Hugo Friedländer - Pitaval des Kaiserreichs, 4. Band

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Pitaval des Kaiserreichs, 4. Band: краткое содержание, описание и аннотация

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Das breite Publikum begeistert sich für die Einblicke in das pralle Leben des Deutschen Kaiserreichs und seine Schattenseiten. Mörder und Betrüger, hochrangige Politiker und anarchistische Terroristen, einfache Arbeiter und adlige Rittergutsbesitzer – alle landen bei Hugo Friedländer irgendwann vor dem Kadi. Er zitiert wortwörtlich den verbalen Schlagabtausch vor Gericht. Da fetzt sich der Staatsanwalt mit der Verteidigung und der Richter treibt dem Angeklagten im Kreuzverhör die Schweißperlen auf die Stirn. Zwischendurch darf es auch ruhig mal menscheln und gelacht werden. Hier verwandeln sich die Kriminalfälle in «Forensische Dramen», wie es Hugo Friedländer selbst nennt. Spannung bis zur Urteilsverkündung ist garantiert. Man weiß ja nie, wie es ausgeht.

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Es wurde alsdann die kommissarische Aussage des erkrankten Weinhändlers Pflüg in Lübeck verlesen. Dieser hatte bekundet, Lodomez sei im Jahre 1880 vier Wochen lang sein Berliner Agent gewesen; er habe jedoch, da Lodomez seine Firma durch seine antisemitische Agitation kompromittierte, ihn wieder entlassen müssen.

Pflüg hatte außerdem bekundet: Lodomez und Hauptmann a.D.v. Schleinitz hätten schamlose Erpressungsversuche gegen ihn unternommen. Da er sich auf nichts eingelassen habe, so sei eine Broschüre erschienen, in der sein Schwager, Böhl v. Faber, zahlreicher strafbarer Handlungen, er selbst der Urkundenfälschung, des Betruges usw. beschuldigt wurde, um seine Schwestern bei der Erbteilung zu übervorteilen. Außerdem wurde sein Privatleben in breitester Weise besprochen, er der Völlerei sowie sonstiger Ausschweifungen usw. bezichtigt.

Im weiteren hatte Pflüg bekundet: Freiherr v. Schleinitz hätte ihm geschrieben: Er sei befreundet mit dem Baron Thielemann, dem Vorsitzenden des Union-Klubs, der großen Einfluß besitze und namentlich auch Hoflieferantentitel verschaffen könne. Er habe dann, angeblich »für Herrn v. Thielemann«, 3000 Mark an Schleinitz einsenden müssen, habe aber später erfahren, daß es sich hier um einen schnöden Mißbrauch des Namens des Barons v. Thielemann handelte.

Leutnant a.D. v. Gerhardt, der zeitweise beim »Unabhängigen« Korrektor gewesen, bekundete: Wenn Grünewald und Moser eine Konferenz hatten, dann wurde Sponholz aufgefordert, das Zimmer zu verlassen.

Hauptmann a.D. v. Brauchitsch: Lodomez habe eine große Entrüstung bekundet, als er hörte, daß Schleinitz von Pflüg 1200 Mark verlangt habe.

Am vierten Verhandlungstage begannen die Plädoyers.

