Josef Franz Lindner - Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk

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In einer besonderen Lage befand sich die Landesuniversität in Ingolstadt. Aus Kriegsgründen wurde diese 1799 nach Landshut verlagert,[45] ein Umzug, der allerdings erst 1804 wirklich abgeschlossen war. Die Universität hieß nun Ludovico Maximilanea und war durch Statuten von 1799 noch einmal reformiert worden.[46] Mit der Gründung eines Kameralinstitutes wurde der Grundstein für die spätere Staatswirtschaftliche Fakultät gelegt. Die altbayerische Landesuniversität hatte stets die Rolle des gesamtbayerischen Modells inne. Hier musste sich nach dem Verlust Würzburgs die Organisationsreform von 1804 bewähren und hier entschied sich die Richtung der bayerischen Hochschulpolitik.[47]

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Die Würzburger Universität[48] stand zwar zunächst nur 1802 bis 1806 unter bayerischer Herrschaft, wurde aber unter dem Kurator Friedrich Karl Graf von Thürheim durch die Organisationsakte von 1803 im Sinne Montgelas‘ zentralstaatlich umgeformt. Dies schloss die Aufhebung der Fakultäten und der akademischen Gerichtsbarkeit sowie die Einführung einer paritätischen Theologie ein. Gleichzeitig wurde der umfangreiche Austausch des Ordinarienkollegiums in Angriff genommen, um der Universität eine hervorgehobene Reputation zu sichern. Die organisatorischen Reformen wurden allerdings durch die Organisationsakte von 1809 zu weiten Teilen wieder zurückgenommen.

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Die Universität Erlangen[49] war zwischen 1791 und 1806 durch die Abdankung des Markgrafen Alexander vorübergehend Teil Preußens geworden und hatte unter der Ägide Karl August von Hardenbergs , der auch Kurator der Universität wurde, ihr Ansehen nicht zuletzt durch die neue Berufungspolitik[50] steigern können. Bereits geschwächt durch das französische Intermezzo von 1806 bis 1810 wurde die Alma Mater allerdings nach der territorialen Eingliederung nach Bayern 1810 zunächst von ernsten Existenzsorgen geplagt. Die Bedeutung Erlangens als einziger protestantischer Landesuniversität verhalf ihr letztlich zur Fortexistenz. König Ludwig I. nahm schließlich 1842 den Titel des Rector magnificentissimus an und bekannte sich damit ausdrücklich zu Erlangen.

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Ein kurzes Zwischenspiel im bayerischen Raum hatte die 1808 gegründete Karls-Universität Aschaffenburg.[51] Diese war ursprünglich aus der provisorischen Ausgliederung der Universität Mainz nach dem Reichsdeputationshauptschluss entstanden, wurde jedoch bereits 1814 erneut zum Lyceum zurückgestuft.

1. Kapitel Grundlagen› I. Die Geschichte der Bayerischen Hochschulen› 4. Die Universität zwischen Revolution und Vormärz

4. Die Universität zwischen Revolution und Vormärz

a) Restauration und Repression

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Mit Montgelas ‘ Sturz 1817 und den Karlsbader Beschlüssen 1819 begann auch für die bayerischen Universitäten eine neue Zeit.[52] Einerseits wurden einige der Zentralisierungsmaßnahmen zurückgenommen, etwa die Fakultäten wiederhergestellt und die Universitätssiegel wiedereingeführt. Andererseits begann eine stärkere inhaltliche Kontrolle und vor allem Zensur. So sorgte die im Bundesuniversitätsgesetz von 1819 vorgesehene Einsetzung staatlicher Ministerialkommissäre für eine Kontrolle der Universitäten bis in Detailfragen hinein. Die Bayerische Verfassung vom 1818 sicherte unterdessen mittelbar den Bestand der Landesuniversitäten, indem sie bestimmte, dass jede der drei Universitäten, ohne diese namentlich zu nennen, ein Mitglied in die zweite Kammer der Stände-Versammlung entsenden solle.[53]

