Hermann Rochholz - Der Radfahrer im Straßenverkehr

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Ziel dieses Sachbuches ist zunächst die Analyse des Verkehrs-Systems, um mit den Ergebnissen ein möglichst reibungs-
und unfallfreies Miteinander der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Es behandelt den Widerspruch des angeblich «sicheren Radfahrens» mit der Verkehrswegeführung und teilweise geltenden Regeln
und Richtlinien.
An Hand von drastischen Beispielen wird die Realität dargestellt. Die Analyse zeigt, dass in allen Bereichen
(StVO, Rechtsprechung, Pressedarstellungen, … ) Widersprüche vorhanden sind.
Beim Schreiben des Buches musste der Autor sogar feststellen,
dass Gesetze fehlerhaft sind bzw. in gewissen Situationen die Gefährdung der Radfahrer ignoriert.
Wie der Ton in öffentlichen Diskussionen über dieses Thema meist zeigt, wird hauptsächlich durch eine mangelhafte
Verkehrsführung bzw. die Berichterstattung die verschiedenen Verkehrsgruppen gegeneinander aufgewiegelt:
Während die Presse die Sicherheit von Radwegen proklamiert und KFZ-Fahrer anhand dieser Berichterstattung (logischerweise)
verlangen, dass Radwege benutzt werden müssen, sehen Radfahrer viele Radwege völlig anders,
weil sie sich durch diese gefährdet fühlen.
Diese Gefährdungen werden anhand von Beispielen dargelegt.
Mann kann dieses Buch also als Handbuch darüber verstehen, wie man es nicht macht.
Ampeln mitten auf Radwegen, Busfahrpläne nur vom Radweg aus abzulesen,
für Autofahrer gültige Schilder, die vom Autofahrer nur im Rückspiegel(!) zu erkennen sind oder auch
hundertfach gestellte Werbe- oder Wahlplakate auf Radwegen.
Es gibt in dieser Beziehung nichts, was es nicht gibt.

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Autofahrer

Viele Autofahrer sind ebenso überholsüchtig wie das Radfahrerpendant.

„Tatort“ sind Ampeln und 30-er Zonen.

Die Situationen ähneln sich meist: Die Ampel ist rot und der Radfahrer rollt auf diese energiesparend zu. Häufig überholt ein Autofahrer den Radfahrer, um vor ihm an der Ampel zu stehen. Dabei zieht er dann nach rechts und „langt“ voll auf die Bremse und zwingt dazu den Radfahrer zu einer Notbremsung. Da Radfahrer systemimmanent einen längeren Bremsweg haben und der Unschuldsnachweis für ihn nahezu unmöglich ist (Er ist aufgefahren und somit schuldig), ist mehr Rücksichtslosigkeit fast nicht möglich.

Eine ähnliche Situation erlebt man in engen 30-er Zonen: Der Radfahrer wird überholt, dann „bemerkt“ der Kfz-Fahrer, dass ein anderes Kfz entgegenkommt (das sieht er eigentlich schon früher, aber er nimmt es nicht wahr), dann zieht der Kfz-Fahrer rechts in eine Lücke und tritt auch hier in die Bremse. Dies auch wenn der Radfahrer bei leichtem Gefälle bereits etwa 32 km/h „auf dem Tacho hat“ und somit nicht überholt werden darf. Da Kfz-Tachos vorgehen, sind zu diesen Aktionen mindestens 50 km/h auf deren Tacho notwendig.

Ähnlich: Kfz-Fahrer fahren in einer Schlange und dazwischen ein Radfahrer. Der Radfahrer wird oft vom folgenden Kfz wie oben an der Ampel überholt (Vollgas, Überholvorgang, Vollbremsung), obwohl er gleich wieder vorne auf das nächste Kfz auffährt. Wozu?

Leider wird die Gefährdung der Radfahrer, die zu einer Vollbremsung gezwungen werden, oft vom Gefährder nicht wahrgenommen.

