- So möchte Herr Müller auch weiterhin Kriminalfilme trotz der Missbilligung durch seine Frau anschauen, weil sie so spannend sind.
- Frau Weller möchte auch weiterhin an karitative Wohlfahrtsorganisationen spenden, trotz der Kritik ihres Mannes hieran, weil es ihr am Herzen liegt, etwas gegen Armut zu unternehmen.
Einige Beispiele für einen Wertkonflikt:
- Ihr Kind schaut Fernsehfilme an, in denen viel Gewalt (Sex) vorkommt, was Ihnen missfällt.
- Ihr Mann möchte mit Jeans ins Theater. Für Sie ist dies unannehmbar.
- Ihre Freundin flucht öfters, was Ihnen nicht gefällt.
- Ihre Partnerin möchte von ihrem Gehalt etwas an eine bestimmte Einrichtung spenden. Sie sind dagegen, weil Sie von dieser Organisation schon Negatives gehört haben.
Das Abstellen einer Bedürfnisverletzung wird im partnerschaftlichen Beziehungskonzept als berechtigter angesehen als das Unterbinden einer Wertbeeinträchtigung. So kann eine Person, deren Verhalten Ihnen missfällt, ohne dass Sie irgendeinen spürbaren Schaden davon haben, zu Ihnen sagen: „Warum verlangen Sie von mir eine Änderung meines Verhaltens, von dem Sie nicht betroffen sind?“
Im Gordon-Modell werden nun verschiedene Möglichkeiten des Umgangs mit Wertkonflikten aufgezeigt. Diese werden danach unterteilt, ob Sie versuchen, den andern zu verändern oder nur zu beeinflussen, und weiterhin nach dem Risiko der Gefährdung der Beziehung zum anderen (siehe hierzu Breuer, Karlpeter, Hg: „Handbuch für Kursleiterinnen und Kursleiter im Gordon-Familientraining“, 1997; IX, 10). Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ergibt sich dann eine bestimmte Präfenzskala möglicher Interventionen:
Interventionen, die den anderen ändern möchten:
Ausüben von Macht (7)
Androhen von Macht (6)
Niederlagelose Methode der Konfliktlösung 5)
Interventionen, die den anderen beeinflussen möchten:
Beratung (4)
Ich-Botschaft (3)
Vorbild (2)
Sich ändern (1)
(7) = geringste Präferenz/größte Belastung der Beziehung
(1) = größte Präferenz/geringste Belastung der Beziehung
Aus der Sicht des Gordon-Modells werden dabei Strategien bevorzugt, die den anderen nur zu beeinflussen suchen. Bezüglich der Wahrscheinlichkeit der Gefährdung der Beziehung werden Interventionstechniken mit einem niedrigeren Gefährdungsrisiko bevorzugt vor solchen mit einem höheren. Dabei entspricht der Grad der Gefährdung der Beziehungen dem Präferenzgrad der Intervention (vgl. auch zu einzelnen Bewältigungsmöglichkeiten: Gordon, Thomas: „Die Neue Familienkonferenz“, 2002, 132ff; Adams, Lenz: „Beziehungskonferenz“, 2001, 215ff).
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Einzelne Bewältigungsformen
Machtausübung und Androhung von Macht
Machtausübung bedeutet, wie oben im Zusammenhang des Umgangs mit Bedürfniskonflikten schon ausgeführt, den anderen mittels Belohnung und Bestrafung zu veranlassen, sein Verhalten aufzugeben. Wird Machtanwendung angedroht, so beziehen sich die Drohungen auf den möglichen Einsatz von Mitteln, die für den anderen bestrafend sein sollen. Dabei geht der Machtausübung zumeist die Androhung von Macht voraus.
„Wenn Du nicht den Abfalleimer leerst, darfst Du nicht Fernsehen.“ - „Du hast den Abfalleimer nicht geleert, also siehst Du auch nicht fern“.
Problemlösung durch Verhaltensänderung
Ein Problemlösungsprozess wurde in dieser Arbeit schon dargestellt zur Lösung von Bedürfniskonflikten. Dieses Modell kommt nun auch zur Anwendung bei Vorliegen eines Wertkonflikts. Es werden dabei die nachfolgenden Anwendungsvoraussetzungen benannt:
- Die eigene Person ist nur daran interessiert, dass ein (als Folge einer Werthaltung) vorliegendes Verhalten in ihrer Gegenwart vermieden, jedoch nicht per se aufgegeben wird.
Beispiel:
Der Sohn einigt sich mit seiner Mutter, die Rauchen ablehnt, darauf, dass er zu Hause nicht raucht.
- Der andere ist bereit, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden.
