Klingen diese Namen nicht nach Wohlbefinden und Geborgenheit? Ja, natürlich hören sie sich harmlos und nach Wohlfühlen an und man kann den Eindruck gewinnen, dort gut aufgehoben zu sein.
Hier ist ein Einweisungsschein zu sehen –ich kam in die Königsheide, meinem 7. Heim.
Ich, der diese Heime durchlebte – wenn man überhaupt „durchlebte“ sagen kann –, hätte andere Namen für all diese als auch andere Heime parat, die dann auch ihre Erziehungsmethoden genauer beschreiben würden.
Hessenwinkel (Säuglingsheim)
Tunnelstraße (Kleinstkinderheim)
Buckow – Haus Sonnenschein (Vorschulheim)
Grünheide-Schlösschen (Spezialheim)
Wie speziell Werftpfuhl eingestuft wurde, welches „qualifizierte Personal“ sich um uns Zöglinge kümmerte und wie wir Kinder eingestuft wurden, sehen Sie in folgendem Bericht:
Auszug aus: Dr. Christian Sachse: Informationen zu Brandenburger Spezialheimen, Arbeitsfassung: 23. Mai 2012
Bezirk Frankfurt/Oder, Kreis Bernau: Freienwalder Chaussee 8–10 oder Freienwalder Allee 8
Im Januar 1964 wurde das „Spezialkinderheim für Psychodiagnostik und Psychotherapie Werftpfuhl“ im Auftrag des Ministeriums für Volksbildung visitiert.
Die Einrichtung hatte die Aufgabe, „den vielfältigen Erscheinungsformen und Verhaltensweisen der meist neurotischen und psychopathischen Kinder zu begegnen“. Zu diesem Zweck war eine spezielle Form der Leitung eingeführt worden, die nicht näher erläutert wurde.
Das Personal bestand aus 18 Erziehern, 12 Lehrern, vier Psychologen und weiteren 42 technischen und fachlichen Mitarbeitern. Bis auf eine waren alle Planstellen besetzt. Allerdings entsprach die Qualifikation der Mitarbeiter fast durchweg nicht den zu stellenden Anforderungen. Von den 18 Erziehern verfügten acht über keinen pädagogischen Berufsabschluss, zwei hatten lediglich eine Kurzausbildung durchlaufen. Über eine zusätzliche, psychologisch orientierte Ausbildung verfügte keiner der Erzieher. Die Psychologen hatten das Diplom erreicht, befanden sich aber noch in der Fachausbildung. Von den 11 Lehrern waren zehn lediglich mit der Lehrbefugnis für die Unterstufe (1. bis 4. Klasse) ausgerüstet. So konnte in den oberen Klassen kein fachgerechter Unterricht erteilt werden. Der Leiter attestierte zehn seiner Lehrer, dass sie eigentlich entlassen werden müssten. Zwei Pädagogen hatten in anderen Heimen „versagt“ und wurden aus Mangel an qualifiziertem Personal in Werftpfuhl angestellt.
Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung waren zwischenzeitlich mündlich verabredet worden.
Das Heim war in Stationen aufgeteilt. Jede der Stationen verfügte über einen eigenen Psychologen. Sie hatten die Aufgabe, die Gruppenerzieher „bei der Durchsetzung der
notwendigen therapeutischen Anliegen“ zu unterstützen, d. h., sie arbeiteten nicht selbst mit den Kindern, sondern gaben den Erziehern nur Hinweise und erarbeiteten Gutachten.
Den Erziehern wurde bescheinigt, dass sie oft nicht über das psychologische Wissen verfügten, um mit den Besonderheiten der Insassen umzugehen. Durch falsche Maßnahmen kam es zu Disziplinlosigkeiten. Es wurde festgestellt, dass „die meisten der eingeleiteten, herkömmlichen Strafmaßnahmen wirkungslos sind.“ Die kollektiven Strukturen (Selbstbedienung, Ämter) waren nach dem Urteil der Visitatoren zu gering ausgeprägt.
