Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber mit dem am 1.7.2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Verstärkung der Gläubigerrechte die Vorschriften zur Restschuldbefreiung und der Verbraucherinsolvenz erheblich geändert und insbesondere die Entschuldung der überschuldeten Bürger flexibler gestaltet. Auch wenn gewisse Zweifel an der Praxistauglichkeit einzelner Regelungen bestehen, sind die Reformanstrengungen des Gesetzgebers positiv zu bewerten.
Das Potenzial des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist unerschöpflich. Für ca. 7 Mio. überschuldeter Menschen wurde das arbeits- und kostenintensive Überschuldungsverfahren vereinfacht.
Die Autoren haben sich bei der Überarbeitung der 3. Auflage des Werks der Herausforderung gestellt, Rechtsprechung und Literatur seit 2002 aufzuarbeiten.
Besonders hervorzuheben sind die neuen Autoren Prof. Dr. J. Groß, der mit dem Insolvenzplan den umfangreichsten Part übernommen hat, Herr Dr. Roth, der die steuerrechtlichen Fragen bearbeitete, und Frau Dr. Reill-Ruppe, die die Tiefen des Verbraucherinsolvenzverfahrens ausgelotet hat.
Die Autoren verbinden mit dem Werk die Hoffnung, dass die Leser die Anforderung, die die neue Gesetzesmaterie stellt, leichter bewältigen können.
Die Verfasser
August 2014
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Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e. V. Köln (Hrsg.), Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2000 (zitiert: Verfasser in KSI) |
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Blersch, Jürgen/Goetsch, Hans-Wilhelm/Haas, Ulrich Berliner Kommentar zum Insolvenzrecht, Loseblatt (zitiert: Verfasser in BK) |
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Bork, Reinhard Einführung in das Insolvenzrecht, 7. Aufl. 2014 |
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Ehlers, Harald/Drieling, Ilka Unternehmenssanierung nach der Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2000 |
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Gottwald, Peter (Hrsg.) Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010 |
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Graf-Schlicker, Marie-Luise InsO – Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2014 |
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Groß, Paul J. Sanierung durch Fortführungsgesellschaften, 2. Aufl. 1988 |
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Haarmeyer, Hans/Frind, Frank Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2012 |
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Haarmeyer, Hans/Wutzke, Wolfgang/Förster, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2012 (zit. HWF InsO) |
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Hess, Harald Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2013 |
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Hess, Harald Sanierungshandbuch, 5. Aufl. 2011 |
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Institut d. Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. WP Handbuch 2012, 14. Aufl. 2012 |
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Jaeger, Ernst Insolvenzordnung, 2004 |
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Kirchhof, Hans-Peter/Lwowski, Hans-Jürgen/Stürner, Ralf (Hrsg.) Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2007 (zit. Verfasser in MK) |
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Kohte, Wolfhard/Ahrens, Martin/Grote, Hugo Verfahrenskostenstundung , Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren, 5. Aufl. 2011 (zitiert: KAG Restschuldbefreiung) |
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Kreft (Hrsg.) Insolvenzordnung. 7. Aufl. 2014 (zit: Verfasser in HK) |
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Kübler, Bruno M./Prütting, Hanns/Bork, Reinhard InsO Kommentar zur Insolvenzordnung, |
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Loseblatt, (zit. Verfasser in KPB) |
