Rückblende:
Kennengelernt haben wir uns vor rund zehn Jahren: Der Frankfurter Roland und der Hamburger Finn! Wir beide fummelten damals an einem sehr merkwürdigen wie komplizierten Fall herum. „Mord oder nicht?“, stellte sich seinerzeit als Frage?
»Das war wirklich eine schwierige Kiste, findest du nicht auch?«, unterbricht Roland mich in meiner Ausführung.
»Sei doch froh darüber, mein Bester!«
»Du meinst, sonst hätten wir vermutlich keine Freundschaft geschlossen?«
»Genauso meine ich es! Vermutlich wären wir nur Kollegen geblieben. Klasse Aktion von dir, dass du mich damals unter einem Vorwand nach Österreich geschleppt hast!«
»Kleiner Trick von mir und meinem Bauchgefühl zu verdanken!«, setzt Roland nach.
»Du mit deinem Bauchgefühl! Mal sehen, ob du das diesmal wieder gebrauchen wirst?«
»Keine Bange, mein Freund! Es wird sich schon melden, wenn es brenzlig wird. Vertrau darauf!«, und Roland fasst sich vergnüglich an seine kleine, kaum vorhandene Rundung (weil er gerade die Luft anhält!) .
Doch zurück zum damaligen Fall:
Eine Frau war tot in ihrem Bett aufgefunden worden. Ihr Ehemann erzählte unter Heulen und Schluchzen, dass er sie nach seiner Rückkehr leblos liegend dort entdeckt habe. Daraufhin habe er sofort die Polizei benachrichtigt und Wiederbelebungsmaßnahmen in Form von Atemspenden und Herzdruckmassagen selber an ihr durchgeführt. Das alles habe aber keine Wirkung erzielt. Auch die herbeigeeilte Feuerwehr hatte seine Frau nicht mehr ins Leben zurückholen können, so stand es später im Protokoll zu lesen. Nun wäre der Fall normalerweise abgeschlossen gewesen, wenn ein Totenschein des zuständigen Krankenhausarztes ausgestellt worden wäre. Wurde es aber nicht, denn dafür gab es einen Grund. Nur wenige Stunden später ging bei der Polizei in Hamburg eine Anzeige der Eltern der Toten ein, in der der Ehemann des Mordes bezichtigt wurde. Wie war es dazu gekommen?
Das Paar, so jedenfalls nach Aussagen der Nachbarn, lebte glücklich in Frankfurt zusammen. Sie arbeitete als Sekretärin bei einem großen Chemieunternehmen und er als Krankenpfleger in einer Klinik für Senioren. Die Frau stammte aus Hamburg, wo auch ihre Eltern lebten, und war dann zu ihrem Mann nachgezogen. Ihre Eltern, so gaben sie damals bei ihrer Anzeige an, haben den Ehemann immer abgelehnt. Sie waren auch ihm gegenüber stets sehr skeptisch geblieben und zusätzlich möglicherweise bedingt durch sehr viele Zeitungmeldungen über sogenannte „Pflegeunfälle“ alarmiert. Auch gaben die Eltern zu bedenken, dass ihre Tochter zum Zeitpunkt des Todes erst knapp dreißig Jahre alt und ihres Wissens nach stets gesund gewesen ist. Insofern trafen in ihren Augen etliche Bedingungen zusammen, die sie zu der Anzeige und Verdacht unverzüglich ermutigt hatte.
Zuerst wurden wir, Roland und ich, telefonisch durch diesen Fall zusammengeführt. In der Folge trafen wir uns einige Male, woraus sich langsam eine Freundschaft entwickelte. Es stimmte die Chemie zwischen uns, wie man so schön ausdrückt. Darüber hinaus sind wir fast gleichalterig, sportlich und besitzen offensichtlich einen ähnlichen Geschmack was Frauen angeht. Roland fand meine Exfrau Maria immer toll und zeigte eigentlich mehr Verständnis für ihre „spleenigen Anwandlungen“, jedenfalls mehr als ich selber seinerzeit. Naja, zu seiner Entschuldigung sei angemerkt, er musste sie ja auch nicht ständig miterleben und ertragen! Roland seinerseits war zwar fortlaufend mit verschiedenen Frauen zusammen, bezeichnete diese immer mit „Übergangserlebnissen“. Was er damit genau meinte, hat er mir bis heute nicht so recht begreiflich machen können. Ich hätte das vermutlich eher mit „zbvB oder zeitlich-begrenztem-vögeln-Beziehung“ bezeichnet. Er aber winkte stets ab und sagte „Nein, nein!“ dazu. Also einigten wir uns beide auf den Begriff „Nein-Nein-Beziehung!“ ( jetzt gerade, wo er wieder davon hört, schüttelt er heftig den Kopf! Unterschiedliche Wahrnehmung offensichtlich! ).
