Shimona Löwenstein - Appeasement und Überwachung

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Das Thema dieser Arbeit besteht in der Fragestellung, wie bestimmte Formen der in der Gesellschaft real vorhandenen Gewalttätigkeit (menschenfeindliche Handlungen, Jugendgewalt, Mißhandlungen, Körperverletzung und andere kriminelle Taten, wie Erpressung, Einschüchterung usw., bis hin zu Morden und möglichen Terroranschlägen) sowie die ideologischen Motive, die zu solchen Taten verleiten (z.B. Rechtsradikalismus oder Islamismus) soweit wie möglich beseitigt werden können, damit ein friedliches und möglichst sicheres Zusammenleben in einer freiheitlich verfaßten Gesellschaft gewährleistet wird. Nur scheinen die heute vermehrt propagierten und bestehende rechtsstaatliche Strukturen beeinflussenden «präventiven» Formen der Kriminalitäts-und Gewaltbekämpfung nicht zu greifen, manchmal sogar die Ausbreitung der Gewalttaten eher zu begünstigen. Mit dieser Problematik, nämlich den theoretischen Annahmen bzw. ideologischen Hintergründen der scheinbar friedlichen Methoden der Gewaltbekämpfung (Antigewalttraining, Konfliktmanagement und Verzicht auf Strafen) sowie auch der restriktiven Maßnahmen (Überwachung, Zensur) und deren Versagen in der Praxis, setzt sich die Darstellung an Beispielen aus drei gesellschaftlichen Bereichen (Erziehung, Justiz, Integration von Einwanderern) auseinander. Es soll auf die Diskrepanz zwischen den Zielvorstellungen der theoretischen Lösungen und der gesellschaftlichen Realität sowie auf bestimmte Deformationen im Konzept des Rechtsstaats (in bezug auf Rechtssicherheit, Gleichbehandlung usw.) und der Gerechtigkeit (Perspektive der Opfer) und andere unerwünschte Nebenfolgen hingewiesen werden, die infolge dieses neuen Paradigmas im Umgang mit Kriminalität und Gewalt auftreten.

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Auch wenn es bestimmte „Verdachtsmomente“ für einen Zusammenhang zwischen aggressivem Verhalten und entsprechenden Spielen gibt, sind die ermittelten Werte nicht nur deutlich geringer als nach dem Anschauen von Filmen mit Gewaltszenen, sondern wirken auch nur kurzfristig. Über längerfristige Auswirkungen auf das alltägliche Verhalten lassen sich kaum eindeutigen Aussagen machen. Jedenfalls sind aus dem Spielgeschehen keine kausalen Rückschlüsse auf das Handeln in der Realität abzuleiten, zumindest nicht in dieser simplen Form, wie Hartmut Gieselmann in seinen Überlegungen über die Auswirkungen von aggressiven Computerspielen festgestellt hat. [19] Eine australische Studie von Kevin Durkin und Kate Aisbett [20] weist vielmehr das Gegenteil nach, was den Überlegungen von Gisela Wegener-Spöring oder auch der psychoanalytischen Theorie von der sublimierenden Funktion von Gewalt im Spiel (nach Klaus Hartmann) entspricht. [21] Normalerweise hat das Spiel keinen oder eher positiven Einfluß auf das reale Leben, es sei denn, es kommt zu bestimmten unbewußten Transferprozessen zwischen Realität und Spiel. Auch nach Gerard Jones Buch Kinder brauchen Monster besteht kein Zusammenhang zwischen Killerspielen und Schulmassakern. [22] Die Firma Electronic Arts klagte gegen die Indizierung des Spieles Command & Conquer: Generals : Diese stehe selbst zu dem neuen Jugendschutzgesetz im Widerspruch. Hinter den Indizierungen von Computerspielen wegen ihrer Gewalt- oder Kriegsverherrlichung vermutete man eher politische Motive (Einstellung zum Irak-Krieg) als moralische bzw. jugendgefährdende Gründe. [23] Die Verteufelung der Spiele beruhe jedenfalls auf vorschnellen Urteilen des psychologischen Establishments, das verdammt, ohne je gespielt zu haben. [24]

