Jacob Burckhardt - Die Zeit Constantins des Großen

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Die Zeit Constantins des Großen: краткое содержание, описание и аннотация

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In der vorliegenden Darstellung der Zeiten vom Auftreten des Kaisers Diocletian bis zum
Ausgang Constantins des Grossen könnte jeder Abschnitt seiner eigenen Einleitung bedürfen,
weil die Dinge nicht nach der Zeitfolge und der Regierungsgeschichte, sondern nach den
vorherrschenden Richtungen des Lebens geschildert werden sollen. Wenn dieses Buch aber
gleichwohl einer allgemeinen Einleitung bedarf, so wird dieselbe am ehesten die Geschichte
der höchsten Staatsgewalt des sinkenden Römerreiches im dritten Jahrhundert nach Christo
enthalten müssen. Nicht dass aus ihr sich alle übrigen Zustände entwickeln liessen, aber sie
gibt immerhin den Boden für die Beurteilung einer Menge äusserer wie geistiger Ereignisse
der Folgezeit. Alle Formen und Grade, welche die Gewaltherrschaft erreichen kann, von den
schrecklichsten bis zu den günstigsten, sind hier in einer merkwürdig abwechselnden Reihe
durchlebt worden.

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Die wahre Feuerprobe des Gehorsams bestand in der Folge der Mitkaiser Maximian, als Diocletian, nach zwanzigjähriger Doppelregierung, ihn zu der schon längst abgeredeten gemeinschaftlichen Abdankung nötigte (305). Maximian fügte sich Panegyr. VI (Max. et Const. M.), 9: consilii olim inter vos placiti constantia et pietate fraterna ., obwohl mit grossem Widerwillen; er liess es geduldig geschehen, dass auch diesmal bei der Ernennung zweier neuer Caesaren (an der Stelle der zu Kaisern beförderten Galerius und Constantius) sein Sohn Maxentius übergangen wurde, und dass er selbst, der alte Sieger über Bagauden, Germanen und Mauren, bei der Caesarenwahl gar nichts zu sagen hatte; Diocletian hatte dieselbe ausschliesslich seinem Adoptivsohn Galerius vorbehalten In dem einzigen analogen Fall früherer Zeiten liegt gerade hier eine Verschiedenheit; Hadrian adoptiert den Antonin unter der Bedingung, dass dieser den Lucius Verus und den Marc Aurel adoptiere; Diocletian dagegen lässt dem künftigen Oberkaiser freie Hand., welcher einen getreuen Offizier, Severus, zum Caesar des Westens und seinen Neffen, Maximinus Daza, zum Caesar des Ostens erhob. Dem Constantius Chlorus ging es ähnlich wie dem Maximian; obwohl zur Kaiserwürde avanciert, musste er sich statt eines seiner Söhne den Severus als eventuellen Caesar gefallen lassen, wobei die christlichen Autoren Orosius VII, 25. – Auch bei Eutrop. X, 1 liegt ein Missverständnis zugrunde. ganz unnützerweise seine bescheidene Mässigung rühmen.

In einer nicht viel später verfassten Schrift De mortibus persecutorum. Früher glaubte ich nicht, dass die Schrift von Lactantius sei, schliesse mich aber jetzt den vielen und überzeugenden Gründen an, welche Ebert (in den Berichten der Königlich Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1870) für dessen Urheberschaft geltend gemacht hat. werden die persönlichen Beweggründe dieser Staatsaktionen dramatisch ausgesponnen. Schon Gibbon erkannte, dass wir hier keine reine Geschichte, sondern die Erzählung eines erbitterten Feindes vor uns haben, der namentlich darin irregeht, dass er die abdankenden alten Imperatoren durch Galerius terrorisiert darstellt. Ein höchst merkwürdiger Zug aber Cap. 20. – Die sonstigen, erst auf eine vielleicht ferne Zukunft gehenden Absichten, welche der Autor hier bei Galerius schon im Jahre 305 vorauserraten will, sind wohl blosse Fiktionen. ist wohl nicht ersonnen: es wird dem Galerius die Absicht beigelegt, einst nach zwanzigjähriger Herrschaft, wenn die Thronfolge auf lange hinaus geordnet sein würde, abzudanken, gleich Diocletian. Der Autor hält dies für einen freiwilligen Entschluss, den er bei seinem glühenden Hasse gegen Galerius wahrscheinlich nur ungerne berichtet; wenn uns aber nicht alles trügt, so haben wir es hier mit einem vorgeschriebenen und sehr wesentlichen Hauptgesetz des diocletanischen Systems zu tun, welches die Zeitgenossen nur stückweise erraten haben. Diese Festsetzung einer zwanzigjährigen Dauer des Herrscheramtes bildet den Schlußstein und Regulator des Ganzen. Sie sollte den Adoptionen und Thronfolgen den Stempel des Unabwendbaren, Notwendigen aufdrücken.

Gleich im folgenden Jahre (306) wird freilich dies ganze System durchbrochen und unheilbar gestört durch die Usurpation der beseitigt geglaubten Kaisersöhne: Constantin (der Grosse) erbt mit Hilfe der Soldaten die Herrschaft seines Vaters, Maxentius reisst Italien an sich, und auch der alte Maximian verlässt den Sitz widerwilliger Ruhe, um sich seinem Sohne beizugesellen. Diocletian aber, dessen geweihte Reichsordnung durch diesen Einbruch des Erbrechtes zernichtet war, musste mit ihr das Reich selber dem Untergang Laut Aur. Vict., Caes. erwartete er: intestinas clades et quasi fragorem guendam status Romani . verfallen glauben; tiefe Bekümmernis erfüllte ohne Zweifel seine letzten Jahre, die er krank und lebensmüde in der Heimat, in den Hallen seines lagerähnlichen Palastes zu Spalatro, zubrachte.

