DSGVO - BDSG - TTDSG

Здесь есть возможность читать онлайн «DSGVO - BDSG - TTDSG» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

DSGVO - BDSG - TTDSG: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «DSGVO - BDSG - TTDSG»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein neues Kapitel im Datenschutzrecht aufgeschlagen, das datenverarbeitende Stellen mit Herausforderungen konfrontiert, deren Nichtbeachtung zu erheblichen Bußgeldzahlungen führen kann. Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie die Pflicht zur Rechenschaft über getroffene Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die vorzunehmende Datenschutzfolgenabschätzung, die verschärften Meldepflichten bei Datenpannen, die erweiterte Verantwortlichkeit der Auftragsverarbeiter, die Interessenabwägungen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes der DSGVO sowie die Anforderungen an den internationalen Datentransfer sind Themen, mit denen sich jeder Verantwortliche intensiv auseinandersetzen muss.
Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die der Gesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schließen musste und dazu nutzte, bereichsspezifische Regelungen einzuführen, etwa zum Scoring, zur Videoüberwachung und zum Beschäftigtendatenschutz.
Das Werk kommentiert leicht verständlich, aktuell und praxisnah die DSGVO sowie das BDSG und – neu – auch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz). Verantwortliche erhalten damit eine umfassende Darstellung mit Handlungsempfehlungen zum gesamten neuen Datenschutzrecht. Betriebliche Datenschutzbeauftragte können sich an den fundierten Kommentierungen orientieren, in denen Literatur und Rechtsprechung aktuell berücksichtigt wurden.

DSGVO - BDSG - TTDSG — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «DSGVO - BDSG - TTDSG», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

3. Nichtautomatisierte Verarbeitung bei Speicherung in einem Dateisystem

10

Die DSGVO findet auch auf die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Dateisystem Anwendung. Nichtautomatisiertist eine rein manuelle Verarbeitung.20 Der Begriff Dateisystemist in Art. 4 Nr. 6 DSGVO legaldefiniert (siehe Art. 4 Rn. 160ff.) und umfasst strukturierte Datensammlungen, in denen Informationen nach bestimmten Kriterien zugänglich sind. Damit wird der Anwendungsbereich auf nicht digitale Inhalte erstreckt, wie Akten, Aktensammlungen und dazugehörige Deckblätter, die dieses Kriterium erfüllen.21 Die Intention für die Erstreckung des Anwendungsbereichs über klassische rechnergestützte Verarbeitungen hinaus ist es, die technologieneutrale Anwendbarkeit des Datenschutzrechts sicherzustellen, die Gefahr von Umgehungen des Datenschutzrechts zu vermeiden und einen umfassenden Schutz der Betroffenen zu gewährleisten.22

11

Damit nichtautomatisierte, dateibezogene Verarbeitungen in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, muss ihr Inhalt nach Kriterien strukturiert sein, die den Zugriff erleichtern. In der Legaldefinition eines Dateisystems in Art. 4 Nr. 6 DSGVO wird dafür der Plural verwendet („Kriterien“). Dennoch wird teilweise angenommen, dem Sinn und Zweck der Norm folgend sei es auch hinreichend, wenn die Strukturierung nur anhand eines Kriteriums erfolge.23 Aufgrund des insofern klaren Wortlauts ist aber die Gegenauffassung überzeugend, nach der mindestens zwei Kriterien zur Strukturierunggenutzt werden müssen, damit ein Dateisystem vorliegt.24 Da praktisch jede aktenmäßige Informationssammlung nach bestimmten Kriterien strukturiert ist, etwa durch eine chronologische oder alphabetische Abheftung, nach dem Sinn der Norm aber gewisse nicht digitale Akten vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgeschlossen sein sollen, wird vertreten, das Tatbestandsmerkmal der Strukturierung sei teleologisch einschränkend auszulegen. Um den Anwendungsbereich der DSGVO für nichtautomatisierte Verarbeitungen zu eröffnen, müsste sich daher aus der Struktur unmittelbar die Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Informationen ergeben.25 Dass es dieser teleologischen Reduktion bedarf, ist jedoch nicht zwingend. Zum einen ist der Anwendungsbereich der DSGVO bewusst weit gefasst und zum anderen ergibt sich ein Ausschluss dateibezogener Verarbeitungen, soweit diese nur nach einem Kriterium strukturiert sind.

