DS-GVO/BDSG
Datenschutz-Grundverordnung
Bundesdatenschutzgesetz
Herausgegeben von |
Prof. Dr. Rolf Schwartmann Andreas Jaspers Prof. Dr. Gregor Thüsing Prof. Dr. Dieter Kugelmann |
Bearbeitet von |
Michael AtzertAntonia BuchmannLucia BurkhardtMiriam ClausLars DietzeLevent Ferik, LL.M.Prof. Dr. Lorenz FrankProf. Dr. Dieter Frey, LL.M. (Brügge)Prof. Klaus GennenMaximilan HermannFelix Hilgert, LL.M.Rolf HünermannProf. Dr. Thomas Jacquemain, LL.M.Andreas JaspersProf. Dr. Tobias O. KeberDr. Lutz Martin KeppelerDr. David Klein, LL.M. (Washington)Sascha KremerProf. Dr. Dieter KugelmannSabine Leutheusser-Schnarrenberger |
Prof. Dr. Mario MartiniRobin L. MühlenbeckThomas MüthleinProf. Dr. Heinz-Joachim PabstFritz Ulli Pieper, LL.M.Yvette Reif, LL.M.Dr. Philipp RichterSteve RitterSebastian RombeySandra RömerMaria Christina RostDr. Matthias RudolphDr. Maximilian SchmidtAdrian SchneiderProf. Dr. Rolf SchwartmannProf. Dr. Margrit SeckelmannProf. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)Dr. Johannes TrautSteffen WeißTim Wybitul |
|
2., neu bearbeitete Auflage |
C.F.Müller GmbH www.cfmueller.de |
Impressum
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-8851-9
E-Mail: kundenservice@cfmueller.de
Telefon: +49 89 2183 7923
Telefax: +49 89 2183 7620
www.cfmueller.de
© 2020 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des ebooks das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen. Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Verlag schützt seine ebooks vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Bei Kauf im Webshop des Verlages werden die ebooks mit einem nicht sichtbaren digitalen Wasserzeichen individuell pro Nutzer signiert. Bei Kauf in anderen ebook-Webshops erfolgt die Signatur durch die Shopbetreiber. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.
Vorwort zur 2. Auflage
Die zweite Auflage des Heidelberger Kommentars zur Datenschutz-Grundverordnung und zum Bundesdatenschutzgesetz legen wir gut zwei Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage im Mai 2018 und damit zugleich nach zwei Jahren Wirksamkeit der DS-GVO vor. In dieser Zeit haben sich Rechtsprechung, Aufsichtspraxis und Schrifttum zum Datenschutzrecht rasant entwickelt. Einige der Fragen, die sich vor zwei Jahren gestellt haben und am „grünen Tisch“ beantwortet werden mussten, sind mittlerweile gerichtlich entschieden oder durch Aufsichtspraxis unterlegt. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs insbesondere zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und zur Form der Einwilligung für Online-Geschäfte sind einerseits Marksteine, andererseits fällt die Umsetzung in der Praxis der Wirtschaft schwer. Aufsichtsbehörden sind bislang in Einzelfällen dazu übergegangen, äußerst empfindliche Bußgelder zu verhängen, deren rechtliche Belastbarkeit teils noch aktuell überprüft wird. Die Ergebnisse dürften Einfluss auf die rechtliche Bewertung der Bußgeldberechnungsmodelle der Datenschutzkonferenz haben. Die Instanzgerichte entscheiden noch sehr unterschiedlich und Betroffene und Verantwortliche warten ebenso auf Klärung wie die Aufsichtsbehörden. Aktuell wird das europäische Datenschutzrecht evaluiert und es erhält weitere Impulse. Das Abschlussgutachten der Datenethikkommission von 2019 hat einen Fokus auf die Kontrolle algorithmischer Systeme beim Einsatz „künstlicher Intelligenz“ gelegt und Empfehlungen zu deren Einsatz in der Wirtschaft gegeben. Zugleich hat sie sich für neue Modelle des Einwilligungsmanagements bis hin zu Datentreuhandmodellen ausgesprochen. Zusammenschlüsse aus Angehörigen von Wirtschaft und Aufsicht ergreifen Initiativen, etwa bei der Entwicklung eines Codes of Conduct zur Pseudonymisierung. Die Neuauflage fällt zeitlich in die „Corona-Krise“, unter der die Wirtschaft in Europa erheblich leidet und die zugleich mit exponentiell wachsender Verarbeitung insbesondere digitaler Daten einhergeht, denkt man an den Einsatz von Videokonferenzsystemen oder Apps und anderer technischer Mittel zur Bekämpfung der Pandemie.
Was muss der Heidelberger Kommentar zur DS-GVO und zum BDSG im Juli 2020 leisten? Er hat zunächst die Aufgabe, klare Einordnungen des komplexen Rechtsstandes zwischen europäischem und nationalem Recht vorzunehmen. Zugleich soll er in der von vielen – auch rechtlichen – Unsicherheiten geprägten Zeit Impulse für einen sicheren und angemessenen Umgang mit den datenschutzrechtlichen Pflichten geben. In Zeiten schnell steigender Datenverarbeitungen muss ein Weg gefunden werden, der den Betroffenen einen effektiven Schutz ihrer Rechtspositionen gewährt und Verantwortlichen datenschutzkonform Spielraum für ihre datenbasierten und zunehmend datengetriebenen Geschäftsmodelle lässt. Der Kommentar soll insbesondere Rechtsprechung, Datenschutzaufsicht, Betroffenen und Verantwortlichen in der Wirtschaft Lösungen anbieten, die Datenschutz und unternehmerische Freiheiten in ein angemessenes und zugleich in der unternehmerischen Praxis abbildbares Verhältnis setzen.
Die Kommentierung befindet sich auf dem Stand von Juli 2020 und war wegen der dynamischen Entwicklungen im Datenschutzrecht an vielen Stellen grundlegend zu überarbeiten und zu ergänzen. Die Kommentierungen wurden auch unter Hinzunahme neuer Mitwirkender sowohl bei der DS-GVO als auch beim BDSG teilweise deutlich ausgebaut. Der Umfang des Kommentars ist um rund 400 Seiten und damit etwa um ein Viertel angewachsen. Neben den zahlreichen Neuerungen war es uns wichtig, im gebotenen Umfang auf die rechtlichen Anforderungen der Corona-Pandemie und deren Zusammenspiel mit dem Pandemie- und Infektionsrecht eingehen zu können.
In formaler Hinsicht hat der Verlag dem Wunsch der Herausgeber Rechnung getragen, die Kommentierung des BDSG optisch hervorzuheben, um die unterschiedlichen Rechtsquellen besser unterscheidbar zu machen. Da sich das BDSG in die von den Öffnungsklauseln der DS-GVO geöffneten Spielräume innerstaatlichen Rechts setzt, haben wir den bewährten Ansatz der „eingeschobenen“ Kommentierung des BDSG beibehalten. So kann das Zusammenspiel des europäischen und nationalen Rechts angemessen aufgegriffen und kohärent dargestellt werden.
Die Herausgeber danken allen Autorinnen und Autoren herzlich für den engagierten und disziplinierten Einsatz bei der Erstellung der Neuauflage und dem C.F. Müller Verlag für das Lektorat. Besonderer Dank gilt Frau Lucia Burkhardt sowie die Herren Robin Mühlenbeck und David Merten von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht für die umsichtige und sorgfältige Unterstützung bei der Umsetzung der komplexen redaktionellen Details der kombinierten Kommentierung von DS-GVO und BDSG.
Читать дальше