In der Tat, jenes sein Ideal von Reichsordnung war wunderlich und auffallend gewesen. Und bei den möglichen Konsequenzen von Generalsregierungen, wie die der damaligen Imperatoren waren, darf man auch auf Wunderliches gefasst sein; wissen wir doch nicht, was für Erfahrungen unser spätes Europa für unsre Nachkommen in Bereitschaft halten mag. – Ein doppeltes zwanzigjähriges Kaisertum mit einbedungener Abdankung; die Caesarenernennung ausschliesslich dem altern Imperator überlassen; die einzelnen Regenten (und wären sie auch Helden der Entsagung gewesen) beständig gereizt und verletzt durch den Ausschluss ihrer Söhne – alles, um eine künstliche Dynastie zu bilden. Mag es zugestanden werden, dass um der Reichsverteidigung willen eine Teilung der Gewalt durchaus nötig war, und dass es die Usurpation von aussen unendlich schwerer hatte, gegen vier Regenten aufzukommen als gegen einen; aber wie wollte man sie verhindern in den Kaiserhäusern selbst? Anderer Umstände nicht zu gedenken, mit welchen uns Diocletian lauter Rätsel aufgibt.

Mit politischen und psychologischen Motiven allein reicht man hier nicht aus. Die Ergänzung liegt in der Annahme einer durchgehenden, alle diese Verhältnisse beherrschenden religiösen Superstition.

Es wurde schon erwähnt, welche Stelle die Vorbedeutungen und Weissagungen im Leben Diocletians einnahmen Aurel. Vict., Caes. – Euseb., Vita Const. II, 51. –Zosim. II, 10. – De mort. pers. 10. 18. 19. – Sind etwa die Geschichtsschreiber der Historia Augusta, welche ihm ihre Biographien widmeten, um seines persönlichen Geschmackes willen so fleissig in der Aufzeichnung der Omina?. Er heisst »ein Forscher künftiger Dinge«, »den heiligen Bräuchen stets zugewandt«; wir finden ihn von Priestern umgeben als eifrigen Opferer in den Eingeweiden der Tiere wühlend, voll von Sorgen wegen ominöser Blitze Const. M., Orat. ad sanctor. coetum, c. 25 ist ohne Zweifel so zu deuten.. Selbst in Eigennamen sucht er Vorbedeutungen auf; Galerius muss sich Maximianus nennen, um dadurch zu der bewährten Treue des alten Maximian magisch gezwungen und verbunden zu sein, und auch der junge Daza erhält später ebendeshalb den ähnlichen Namen Maximinus. Wahrscheinlich suchte der Kaiser in einen ganz besondern Rapport zu seinem Namensgotte Juppiter zu gelangen, der zum Beispiel auf der Rückseite seiner Münzen auffallend oft wiederkehrt. Unter einem Pfeiler mit der Zeusstatue auf dem freien Felde bei Nikomedien geschah in der Folge auch die Abdikation, und noch im Palast zu Spalatro zieht der achteckige Juppitertempel vor allem den Blick auf sich. – Auch in den öffentlichen Akten Codex Gregorian. V, 1 und XIV, 4. erkennen wir eine auffallende religiöse Tendenz; der Eingang des Ehegesetzes vom Jahr 295 lautet wie eine Predigt, und das Gesetz gegen die Manichäer vom Jahr 296 atmet einen ganz persönlichen Eifer.

Die Mitregenten sind fast sämtlich ebenfalls für ihre Superstitionen bekannt, ohne welche überdies ihr langer Gehorsam kaum erklärlich wäre. Sie mochten wissen, dass sie schon ihre Erhebung derartigen Erwägungen verdankten. Welche befremdliche, für uns ganz unbegreifliche Sorgen gingen den Adoptionen Diocletians voran! Da erscheint ihm zum Beispiel im Traume eine Gestalt, welche ihn beharrlich damit belästigt, er solle einen gewissen Mann zum Nachfolger wählen, dessen Name ihm genannt wird. Er vermutet, es sei ihm ein Zauber angetan, lässt endlich eines Tages den Betreffenden vor sich kommen und sagt nur: »Empfange denn die Herrschaft, die du jede Nacht von mir verlangst und missgönne wenigstens dem Kaiser nicht seine Nachtruhe!« – Es ist nicht bekannt, auf wen sich diese Palastanekdote Fragm. anonymi, bei Müller, Fragm. Hist. Graec., vol. IV, 198. bezieht und wie weit sie wahr ist, aber bezeichnend ist sie gewiss.

Maximian war ein grosser, wenigstens ein tüchtiger Feldherr, und Diocletian mochte ihm schon als früherem Mitwisser seiner hochfliegenden Pläne Hist. Aug., Numerian. 15. Rücksichten schuldig sein; was aber bei seiner Erhebung möglicherweise den Ausschlag gab, war etwa doch, dass er an demselben Monatstage mit Diocletian geboren war Panegyr. III (Mamertini Genethliacus ad Max. Herc.), cap. 1 et 2.. Von Constantius können wir mit einiger Sicherheit annehmen, dass er wesentlich der Weissagung der Druidinnen zuliebe Hist. Aug., Aurelian. 44. von Diocletian zum Caesar gemacht wurde.

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