Gosch Körperschaftsteuergesetz, 3. Aufl 2015
Gosch/Kroppen/Grotherr DBA-Kommentar, Loseblatt
Haase Internationales und Europäisches Steuerrecht, 4. Aufl 2014
ders Die Hinzurechnungsbesteuerung, 2. Aufl 2015
Herrmann/Heuer/Raupach Einkommensteuergesetz und Körperschaftssteuergesetz, Loseblatt
Hübschmann/Hepp/Spitaler Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Loseblatt
Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, 7. Aufl 2011
Kirchhof Einkommensteuergesetz, 14. Aufl 2015
Kirchhof/Söhn/Mellinghoff Einkommensteuergesetz, Loseblatt
Klein Abgabenordnung, 12. Aufl 2014
Kluge Das internationale Steuerrecht, 4. Aufl 2000
Koenig Abgabenordnung, 3. Aufl 2014
Kraft AStG, 2009
Lademann Einkommensteuergesetz, Loseblatt
Lenski/Steinberg Gewerbesteuergesetz, Loseblatt
Lübbehüsen/Kahle Brennpunkte der Besteuerung von Betriebsstätten, 2015
Mössner/Fuhrmann Außensteuergesetz, 2. Aufl 2011
Mössner ua Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 4. Aufl 2012
Reith Internationales Steuerrecht, 2004
Rupp/Knies/Ott/Faust Internationales Steuerrecht, 3. Aufl 2014
Schaumburg Internationales Steuerrecht, 3. Aufl 2011
Schmidt Einkommensteuergesetz, 34. Aufl 2015
Schönfeld/Ditz DBA-Kommentar 2013
Schwarz Abgabenordnung, Loseblatt
Strunk/Kaminski/Köhler Kommentar zu AStG – DBA, Loseblatt
Tipke/Kruse Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung, Loseblatt
Vogel/Lehner DBA-Kommentar, 6. Aufl 2015
Vögele/Borstell/Engler Handbuch der Verrechnungspreise, 4. Aufl 2015
Wassermeyer DBA-Kommentar, Loseblatt
Weber-Grellet Europäisches Steuerrecht 2005
Wilke Internationales Steuerrecht, 12. Aufl 2014
Wöhrle/Schelle/Gross AStG-Kommentar, Loseblatt
Kapitel I Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713),
zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 22.12.2014 (BGBl. I S. 2417)
Inhaltsverzeichnis
Einleitung zum Außensteuergesetz
Erster Teil Internationale Verflechtungen
Zweiter Teil Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete
Dritter Teil Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 des Einkommensteuergesetzes bei Wohnsitzwechsel ins Ausland
Vierter Teil Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften
Fünfter Teil Familienstiftungen
Sechster Teil Ermittlung und Verfahren
Siebenter Teil Schlussvorschriften
Kapitel I Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen› Einleitung zum Außensteuergesetz
Einleitung zum Außensteuergesetz
A.Generalia1 – 20
I. Historie des AStG/Revisionsbemühungen1 – 4
II. Funktion und Kritik5 – 11
III. Überblick über die Regelungsbereiche12 – 20
B.Einzelfragen21 – 47
I. Internationaler Steuerwettbewerb21 – 29
II. AStG und DBA/Europarecht30 – 43
III. Jüngste Entwicklungen44 – 47
Literatur:
Boos/Rehkugler/Tucha Internationale Verrechnungspreise – Ein Überblick, DB 2000, 2389; Burmester Zur Systematik internationaler Minderbesteuerung und ihrer Vermeidung, in: Burmester/Endres, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Recht im Spannungsverhältnis, FS Debatin, 1997, S 55; Cordewener Europäische Grundfreiheiten und nationales Steuerrecht, 2002; Dörfler/Ribbrock Keine neuen Erkenntnisse zur Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung mit Gemeinschaftsrecht, BB 2008, 205; dies Grenzüberschreitende Verluste, Wegzugsbesteuerung sowie Koordinierung von steuerlichen Regelungen im Binnenmarkt – eine Bestandsaufnahme, BB 2008, 304; Englisch Zur Dogmatik der Grundfreiheiten des EGV und ihren ertragsteuerlichen Implikationen, StuW 2003, 88; Haase Zum „Rechtsreflex“ des Treaty Override in § 20 Abs. 2 AStG zugleich Anmerkung zu Kaminski/Strunk, IStR 2011, 137 und 338; Hahn Gemeinschaftsrecht und Recht der direkten Steuern, DStZ 2005, 507; Kaminski/Strunk/Haase Anmerkung zu § 20 Abs 2 AStG in der Entwurfsfassung