12

Für den Beschäftigtendatenschutzhat der deutsche Gesetzgeber mit § 26 Abs. 7 BDSG entsprechend der ursprünglichen deutschen Rechtslage den Anwendungsbereich auch auf Verarbeitungen außerhalb von Dateisystemen erstreckt (siehe § 26 BDSG Rn. 101). Zum erweiterten Anwendungsbereich für deutsche öffentliche Stellen siehe § 1 BDSG Rn. 8f.

III. Ausnahmen vom Anwendungsbereich (Abs. 2 und Abs. 3)

13

Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 DSGVO normieren Ausnahmen von der sachlichen Anwendbarkeit der DSGVO für Bereiche, die spezialgesetzlich geregelt sind, für die der Gesetzgeber keinen Regelungsbedarf gesehen hat oder die nicht in die Regelungskompetenzen der Union fallen.26 Über die Fälle der Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 DSGVO hinaus gibt es nicht ausdrücklich normierte, aber sich aus dem Schutzzweck der DSGVO ergebende Ausnahmen von der Anwendbarkeit. So fällt etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die betroffene Person selbst nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.27 Soweit eine Ausnahme des Anwendungsbereichsnach Art. 2 Abs. 2 DSGVO besteht, schließt dies den Erlass datenschutzrechtlicher Regelungen durch die Mitgliedstaaten für diese Bereiche nicht aus.28

1. Fehlender Anwendungsbereich des Unionsrechts (Abs. 2 lit. a)

14

Art. 2 Abs. 2 lit. a DSGVO schließt die Anwendbarkeit der DSGVO für Tätigkeiten aus, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechtsfallen. Diese Rechtsfolge ergibt sich auch schon aus dem vorrangig anwendbaren Art. 16 Abs. 2 AEUV. Die Regelung ist also rein deklaratorisch.29 Kompetenzen der Union ergeben sich aus dem Primärrecht, namentlich Art. 3 bis Art. 6 AEUV und werden weit ausgelegt,30 ohne dass sie jedoch aus eigener Kompetenz der Union erweitert werden könnten (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung).31 Nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen insbesondere Tätigkeiten der Streitkräfte und Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten.32 Für die Tätigkeit mitgliedstaatlicher Parlamente im Rahmen parlamentarischer Tätigkeiten wurde ursprünglich herrschend angenommen, diese unterfalle nicht der Anwendung des Unionsrechts und sei daher vom Anwendungsbereich der DSGVO nicht erfasst.33 Der EuGH hat hierzu entschieden, dass auch nationale Parlamente (im relevanten Fall der Petitionsausschuss des hessischen Landtags) verantwortliche Stellen im Anwendungsbereich der DSGVO sind.34

2. Anwendungsbereich von Titel V Kap. 2 EUV (Abs. 2 lit. b)

15

Nach Art. 2 Abs. 2 lit. b DSGVO findet die DSGVO keine Anwendung auf Datenverarbeitungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie des gemeinsamen auswärtigen Handelns der Union gemäß Titel V Kapitel 2 EUV. Die Regelung in Art. 2 Abs. 2 lit. b DSGVO ist deklaratorisch und stellt klar, dass die DSGVO hier keine Anwendung findet.35 Die Kompetenz zum Erlass entsprechender Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten ergibt sich anders als die Kompetenz zum Erlass der DSGVO nicht aus Art. 16 Abs. 2 AEUV, sondern aus Art. 39 EUV. Sie begründet eine Zuständigkeit des Rates in der Form des Beschlusses ohne Beteiligung des Parlaments.36 Für den Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitiksowie des gemeinsamen auswärtigen Handelns der Union gibt es kein allgemeines, der DSGVO vergleichbares Regelungswerk zum Datenschutz, sondern nur einzelfallbezogenen Regelungen.37

