Thomas Maissen - Geschichte der Schweiz
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Die regionalen Eliten und der Konkurrent Habsburg
Nicht nur im Alpenraum waren Verwaltungsämter, etwa Vogteien für geistliche und weltliche Herren, traditionellerweise Aufgabe und Machtbasis des regionalen (Klein-)Adels. Genau die Verfügungsgewalt über solche Vogteirechte, also die Wahrung der öffentlichen Ordnung im Namen (und formal im Auftrag) des Reiches, war auch für die Habsburger der Schlüssel, wenn sie ihre Macht zwischen Rhein und Alpen weiter ausdehnen wollten. In den Jahrzehnten um 1300 half ihnen die Macht- und Ehrenstellung als deutsche Könige dabei. Diese Ansätze zu einer habsburgischen Landesherrschaft, wie sie in Österreich tatsächlich entstehen sollte, gefährdeten die Autonomie der regionalen Eliten. Dagegen wehrten sich in der Innerschweiz die wenigen kleinadligen nobiles zusammen mit Grossbauern. Sie glaubten sich dazu durch Urkunden legitimiert, die sogenannten Königsbriefe, die ihnen die Reichsfreiheit zusicherten. Der früheste noch erhaltene Königsbrief stammte von Friedrich II. aus dem Jahr 1240 und belohnte die Schwyzer wohl für ihre Kriegsdienste in Italien: Der Kaiser nahm sie unter seinen unmittelbaren Schutz. Die Urner bekamen noch früher – 1231 – eine allerdings nur als späte Kopie erhaltene Beurkundung ihrer Reichsfreiheit. Auffallend häufig wurden solche Privilegien erst im frühen 14. Jahrhundert erlassen. Damit begünstigte im Jahr 1309 König Heinrich VII. weniger die Einwohner von Uri, Schwyz und Unterwalden selbst als ihre Führungsgruppen oder gar einen einzelnen Adligen, nämlich Werner von Homberg. Ihn setzte der König jedenfalls gleichzeitig als Vogt für die nun in einer Reichsvogtei zusammengefassten und erstmals so benannten «Waldstette» ein, und von ihm erhoffte sich Heinrich VII. möglicherweise Söldner für den Italienzug. Er stammte, wie später sein Enkel Karl IV., aus dem Geschlecht der Luxemburger, von dem die Orte fortan ebenso Privilegien erwarten durften wie von seinem Nachfolger Ludwig dem Bayern. In der Regel stärkten diese Kaiser damit die Gegenspieler ihrer habsburgischen Konkurrenten. So beeinflusste nach dem frühen Tod Heinrichs VII. in Italien der Thronfolgestreit zwischen dem Wittelsbacher Ludwig dem Bayern und dem Habsburger Friedrich dem Schönen die Innerschweizer Situation. Die Waldstätte unterstützten im Unterschied zu den meisten anderen süddeutschen Gebieten den Bayern, der sie wohl zum Dank dafür privilegierte. Seine Königsbriefe (1315/16, ganz unbestritten 1327/28) waren insofern neuartig, als sie sich an die drei Orte zusammen wandten. Was vorher eine Reichsvogtei unter einem königlichen Amtmann gewesen war, wurde nun «zum verfassungsmässig fester gefügten, von aussen als selbstständiger Verhandlungspartner akzeptierten Dreiländergebilde», zu einer «Reichsvogtei ohne Reichsvogt» (Roger Sablonier).
Es war also kein Kampf gegen den «bösen Adel», der von innen heraus verfassungsmässige Gemeinsamkeiten der drei Alpentalschaften geschaffen hätte, sondern die obrigkeitliche Zusammenfassung als Reichsvogtei. Die Konfliktlinie schied um 1300 nicht freiheitsdurstige Kommunen und tyrannische, adlige Vögte, wie sie die Befreiungssagen später erdichten sollten. Die ländlichen Potentaten in der Innerschweiz und in ihrem Vorraum fühlten sich bedroht, auch wenn die Habsburger kaum ernsthaft nach Süden drängten. Sie besassen in der Innerschweiz wenig Grundeigentum und Gefolgsleute, bloss einige Vogteirechte über grosse Klöster wie Einsiedeln, dessen Besitzungen aber vorwiegend im Mittelland lagen. Ein verhaltenes Interesse am Innerschweizer Raum zeigte sich höchstens darin, dass die Habsburger 1291 von der verschuldeten elsässischen Abtei Murbach die Stadtherrschaft über Luzern erwarben. Auch Sursee, Sempach und weitere mittelländische Kommunen bildeten sich unter habsburgischer Herrschaft, die ihre wirtschaftliche Entwicklung mit Privilegien förderte. Diese Städte konnten als Basis für eine Landesherrschaft im Mittelland dienen, zusammen mit den habsburgischen Stammlanden beim Zusammenfluss von Reuss und Aare sowie den Besitzungen zwischen Bodensee, Walensee und Hallwilersee, die Rudolf von Habsburg 1273 von den Kyburgern geerbt hatte.