Aber zurück zum Fall. Der aufnehmende Polizeibeamte konnte den Eltern nur wenige Standardfragen stellen, denn bei seinen Berufserfahrungen spielten sich die Anschuldigungen der Eltern verständlicherweise eher im Raum der Spekulationen, Phantasien oder Unterstellungen ab. Als Folge landete daraufhin einige Tage später der Fall bei mir auf dem Schreibtisch und nur wenige Stunden später nahm ich Kontakt zu Roland auf. Ich ließ mir von ihm den Tathergang, das Protokoll des Arztes und auch die Aussage des Ehemanns vorlesen. Der Arzt hatte keine Anomalien bei der Toten festgestellt. Dennoch wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet. Dabei wurden keinerlei Hinweise auf eine Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkung gefunden. Die Frau war im Großen und Ganzen gesund, litt jedoch an einer schleichenden Diabetes, die seit einiger Zeit mit Insulin behandelt werden musste. Zusammenfassend war aus kriminalistischer Sicht insgesamt nichts Ungewöhnliches oder Auffälliges zu finden. Ich hätte den so genannten Mordfall gern vom Tisch gehabt, doch kam mir Roland dabei zum ersten Mal mit seinem „merkwürdigen Bauchgefühl“ in die Quere. Zwar konnte er mir keine Argumente liefern, eben weil nur ein ungutes Bauchgrummeln in ihm steckte. Als Folge dessen wurde die Frau ein zweites Mal untersucht, wobei ein anderer Pathologe einige kaum wahrnehmbare Einspritzungsmerkmale im Gesäßbereich erkannte, welche beim ersten Male offensichtlich übersehen worden waren. Diese Spritzen, so der untersuchende Arzt, hätte sich die Frau nur schwerlich selbst setzen können. Verwirrend daran: Es bestand von ihrer Seite kein Grund für diesen eher ungewöhnlichen Ort der Einstiche. Nunmehr wurde eine Hypoglykämie als Todesursache als Folge einer überdosierten Insulineinspritzung diagnostiziert, die die Frau zuerst hatte ins Koma fallen lassen und die anschließend zu ihrem Tod geführt hatte. Der Ehemann wurde daraufhin von Roland und Kollegen „in die Mangel“ genommen. Er schwieg beharrlich und blieb fest bei seiner ersten Aussage, dass er an diesem Abend mit Kollegen „einen Trinken gegangen war“, was auch von seinen benannten Zeugen glaubhaft bestätigt wurde. Doch das Bauchgefühl von Roland beruhigte sich keineswegs, sondern meldete sich ständig hartnäckig weiter ( bei Gelegenheit muss ich ihn fragen, wie man damit im täglichen Leben umgeht? ). Allein es fehlten gesicherte Indizien, die zu einer Verhaftung des Ehemannes hätten ausreichen können. Fatal daran: Da die Ärzte mit nicht an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen konnten, dass sich die Frau die Spritzen nicht selbst hätte setzen können, konnte keine Anklage gegen den Ehemann erhoben werden. Damit war das Bauchgefühl von Roland zu diesem Zeitpunkt per Untersuchungsbericht samt Diagnose abgeschaltet und der Fall ad acta gelegt.
Gleichwohl beharrte Roland auf seinen Bauch und sein Gefühl weiterhin und sagte wiederholt zu mir: „Das Schwein schnappe ich irgendwann!
(unprofessionelle Aussage!)“ , worauf ich ihm stets entgegnet habe: „schließlich habe er mich ( als Freund ) gewonnen und das Schwein wird solange warten können, bis es irgendwann schlachtreif geworden ist!“.
Dass Roland mit seinen Gedanken daran nicht nachgelassen hatte, bekam ich zuerst gar nicht mit, sondern erst, nachdem wir uns zu einem gemeinsamen Urlaub in Österreich aufhielten. Dort führte er mich in eine Apotheke und simulierte gegenüber dem Apotheker sehr geschickt einen so genannten Diabetes-Notfall, und dass er sein Insulin als Schutz dagegen vergessen habe. Jedenfalls ließ sich der Apotheker tatsächlich breitschlagen, ihm ohne Rezept Insulin auszuhändigen, allerdings mit der Maßgabe: „er müsse aber unbedingt das Rezept kurzfristig nachreichen“, was Roland vertrauensvoll versprach ( selbstverständlich bekam der Apotheker nur wenig später das Medikament zurück! ).
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