Schwintowski Bankrecht, 4. Auflage 2014
Seibert Deutschland im Herbst, FS Klaus Hopt, 2010, S. 2525
ders . Corporate Governance: The Next Phase – Die Corporate Governance-Debatte schreitet weiter zu den Pflichten der Eigentümer und ihrer Helfer, FS Michael Hoffmann-Becking, 2013, S. 1101
Seibert/Hartmann Reformentwurf des Arbeitskreises Beschlussmängelrecht und geltendes Recht im Vergleich, FS Eberhard Stilz, 2014, S. 585
Seibert/Kiem/Schüppen Handbuch der kleinen AG, 5. Aufl. 2007
Semler Doppelmandats-Verbund im Konzern – Sachgerechte Organisationsform oder rechtlich unzulässige Verflechtung?, FS Ernst C. Stiefel, 1987, S. 719
ders. Geschäfte einer Aktiengesellschaft mit Mitgliedern ihres Vorstands – Gedanken zu § 112 AktG –, FS Heinz Rowedder, 1994, S. 441
ders. Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, 2. Aufl. 1996
Semler/Hueck/Lutter/Zöllner Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, 2. Aufl. 2001
Semler/v. Schenck Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder, 4. Aufl. 2013
dies. Der Aufsichtsrat, 2015
Semler/Stengel (Hrsg.) Umwandlungsgesetz, 3. Aufl. 2012
Semler/Volhard/Reichert Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, 3. Aufl. 2011
dies. Arbeitshandbuch für Unternehmensübernahmen, 2001
Smith Stripping the Camouflage from Company Accounts, 2. Aufl. 1996
Soergel Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Band 12 §§ 823–853, 13. Aufl. 2005
Spindler Recht und Konzern, 1993
Spindler/Stilz Aktiengesetz, Kommentar, 3. Aufl. 2015
Spremann/Gantenbein Kapitalmärkte, 2. Aufl. 2012
Staub (Hrsg.) Großkommentar HGB, 5. Aufl., Band 3 §§ 105–160, 2009, Band 5 §§ 238–289a, 2013, Band 6 §§ 290–315a, 2011
Stein Das faktische Organ, 1984
Streck KStG, 8. Aufl., 2014
Thomas/Putzo Zivilprozessordnung, 36. Aufl. 2015
Thümmel Persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten: Haftungsrisiken bei Managementfehlern, Risikobegrenzung und Versicherbarkeit, 1996
Tipke/Kruse Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung: Kommentar zur AO und FGO, Loseblatt
Ullrich Die Mitbestimmung in der kapitalistischen KGaA, 2002
Ulmer Das Sonderrecht der §§ 311 ff. AktG und sein Verhältnis zur allgemeinen aktienrechtlichen Haftung für Schädigungen der AG, FS Uwe Hüffer, 2010, S. 999
Ulmer/Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht, 3. Aufl. 2013
Ulmer/Habersack/Löbbe GmbHG Großkommentar, 2. Aufl., Band 1 Einleitung §§ 1–28 2013; Band 2 §§ 29–52, 2014
Ulmer/Habersack/Winter GmbHG Großkommentar, 1. Aufl., Band 3 §§ 53–87, 2010
Wachter (Hrsg.) Handbuch des Fachanwalts für Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. 2015
ders. AktG, 2. Aufl. 2014
Wassermeyer Doppelbesteuerung, Loseblatt
Wassermeyer / Andresen/Ditz Betriebsstättenhandbuch, 2006
Westermann Vom Gläubigerschutz und Gläubigerprivileg – Betrachtungen zur Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, FS Wolfgang Fikentscher, 1998, S. 456
Westermann Freistellungserklärungen für Organmitglieder im Gesellschaftsrecht, FS Karl Beusch, 1993, S. 871
Widmann/Mayer Umwandlungsrecht, Loseblatt
Wiedemann Gesellschaftsrecht, Band I, 2000
ders. Organverantwortung und Gesellschafterklagen in der Aktiengesellschaft, 1989
Wiese/Kreutz/Oetker/Raab/Weber/Franzen/Gutzeit/Jacobs Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 10. Aufl. 2014
Wilhelm Die Vermögensbindung bei der Aktiengesellschaft und der GmbH und das Problem der Unterkapitalisierung, FS Werner Flume, Band II, 1978, S. 337
Wilsing Deutscher Corporate Governance Kodex, 2012
Winkler Beurkundungsgesetz, 17. Aufl. 2013
Wirtz/Salzer IPO-Management, Strukturen und Erfolgsfaktoren, 2001
Witt Übernahme von Aktiengesellschaften und Transparenz der Beteiligungsverhältnisse, 1998
ders. Die Konzernbesteuerung, 2006
Wlotzke/Wißmann/Koberski/Kleinsorge Mitbestimmungsrecht, 4. Aufl. 2011
Wolf Verträge zugunsten Dritter im Aktienrecht, FS Pinner, 1932, S. 656
Wollburg Zur Ausdehnung der Inkompatibilitätsregelung des § 287 Abs. 3 AktG in der Kapitalgesellschaft & Co. KGaA, FS Michael Hoffmann-Becking, 2013, S. 1425
Würdinger Aktienrecht und das Recht der verbundenen Unternehmen, 4. Aufl. 1981
Ziemons/Binnewies Handbuch der Aktiengesellschaft, Loseblatt
Zindel Bezugsrechte in der AG, Zürich 1984
Zöllner Satzungsdurchbrechung, FS Priester, 2007, S. 879
ders. Schranken mitgliedschaftlicher Stimmrechtsmacht, 1963
ders. Schutz der Aktionärsminderheit bei einfacher Konzernierung, FS Bruno Kropff, 1997, S. 333
Zöllner/Noack (Hrsg.) Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl. 2009 ff.