Die medizinische Betreuung der 120 Kinder wurde durch den wöchentlich zweimaligen Besuch eines Arztes (diese Arztbesuche kann ich so nicht bestätigen) im Heim realisiert.
In einem Bericht vom April 1966 wurde die spezielle Aufgabe der Einrichtung Werftpfuhl im System der Sonderheime skizziert. Es heißt, das Heim nehme „vorwiegend affektive, [unleserlich], unwirsche und zügellose Kinder auf“. Die meisten von ihnen seien hirngeschädigt.
Die Bezeichnung des Heimes lautete inzwischen „Spezialheim für Psychodiagnostik und Psychotherapie“.
Insassen werden wie folgt beschrieben: „vorwiegend Neurosen, ca. 20 % Psychopathien, ca. 35 % CD“. Die Abkürzung CD konnte nicht aufgeschlüsselt werden.
Zu den wichtigsten Erkenntnissen der Visitation zählte, dass die Kapazität der Einrichtung, wegen chronischen Personalmangels, auf 90 Plätze gesenkt werden musste.
Im Heim arbeiteten nur noch 13 Erzieher und sieben Lehrer.
Die Insassen waren in sechs Gruppen zu je 15 Kindern
aufgeteilt. Daraus ergibt sich ein Schlüssel von zwei Erziehern pro Gruppe. Bei einer angenommenen Betreuungszeit von 16 Stunden an sieben Wochentagen muss die Arbeitszeit der Erzieher weit über einem vertretbaren Limit gelegen haben.
Die Qualifikation der Lehrer entsprach nicht den Anforderungen, die durch die Insassen gestellt wurden – 82 von ihnen waren im Alter zwischen 10 und 16 Jahren.
Einige Mitarbeiter hatten aufgrund „unmoralischen Verhaltens“ Parteistrafen oder -rügen erhalten, einer wurde kurz zuvor aus unbekannten Gründen fristlos entlassen.
Im Bericht wurde statt dieser Probleme zunächst der Stand der „politisch-ideologischen Erziehung“ referiert. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Qualität des staatspolitischen Unterrichtes nicht ausreiche.
Der in Klammern hinzugesetzte Kommentar des Berichterstatters „Kapo-Methoden?“ wurde wieder gestrichen.
Zur Wahl der „durchsetzungsfähigen“ Funktionäre passt die Kritik im Bericht: der „im Heim herrschende autokratische Führungsstil lässt eine Mitbestimmung nicht wirksam werden“.
Weiter unten hieß es, in den meisten Gruppen seien „Stil und Ton unerfreulich und tragen nicht dazu bei, das Gefühl der Geborgenheit aufkommen zu lassen“.
Zum Zeitpunkt der Überprüfung war gerade eine „Schwerpunktgruppe“ eingerichtet worden, „die als Isoliergruppe in einer geschlossenen Station gehalten werden soll“. Zu diesem Zweck wurden an den Fenstern Gitter angebracht. Die Insassen dieser Abteilung wurden gesondert unterrichtet, wobei „zwangsläufig Lücken in der lehrplangerechten Vermittlung der Kenntnisse auftreten werden.“ Zu dieser Station gehörte auch eine Arrestzelle. Es war ausdrücklich vorgesehen, auch Kinder unter 14 Jahren in diese Zelle einzuweisen. Damit wurde die in der einschlägigen Vorschrift zugelassene Ausnahme zur Regel gemacht, ohne dass die Prüfer dagegen eingeschritten wären.
Freizeit war von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr und 18.30 Uhr bis 20 Uhr vorgesehen. In dieser Zeit lagen auch die Gruppenaussprachen und das „Revierreinigen“, was offensichtlich zur freien Zeit gezählt wurde.
Eine individuelle Förderung scheint nicht vorgesehen gewesen zu sein.
Geplant war aber immerhin eine Förderung in Kleingruppen in verschiedenen schulischen Fächern. Etwas unverständlich wirkt der folgende Satz in seiner indirekten Formulierung: „Als Einzeltherapie werden Arbeiten ausgesuchter Minderjähriger in bestimmten technischen Bereichen des Heimes angesehen.“
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