensionen zu Aufführungen und Konzertprogramme. Diese Dokumente haben mit der Werkgenese nichts zu tun, wohl aber mit der Rezeption der Werke eines Nachlassbildners und ermöglichen somit Forschungen zum Werk und zur Rezeption.

Musiksammlungen übernehmen oder sammeln nachträglich mit Bedacht solche ephemeren Dokumente. Im bibliothekswissenschaftlichen Kontext wird eine solche, auf «Vollständigkeit» beruhende Überlieferungsbildung durch das Conspectus-Modell 22theoretisch untermauert, das eine Skala von «Orientierungsstufe» bis «Vollständigkeitsstufe» 23aufweist. Mit dem Conspectus-Modell lässt sich die Sammlungstiefe und somit ein Teilaspekt der Überlieferungsbildung bewerten. Eine «inhaltliche» Bewertung und somit die Fokussierung auf den Informationswert ist allerdings mit dem Conspectus-Modell nicht möglich.

Selektion von Nachlässen von herausragendem künstlerisch-ästhetischem Wert und Anspruch auf Vollständigkeit der Dokumentation sind die Kriterien der Überlieferungsbildung eines wissenschaftlichen Auslesearchivs, das die ihm anvertrauten Archivalien als kulturelles Erbe sichert. Auf diesen Bewertungskriterien und der Eingrenzung auf einen historisch begrenzten Zeitraum von Komponisten- und Interpretennachlässen des 20. und 21. Jahrhunderts beruht die Überlieferungsbildung der Paul Sacher Stiftung, 24die neben dem Sammeln einen starken Akzent in der Vermittlung (angewandte musikwissenschaftliche Forschung, dokumentiert in eigenen Publikationen) setzt.

Die Überlieferungsbildung in klösterlichen Musiksammlungen unterscheidet sich diametral von den Kriterien des wissenschaftlich-historischen Auslesearchivs: Klösterliche Musiksammlungen sind hinsichtlich ihres Archivguts ein kultureller Speicher ihrer eigenen Musikpflege und der Rezeption neuer musikalischer Entwicklungen. Klösterliche Musiksammlungen haben ein Sammlungsprofil, das «ein durch Vorgaben oder Interessen ihrer Gründer und Träger […] reglementiertes, in je spezifischen politischen, konfessionellen, institutionellen und/oder gesellschaftlichen Kontexten zu legitimierendes, von finanziellen und räumlichen Ressourcen […] reguliertes ist.» 25Für die Diskussion um die Bewertung von Musiksammlungen monastischer Herkunft sind somit andere Kriterien massgebend als bei der Bewertung eines aus persönlicher Provenienz stammenden Künstlernachlasses einer öffentlichen oder privaten Sammlung. Bei diesen Sammlungen geht es somit nicht um die Übernahme von Archivalien, Autographen oder anderen Dokumenten eines künstlerischen Schaffens, sondern um das von Axel E. Walther beschriebene selektive Sammlungsprofil.

Dieses Profil ist in den klösterlichen Musiksammlungen des deutschsprachigen Raums durch zwei Faktoren bestimmt. Der erste Faktor ist das monastische Chorgebet, in dessen benediktinischer Ausprägung der Musik ein herausragender Stellenwert 26zugemessen wird, was zu einer beachtlichen klostereigenen Kompositionstätigkeit führt. Der zweite Faktor ist der klösterliche Bildungsauftrag, der seit der Frühneuzeit als umfassende humanistische Bildung charakterisiert ist; in ihr wird Musik gelehrt und gelernt durch Komposition (Produktion), Interpretation (Rezeption) und Sammeln der Dokumente einer nach Italien, Deutschland und Österreich ausgerichteten Musikpflege. 27Klösterliche Musiksammlungen sind Speicher interkultureller Prozesse; sie behalten die Funktion als Memorialstätte weit über das Ende des 18. Jahrhunderts hinaus, als die Bibliotheken sich zunehmend zu wissenschaftlichen Gebrauchsbibliotheken für fachspezifische Forschungen entwickelten. 28

Die Musiksammlung des Benediktinerklosters Mariastein weist hinsichtlich der Tektonik ihrer Bestände beide oben erwähnten Faktoren auf: Sie umfasst mit den Werken von P. Anton Kiefer (1627–1672), P. Ambros Stierlin (1776–1806), Abt Leo Stöcklin (1803–1873), Abt Vinzenz Motschi (1839–1905) und P. Ludwig Fashauer (1850–1916) den Teilbestand der Werke klostereigener Komponisten. Andererseits ist sie mit Abschriften von Haydn, Mozart und des italienischen Belcanto auch ein interkultureller Speicher, der sich von Repertoires für die eigene musikalische Praxis zur sammelnden Institution entwickelt hat. Die institutionalisierte Sammlungstätigkeit betrifft vorab gedruckte Musikalien vom späten 19. Jahrhundert bis heute und somit den «bibliothekarischen Teil» der Musiksammlung: Die Tektonik dieses Teilbestands ist in Mariastein sehr stark durch die Geschichte des Klosters bestimmt, da an den verschiedenen Exilorten des Klosters nach 1874 die Musikpflege und somit auch das Erstellen und Sammeln von Musikalien eine individuelle Ausrichtung erfuhren.

Bewertungsähnliche Vorgänge klösterlicher Musiksammlungen haben demnach diese spezielle überlieferungsgeschichtliche Funktion zu berücksichtigen. So ist es durchaus sinnvoll, eine 1940 im Benediktinerkloster Mariastein entstandene Abschrift der «Missae Papae Marcelli» von Giovanni Pierluigi Palestrina (ca.1515–1594) als archivwürdig zu bewerten, weil dieses Dokument eine Aussage zur Rezeptionsgeschichte dieser Messe im Kloster Mariastein zulässt – die Aufführung im Jahre 1940. Da es sich bei diesem Dokument zudem um eine Bearbeitung der Originalfassung handelt (Reduktion von 6 auf 4 Singstimmen), ist die Übernahme und Eingliederung in den historischen Quellenbestand auch aus kompositionsgeschichtlicher Perspektive gerechtfertigt.

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