• AvenirSocial/SchulsozialarbeiterInnen-Verband (2010a, 1 f.): „Die Schulsozialarbeit ist ein Berufsfeld der Sozialen Arbeit und nutzt deren Methoden und Grundsätze. Sie arbeitet mit Fachleuten trans- und interdisziplinär zusammen. Die Theorie und Praxis der Schulsozialarbeit orientieren sich an der Sozialen Arbeit als Handlungswissenschaft. Die Schulsozialarbeit ist eine gleichberechtigte Partnerin gegenüber der Schule, welche als eigenständige Fachstelle mit der Schule kooperiert. Schulsozialarbeit ist an allen Schulformen (z. B. Volks-, Berufs-, Privat- oder Kantonsschulen) ein fester Bestandteil der Schule. Die Schulsozialarbeit fördert und unterstützt die Integration der SchülerInnen in die Schule. Die Schulsozialarbeit bietet Unterstützung für eine erfolgreiche Bewältigung des (Schul-)Alltags. Sie trägt dazu bei, sozialen und persönlichen Problemen vorzubeugen, sie zu lindern und zu lösen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.“
• Spies/Pötter (2011, 14): „Zumeist steht bzw. stand hinter dem jeweiligen Begriff letztlich der Gedanke, ein auf Kinder und Jugendliche in der Schule bezogenes, aber nicht auf Schule begrenztes, von Jugendhilfe allein oder gemeinsam mit Schule verantwortetes Tätigkeitsfeld sozialer Arbeit zu markieren, das sowohl einen Teilbereich von Jugendhilfe als auch mehrere ihrer Angebotsformen am Ort der Schule bereithält und sich dabei auf eigenständige sozialpädagogische Handlungskompetenz stützt.
Aufbauend auf die begrifflichen und fachlichen Erläuterungen wird im Weiteren die folgende Definition von Schulsozialarbeit zugrunde gelegt:
„Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen“ (Speck 2006a, 23).
Ungeachtet einer begriffliche Klärung und Eingrenzung gibt es in der Förderpolitik und Praxis weiterhin unterschiedliche Handlungsstrategien hinsichtlich der theoretischen Begründungen, des Auftrags, der Ziele, der Zielgruppen, der Rechtsgrundlagen, der Methoden, der Angebotspalette, des Arbeitsortes, des Bedarfs und der richtigen Trägerkonstellation von Schulsozialarbeit:
Leitet sich der Auftrag von Schulsozialarbeit aus sozialisations-/modernisierungstheoretischen Begründungen oder schulfunktionalen Begründungen ab?
Geht es um einen komplexen Auftrag der Jugendhilfe am Ort Schule mit einer präventiven und intervenierenden Angebotspalette oder nur um ausgewählte, intervenierende Angebote?
Besteht das Ziel der Schulsozialarbeit darin, sozialpädagogische Angebote zur Unterstützung der Lebensbewältigung sowie Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen vorzuhalten, SchülerInnen ein richtiges Sozialverhalten zu vermitteln oder die Schule im Interesse der SchülerInnen zu verändern/zu reformieren?
Gehören neben den SchülerInnen auch die LehrerInnen und Eltern zu den Zielgruppen von Schulsozialarbeit oder stehen im extremen Fall nur benachteiligte oder „auffällige“ SchülerInnen im Zentrum der Schulsozialarbeit?
Bilden §§ 1, 11, 13, 81 SGB VIII die Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit oder nur der § 13 SGB VIII/KJHG?
Werden bei den Methoden der Schulsozialarbeit in erster Linie (schülerbezogene) Einzelfallhilfen umgesetzt oder auch Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit?
Muss die Schulsozialarbeit in der Schule stattfinden oder reicht es, wenn sich das Angebot in der Nähe der Schule befindet und zentral auf die Schule bezogen ist?
Sollte Schulsozialarbeit flächendeckend an allen Schulen eingerichtet werden oder genügt eine bedarfsgerechte Versorgung für bestimmte Schulen oder Schultypen (z. B. Brennpunktschulen, Hauptschulen)?
Ist ein Jugendhilfeträger der richtige Träger für die Schulsozialarbeit oder doch eher eine Schulbehörde?
Abzuwarten bleibt, ob diesbezüglich in den 2010er Jahren Entscheidungsprozesse erfolgen. Für die notwendige Profilschärfung und Institutionalisierung des Arbeitsfeldes wäre dies ohne Zweifel wünschenswert.
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