Staatsanwalt Lehmann : Als vor etwa einem halben Jahre die Verhaftung der Angeklagten erfolgte, da gab sich mit Recht ein allgemeines Aufsehen kund. Nicht wegen der verhafteten Personen war das Aufsehen, sondern wegen der Verbrechen, deren sie beschuldigt wurden. Bei dem erstaunlich großen Einfluß, den die Presse auf alle Lebensverhältnisse, bei dem ungeheuren Einfluß, den die Presse auf das Wohl und Wehe des einzelnen und der Gesamtheit haben kann, ist es zu erklären, daß so viele Leute sich veranlaßt fühlten, den Angeklagten Geld zu geben, um im »Unabhängigen« nicht angegriffen zu werden. So nützlich und unentbehrlich die Presse für das öffentliche Leben ist, so verderblich kann sie wirken, wenn sie anstatt der Sachen die Person angreift. Niemand hat das Recht, das Vorleben eines Menschen, wenn dieser nicht eine öffentliche Stellung bekleidet, wenn das Gesetz es nicht geradezu erfordert, an die Öffentlichkeit zu bringen. Es darf niemand in dieser Beziehung von dem Wohlwollen eines anderen abhängig sein. Das Publikum erblickte deshalb in der Verhaftung der Grünewald, Moser und Sponholz eine Genugtuung. Diese Genugtuung war allerdings keine vollständige, da es nicht gelang, des Hauptakteurs, des Hauptmanns a.D. Freiherrn v. Schleinitz, habhaft zu werden. Ich bezweifle allerdings nach dem, was wir über Schleinitz gehört haben, daß wir viel Neues von diesem Manne herausbekommen hätten, denn Schleinitz war, wie wir gesehen haben, ein

vollendeter Meister in der Kunst der Erpressung.