Oder man wird mit der Bemerkung „Ich musste doch bremsen, da kam jemand entgegen“ abgespeist.

2Es werden die „Randbedingungen“ gesucht. In der Naturwissenschaft sind Lösungen nur dann gültig, wenn diese erfüllt sind. Werden sie falsch gewählt, so wird das Ergebnis meist falsch.

3Der Geschwindigkeitsweltrekord steht für ein vollverkleidetes Rad seit 2016 bei 144 km/h. Der Stundenweltrekord liegt bei ca.75 km/h.

4Physikalisch gesehen handelt es sich um ein Regelungssystem. Bei einem solchen ist eine Abweichung der Regelgröße notwendig, um zu reagieren.

5Im Prinzip wird die Höhe der Kante um den Winkel der Schräglage 1/cos(φ) „erhöht“.

6In Veröffentlichungen wird gezeigt, dass breite Reifen weniger Widerstand als schmale Reifen haben. Dies ist genauso wenig korrekt: Bei diesem Versuch wurden die Reifen mit unzulässig viel Druck befüllt. Dadurch wird die Felge überlastet.

7Meist ist die Elektronik zur Ansteuerung der Dioden defekt.

8Es wird kolportiert, dass bei Kfz mit höherem Schwerpunkt (SUVs) die Bremskraft wegen Überschlaggefahr reduziert werden musste, damit kein Überschlag stattfindet.

9Die Definition des Leergewichtes wurde vor einigen Jahren umdefiniert: Aktuell gilt als „Leergewicht“ das Gewicht inklusive Fahrer plus teilweiser Tankfüllung, was realitätsnaher ist.

10Im Prinzip sind dies Kickroller, an die man einen Elektromotor angeschraubt hat, einen Pack Akkus unterbringt und Bremsen montiert.

11Laut mündlicher Informationen existieren auch Segways, die bis 25 km/h erreichen dürfen. Sie benötigen eine Zulassung und auf ihnen herrscht Helmpflicht. Wie bei diesen eine Vollbremsung aussieht, vermag der Autor nicht zu beurteilen.

12Eine „Autobild“ (eine autofreundliche Zeitung) von etwa 2010 spricht von „vergessenen“ Betätigungen des Fahrtrichtungsanzeigers bei Kfz meist bei Spurwechseln (bis zu 50 %), aber auch häufig bei Abbiegevorgängen.

13Ähnlich wie bei Volkswagen, die über ein ausgeklügeltes Sensorensystem, das den Fahrzustand ermittelte, die Abgasreinigung abstellten, aber laut Presse „geschummelt“ haben.

14Wie ist es möglich, dass dies in Deutschland verkauft und verbaut werden darf?

15Der Zeitgeist des Verletzens von Regeln wird bedient. Selbst traut man sich nicht. Es erinnert an Kleinkinder, die mit einer Trommel ihre Eltern terrorisieren und ausprobieren, wie weit sie denn gehen dürfen, bevor sie Ärger bekommen. Diese Art von Fahrern zeigt somit, dass Gesetze für sie nicht gelten.

16Mir wurde mündlich zugetragen, dass ein Fall bekannt ist, in dem genau dies passiert ist: Ein Sanitätswagen(!) hatte die Sirene direkt hinter einer Radfahrerin eingeschaltet, worauf sie einen solchen Schreck bekam, dass sie stürzte.

17Es ist technisch sicher möglich, die Sirenenlautstärke langsam zu steigern.

Der Radfahrer auf der Landstraße

Das Überholen von Radfahrern

Ein Vorgang, der insbesondere auf Landstraßen vorkommt, ist das Überholen von Radfahrern durch Kfz. Hierbei kommt es bisweilen zu gefährlichen Situationen, von denen Kfz-Fahrer nichts mitbekommen.