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Nerlich, Jörg/Römermann, Volker Insolvenzordnung (InsO) Kommentar, Loseblatt (zit. Verfasser in NR) |
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Schiessler, Wolfram Der Insolvenzplan, 1997 |
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Schmidt, Andreas (Hrsg.) Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012 |
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Smid, Stefan (Hrsg.) Insolvenzordnung (InsO), 3. Aufl. 2010 (zitiert: Verfasser in Sm) |
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Smid, Stefan/Rattunde, Rolf Der Insolvenzplan, 3. Aufl. 2012 |
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Uhlenbruck, Wilhelm (Hrsg.) Insolvenzordnung, Kommentar, 13. Aufl. 2010 (zit. Uhlenbruck/Verfasser InsO) |
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Wimmer, Klaus (Hrsg.) Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, FK-InsO, 6. Aufl. 2010 (zit. Verfasser in FK) |
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Grundlagen des Insolvenzplanrechts
B. Grundzüge der Regelungen der InsO
C. Spezielle Grundlagen des Insolvenzplanrechts
D. Reform des Insolvenplanrechts durch das ESUG
E. Einleitung des Insolvenzverfahrens
F. Eröffnungsgründe
G. Insolvenzplan
H. Darstellender Teil des Insolvenzplans
I. Gestaltender Teil des Insolvenzplans
J. Gruppenbildung der Beteiligten im Insolvenzplan
K. Rechte der Absonderungsberechtigten im Insolvenzplan
L. Rechte der Insolvenzgläubiger
M. Rechte der Anteilsinhaber im Insolvenzplan
N. Gleichbehandlung der Gläubiger (§ 226 InsO)
O. Haftung des Schuldners (§ 227 InsO)
P. Änderung der sachenrechtlichen Verhältnisse (§ 228 InsO)
Q. Vermögensübersicht, Ergebnis- und Finanzplan (§ 229 InsO) und weitere Plananlagen (§ 230 InsO)
R. Zurückweisung des Plans (§ 231 InsO)
S. Stellungnahme zu dem Plan (§ 232 InsO)
T. Obstruktionsverbot (§ 245 InsO)
U. Minderheitenschutz (§ 251 InsO)
W. Allgemeine Wirkungen des Plans (§ 254 InsO)
X. Überwachung der Sanierungsmaßnahmen
Y. Eigenverwaltung in der Insolvenz
Z. Eigenverwaltung im eröffneten Verfahren und Insolvenz des Freiberuflers
1› A. Allgemeine Grundlagen des Insolvenzplanrechts
A. Allgemeine Grundlagen des Insolvenzplanrechts
1› A› I. Ordnungsaufgabe des Insolvenzrechts in der sozialen Marktwirtschaft
I. Ordnungsaufgabe des Insolvenzrechts in der sozialen Marktwirtschaft
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Der Gesetzgeber beschreibt die Ordnungsaufgabe in der Begründung zur InsO wie folgt (BT-Drucks. 12/2443, 75 ff.): Insolvenzrecht soll, wie alles Recht im demokratischen und sozialen Rechtsstaat, einen gerechten Ausgleich schaffen, den Schwächeren schützen und Frieden stiften. Die Rechtspolitik darf sich aber nicht darauf beschränken, die Insolvenz als bereits eingetretenen Sozialkonflikt in den Blick zu nehmen und nur die gerechte, justizförmige Verteilung der Schäden und Lasten anzustreben. Die Insolvenz eines Schuldners darf nicht lediglich als ein Verteilungskonflikt aufgefasst werden.
2
Das Insolvenzrecht ist für die Funktion der Marktwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Es geht um die richtige rechtliche Ordnung des Marktaustritts oder des finanziellen Umbaus am Markt versagender Wirtschaftseinheiten. Das Insolvenzrecht ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsprivatrechts. In besonderem Maße muss auf die Steuerungs- und Ordnungsfunktion des Rechts für die Abläufe und Strukturen der gesamten Wirtschaft Bedacht nehmen. Nur eine verhältnismäßig geringe Zahl von Schuldnern und Unternehmen wird insolvent, aber alle Marktpartner müssen ihr wirtschaftliches Verhalten auf die Normen des Insolvenzrechts einrichten. Deshalb dürfen die Vorschriften für die Abwicklung von Insolvenzen den normalen, gesunden Wirtschaftsverkehr nicht behindern.
3
Die überzeugende Einordnung des Insolvenzrechts, die die Prinzipien der Wirtschaftsverfassung achtet, hat auch das Eigentum und die Investitionsfreiheit wie die Berufs-, Gewerbe- und Vereinigungsfreiheit der Bürger zu sichern.
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