emsungen blockieren beim Kfz die Reifen. Bei den meisten Autos ist ein ABS (AntiBlockierSystem) eingebaut, das ein Blockieren der Räder verhindert und das Kfz während der Bremsung lenkbar hält. Die
Linie in zeigt einen im Vergleich zum Fahrrad deutlich flacheren Winkel zur Straße. Hier kann kein Überschlag stattfinden, sofern die Haftkräfte nicht mehrfach so hoch wie die Gewichtskraft ist. 8Bremswege von 33 m aus 100 km/h sind heutzutage bei Kfz erreichbar, 37 m sind üblich.
Fahrtrichtungsanzeiger
Beim Kfz wird der Fahrtrichtungsanzeiger als „Blinker“ bezeichnet. Im Gegensatz zum Fahrrad muss beim Betätigen des Blinkers nicht die Lenkung losgelassen werden, sondern es muss nur ein Finger bewegt werden. Der Blinker stellt sich nach dem Durchfahren der Kurve selbst zurück.
Geräusch
Ein Kfz-Fahrer sitzt in einem geräuschdämmenden „Käfig“. Er selbst kann durch eine Hupe mit anderen Verkehrsteilnehmern kommunizieren. Er darf – auch laut – Radio hören, solange bspw. eine Sirene von Einsatzfahrzeugen nicht überhört wird. Prinzipiell kann aber nicht kontrolliert werden, ob dies im konkreten Fall die Verkehrssicherheit beeinträchtigt hat oder nicht.
Der Umweltaspekt
Insbesondere im Innenstadtbereich haben Kfz den Nachteil, dass der Weg der Parkplatzsuche in den Bereich des Transportweges kommt. Bei Verbrennungsmotoren ist zudem bei kaltem Motor die Verbrennung nicht optimal, wodurch mehr Treibstoff verbraucht wird und gleichzeitig der Schadstoffausstoß steigt.
Trotz Katalysator werden daher bei kaltem Motor vermehrt CO2 und andere Schadstoffe (Kohlenwasserstoffe) ausgestoßen. Dies wurde durch neuere EU-Normen großenteils abgestellt. Nicht zuletzt verrußen ältere kurzstreckengefahrene Kfz, was zusätzlich zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch führt. Dagegen sondern Dieselmotoren Rußpartikel und Stickoxide aus. Auf dieses Thema möchte der Autor nicht näher eingehen. Die Abgasvorschriften in den USA sind übrigens wegen der hohen Fahrzeugdichte strenger als die deutschen. Dies stellt insbesondere für Dieselfahrzeuge ein Problem dar.
Somit sind Kfz im Kurzstreckenbereich vom umwelttechnischen Standpunkt besonders umweltschädlich.
Gefährdungspotential von Verkehrsteilnehmern
Hauptsächlich Masse und Geschwindigkeit tragen zum Gefährdungspotential von Verkehrsteilnehmern bei. Andere mechanische Effekte werden hier nicht behandelt.
Kinetische Energie: Geschwindigkeit und Masse
Ein hohes Gewicht bzw. eine hohe Geschwindigkeit lassen das Gefährdungspotential steigen. Dahinter verbirgt sich der Begriff der „kinetischen Energie“. Sie berechnet sich zu E = m/2 × v2. v bezeichnet die Geschwindigkeit und m die Masse. Die Einheit der kinetischen Energie ist Joule (kg m2/s2). Sie steigt linear mit der Masse und quadratisch mit der Geschwindigkeit.
Das Leergewicht eines kleinen Kfz beträgt heutzutage etwa 1350 kg. Kfz mit ähnlich großem Innenraum wogen vor 30 Jahren etwa 850 kg Somit hat sich in den letzten 25 Jahren das Gewicht der Kfz nahezu verdoppelt. 9Dies ist auf die verbesserte Innenausstattung, auf die Einbauten für die erhöhte Unfallsicherheit und auf Schutzmaßnahmen für Fußgänger und Radfahrer zurückzuführen. Bei Letzterem wurde die Motorhaube um 5 cm angehoben. Im Vergleich dazu wiegt ein Fahrrad mit Fahrer etwa 100 kg.
Ein Kfz hat bei 50 km/h eine kinetische Energie von etwa 135.000 Joule bzw. 135 Kilojoule (kJ). Ein Radfahrer bei 25 km/h liegt bei knapp 2,5 kJ. Der Faktor beträgt bei den gegebenen Umständen über 50. Das heißt, dass bei einer Kollision die Beschädigung oder Verletzung, die von einem Kfz hervorgerufen wird, über 50 mal so schwerwiegend wie bei einer Kollision mit einem Fahrrad ist.
Bei Kollisionen ist die Relativgeschwindigkeit der Fahrzeuge zueinander relevant. Kollidiert ein Kfz mit einem Fahrrad frontal mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h, so ist es unerheblich, ob der Radfahrer mit 20 km/h und das Kfz mit 50 km/h oder ob der Radfahrer stand.
Bei einer Kollision Fahrrad vs. Fußgänger verhält es sich analog. Im Allgemeinen ist der Radfahrer schneller unterwegs. Er ist aber nur unwesentlich stärker, da sein Gewicht nur wenig größer als das eines Fußgängers ist.