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In dieser Zeit stellte sich auch heraus, dass Landshut aufgrund atmosphärischer Störungen innerhalb der Professorenschaft und in Bezug auf das als zu provinziell empfundene Umfeld nicht der ideale Standort für die wichtigste Landesuniversität war. Unter König Ludwig I. kam es zu einer bewussten Verlagerung nach München. Der König veranlasste die Vereinigung der Akademie der Wissenschaften und der traditionsreichen Universität, nicht zuletzt um die Zwistigkeiten zwischen beiden Institutionen auszuräumen. Die Akademie selbst hatte 1823 neue Statuten und auch einen Vorlesungsbetrieb zugebilligt bekommen, der durch die Medizinisch-Praktische Lehranstalt von 1824 mit Promotionsrecht seit 1825[54] schnell den Charakter einer Universität aufwies. Im Jahre 1826 erließ der König ein Translokationsdekret und schon im November 1826 nahm die „ Ludwig-Maximilians-Universität “ (Bezeichnung seit 1802) den Lehrbetrieb in München[55] auf. Abgeschlossen durch die Statutenrevision für Akademie und Universität von 1827 war nun auch in Bayern die Einheit von Forschung und Lehrbetrieb hergestellt worden. Gleichzeitig gewährte die Studienordnung von 1827, die erstmals für alle drei Landesuniversitäten gleichermaßen galt, völlige Studienfreiheit. Die Wiedereinführung der Fakultäten hatte bereits mit der Statutenrevision von 1814 eingesetzt. Im Jahre 1829 wurde offiziell die Fakultätsstruktur wieder etabliert, eine neue Staatswirtschaftliche Fakultät integriert und die freie Wahl von Rektor und Senat sowie zur Sichtbarmachung universitärer Freiheit die Verwendung der alten Siegel wieder vorgesehen. Eine partielle Revision dieser liberalen Anteile der ludovizischen Studiengesetzgebung erfolgte freilich nach der Julirevolution und dem Amtsantritt des Ministers Karl August von Abel durch die Statuten von 1838 und 1842. Zudem wurde das Amt des Ephors geschaffen, eines Professors, der die sittliche Aufsicht über die jungen Studenten ausüben sollte. Die Lyzeen[56] behielten unterdessen ihre Zwischenstellung zwischen Universität und Fachschule bei.[57]

b) Vorrevolutionäre Unruhen und Liberalisierungsansätze

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In München war es 1830 zu den „Weihnachtsunruhen“ gekommen. Am 3. April 1833 scheiterte der Frankfurter Wachensturm, an dem insbesondere Studenten der Würzburger Universität maßgeblich beteiligt waren. Das Münchener Ministerium verfolgte in Ansehung dieser Vorfälle fortan eine antiliberale Politik, die schließlich zur „vorgezogenen Revolution“ 1847 führte.[58] Aufgrund studentischer Unruhen wurde die Universität vorübergehend geschlossen, bis die Solidarisierung der Bürger mit den Studenten die Wiedereröffnung erzwang. Nach dem Ausbrechen der Revolution in Paris waren es außerdem die Studenten, die beim Münchener Zeughaus-Sturm am 4. März 1848 eine Eskalation des Konflikts verhinderten. Nach dem Rücktritt Ludwigs I. im März 1848 bildeten sich zahlreiche Verbindungen, die sich im Sommer zur Repräsentantenverfassung zusammenschlossen, um eine ständige Vertretung der Studentenschaft in den Hochschulorganen zu erreichen, eine Forderung, die auch im Studentenparlament vom Juni 1848 in Eisenach unter Vorsitz des Münchener Jura-Studenten Elias Lang vorgebracht wurde. Die Professoren gruppierten sich im September 1848 als „ Versammlung deutscher Universitätslehrer zur Reform der deutschen Hochschulen “ in Jena und forderten eine Neugestaltung der Universitätsverfassung im Sinne größerer korporativer Autonomie und Lehrfreiheit. Die revolutionären Bemühungen der Studenten endeten indes mit der baldigen Auflösung der Repräsentanten-Versammlung. In Bayern bedeuteten die Unruhen von 1847/48 dennoch, auch wenn der neue König Maximilian II. kein neues Hochschulgesetz erließ, die Abkehr von der Abel schen Hochschulpolitik,[59] was zu einer partiellen Liberalisierung der Studienordnungen führte. Die endgültige Abschaffung der Sonderrolle der Philosophischen Fakultät erfolgte allerdings erst 1913. Damit gehörte Bayern zu den letzten deutschen Staaten, die das reformierte nördliche Modell nach dem Vorbild der preußischen Universitäten in Abkehr von den mittelalterlichen Studienstrukturen übernahmen.

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