Weitere Verfügungen über das Konto, insbesondere der hohe Bargeldbedarf, wären nicht mehr vertretbar gewesen. Ich hätte nicht den Eindruck gemacht, unter besonderem Druck zu ste hen.
Der Richter fragte mich, wofür ich die vielen BarAbhebungen gebraucht hätte. Ich antwortete, „um die Forderungen der Er presser zu erfüllen“.
Als Bestätigung meiner Aussage, legte ich dem Gericht die Kon toauszüge vor, um die Zahlungen zu belegen.
Mein Verteidiger schwieg immer noch.
Nun wurde der Direktor der VBank aufgerufen. Auch er be richtete über die Kontoentwicklung, über verstärkte BarVerfü gungen in dem genannten Zeitraum und dass ich ihm Belege von zu erwartenden Geldeingängen vorgelegt hätte, die allesamt ge fälscht gewesen seien. So hätte ihm das jedenfalls eine Kripobe amtin mitgeteilt. Auch er hätte nicht bemerkt, dass ich unter ir gendeinem besonderen Druck gestanden hätte. Mein Konto wäre zum Schluss 7000 DM über der vereinbarten Kreditlinie gewesen und das Finanzamt hätte eine Pfändung vorgelegt. Daraufhin hät te man die Beträge fällig gestellt. In ’96 habe man eine Vereinba rung zur Rückführung der Verbindlichkeiten mit mir getroffen.
Der Richter fragte, ob er den Eindruck gehabt hätte, ich hätte auf großem Fuß gelebt.
„Soviel ich mitbekommen habe, würde ich den Lebensstil von Herrn Bauch als normal bezeichnen. Allerdings waren die vielen BarAbhebungen schon auffällig. Auch seine Aktivitäten im Mu sikGeschäft waren für uns nicht so ganz nachzuvollziehen. Aber da er ja augenscheinlich damit zu tun hatte, habe ich ihm das geglaubt. Dass das nun alles eine Fälschung sein soll, darüber bin ich persönlich sehr enttäuscht. Vor allem, dass er mich so belogen hat.
„Die vorgelegten Papiere sind absolut keine Fälschung und ich hatte auch nicht die Absicht zu täuschen. Wozu auch?“ stellte ich klar. „Dies ist eine unbewiesene Behauptung der Kripo, die dem Zeugen bei seiner Vernehmung die Worte in den Mund gelegt hat, so wie ich das sehe. Wir können gern meine Geschäftspartner aus Kanada einfliegen lassen, dann wird sich ganz schnell heraus stellen, wer hier lügt.“ Ich war außer mir, mit welchen Tricks hier gearbeitet wurde.
Mein Verteidiger JOHL nahm immer noch nicht an der Ver handlung teil. Er meinte, einen Beweisantrag zu stellen, meine kanadischen Partner aussagen zu lassen, würde nichts bringen.
Als letzter Zeuge an diesem Tag wurde mein Steuerberater ge hört. Er berichtete, dass die Geschäftsentwicklung von PRO ME DIA zunächst positiv gewesen sei. Aufgrund des Überschreitens der Umsatzgrenze, hätte man ein anderes Gewinnermittlungs Verfahren nach dem Einkommenssteuergesetz gewählt, das im Folgejahr ein negatives Kapitalkonto auswies.
Dies sei aber zum größten Teil auf passive Abgrenzungsposten zurückzuführen, die die Erlöse wertmäßig nur im Rahmen ihrer Schnittpunkte erfasse. Im Bilanzjahr ‘93 sei eine Erhöhung der Forderungsausfälle zu verzeichnen gewesen. Die Privatentnahmen hätten einen Betrag von 130.000 DM ausgewiesen. Dem gegen über stünden Privateinlagen von 70.000 DM. Die Bilanz 1994 hätte er nicht mehr erstellt.
Ich merkte, dass der Richter überhaupt nichts verstand. LOHP zog aus den Akten die Vorschau hervor, die ich erstellt hatte und die von der Kripo bei der Durchsuchung beschlagnahmt worden war.
„Diese Zahlen sind nicht von mir erstellt worden“, erklärte mein Steuerberater.
Ich hoffte nun auf den großen Auftritt meines Verteidigers. Schließlich war es offensichtlich, dass massiv versucht wurde, fi nanzielle Probleme als Motiv zu konstruieren. Die Fragen des Rich ters steuerten genau in diese Richtung. Doch nichts kam. Wieder erklärte JOHL, dies würde eine Sache für’ s Plädoyer sein.