Ein Stock oder ein kleiner Hund kann einen Sturz des Radfahrers hervorrufen, wenn diese das Vorderrad des Fahrrades blockieren. Der Verursacher ist kein „starker“ Verkehrsteilnehmer. Trotzdem können sie das dynamische System „Radfahren“ leicht und massiv beeinflussen.
LKW
Im Herbst 2017 wurden an zwei aufeinander folgenden Tagen Radfahrer durch LKW getötet; eine Radfahrerin in München und eine in Norderstedt. Beide kamen bei Abbiegevorgängen unter die Räder. Das Problem bei LKW ist aus der Sicht des Autors nicht primär die allgemeine Unfähigkeit der Fahrer. Denn LKW-Fahrer sind Berufsfahrer, die besser geschult sind als PKW-Fahrer.
Das Problem liegt darin, dass der Radstand von LKW größer als der von Kfz ist. In Kurven laufen die hoch belasteten Hinterräder auf einem deutlich geringeren Radius als die Vorderräder. Radfahrer kommen unter diese und somit ist ein Unfall für jene häufig schwerwiegend.
Die Presse berichtet übrigens nur in wenigen Fällen über verletzte Radfahrer. Kommt jemand ums Leben, steht es sofort in der Zeitung.
Inlineskater und elektrifizierte Roller
Bisweilen werden neue Verkehrsmittel erfunden. Vor etwa 20 Jahren optimierte man Rollschuhe und machte Inlineskater daraus. Geschwindigkeiten von 20 km/h sind mit diesen kein Problem. Zur Zeit der Lithium-Akkus findet man in Marketing-Zeitschriften Lobeshymnen über neue Verkehrsmittel, indem man bspw. in Kickroller (Das sind die Roller mit den kleinen Rädern) einen Elektromotor und einen Akku eingebaut hat. Die Presse berichtet dann über die „Innovativität“ der junge Leute, die diesen Roller „konstruiert“ haben. 10
Nachdem diese Geräte verkauft sind, bricht umgehend eine Diskussion aus, in der erörtert wird, wo sie benutzt werden dürfen. Die allerersten Beiträge sind meist, dass sie den Radweg benutzen sollen.
In Industrieländern gilt, dass sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen redundant ausgeführt werden müssen. Aus diesem Grund sind bei Kfz und Fahrrädern zwei Bremsen bzw. ein Zweikreisbremssystem vorgeschrieben. Beim Ausfall eines Systems kann das zweite System die Bremsung übernehmen.
Das Problem bei Inlineskatern ist (per Internetrecherche zu überprüfen), dass ihr Bremsweg im Verhältnis zu Fahrrädern mehrfach länger ist. Ein Elektro-Roller kann prinzipiell nur am Hinterrad gebremst werden, da die Bremsung des Vorderrades ein Überschlag verursachen kann, insbesondere wenn das kleine Vorderrad in ein Loch fährt. Deshalb können bei beiden Systemen die Bremsen nicht dem Stand der Technik entsprechen, und diese Fortbewegungsmittel passen systembedingt nicht in den Straßenverkehr. Die Benutzung dieser im öffentlichen Verkehrsraum ist somit zumindest fragwürdig. Denn die Pflicht, Rücksicht walten zu lassen, wird anderen Verkehrsteilnehmern auferlegt: Wenn man nicht bremsen kann, müssen es andere tun.
Momentan (03/2019) stehen elektrische Roller trotzdem kurz vor der Straßenzulassung. „Gelöst“ wurde das Problem, indem man an die Vorderräder eine Scheibenbremse montierte. Somit hat das Fortbewegungsmittel mit Elektroantrieb rein formal zwei Bremsen und darf zugelassen werden. Dass die Vorderbremse nur stark eingeschränkt verwendbar ist und somit die Grundlagen der Verkehrssicherheit „ausgehebelt“ werden, will der Gesetzgeber offensichtlich ignorieren:
In ist der Vergleich Radfahrer–Roller dargestellt. Aus dem Winkel φ, den die eingezeichnete Linie mit der Fahrbahn einschließt, lässt sich die maximale Verzögerung ausrechnen, bevor ein Überschlag stattfindet. Sie wird mit 1/tan(φ) berechnet: In der Zeichnung ermittelt man für Radfahrer einen Winkel von 55° bis 57°, was einer Maximalverzögerung von 0,70- bis 0,65-facher Erdbeschleunigung entspricht. Betrachtet man einen Elektroroller mit einem Radstand von 85 cm (Ein Fahrrad hat 20 cm mehr) und bedenkt, dass der Fahrer nur 15 cm hinter der Mitte der Standplatte steht, so ermittelt man aus Fotos einen Winkel von mindestens 65° – Ein Unterschied von 10°. Dies hört sich wenig an, aber die Verzögerung beträgt nur das 0,45 fache der Erdbeschleunigung – also nur etwa zwei Drittel. Hinzu kommt, dass der Lenker beim Roller eine andere Position hat, was ebenfalls einen negativen Einfluss auf den Bremsweg hat. Die Radgröße soll 25 cm betragen, was ausreichend erscheint. Die Maximalgeschwindigkeit der Elektroroller soll bis zu 20 km/h betragen.
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