Die eineinhalb Meter Sicherheitsabstand

Radfahrer müssen rechts fahren. Von Kfz müssen Sie mit ausreichendem Sicherheitsabstand, laut geltende Rechtsprechung 1,5 m, überholt werden. In [6] wird jedoch eine Statistik zitiert, bei der festgestellt wurde, dass im Jahr 1979 der durchschnittliche Überholabstand 1,8 m betrug. In einer Studie von 2019 liegt der mittlere Überholabstand von Kfz bei unter 1,3 m. Die Mehrzahl der Kfz-Fahrer heute hält somit 1,5 m Abstand nicht ein. Dies kann bereits daran scheitern, dass man dieses Maß schätzen muss: 1,5 m sind fast die Breite eines Kfz ohne Spiegel. 18

Überschlägig berechnet man aus 50 cm Lenkerbreite bei 25 cm Abstand zum Fahrbahnrand und 1,5 m Sicherheitsabstand und rund 2 m Breite des Kfz inklusive der Seitenspiegel 4 m. Dies ist i. Allg. deutlich breiter als eine Fahrbahn. Folglich muss der Autofahrer auf die Gegenspur ausweichen, um mit ausreichend Abstand zu überholen.

Alle sprechen beim Sicherheitsabstand beim „Überholen“. Es gibt aber Kfz-Fahrer, die – wissend um ein Fahrrad, das entgegen kommt(!) – trotzdem überholen. Das Kfz überholt ca. mit 110 bis 120 km/h und fährt de facto frontal im Gegenverkehr auf ein Fahrrad zu. Die bedeutet eine Relativgeschwindigkeit von bis zu 120 + 30 = 150 km/h, was bei einer Kollision für der Radfahrer lebensgefährlich ist.

Der Überholweg

Ein Fahrrad hat eine Länge von etwa 1,70 m. Will ein Kfz ein Fahrrad überholen, so muss es seine gesamte Länge an dem Fahrrad vorbeischieben. Bei einer Länge von 4,5 m des Kfz und 2 m vorderem und hinterem Abstand ergibt sich eine Länge von ca. 11 m, die der KfzFahrer weiter fahren muss als der Radfahrer.

Bewegt sich ein Radfahrer mit bspw. 30 km/h (8 m/s) und das Kfz fährt kontinuierlich mit 54 km/h (15 m/s), so ist der Radfahrer in etwa 12 m überholt, während der Autofahrer für diesen Vorgang 33 m benötigt.

Fährt ein Kfz aber mit 30 km/h hinter dem Radfahrer her und will ihn dann überholen, erhöht sich der Überholweg: Hat ein Kfz einen Beschleunigungswert von 10 Sekunden von 0 auf 100, so beschleunigt es mit 3 m/s2. Nimmt man die Fahrradlänge mit 2 m an und die Kfz-Länge mit 5 m und den Sicherheitsabstand vor dem Überholen und nach dem Einscheren mit 10 m, so sind dies ca. 27 m Überholweg. Die Überholzeit beträgt 4,24 s. Damit errechnet man den zum Überholen des Fahrrades benötigten Weg zu 62 m. Die freie Sicht muss 180 m betragen, wenn der Gegenverkehr 100 km/h fährt.

Die Formeln für diese Berechnungen sind [4] entnommen.

Das „Durchquetschen“

Es ist Radfahrern nicht zu empfehlen, ganz rechts – sozusagen in den Kanaldeckeln – zu fahren. Aus obigen Berechnungen geht hervor, dass ein Kfz-Fahrer 50 cm oder mehr in die Gegenfahrbahn fahren muss, um zu überholen. Fährt der Radfahrer 5 cm vom Fahrbahnrand, so zeigt die Erfahrung, dass sich Autofahrer oft zwischen Gegenverkehr und zu überholendem Radfahrer „durchquetschen“.

Die Gefährdung resultiert aus folgenden Umständen:

• Autofahrer sind häufig mit der Dimensionen und Geschwindigkeit ihres Kfz und des Fahrrades überfordert. Sie überholen mit zu kleinem Abstand und ziehen dann zu früh wieder nach rechts.

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