1. Kapitel Geschichte und Zukunft des Aktienrechts
Inhaltsverzeichnis
I. Wesenselemente
II. Entstehung der Rechtsform Aktiengesellschaft
III. Bisherige Entwicklung des Aktienrechts in Deutschland
IV. Ausblick – Was bringen die nächsten 25 Jahre?
1. Kapitel Geschichte und Zukunft des Aktienrechts› I. Wesenselemente
1
Die AG ist die Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit(juristische Person), die kraft ihrer Struktur am besten geeignet ist, große Finanzmittel in kleinster Stückelungin Form von langfristigem, haftendem Eigenkapital auf den Kapitalmärkten aufzunehmen.[1] Die börsennotierte AG kann dank ihrer Flexibilität bei der Kapitalaufnahme am leichtesten die nötige Masse erreichen, die für globales Agieren und globale Präsenz erforderlich ist. Die AG gegenwärtiger Prägung ist ein Kind der industriellen Revolution.[2] Sie ist bedeutendes Adjuvans einer in der Menschheitsgeschichte einmaligen Schaffung von Wohlstand. Die Industrialisierung benötigte Kapital für Maschinen und Anlagen, und dazu bedurfte es Kapitalsammelstellen. Das konnten Banken sein, die Spareinlagen einsammelten und als Fremdkapital zur Verfügung stellten; das waren aber auch die Aktiengesellschaften, die sich mit Eigenkapital am Kapitalmarkt versorgen können. Die AG kann aber auch zu einer gerechten Vermögensverteilung, einer Teilhabe aller am Produktivvermögen und damit zu einer Aufhebung des Gegensatzes von Arbeit und Kapital beitragen. Wären alle unsere Großunternehmungen in privater Hand (wie etwa Bertelsmann), so könnte dies zu sozialen Spannungen und vermehrten Fragen der Verteilungsgerechtigkeit führen. Die börsennotierte AG hingegen eröffnet zumindest theoretisch die Möglichkeit der Beteiligung für Jedermann am Wachsen und Florieren unserer Wirtschaft.
[1]
Vgl. Hueck S. 181 f.; Großkommentar/ Assmann Einl. Rn. 292; Großkommentar/ Brändel § 1 Rn. 9.
[2]
K. Schmidt/Lutter /K. Schmidt Einl. Rn. 3.
1. Kapitel Geschichte und Zukunft des Aktienrechts› II. Entstehung der Rechtsform Aktiengesellschaft
II. Entstehung der Rechtsform Aktiengesellschaft
2
Die AG als handelsrechtlicher Kooperationstypgeht nach den Forschungsergebnissen von Karl Lehmann und Gustav Schmoller auf die seit Anfang des 17. Jahrhunderts vor allem in den Niederlanden und in England entstandenen Handelskompanien zurück, mit denen die Schifffahrtsreeder überseeische Unternehmungen verwirklichen wollten.[1] Wer sich an einer solchen Unternehmung zu beteiligen beabsichtigte, leistete eine Aktie. Der Name „Aktie“ ist die niederländische Form des lateinischen Wortes „ actio “, also „Anspruch“. Der sich Beteiligende hat Anspruch auf seinen Anteil am Kapital, am Gewinn, aber auch an der Gestaltung der gemeinsamen Belange. Gerade diese drei Faktoren, die die Beteiligung von einem Darlehen unterscheiden, hatten bei den Handelskompanien erhebliche praktische Bedeutung und führten schnell zu ihrer Verbreitung. Während in der Entstehungszeit dieser Gesellschaften den Aktionären noch eine Nachschusspflicht auferlegt war, wenn die Gesellschaft weiteres Kapital benötigte, erfolgte sukzessive ein Abbau dieser Verpflichtung, bis Anfang des 19. Jahrhunderts unter dem Einfluss des französischen code de commerce von 1807 die Haftungsbeschränkung des Aktionärs auf seine Einlage eingeführt wurde.[2]
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