3. Persönlich familiäre Tätigkeiten (Abs. 2 lit. c)

16

Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO enthält die sogenannte Household Exemptionoder Haushaltsausnahme, also eine Einschränkung der Anwendbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen für ausschließlich persönliche/familiäre Tätigkeiten. Diese Ausnahme der Anwendbarkeit war schon in Art. 3 Abs. 2 DSRl enthalten und wird durch Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO fast wortgleich fortgeschrieben. Entsprechend der Regelungsintention beim Erlass der DSRl soll auch die DSGVO nicht anwendbar sein, wenn personenbezogene Daten im privaten Rahmen zur Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verarbeitet werden.38 Das Festhalten des europäischen Gesetzgebers an der Haushaltsausnahme wird teilweise kritisch gesehen, da Gefährdungen der Persönlichkeitsrechteder Betroffenen aufgrund gestiegener technischer Verarbeitungsmöglichkeiten von Privatpersonen auch bei der Verarbeitung durch diese drohten.39 Zutreffend an dieser Kritik ist, dass es auch – und besonders im persönlich/familiären Rahmen – zu erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen kann.40 Der europäische Gesetzgeber hat hierfür aber gerade festgelegt, dass solche Verletzungen nicht im Rahmen des Datenschutzrechts, sondern nach allgemeinen zivil- und ggf. strafrechtlichen Maßstäben bewertet und sanktioniert werden sollen.

a) Definition persönlich/familiärer Tätigkeiten

17

Die DSGVO enthält keine Definition der Begriffe „persönlich“ und „familiär“. Diese müssen daher autonom nach der Verkehrsauffassung bestimmt werden.41 Dabei ist die objektiv erkennbare Zweckbestimmung einer Verarbeitungstätigkeit heranzuziehen. Persönliche Tätigkeiten dienen allgemein der Selbstentfaltung in Freizeit und privatem Bereich.42 Familiäre Tätigkeiten dienen dem sozialen Umgang im Kreis der Familie.43 Indiz für eine persönlich/familiäre Zweckbestimmung sind die erkennbare persönlich/familiäre Motivation, der soziale Kontext44 sowie das Fehlen eines gewerblichen45 oder öffentlich/politischen Hintergrundes. Eine familienrechtliche Auslegung der Begriffe persönlich und familiär ist nicht geboten,46 was beim Vergleich anderer Sprachfassungen deutlich wird.47 Die Größe einer Datensammlung ist für die Qualifikation nicht entscheidend, eine große Datensammlung kann jedoch ein Indiz sein, das gegen persönliche/familiäre Zweckespricht.48 Der Grundsatz der Bestimmung nach dem objektiv erkennbaren Zweck einer Tätigkeit wird nach der Rechtsprechung des EuGH für Veröffentlichungen im Internet sowie für Videoaufnahmen in öffentlich zugänglichen Bereichen durchbrochen. Die Haushaltsausnahme ist nur für natürliche Personen eröffnet.49 Erfasst werden aber auch Personenmehrheiten, die zu persönlich/familiären Zwecken handeln.50 Auch wenn juristischen Personen ein Unternehmenspersönlichkeitsrechtzugesprochen wird,51 können sie nämlich nicht persönlich/familiär handeln.52 Auch Vereine oder Stiftungen sowie für diese handelnde Personen sind von der Haushaltsausnahme nicht erfasst.53 Die Anwendbarkeit der DSGVO wird nur ausgeschlossen, soweit ausschließlich persönliche/familiäre Zwecke verfolgt werden. Bei einer Mischnutzung, die auch beruflichen oder wirtschaftlichen Zwecken dient sowie bei der Nutzung zu ausschließlich nicht persönliche/familiären Zwecken bleibt die DSGVO anwendbar.54 Dies gilt auch für vereinzelt oder nur gelegentlich anderweitige Verarbeitungen.55 Nicht von der Haushaltsausnahme erfasst ist auch die Handlung im beruflichen/dienstlichen Kontext unter Überschreitung damit einhergehender Kompetenzen zu privaten Zwecken, etwa wenn ein Polizeibeamter eine KFZ-Halterabfrage durchführt, um die Kontaktdaten der Halterin zur privaten Verwendung zu bekommen.56

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «DSGVO - BDSG - TTDSG»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «DSGVO - BDSG - TTDSG» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «DSGVO - BDSG - TTDSG»

Обсуждение, отзывы о книге «DSGVO - BDSG - TTDSG» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x