1.2. Lösung 1: Strafverbot, Versöhnungstraining und Antigewalt-Management

Wie beim Schulversagen wird auch bei Jugendgewalt die Verantwortung meistens bei den Eltern gesucht. Hier geht die Bevormundung der Eltern noch weiter als bei den Anweisungen, wie sie die Schule unterstützen oder ihre Kinder für die Schule tüchtig machen sollten. Die Erziehung zu Hause – der eigentliche Bereich, der in der Befugnis der Eltern liegt – blieb vom pädagogisch-reformerischen Eifer keineswegs unberührt. Von der Geburt eines Kindes an verschickt man beispielsweise „Elternbriefe“, später „Schülerbriefe“ und andere Empfehlungen an die Eltern, mit denen sie durch pädagogische Ratschläge traktiert werden. Dazu gehören auch Beratungsstellen, Gruppen und Kurse für Eltern, in denen sie „unter fachlicher Anleitung“ lernen sollen, ihre Kinder freundlich und friedlich zu erziehen. [25] Im Sommer 2006 starteten zum Beispiel an 15 Berliner Schulen Pädagogikkurse für Eltern. Der Staat hat seine Erziehungsbefugnis somit in die private Sphäre hinein erweitert. Damit wird das Erziehungsrecht der Eltern allmählich ausgehöhlt und zu bloßer Erziehungs pflicht umgedeutet, die sie überdies nach Anweisungen von „Fachleuten“ vollziehen sollen. Laut Bundesministerin Renate Schmidt müssen sich die Eltern umstellen und (neben anderen Pflichten) auch „Medienkompetenz“ erwerben. Sie sollen dafür sorgen, daß Kinder mit Gewaltspielen oder dergleichen nicht in Berührung kommen; sie müssen sich damit beschäftigen, was ihr Kind macht, und müssen ihm deutlich machen, daß Konflikte nicht mit Gewalt zu lösen sind. [26] Auffällig dabei ist nicht nur das allzu oft wiederholte Wort „müssen“, mit dem quasi Untertanen in ihrer Elternfunktion von der Obrigkeit verordnet wird, was sie in bezug auf ihre Kinder zu tun und zu lassen haben. Das geschieht auch in einem rechthaberischen Ton, der eine nicht weiter hinterfragte Ansicht als indiskutable Wahrheit hinstellt.

Ein ähnliches Muster wird auch beim Problem des exzessiven Alkoholkonsums von Jugendlichen verwendet. Als „schwerwiegende Ursache“ wird von der Leiterin der Suchtprävention in Berlin Kerstin Jüngling die Präsenz von Alkohol sowie fehlende Kommunikation und Verantwortungslosigkeit in der Familie diagnostiziert – unabhängig davon, daß das heute beliebte Koma-Trinken mit dem hierzulande üblichen Alkoholgenuß wenig zu tun hat. Anschließend heißt es, daß die Eltern „Grenzen setzen müssen“. Da sie damit heute aber oft überfordert seien, sollte man sie darin unterstützen, ihre „fehlende Erziehungskompetenz“ wiederherzustellen. Sie müssen lernen, wie man ihren Kindern Grenzen setzt und sie sinnvoll über Themen wie Alkohol aufklärt. [27] Wieder eine verkehrte Argumentation und anmaßende Bevormundung als Quasilösung: Wie sollen Eltern ihren Kindern Grenzen setzen, wenn sie es nach Meinung der heutigen korrekten Pädagogik gar nicht dürfen, zumindest auf die gewöhnliche negative Weise? Den Eltern wird zwar die Schuld dafür gegeben, was ihre Kinder falsch machen, aber die Befugnis dafür entzogen, Gegenmaßnahmen so zu treffen, wie sie es selbst für richtig halten.