Beratung
Eine Person, die wertbeeinträchtigendes Verhalten zeigt, zu beraten bedeutet, ihr zum einen vor Augen zu führen, dass sie sich mit ihrem Verhalten selbst schädigt, und zum anderen, ihr ggf. Handlungsalternativen aufzuzeigen, mit denen sie ein bestimmtes Bedürfnis auf für sie weniger schädliche Weise verwirklichen kann.
Beispiele:
- Der Vater des 18-jährigen Christian kann ihn über die negativen Folgen des Rauchens informieren: langfristige Folgen im Sinne einer Krebsgefahr oder Atembeschwerden; kurzfristige Folge, dass ein Großteil des Taschengeldes ausgegeben wird.
Erfährt der Vater, dass sein Sohn deshalb raucht, weil andere in seiner Gruppe auch rauchen und er so an Ansehen verliert, wenn er nicht raucht, so können beide gemeinsam überlegen, mittels welcher anderen Handlungen sich ein Ansehensverlust vermeiden lässt.
- Frau Gehlen, die Angst hat, dass ihr zwölfjähriger Sohn Sven durch den Kontakt mit Paul zu kriminellen Handlungen verleitet wird, kann dieses begründen: Sie habe erfahren, dass Paul schon einige Zeit nicht mehr zur Schule gehe, einige Diebstähle begangen habe und sich öfters auch mit anderen schlage. Sie kann dann auf mögliche Folgen hieraus verweisen: strafrechtliche Verfolgung, wenn Sven sich „anstecken“ lässt hinsichtlich Diebstahl oder Körperverletzung und eine Gefährdung des Schulerfolgs, wenn er ebenfalls den Unterricht schwänzt wie Paul.
- Die Eheleute Hartmann könnten ihrer 19-jährigen Tochter Kathrin negative Folgen einer Abtreibung vor Augen führen: spätere Selbstvorwürfe wegen Abtreibung; das Seelenheil gefährden, da Abtreibung eine schwere Sünde sei.
Erfahren die Eheleute, dass sich ihre Tochter im Moment mit einem Kind überfordert fühlt, könnten sie ihr anbieten, sich um das Kind zu kümmern, solange die Tochter noch in der Ausbildung sei.
Beratungsvoraussetzungen
Beratung ist an bestimmte Bedingungen gebunden:
- Der Berater sollte vor einer Beratung die Bereitschaft des zu Beratenden einholen (Freiwilligkeit).
Der Vater des 18-jährigen Christian, Herr Schorn, sagt zu ihm: „Ich habe ein Problem damit, dass Du rauchst, obwohl das Deine Entscheidung ist und auch bleiben soll. Ich würde mit Dir nur gerne einmal ein Gespräch führen, damit Du meine Argumente gegen das Rauchen einmal kennenlernst. Bist Du damit einverstanden?“
- Er informiert sich gründlich über den zu beratenden Gegenstand.
Herr Schorn informiert sich im Internet über die schädlichen Folgen des Rauchens.
- Er gibt verständliche Informationen.
- Der Berater reagiert auf Widerstand mit Aktivem Zuhören.
Wenn Herr Schorn Informationen gibt, dann richtet er sich darauf ein, dass sein Sohn hiermit nicht (immer) einverstanden ist. Er entschließt sich, die Einwände seines Sohnes zunächst einmal rückzumelden, um ihm damit mitzuteilen, dass er ihn zu verstehen sucht. Zugleich verbindet er das Aktive Zuhören mit Ich-Botschaften, die weitere negative Folgen beinhalten.
- Er versucht nicht immer wieder zu beraten.
Herr Schorn bringt seine Argumente im Gespräch nur einmal und belässt es (unter normalen Umständen) auch nur bei einem Gespräch.
- Er überlässt die Entscheidung für eine Veränderung dem zu Beratenden.
Überzeugen die Argumente von Herrn Schorn seinen Sohn nicht, so nimmt der Vater es hin, dass sein Sohn weiter raucht.
Im Folgenden soll das Fallbeispiel „Der Abgang vom Gymnasium“ eine Beratung demonstrieren. Hier hört der Vater seiner Tochter anfänglich aktiv zu, als sie ihm mitteilt, dass sie nicht mehr zur Schule gehen wolle. Im weiteren Gesprächsverlauf nimmt der Vater eine Beraterrolle ein und reagiert auf Widerstand mit Aktivem Zuhören.
Jessica: Papa, ich habe keine Lust mehr, zur Schule zu gehen.
Vater: Die Schule stinkt dir?
Jessica: Ich möchte lieber eine Ausbildung machen. Der Mike, Du weißt schon, mein neuer Freund, ist ja auch in einer Ausbildung. Er wird Elektromechaniker.
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