Julia Brandt - Der Dritte Weg in der Retrospektive

Здесь есть возможность читать онлайн «Julia Brandt - Der Dritte Weg in der Retrospektive» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Der Dritte Weg in der Retrospektive: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Der Dritte Weg in der Retrospektive»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Die Bedingungen für die Beschäftigten in verfasster katholischer Kirche und Caritas werden im sog. «Dritten Weg» durch paritätisch besetzte Kommissionen festgesetzt. Dies erfolgt unter Ausschluss des Streikrechts, seit einigen Jahren allerdings – in Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2012 – unter gewerkschaftlicher Beteiligung. Die Leistungsfähigkeit, Überzeugungskraft und rechtliche Tragfähigkeit dieses Modells ist im Vergleich zum Arbeitskampfsund Tarifvertragsrecht umstritten. Was aus gewerkschaftlicher Sicht als Einschränkung von Arbeitnehmerrechten erscheint, ist aus kirchlicher Sicht eine Wahrnehmung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Über die Entstehung dieses Modells zur Regelung des Arbeitsrechts in katholischer Kirche und Caritas ist wenig bekannt. Diese Lücke zu schließen ist das Anliegen der Arbeit. Mittels einer im Kern archivgestützten Quellenstudie wird herausgearbeitet, welche Prozesse und Denkmuster die Entstehung und Entwicklung des Dritten Weges bedingt haben und ob die Argumente der heutigen Auseinandersetzungen bereits dafür prägend waren. Die Arbeit wird den heutigen Verantwortungsträgern in der kirchlichen Praxis eine zeithistorische Vergewisserung über die Institutionen ermöglichen, in denen sie agieren.

Der Dritte Weg in der Retrospektive — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Der Dritte Weg in der Retrospektive», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Auch die Strukturen und Zuständigkeiten der beiden Akteure entwickelten sich über die Jahre hinweg weiter, sodass zunächst ein Überblick über die entscheidenden Organe gegeben wird und Umstrukturierungen der Ordnungsgeber, falls zum Verständnis der Entwicklung des Dritten Weges erforderlich, an geeigneter Stelle geschildert werden.

1.Verfasste katholische Kirche

Die verfasste katholische Kirche in Deutschland besteht aus 27 Diözesen, welche in einer Region zu einer Kirchenprovinz zusammengefasst sind. Die vorrangige unter ihnen ist die Erzdiözese. Die übrigen Diözesen sind der Erzdiözese in bestimmten Bereichen rechtlich unterstellt. 75In Deutschland gibt es sieben Erzdiözesen, die sieben Kirchenprovinzen vorstehen (Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München und Freising, Paderborn). Die kleinste Einheit innerhalb der kirchlichen Organisationsformen ist die Pfarrgemeinde. Die Pfarreien eines Gebiets sind zusammengefasst in einem Dekanat. 76

Die Diözesen sind Teilkirchen der römisch-katholischen Weltkirche, sie sind derjenige Teil des Gottesvolkes, der der Hirtensorge des Bischofs in Zusammenarbeit mit den Priestern anvertraut ist, can. 369 CIC. 77Entscheidendes Merkmal der Organisationsstruktur der verfassten katholischen Kirche ist der hierarchische Aufbau und der damit verbundene Autoritätsanspruch. 78Hauptelemente der Verfassung der katholischen Kirche sind der Primat des Papstes und das Bischofsamt. 79Dem Bischof obliegt das Amt des „Hirten“ und des „Lehrers“ der Gemeinde, can. 375 CIC, 80er hat die gesetzgebende Vollmacht. 81Dieses Verständnis des Diözesanbischofs als Hirten liegt sowohl dem CIC von 1917 als auch dem CIC nach der Reform 1983 zugrunde.

Diese Struktur hat Bedeutung für die Arbeitgeberfunktion: streng genommen existiert „der Arbeitgeber Kirche“ nicht, denn Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsrechts ist, wer einen Arbeitnehmer beschäftigt. Innerhalb der verfassten katholischen Kirche kommen etwa die Kirchengemeinde und das Bistum als Arbeitgeber in Betracht. 82Für die Entwicklung des eigenen Arbeitsrechtsregelungsverfahrens wird im Folgenden zwischen dem diözesanen Bereich, der als Anstellungsträger insbesondere die Bistümer, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände umfasst, und dem Deutschen Caritasverband und den ihm angeschlossenen Anstellungsträgern zu unterscheiden sein. 83Die Kirchengemeinden müssen sich bei der Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion an die arbeitsrechtlichen Regelungen der Diözesen halten. Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung der Diözesen orientiert sich an Richtlinien, die von überdiözesanen Institutionen erarbeitet werden.

