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3.Zwischenergebnis: Vergleich der Strukturen
Zwischen beiden Akteuren gab und gibt es durchaus Verflechtungen: ein katholischer Kindergarten kann etwa als typische caritative Einrichtung der katholischen Kirche innerkirchlich mehrfach in Erscheinung treten. Als Einrichtung der katholischen Pfarrgemeinde ist er zugleich korporatives Mitglied des DCV, seine Mitarbeiter können nach den AVR der Caritas, nach anderen kircheneigenen Vergütungsordnungen oder anderen übernommenen Tarifen entlohnt werden. 163
Die überbetrieblichen Mitbestimmungsordnungen haben sich unterschiedlich entwickelt. Der DCV als weltlich eingetragener Verein hat trotz eigener Diözesancaritasverbände seit jeher die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter überdiözesan organisiert. 164Die Normierung des Dritten Weges beruht in der Caritas nicht auf der Gesetzgebungsgewalt der Bischöfe, sondern auf der Satzungsautonomie des DCV. 165Die Caritas hatte mit dem DCV bereits früh einen Dachverband, in dessen Gremien die AVR entwickelt und die Bildung der Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen wurde. Allgemein sind die konfessionellen Wohlfahrtsverbände im Gegensatz zu den verfassten Kirchen überwiegend als kollektive Akteure aufgebaut, bei ihnen ist zudem weniger hierarchische Steuerung möglich. 166In der verfassten katholischen Kirche war und ist jede Diözese mit ihrem Bischof als Gesetzgeber eigenständig auch für die Regelung der Dienstverhältnisse verantwortlich, was sich auch am Bestand diverser arbeitsvertraglicher Regelungen zeigte. 167Hier übernahm der VDD als überörtliche Instanz die Entwicklung kollektiver Mitwirkungsinstrumente in Form von Rahmenregelungen, die freilich durch jeden Bischof in seiner Diözese in Kraft zu setzen waren.
Bei beiden Akteuren bedurfte es zentraler Stellen, die die Regelung der überbetrieblichen Mitbestimmung in die Hand nahmen, oft voran getrieben durch einzelne Personen und Experten, denen bei dieser Entwicklung Schlüsselpositionen zukamen. In der verfassten katholischen Kirche wurde eine Institution, welche die überdiözesane Aufgabe der Entwicklung eines Systems zum Arbeitsrecht übernehmen konnte, erst 1968, mit Gründung des VDD, geschaffen.
72Die Darstellung hier umfasst nicht alle Einzelheiten, sondern konzentriert sich vor allem auf die Institutionen in verfasster katholischer Kirche und Caritas, die an der Etablierung und Weiterentwicklung des Dritten Weges beteiligt waren und sind. Zu Aufbau und Organisation der verfassten katholischen Kirche siehe umfassend Schwendenwein , Die Katholische Kirche – Aufbau und rechtliche Organisation, Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Beiheft 37, Essen, 2003 ; siehe auch Schlief , Die Organisationsstruktur der katholischen Kirche, in: Listl/Pirson (Hrsg.), HbStKR, Bd. I, 2. Aufl. 1995, § 11; zur Organisation der Caritas: Hierold , Grundlegung und Organisation kirchlicher Caritas, 1979; SchmitzElsen , Die karitativen Werke und Einrichtungen im Bereich der katholischen Kirche in: Listl/Pirson (Hrsg.), HbStKR, Bd. II, 2. Aufl. 1995, § 61.
73So in einem Entwurf von Berghaus für den Zentralrat am 17. April 1980 zum Memorandum des Deutschen Caritasverbandes zu Selbstverständnis und Auftrag verbandlich organisierter Caritas im heutigen kirchlichen und gesellschaftlichen Kontext, ADCV 111.055-1980/1.
74Für eine Gesamtdarstellung siehe etwa Schwendenwein , Die Katholische Kirche Aufbau und rechtliche Organisation.
75Katholische Kirche in Deutschland ZAHLEN UND FAKTEN 2017/18, Arbeitshilfen 299 der DBK, abrufbar unter: https://dbk.de/fileadmin/redaktion/Zahlen%20und%20Fakten/Kirchliche%20Statistik/Allgemein_-_Zahlen_und_Fakten/AH299_Zahlen-und-Fakten-2017-2018_web.pdf(abgerufen am 27.11.2018).
76Katholische Kirche in Deutschland ZAHLEN UND FAKTEN 2017/18, Arbeitshilfen 299 der DBK, abrufbar unter: https://dbk.de/fileadmin/redaktion/Zahlen%20und%20Fakten/Kirchliche%20Statistik/Allgemein_-_Zahlen_und_Fakten/AH299_Zahlen-und-Fakten-2017-2018_web.pdf(abgerufen am 27.11.2018).