Das Problem des Koma-Trinkens wird massiv aufgebauscht, obwohl der tatsächliche Alkoholkonsum von Jugendlichen nachweislich kontinuierlich sinkt. [28] Hinter der Anprangerung der Eltern steckt aber in diesem Fall noch etwas anderes: Alkoholvergiftungen von Jugendlichen, aus deren vermeintlichem Anstieg Rückschlüsse auf „drohende Gefahren“ für die ganze Gesellschaft geschlossen werden, obwohl es sich nur um einige Fälle handelt (beispielsweise der Anstieg von 23 auf 31 Jugendlichen unter 15 Jahren in Berlin), dienen als Vorwand für die Vorbereitung weiterer Eingriffe ins Leben der Menschen. Nach der Antiraucherkampagne wird der Alkoholkonsum als nächstes Objekt einer allgemeinen Reglementierung angepeilt: Alkohol gehöre zu unserer Alltagskultur; die Kinder wollen daher ebenfalls davon probieren, kennen aber ihre Grenzen nicht, lautet zum Beispiel ein politisch korrektes Zeitungskommentar. Das Innehalten der gesamten Gesellschaft sei gefragt. [29] Mit weltfremden Bildern und Aufforderungen auf Straßenplakaten nach dem Schema einer Imagekampagne predigt man dann den jungen Menschen „Kenne deine Grenzen!“, als könnte jemals so etwas irgend jemanden ansprechen. Es gibt aber keine Hinweise dafür, daß sich Jugendliche deshalb betrinken, weil zu Hause Alkohol getrunken wird; ein Vergleich mit dem Drogenkonsum, der nicht zu unserer traditionellen Alltagskultur gehört und dennoch bzw. eher gerade deshalb ein weit größeres Problem darstellt, würde den behaupteten Zusammenhang als unbegründet erkennen lassen. Die ganze Argumentation ist schief und irreführend: Die Gleichsetzung von Komatrinken mit normalem Alkoholgenuß und die Schuldzuweisung der Alltagskultur bzw. den Eltern stellt an sich ein problematisches und den Eltern gegenüber ungerechtes Urteil dar.

Es ist schwierig, Kinder zu erziehen, wenn die Erziehung ständig durch äußere Einflüsse beeinträchtigt wird: Die Kinder stellen überzogene Ansprüche auf Konsum und Vergnügen, die ihnen durch Werbung und Gruppenzwang in ihrer Umgebung aufgedrängt werden, und erwarten von den Eltern, diese ganz selbstverständlich zu erfüllen. Diesem gesellschaftlichen Druck wagen sich nur die wenigsten entgegenzustellen, um nicht als „Rabeneltern“ angesehen zu werden. Umgekehrt sagt den Kindern niemand, sie sollten etwa ihre Eltern achten, ihnen gehorchen oder gar dankbar sein. Im Gegenteil: Es wird ihnen erzählt, daß sie „Kinderrechte“ hätten, die sie sodann als Recht auf Taschengeld, Unterhaltung, Arbeitsverweigerung, auf Widerspruch, Frechheit und Straffreiheit mißverstehen. Den Eltern allein werden in steigendem Maße Pflichten auferlegt, die weit über bloße Fürsorge hinausgehen, während zugleich ihre Autorität als Erzieher untergraben wird. Wie sollen sie dann angesichts solcher Zumutungen und der allgemeinen gesellschaftlich akzeptierten Gehorsamsverweigerung seitens der Kinder in ihrer „Erziehungskompetenz“ nicht „überfordert“ sein? Sie werden von der Gesellschaft nicht unterstützt, wenn sie versuchen, ihren Kindern Grenzen zu setzten oder sie gar zu Bescheidenheit, Rücksicht und Pflichtbewußtsein zu erziehen, sondern im Gegenteil als Autorität in Frage gestellt. Sie werden dazu angeleitet, mit welchen Mitteln sie ihre Kinder zu erziehen haben, sobald aber diese Mittel versagen, wird ihnen die gesamte Verantwortung angelastet. Sollten sie dagegen zu anderen Maßnahmen greifen, wie etwa autoritären Anweisungen und Strafen, bis zu traditionellen Körperstrafen, dann gilt es in den Augen der antiautoritären Erzieher als Fehlhandlung, die als Ursache für spätere Gewalttätigkeit der Jugendlichen, ja als Mißhandlung angesehen wird.

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