Schleinitz war ein Mann, der seinen sehr opulenten Lebensunterhalt fast ausschließlich aus Erpressungen gewann. Dasselbe ist auch bei den Angeklagten Grünewald, Moser und Sponholz zu konstatieren. Wenn wir den Angaben des Grünewald Glauben schenken, daß er eine Einnahme von monatlich 500 Mark gehabt und davon 150 Mark an Moser, 120 Mark an Sponholz und noch je 60 Mark an 2 andere Mitarbeiter gegeben hat, so vermochte er mit seinen Redakteuren jedenfalls nicht ein solch luxuriöses Leben zu führen, Champagner zu trinken, wie ein früherer Mitredakteur, Herr Dr. Lipka, bekundet hat. Ich will sogar dem Moser Glauben schenken, daß Grünewald subventioniert worden ist; jedenfalls war doch die Subvention keine große. Sehen wir uns die Angeklagten einmal näher an. Moser und Sponholz, ehemalige Kaufleute, fühlten sich zu Redakteuren berufen, obwohl ihnen jede Vorbildung dazu fehlte. Ich will absehen, daß Sponholz nur die Reife für Untertertia in der Schule erlangt und Moser auch nur in ungenügender Weise das Gymnasium besucht hat; ich bin der Meinung, die Tüchtigkeit eines Menschen hängt nicht von der Menge der gemachten Examina ab. Es ist wohl möglich, daß sich auch ein Mensch, ohne die nötige Schulbildung, im späteren Leben etwas aneignen und es bis zu einer gewissen Fertigkeit bringen kann. Was aber den Angeklagten Moser und Sponholz fehlte und für einen Journalisten unentbehrlich ist, das ist der Takt, die Kunst, sich in anständiger Weise auszudrücken. Grünewald, der ehemalige Kellner, spätere Gastwirt, betrat im Jahre 1875 die journalistische Laufbahn oder richtiger gesagt, er trat in das »Zeitungsgeschäft« ein. Er wurde Sekretär der früheren »Eisenbahnzeitung«, späteren »Reichsglocke«, und man geht nicht fehl, wenn man den »Unabhängigen« eine Kopie jener »Reichsglocke« nennt. Nicht nur die äußere Form glich vollständig der »Reichsglocke«, auch das System ähnelt ihr in hohem Maße. Wie die »Reichsglocke« es sich zur Aufgabe machte, die hochgestelltesten Personen, wie den Fürsten v. Bismarck usw. in unflätigster Weise anzugreifen, so war es System des »Unabhängigen«, alle Privatpersonen in derselben Weise mit Kot zu bewerfen, wenn sie sein Schweigen nicht mit klingender Münze bezahlten. Nicht bloß Geschäftsunternehmungen wurden angegriffen, auch die innersten Familienverhältnisse wurden beleuchtet und die betreffenden Zeitungsexemplare an die Angehörigen der Angegriffenen gesandt. Man schreckte eben vor keinem Mittel zurück. Man unterließ es nicht, auch das Familienleben zu stören, um in den Besitz von Geld zu gelangen. Auf die Wahrheit der Angriffe kam es, wie wir gehört haben, den Herren gar nicht an. Es wurde, wenn die Briefkastendrohungen nichts fruchteten, frech darauf losgeschrieben, und zwar so lange, bis das Schweigen bezahlt wurde. Und in welcher Weise verfahren wurde, das haben wir von den Zeugen Mochmann und Jaroczynski am besten gehört. Mochmann wollte dem Grünewald eine Berichtigung bringen, dieser aber erwiderte: »Das kann mir alles nichts nützen, das Material kostet mich Geld, viel Geld, und wenn Sie mir das Material nicht abkaufen wollen, so muß ich es veröffentlichen.« Dem Jaroczynski sagte Moser: bei Grünewald hilft kein Bitten, kein Flehen, Grünewald kennt keinen Vater, keine Mutter, keine Kinder, kein Mitleid, kein Erbarmen, der kennt bloß Geld. Ja, ich gehe gewiß nicht fehl, wenn ich behaupte, der »Unabhängige« hatte lediglich den Zweck, Erpressungen auszuüben. Ich gebe zu, daß auch einige gute Artikel im »Unabhängigen« gestanden haben, diese dienten jedoch lediglich zum Verdecken des Treibens, das im anderen Teile dieser Zeitung vorgenommen wurde. Das Blatt wurde auch von niemandem gelesen der wenigen guten Artikel wegen, sondern lediglich wegen der in der Zeitung enthaltenen Skandalosa. Wir haben gehört, daß Jaroczynski und Fischer die Nr. 24 angekauft wegen der gegen sie enthaltenen Angriffe. Der Staatsanwalt ging alsdann in ausführlicher Weise auf die einzelnen Anklagepunkte ein und schloß: Wenn man erwägt, daß die Angeklagten sich nicht scheuten, selbst die innersten Familienverhältnisse in die Öffentlichkeit zu ziehen, wenn sie nicht Bezahlung erhielten, wenn man das planmäßige, schamlose Treiben der Angeklagten erwägt, wenn man in Betracht zieht, daß die Angeklagten gewerbsmäßig jahrelang die gemeinsten Erpressungen verübt haben, so wird man eine exemplarische Strafe wohl für notwendig erachten. Ich verkenne nicht, daß der schlimmste von der ganzen Gesellschaft Freiherr v. Schleinitz gewesen ist. Dieser, ein Mann, dem es vergönnt war, in den höchsten Kreisen zu verkehren, der außerdem die volle Befähigung besessen hat, sich in anständiger, ehrlicher Weise zu ernähren, dem es also ein leichtes gewesen wäre, sich in ehrenvoller Weise seinen Lebensunterhalt zu verschaffen, zog es vor, von Betrug, Unterschlagung und Erpressung zu leben. Ein solcher Mann hat es verwirkt, in anständiger Gesellschaft zu verkehren. Hätte Herr v. Schleinitz unserer Kompetenz unterstanden und wären wir seiner habhaft geworden, so hätte ich keinen Anstand genommen, das höchstzulässige Strafmaß gegen ihn zu beantragen. Aber auch die Strafen gegen Grünewald, Moser und Sponholz müssen, nach Lage der Dinge, dem Strafmaximum nahekommen. Ich beantrage gegen Grünewald 8 Jahre Gefängnis, 5 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht auf gleiche Dauer, gegen Moser, zusätzlich zu der im April d.J. vom Kgl. Landschwurgericht Berlin I erkannten Strafe von 1 1/ 2Jahren Gefängnis wegen Notzucht, 6 Jahre Gefängnis, 4 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht von gleicher Dauer, gegen Sponholz 6 Jahre Gefängnis, 5 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht, gegen Lodomez 1 Jahr 3 Monate Gefängnis und 5 Jahre Ehrverlust. Die Angeklagten Vogelsang und Sawatzki beantrage ich freizusprechen, da die Beweisaufnahme nichts Belastendes gegen diese ergeben hat.

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