Manfred Thaller - Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Wissenschaftlichen Informationsversorgung des Landes NRW

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Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Wissenschaftlichen Informationsversorgung des Landes NRW: краткое содержание, описание и аннотация

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eLearning und Open Access sind wichtige Themen der zukünftigen Informationsversorgung wissenschaftlicher Einrichtungen.
Sie können jedoch nur im Kontext eines Gesamtkonzepts der Informationsversorgung sinnvoll diskutiert werden. Beide Themen werden in dieser Studie daher vor allem in Wechselwirkung mit anderen Elementen einer integrierten Informationsversorgung der Hochschulen des Landes NRW diskutiert.
Im ersten Teil der Studie wird ein Modell für die zukünftige Informationsversorgung in NRW entwickelt. Der letzte Teil gibt einen Gesamtüberblick über den Status Quo der wissenschafltichen Informationsversorgung in sowohl Nordrhein-Westfalen als auch im internationalem Kontext. Dabei wurde sowohl auf aktuelle Literatur zu den Themenkomplexen zurückgegriffen als auch eine Reihe von Interviews mit Gesprächspartnern aus den relevanten Feldern der landesweiten und internationalen Informationsversorgung durchgeführt.

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3. Es herrscht Anzeigepflicht für alle einschlägigen Vorhaben.

4. Person / Gremium sind so ausgestattet, dass sie zu strategischer Planung zeitlich / kapazitativ in der Lage sind.

Wichtig sind dabei die Kriterien 2 bis 4, insbesondere die Fähigkeit durch die Haushaltshoheit Maßnahmen durchzusetzen. Vorangegangene Empfehlungen der DFG und anderer Einrichtungen haben in den letzten zehn Jahren dazu geführt, dass an relativ vielen Hochschulen CIO-artige Strukturen eingeführt wurden, die de facto evasive Feigenblatt-Reformen darstellen. Die hier betriebenen Strukturen sind vielfältig: Umbenennungen bestehender Positionen ohne Kompetenzausweitung oder Unterscheidung zwischen operativen und strategischen Maßnahmen, Einführung von an das Rektorat angegliederten Ämtern ohne Kompetenzen und Budget, Benennung hierarchisch niedriger, strikt weisungsgebundener Verwaltungsangestellter als „CIO“.

Um die Hochschulen bei der konsequenten Umsetzung der beschriebenen Konvergenzen zu unterstützen, empfehlen wir dem MIWF des Landes NRW daher folgende kurzfristig umzusetzende Maßnahmen:

1. Sämtliche Förderprogramme im Bereich der Informationstechnologie oder Informationsversorgung im einleitend definierten Sinn, also sämtliche Förderungen universitärer Projekte – außerhalb des Globalhaushaltes – in den Bereichen Rechenzentren, Medien, Bibliothek, eLearning sowie der Informationsverarbeitung der Verwaltung, sind an das Bestehen einer in die Hochschulleitung eingebundenen IT-Governance im oben beschriebenen Sinne gebunden. Der als Person oder als Gremium ausgebildete Träger der Verantwortung für die Informationsversorgungspolitik der Hochschule ist den genannten Bereichen übergeordnet.

2. Förderprogramme für die Informationsversorgung, die sich dezidiert an einzelne der genannten Bereiche wenden, werden eingestellt.

3. Förderprogramme, die die Herausbildung einer gemeinsamen technischen Infrastruktur und eines gemeinsamen voll integrierten Angebotes der Informationsversorgung zum Inhalt haben, werden aufgelegt.

2.3. Restrukturierung der Informationsversorgung zwischen den Hochschulen

In unseren bisherigen Überlegungen gingen wir von der einzelnen Hochschule aus. Diese Perspektive ist naheliegend, da dies der eingeführten Vorstellung von Hochschulen als voneinander unabhängigen Einrichtungen entspricht. Die Hochschul-Perspektive ist ferner besonders jetzt naheliegend, da das Hochschulfreiheitsgesetz in NRW in den letzten Jahren als deutlicher Ausdruck des politischen Willens zur Verstärkung der Autonomie der Hochschulen verstanden wurde.

Aus Sicht des Steuerzahlers und aus Sicht einer übergeordneten Landespolitik finanziert das Land NRW jedoch nicht einzelne Hochschulen, sondern ein staatliches Hochschulsystem. Dass dieser Begriff in der deutschen Hochschuldiskussion nicht stärker betont wird, scheint uns darauf zurück zu führen, dass er auf Grund der überragenden Bedeutung staatlicher Hochschulen in Deutschland redundant erschien: Das System staatlich finanzierter Hochschulen und das der Hochschulen insgesamt waren lange Zeit fast deckungsgleich. Das mag den Blick darauf verstellen, dass die Kooperation zwischen den staatlichen Hochschulen keineswegs einen Bruch mit dem Wettbewerbsgedanken impliziert. Der gemeinsame Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für das gesamte öffentliche Hochschulsystem ist daher etwa in den USA, bei denen der Betrieb der staatlichen Hochschulen mit dem der privaten im Wettbewerb steht, selbstverständlich: So ist die gemeinsam betriebene California Digital Library 11ein von den einzelnen Campus der als Ganzes verstandenen University of California – die auch ein von den einzelnen Campus unabhängiges Präsidium kennt – sehr wichtiges Element der modernen amerikanischen Bibliothekslandschaft.