77 Schlief , Die Organisationsstruktur der katholischen Kirche, in: Listl/Pirson (Hrsg.), HbStKR, Bd. I, 2. Aufl. 1995, S. 347.
78 Hessler/Strauß , Kirchliche Finanzwirtschaft, Bd. I: Finanzbeziehungen und Haushaltsstrukturen in der evangelischen und katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland, S. 29 f.; zu den hierarchischen Organen auch Aymans in: Haering/Rees/Schmitz (Hrsg.), HbkathKR, 3. Aufl. 2015, S. 436.
79 Schlief , Die Organisationsstruktur der katholischen Kirche, in: Listl/Pirson (Hrsg.), HbStKR, Bd. I, 2. Aufl. 1995, S. 356.
80 Hessler/Strauß , Kirchliche Finanzwirtschaft, Bd. I: Finanzbeziehungen und Haushaltsstrukturen in der evangelischen und katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland, S. 33.
81 Kuper , RdA 1979, 93 (94).
82So bereits Keßler , Die Kirchen und das Arbeitsrecht, S. 23, 24.
83Zur Normgebern in der katholischen Kirche Eder , ZMV 2014, 310 ff.; Rhode , Der Bischof und der Dritte Weg, in: Rees (Hrsg.), FS für Listl zum 75.Geburtstag, S. 314.
84 Pree in: Haering/Rees/Schmitz (Hrsg.), HbKathKR, S. 1498; der vereinzelte Vorschlag für eine Zusammenführung von DBK und VDD von Lettmann im Rheinischen Merkur 1972 blieb ohne Resonanz, dazu Kräßig , Der Verband der Diözesen Deutschlands, S. 68 f.
85In damaligen Bekanntmachungen zur Gründung des VDD hieß es: „Es wird festgestellt, daß der neue Verband auf Grund des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 S. 3 Weimarer Reichsverfassung die Rechtstellung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft besitzt…“, Schlief in: Friesenhahn/Scheuner (Hrsg.) HbStKR, 1975, S. 311, Fn. 36 mit Verweis auf die „Bekanntmachung über die Gründung eines Verbandes der Diözesen Deutschlands“ vom 21. August 1968, Nr. MB I -2/95 510, in: Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. 14 ausgegeben in München am 2. September 1968, Jahrgang 1968, S. 281-283.
86 Schlief , Die Organisationsstruktur der katholischen Kirche, in: Listl/Pirson (Hrsg.), HbStKR, Bd. I, 2. Aufl. 1995, S. 366 m.w.N.
87 Kräßig , Der Verband der Diözesen Deutschlands, S. 5.
88Katholische Kirche in Deutschland ZAHLEN UND FAKTEN 2017/18, Arbeitshilfen 299 der DBK, abrufbar unter: https://dbk.de/fileadmin/redaktion/Zahlen%20und%20Fakten/Kirchliche%20Statistik/Allgemein_-_Zahlen_und_Fakten/AH299_Zahlen-und-Fakten-2017-2018_web.pdf(aufgerufen am 27.11.2018). Zur Geschichte der Bischofskonferenzen in Deutschland: Kräßig, Der Verband der Diözesen Deutschlands, S. 5 ff. und https://www.dbk.de/ueber-uns/geschichte/ (aufgerufen am 15.07.2019).
89 https://www.dbk.de/ueber-uns/geschichte/ (aufgerufen am 15.07.2019); zur Geschichte der DBK auch Iserloh in: Mogge (Hrsg.), Ein „Kölner Ereignis“ im Jahre 1977, S. 31 ff.
90 https://www.dbk.de/ueber-uns/geschichte/(aufgerufen am 15.07.2019).
91 https://www.dbk.de/ueber-uns/geschichte/(aufgerufen am 15.07.2019); dazu auch May, ArchfkKR (138) 1969, 405 ff.
92 https://www.dbk.de/ueber-uns/geschichte/(aufgerufen am 15.07.2019).
93 Schlief , Die Organisationsstruktur der katholischen Kirche, in: Listl/Pirson (Hrsg.), HbStKR, Bd. I, 2. Aufl. 1995, S. 362 m.w.N.
94Gem. § 2 Abs. 1 und 2 des Statuts der DBK: die Diözesanbischöfe, die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren, die Weihbischöfe und die anderen Titularbischöfe, die ein besonderes, vom Apostolischen Stuhl oder von der Deutschen Bischofskonferenz übertragenes Amt im Konferenzgebiet bekleiden. Beratende Mitglieder der BDK sind die Vorsteher anderer katholischer Rituskirchen eigenen Rechts und die diesen rechtlich Gleichgestellten, die im Konferenzgebiet ihren Sitz haben.
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