des Jahressteuergesetzes 2008, IStR 2007, 726; Kaminski/Strunk § 20 Abs. 2 AStG i.d.F. des JStG 2010: (Nicht-)Freistellung von Betriebsstätteneinkünften in DBA-Fällen, IStR 2011, 137; Kellersmann/Treisch Europäische Unternehmensbesteuerung, 2002; Kessler/Spengel Checkliste potenziell EG-rechtswidriger Normen des deutschen direkten Steuerrechts – Update 2008, DB 2008, Beil 2 Heft 9; Köplin/Sedemund Das BMF-Schreiben vom 8.1.2007 – untauglich, die EG-Rechtswidrigkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach Cadbury Schweppes zu beseitigen!, BB 2007, 244; Lehner Wettbewerb der Steuersysteme, StuW 1998, 158; Renger Durchleitung inländischer Einnahmen durch eine ausländische Basisgesellschaft als Gestaltungsmissbrauch, BB 2008, 1379; Rödder/Schönfeld Mündliche Verhandlung vor dem EuGH in der Rechtssache „Cadbury Schweppes“: Wird sich der Missbrauchsbegriff des EuGH verändern?, IStR 2006, 49; Sedemund Europarechtliche Bedenken gegen den neuen § 8 Abs 2 AStG, BB 2008, 696; Seer „Unfairer“ und „fairer“ Steuerwettbewerb in der EU, IWB 2006/7 Fach 11, Gruppe 2, 725; Selling Deutschland im Steuerwettbewerb der Staaten, IStR 2000, 226; Thömmes EuGH, Urteil v 6.12.2007 – Rs C-298/05, Columbus Container Services BVBA & Co/Finanzamt Bielefeld-Innenstadt, IWB 2008/1 Fach 11a, 1169; Wassermeyer Der Scherbenhaufen „Hinzurechnungsbesteuerung“, EuZW 2000, 531; ders/Schönfeld Die Niedrigbesteuerung iSd § 8 Abs 3 AStG vor dem Hintergrund eines inländischen KSt-Satzes von 15 %, IStR 2008, 496.
A. Generalia
I. Historie des AStG/Revisionsbemühungen
1
Das Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (sog Außensteuergesetz – AStG) ist abgesehen von den im EStG, KStG und GewStG sowie in der AO verstreuten Einzelnormen die zentrale Quelle nationalen Gesetzesrechts, die Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte enthält.[1] Das AStG gehört zum sog Außensteuerrechtder Bundesrepublik Deutschland (dazu Einl MA Rn 16) und war zugleich seinerzeit Teil einer umfassenden gesetzgeberischen Offensive zur Reform der dt Außenbesteuerung, die auf Vorarbeiten einer eigens eingesetzten Expertenkommission zurückging.[2] Im Zuge dieser Reform zeitgleich eingeführt wurden etwa § 9 Nr 7 GewStG oder die §§ 90 Abs 2, 138 Abs 2 AO.
2
Es gab im dt Steuerrecht kein historisches Vorbild, welches bei der Normierung des AStG Pate gestanden hätte, obwohl erste Ansätze der Steuerflucht seit jeher zu beobachten waren. Derartigen Bestrebungen der StPfl wurde zuvor im Wesentlichen im Verwaltungswege begegnet.[3] Das AStG datiert v 8.9.1972[4] und hat als Art 1 des „Gesetzes zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen“ Gesetzeskraft erlangt. Es ist seitdem zwar fortwährend, jedoch nur punktuellgeändert worden (zuletzt durch G v 22.12.2014[5]), ohne dass auch nur im Ansatz eine Gesamtrevision[6] stattgefunden hätte oder beabsichtigt gewesen wäre.
3
Es ist unmittelbar einsichtig, dass diese anlassbezogene Überarbeitungspraxis des Gesetzgebers unweigerlich zu Systembrüchenund Verwerfungen führen muss. So wurde bspw durch das UntStRefG 2008[7] in Gestalt des § 32d EStG die sog Abgeltungsteuerua für Dividendenerträge eingeführt, ohne dass dies in § 10 Abs 2 S 3 bei den Regelungen über die Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags berücksichtigt worden wäre. Erst durch das JStG 2008[8] erfolgte hier die notwendige Korrektur. Der Lapsus wird sich praktisch zwar nicht auswirken, weil § 32d EStG erst auf Kapitalerträge anwendbar ist, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufließen (§ 52a Abs 1 EStG). Er zeigt aber, dass die Steuergesetze gerade bei int Bezügen eine Komplexität erreicht haben, die praktisch kaum zu handhaben ist.
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