Als solche überdiözesanen Institutionen bestehen in der verfassten katholischen Kirche die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD). Der Dualismus beider Institutionen erklärt sich dadurch, dass die DBK im staatlichen Recht nicht rechtsfähig ist. 84Der VDD ist „weltlicher Arm“ der DBK und als Körperschaft des öffentlichen Rechts 85funktionsfähiger Rechtsträger. Für den Bereich der überdiözesanen rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben ist mit dem VDD erstmals eine überdiözesane juristische Person des staatlichen Rechts geschaffen worden. 86

Maßgeblich beteiligt an der Entwicklung des Dritten Weges in der verfassten katholischen Kirche waren Kommissionen, die durch den Verwaltungsrat des VDD eingesetzt worden waren. Die Darstellung des VDD und seiner für den Dritten Weg verantwortlichen Entscheidungsorgane kann aber nicht ohne eine vorherige Darstellung der DBK erfolgen, da der VDD seine Legitimation von der Deutschen Bischofskonferenz erfährt und die DBK sich für Angelegenheiten des weltlichen Rechts des VDD bedient. 87Zudem bestehen personelle Verflechtungen zwischen DBK und VDD, so ist der Geschäftsführer des VDD gleichzeitig der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz.

a)Die Deutsche Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ist der gem. cc. 447-459 CIC bestehende Zusammenschluss der deutschen Diözesanbischöfe und wurde zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit und zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen eingerichtet. 88Ihre Vorgängerorganisationen reichen bis in das 19. Jahrhundert zurück, damals kam es im Oktober 1848 in Würzburg zu einer „Versammlung der deutschen Bischöfe“, die nächste Versammlung fand aufgrund politischer Ereignisse 1867 in Fulda statt. 89Für lange Zeit blieb die Zusammenkunft der Bischöfe „eine Konferenz ohne feste Institution und ohne Statuten“, die Fuldaer Bischofskonferenz war eine frei gewählte Zusammenkunft zur Beratung wichtiger Fragen der Kirchenleitung und der Seelsorge. 90Mit can. 292 CIC (1917) erfolgte erstmals die rechtliche Verpflichtung, in jedem Metropolitanbezirk wenigstens alle fünf Jahre eine Bischofskonferenz durchzuführen. Das Konzilsdekret „Christus Dominus“ vom 28. Oktober 1965 griff diese Bestimmungen wieder auf und definierte, was eine Bischofskonferenz ist, wer ihr angehört und dass sie sich ein Statut geben soll. In Ausführung dieses Dekrets gaben sich die deutschen Bischöfe ein Statut, nach dem sich am 2. März 1966 die Deutsche Bischofskonferenz konstituierte. 91So wurde aus dem vormals lose zusammengeschlossenen bischöflichen Beratungsgremium die in jedem Lande vorgeschriebene Bischofskonferenz als „auctoritas territorialis“. 92Im Aufbau der katholischen Kirche bilden die nationalen Bischofkonferenzen Mittelinstanzen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem einzelnen Bistum mit selbständigen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungskompetenzen. 93

Das oberste Gremium der DBK ist die Vollversammlung, die zweimal im Jahr zusammenkommt. An der Vollversammlung nehmen alle Mitglieder 94der Bischofskonferenz sowie der Sekretär und sein Stellvertreter teil, inhaltlich erstreckt sich ihr Aufgabengebiet auf den Erlass allgemeiner Dekrete sowie Entscheidungen im Einzelfall.

Um die Vollversammlung der DBK zu entlasten und einen kontinuierlichen Austausch der Diözesanbischöfe zu gewährleisten, existiert darüber hinaus seit 1974 der Ständige Rat, in dem jede Diözese durch den Bischof mit Sitz und Stimme vertreten ist. 95Mit der Zeit entwickelte sich der Ständige Rat zum eigentlichen Führungsgremium des Episkopates, da er öfter als die Vollversammlung zusammentritt und im Gegensatz zu ihr kein Forum des unverbindlichen Gedankenaustausches ist, sondern (im Rahmen der von der Vollversammlung erlassenen Richtlinien) laufende Aufgaben bearbeitet und Entscheidungen in dringlichen Angelegenheiten trifft. 96

Die DBK hat auf ihrer Vollversammlung vom 18. bis 21. September 1972 die Einrichtung von Arbeitskonferenzen beschlossen, die Hauptkommission der DBK hat am 20. Dezember 1972 die Zusammensetzung von vier Arbeitskonferenzen beschlossen: Pastoral, Bildung, Medien und die Arbeitskonferenz Caritas und Soziales. Im März 1975 hatte die Arbeitskonferenz Caritas und Soziales eine Kommission gebildet, die aufgrund mehrerer aktueller Anlässe prüfen sollte, welche Regelungen der Dienst- und Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen Bereich möglich und zweckmäßig seien, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Kirche autonom entsprechende Regelungen treffen kann und in welcher Form die Mitwirkung der Mitarbeiter bei der Erarbeitung solcher Regelungen sowohl hinsichtlich der zu behandelnden Gegenstände als auch hinsichtlich des Verfahrens vorgesehen werden könnte. 97Damit steht fest, dass noch bevor der VDD eine Kommission zur Entwicklung eines Arbeitsrechtsregelungsverfahrens einsetzte, sich ein Gremium der DBK mit dieser Frage befasst hatte. 98

Zur Spezialisierung und Verteilung der Arbeit innerhalb der DBK bestanden bereits zur Zeit der Fuldaer Bischofskonferenz Kommissionen. 99Gegenwärtig bearbeiten 14 Kommissionen, weitere Unterkommissionen und Arbeitsgruppen der DBK die Fragen ihrer jeweiligen Sachbereiche. 100

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Der Dritte Weg in der Retrospektive»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Der Dritte Weg in der Retrospektive» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Der Dritte Weg in der Retrospektive»

Обсуждение, отзывы о книге «Der Dritte Weg in der Retrospektive» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x