Aus Sicht des Steuerzahlers in NRW ist die geringe Bedeutung, die dem System staatlicher Hochschulen als System eingeräumt wird, mit unmittelbaren Nachteilen verbunden, wenn Probleme gelöst werden müssen, bei denen ein koordiniertes Zusammenwirken mehrerer Hochschulen wirtschaftlich notwendig ist. Unabhängig von abstrakten Fragen der Autonomie einzelner Hochschulen sind die von den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg gekauften Arbeitsplatzrechner objektiv billiger, als die von den Hochschulen des Landes NRW gekauften, weil das zuständige Ministerium im Lande Baden-Württemberg eine Möglichkeit gefunden hat, die Beschaffungspolitik – und damit die Marktmacht der Hochschulen in der Marktwirtschaft – zu bündeln.

Zu diesen allgemeinen Fragen der Ausnutzung einer möglichen Marktposition kommen im Bereich der Informationsversorgung noch spezifische Gründe, die eine wesentlich engere Kooperation zwischen den Hochschulen nahelegen. Die Hochschullandschaft des Landes NRW fällt dadurch auf, dass an vielen Standorten mehrere Hochschulen existieren. Auch vor den letzten Gründungen von Fachhochschulen, die die Zahl extrem kleiner Einrichtungen nochmals vermehrt hat, waren die Größenunterschiede zwischen diesen Einrichtungen beträchtlich. Andererseits ist festzuhalten, dass in weiten Teilen des Landes – deutlich über das Ruhrgebiet hinaus – die einzelnen Standorte oft extrem nahe aneinander liegen.

In dieser Situation sind einige technische Feststellungen zu treffen:

1. Die Bereitstellung einer allgemeinen inhaltsagnostischen IT-Infrastruktur für eine Hochschule, aber auch die allgemeineren Komponenten der darauf aufbauenden Einrichtungen, wie etwa eines Bibliotheksverwaltungssystems, setzen eine gewisse Mindestgröße voraus. Jede derartige Problemlösung erfordert ein Qualifikationsbündel, das in der Regel nur durch eine Mindestanzahl von Mitarbeitern realisiert werden kann. Andererseits kann der tatsächliche Betreuungsbedarf einer kleinen Einrichtung jedoch so niedrig sein, dass diese Mitarbeiter in Wirklichkeit keineswegs ausgelastet sind. Sowohl die Vorstellung in einem Bereich gut qualifizierte Mitarbeiter zeitfüllend in einem anderen Bereich, für den sie nicht ausgebildet sind, zu beschäftigen, als auch die Vorstellung an einer kleinen Einrichtung wichtige Funktionen nicht zu besetzen, liegen zwar nahe, führen aber bestenfalls zur Ineffizienz, in der Regel wohl dazu, dass manche Aufgaben einfach nicht wahrgenommen werden. Bei zunehmender Komplexität der notwendigen Basisdienstleistungen wird dieses Problem von Einrichtungen unterkritischer Größe noch zunehmen.

2. Die Identifikation einer gemeinsamen IT-Infrastruktur, auf der die einzelnen Sparten der informationsverarbeitenden Einrichtungen einer Hochschule aufsetzen, legt natürlich nahe, auf der Basis des erwähnten Cloud Computing Paradigmas diesen Bereich sukzessive per Outsourcing gänzlich aus den Hochschulen zu entfernen. Da dies auf jeden Fall ein längerer Prozess wäre, würde er das eben beschriebene Problem aber potentiell noch verschärfen: Werden einzelne Dienste sukzessive ausgelagert, so sinkt zunächst die Auslastung der Fachmitarbeiter; es wäre aber unrealistisch anzunehmen, dass sie unmittelbar überflüssig würden, da verschiedene Probleme der Einbindung zugekaufter Ressourcen in die von den Anwendern betriebenen Informationssysteme verbleiben.

3. Schließlich besteht die Vorstellung, dass die Gesellschaft und Wirtschaft der nächsten fünfzehn Jahre von der Informationstechnologie geprägt sein werden. Hierdurch wird gleichzeitig der Wunsch gefördert, dass die Hochschulen jene Gebiete besonders beeinflussen, die die Zukunft der von ihnen Auszubildenden prägen. Daraus folgt der Bedarf, dass die Hochschulen – und zwar wesentlich stärker als bisher – nicht nur als Konsumenten von Informationsdienstleistungen auftreten mögen, sondern die Entwicklung der Informationstechnologien aktiv beeinflussen und prägen. Die Erfüllung dieses Bedarfs kann nur gelingen, wenn die von ihnen verwendete IT-Infrastruktur so nahe an den universitären Endnutzern verwaltet wird, dass die Einbindung neuer und innovativer Informationstechnologien, die aus der Arbeit der Hochschulen entstehen, möglichst erleichtert wird.

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