Habsburg und Schwyz im Konflikt
Eine aktive Expansionspolitik der Habsburger zum Gotthard hin lässt sich kaum nachweisen, auch wenn Luzern vom zunehmenden Handel mit dem Süden gewiss profitierte und wiederholt mit Uri und anderen Anrainern des Vierwaldstättersees Streitigkeiten wegen Zöllen oder Diebstählen ausfocht, welche die Fernhändler behelligten. Die Auseinandersetzung mit Habsburg entbrannte anderswo, als Nutzungskonflikt, wie es sie zwischen benachbarten Gemeinschaften immer wieder gab. Der «Marchenstreit» hatte schon seit dem 13. Jahrhundert regelmässig für Spannungen zwischen dem Kloster Einsiedeln und der Talschaft Schwyz gesorgt. Schwyzer Kleinbauern beanspruchten widerrechtlich und oft auch gewaltsam Weideland im Stiftsgebiet (Ybrig), welches das Kloster und seine Grosspächter selbst intensiver nutzen wollten, nicht zuletzt als Lieferanten von Grossvieh für die aufblühende Reichsstadt Zürich. In der Dreikönigsnacht 1314 plünderten die Schwyzer das Kloster und verschleppten seine Insassen. Nun waren die Habsburger als Ordnungsmacht gefordert, denn sie hatten die Schirmvogtei über Einsiedeln inne. Die genaue Ursache der Schlacht bei Morgarten und das militärische Ziel des österreichischen Herzogs Leopold I. bleiben letztlich unklar, ebenso ihre Verbindung zum Thronkonflikt: Leopolds Bruder Friedrich der Schöne verhängte angeblich die Reichsacht über die Waldstätte, der Bischof von Konstanz dazu den Kirchenbann. Der zeitgenössische Chronist Johannes von Viktring meinte, dass die Schwyzer ihre Freiheit (libertas) schützen wollten, als Leopold versucht habe, sie zu unterwerfen. Die Verteidigung der Reichsfreiheit gegen die fürstliche Territorienbildung dürfte also 1315 das Motiv für die nicht mehr genau lokalisierbare «Schlacht am Morgarten» beim Ägerisee gewesen sein. Vielleicht mit dem Reichsvogt Werner von Homberg an der Spitze schlugen die Schwyzer überraschend Leopolds Ritter, zu deren Heer auch Truppen aus den habsburgischen Städten Luzern, Winterthur und Zug sowie der Reichsstadt Zürich gehörten.
Im Anschluss an den Sieg, am 9. Dezember 1315, schlossen sich in Brunnen die «lantlüte und eitgenoze von Ure, von Swits und von Underwalden» im «Morgartenbrief» zu einem Bündnis zusammen – erstmals mit der Selbstbezeichnung als «Eidgenossen», wobei diese Benennung im 14. Jahrhundert noch lange keine exklusive war. Inhalt des Bundes war die gegenseitige Hilfezusage auf eigene Kosten, «ein anderen ze helfenne und ze ratenne mit libe und mit guote in unsere koste». Wie üblich regelte das Bündnis vor allem die Praxis des Landfriedens. Jeder Mensch solle, so wurde ausdrücklich festgehalten, «sinem rechten herren oder siner rechten herschaft … gehorsam sin». Damit konnten im Sinn von Schutz und Schirm adlige und kirchliche Grundherren, aber auch Fürsten wie die Habsburger gemeint sein. Allerdings verpflichteten sich die drei Orte darauf, sie würden nicht «irgendeinen Herren nehmen ohne der andern Willen und ohne ihren Rat». Bezweckt war also nicht Unabhängigkeit von Habsburg, sondern «Friedenssicherung durch Herrschaftssicherung» (Roger Sablonier) der eigenen, lokalen Eliten in hierarchisch strukturierten Personenverbänden, die nur in ihrer Zusammenfassung als (Reichsvogtei) «Waldstätte» nach aussen bündnisfähig wurden. Nicht frühdemokratische bäuerliche Gemeinden handelten hier, sondern, wie anderswo auch, ausgeprägte und akzeptierte Hierarchien. Wirkliche politische Teilhabe beschränkte sich auf eine kleine Zahl von einflussreichen Familien.
Der Brief von 1315 wurde in der Chronistik des 15. Jahrhunderts rückblickend als Befreiung gedeutet und zum Gründungsakt der Eidgenossenschaft erklärt. Bis ins späte 19. Jahrhundert galt der Bund von Brunnen als entscheidender Erstbeleg – und nicht die gegenseitige Hilfeversicherung im Landfriedensbündnis von Anfang August 1291. In diesem reagierten Uri, Schwyz und Nidwalden auf die unberechenbaren Verhältnisse nach dem Tod Rudolfs von Habsburg, dessen Sohn Albrecht die Krone erstrebte, aber (noch) nicht gewählt wurde. Vor diesem Hintergrund und ohne irgendeine antihabsburgische Stossrichtung sicherten sich die Waldstätte gegenseitige Hilfe zu, auch bei der Verbrechensbekämpfung, und regelten, wie Streitigkeiten untereinander durch Einheimische geschlichtet werden sollten. Dabei berief man sich auch auf ein älteres, undatiertes Abkommen, was zeigt, dass Zusammenarbeit in Fragen des Landfriedens im 13. Jahrhundert bereits etabliert war. Doch ein engerer Zusammenschluss und gemeinsames politisches Handeln lassen sich erst mit 1315 begründen, als die Eidgenossen sich zusagten, keine äusseren Verpflichtungen oder auch nur Verhandlungen einzugehen, sofern die anderen Waldstätte nicht zustimmten. Damit begannen sie vereint, als bündnisfähige «lender», mit König und Reichsstädten Verhandlungen zu führen. So wurden die drei Waldstätte schon 1327 über Zürich und Bern in den erwähnten, kurzlebigen südwestdeutschen Städtebund eingebunden.
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