Der erste Verhandlungstag war zu Ende und ich hatte ein ver dammt mulmiges Gefühl. Von Anfang an wollte man meine Aus sage, erpresst worden zu sein, als unglaubwürdig darstellen. Selbst der Richter beteiligte sich aktiv daran. Die Ausführungen meines Steuerberaters schien er nicht verstanden zu haben, die Unter schiede der einzelnen Lastschriftverfahren ebenfalls nicht. LOHP ließ sich nicht in die Karten gucken, wie er was bewertete, son dern zog sein Programm zügig durch.
Es war nicht gut gelaufen, das war mir klar. Aber mein Tag mit den Entlastungszeugen kam ja noch.
Die Verhandlung wurde am 27. Februar fortgesetzt.
Als erstes rief das Gericht Beate in den Zeugenstand. Sie berich tete ausführlich und in allen Einzelheiten über die Verfolgungen
und Bedrohungen durch ihr fremde Personen, ihre Ängste um die Kinder und sich selbst. Sie sagte, sie hätte sich das alles lange Zeit nicht erklären können. Erst, als ich mich ihr gegenüber geöffnet hätte, wäre es ihr wie Schuppen von den Augen gefallen.
Ab und zu war ein Schmunzeln im Gesicht des Richters zu be merken, während Beate ihre Aussage machte. Beim Staatsanwalt waren die hochgezogenen Augenbrauen eh Dauerzustand.
Die Bemerkung des Richters am Ende von Beates Befragung war bezeichnend. So sagte er, als attraktive Frau müsse man gele gentlich auch mit hartnäckigen Verehrern rechnen.
Auch Beates Darstellung der Vorgänge glaubte man nicht. Und auch nicht an einen Zusammenhang zu den mir vorgeworfenen Taten. Wahrscheinlich deshalb schon nicht, weil wir ein Paar wa ren.
Nun blieben als einzige Hoffnung, die Aussagen von Beates Chef und ihrer Arbeitskollegin.
Doch beide waren auf einmal mit Blindheit geschlagen. Sie konn ten sich an nichts erinnern. Es sei wohl mal etwas in dieser Art vorgefallen, räumten sie ein, aber weder Person noch Zeitpunkt wären für sie jetzt noch greifbar.
Ich stand allein auf weiter Flur mit meiner Aussage und konnte sie nicht beweisen. Es sei denn, die Kripo hätte etwas ermittelt.
Die KHKin SAGLLÖHNER wurde als letzte Zeugin gehört. Sie berichtete, die Ermittlungen hätten ergeben, dass die beschlag nahmten Unterlagen aus meinem Büro, allesamt Fälschungen sei en. Demnach sei klar gewesen, dass ich unter erheblichen finanzi ellem Druck gestanden hätte. Selbst der Aufbau von PRO ME DIA sei nur durch Protektion meines Vaters möglich gewesen, der den Ruf eines honorigen Geschäftsmannes besessen hätte.
Ermittlungen bezüglich angeblicher Erpressungen zu meinem Nachteil, hätten überhaupt nichts ergeben. Außerdem würden Erpresser nicht die Kuh schlachten, die sie melken. In Korbach jedenfalls, gäbe es solche Vorgänge nicht. Deshalb sei meine Ge schichte, bedroht, erpresst und zu den Taten gezwungen worden zu sein, eine reine Schutzbehauptung und gehöre ins Reich der Fantasie.
Die Würfel schienen gefallen zu sein. Doch noch immer hatte ich die Hoffnung, mein Verteidiger würde im Plädoyer das Steuer herumreißen können.
In der Verhandlungspause kam der Staatsanwalt auf JOHL zu und riet ihm, er solle auf mich einwirken, ein Geständnis abzule gen. Das würde sich beim Strafmaß positiv für mich auswirken.
Entrüstet antwortete ich:
„Ich werde nicht etwas gestehen, was ich nicht zu verantworten habe!“
Der Staatsanwalt MITSCH forderte für die Straftatbestände die Höchststrafe von 5 Jahren und Sicherungsverwahrung. Ich schluck te. Das Plädoyer meines Verteidigers dauert genau 5 Minuten. Er verlangte einen Freispruch. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück.
Über eine Stunde dauerte es, bis zur Urteilsverkündung aufge rufen wurde.
JOHL meinte, das wäre ein gutes Zeichen.
Doch ich war nicht mehr ansprechbar. Sie hatten mich in Hand schellen gelegt.
„Im Namen des Volkes wird der Angeklagte des versuchten Be trugs in 4 Fällen, jeweils tateinheitlich mit Urkundenfälschung, für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Da der Angeklagte einen festen Wohnsitz hat, wird die Sicherungsverwahrung aufgehoben. Der Haftbefehl wird bis zum Strafantritt nicht vollzogen.“
Читать дальше