Peter U. Schäfer - Erleuchtet? Im Namen des Volkes...

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In dem Buch schildere ich anhand einer begangenen Straftat in den letzten 10 Jahren der DDR die Tätigkeit von Strafverfolgungsorganen, Staatsanwaltschaften, Gerichten, die Motive und Anreize für die Tätigkeit der Mitarbeiter dieser Strafverfolgungsorgane, die Erfahrungen, die nicht schuldige Beteiligte eines Strafverfahrens machen mussten, wenn politischer Opportunismus, persönliche Interessen, Machtmissbrauch, Angst vor Versagen und Untertanengeist das Handeln der Angehörigen der Strafverfolgungsorgane, dominierte.
Der Roman zeigt die Möglichkeiten und Grenzen einer Strafverteidigung unter den konkreten Bedingungen in der ehemaligen DDR auf und wie es unter den besonderen Bedingungen sich abzeichnender Entspannung in Europa möglich war, derartige Tendenzen im Interesse des Beschuldigten zu nutzen.
Der Roman beginnt mit der Feststellung der Brandstiftung in einem volkseigenen Betrieb in einer Kreisstadt. Er zeigt zu Beginn erste Ermittlungshandlungen und stellt die Ermittlung des oder der Täter in einen Zusammenhang mit den politischen Verhältnissen im Territorium. Er zeigt in diesem Teil, wie die Feststellungen am Tatort, der zeitliche Zusammenhang zum bevorstehenden Jahrestag der Republik und interne Erfolgsaussichten und Karrierevorstellun-gen von Angehörigen der Strafverfolgungsorgane letztendlich zur Festlegung auf ein bestimmtes Täterprofil führten. Der erste Abschnitt endet mit der Verhaftung von Johann Klinger als der Tat Verdächtigen.
Im nächsten Kapitel wird zuerst geschildert, wie die Vorstellungender Ermittler von einem Tatverdächtigen zu den bestimmenden Fakten der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei und den Entscheidungsträgern der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit wurden, wie der Verdächtige isoliert und in eine körperliche und seelische Verfassung gebracht wurde, in der er die von ihm zunächst bestrittene Handlung in einem Geständnis zugab.

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Gegen 19:50 Uhr trafen die Polizei und mehrere Einsatzwagen der Feuerwehr ein. Diese wurden fortlaufend verstärkt. Bis 20:15 Uhr waren acht Löschfahrzeuge im Einsatz. Trotzdem gelang es der Feuerwehr nicht, das Feuer schnell zu löschen. Es konnte nicht verhindert werden, dass das Feuer auf die am Hauptgebäude angebaute neue Fertigungshalle übergriff. Im weiteren Verlauf mussten Paul Alter und alle Anwesenden zusehen, wie trotz des massiven Einsatzes der Feuerwehr das Hauptgebäude und die Fertigungshalle bis zum Keller ausbrannten und das Dach der Fertigungshalle in die darunter liegenden Produktionsräume stürzte.

Kapitel 2

Die Deutsche Volkspolizei war in der DDR keine zivile Behörde, das gleiche galt für die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit. Beiden Institutionen stand der Minister und zwar ein Offizier im Generalsrang vor. Die Dienstabläufe und die Unterstellungsverhältnisse waren streng militärisch organisiert. Die absolute Befehlsgewalt lag bei dem jeweiligen Minister. Die Angehörigen der Einrichtungen hatten militärische Dienstgrade, im Unterschied zur Nationalen Volksarmee verwiesen diese Dienstgrade mit den Zusätzen „der Volkspolizei“, „der Kriminalpolizei“ oder „der Staatssicherheit“ auf ihre Zugehörigkeit zu den jeweiligen Organisationen. Zentrale Dienststelle beider Bereiche der Sicherheitsorgane der DDR waren die jeweiligen Ministerien, für die Volkspolizei das Ministerium für Innere Angelegenheiten, für die Staatssicherheit das Ministerium mit gleichem Namen. Entsprechend der zentralistischen Verwaltung der DDR gab es in den Bezirken für die Volkspolizei die Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei und für die Kreise die Volkspolizeikreisämter. Innerhalb der Volkspolizei gab es die Bereiche Schutzpolizei, Bereitschaftspolizei und Kriminalpolizei. Innerhalb der Staatssicherheit wurden die Regionalverwaltungen Bezirksverwaltung und Kreisverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit bezeichnet. Die Bezirksverwaltungen und die Kreisverwaltungen betrieben Aufklärung nur nach innen, die Geheimdienstarbeit im Ausland war der Zentrale des Ministeriums vorbehalten.

Hauptmann der Kriminalpolizei Siegfried Hammer saß am Freitag, den 27.9. vor der Gartenlaube seines Schrebergartens. Er war 29 Jahre alt, Mitglied der SED, verheiratet und hatte zwei Kinder. Der Hauptmann hatte nach dem Abitur sich freiwillig zur Bereitschaftspolizei gemeldet und dort seinen Wehrdienst absolviert. Danach hat er sich bei der Kriminalpolizei beworben und war eingestellt worden. Hier wurde er ausgebildet und als Leutnant der Kriminalpolizei nach der Polizeischule auf Befehl seines Dienstherrn der Branduntersuchungskommission bei der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) zugeteilt. Während seiner Ausbildung bei der Kriminalpolizei wurde er Mitglied der SED. Er wurde zugleich als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) angeworben und war seit dem Offizier dieses Ministeriums in besonderem Einsatz. Er wurde alsbald zum Hauptmann befördert und mit der kommissarischen Leitung einer Branduntersuchungskommission der BDVP betraut. Diese Stellung hatte er nun zwei Jahren inne und er war als erfolgreicher und energischer Brandermittler bekannt. Hauptmann Hammer hatte beruflich noch viel vor. Im nächsten Jahr war seine Delegierung zur höheren Polizeischule vorgesehen und nach einem erfolgreichen Abschluss würde ihm der Weg zu einem Führungsposten in der Volkspolizei oder anderswo offen stehen. Diese Laufbahnplanung war mit der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit abgestimmt.

Vor der Gartentür seines Kleingartens hielt ein Funkstreifenwagen.

„Genosse Hauptmann, ich soll Sie abholen und zum Einsatzort bringen“, ruft der Fahrzeugführer dem Hauptmann aus dem geöffneten Fahrzeugfenster zu. „Es gibt einen Großbrand in einer Musikinstrumentenbaufabrik in der benachbarten Kreisstadt.“

Hauptmann Hammer steht auf. Er läuft auf den Pkw zu und dieser fährt ab, unmittelbar, nachdem er eingestiegen ist „Was liegt an, Genosse?“ „In der Musikinstrumentenbaufabrik im Nachbarort ist ein Brand ausgebrochen. Der Offizier vom Dienst (OvD) hat angeordnet, dass ich Sie zum Brandort fahre. Leutnant Ehrlich wurde ebenfalls benachrichtigt. Er wird am Bahnübergang vor dem Chemiewerk zusteigen.“ Über das eingebaute Funktelefon wird der Hauptmann über die Lage am Einsatzort informiert. Er erfährt, dass auch der Brandsachverständige der BDVP unterwegs ist.

In der Musikinstrumentenbaufabrik kommt der Hauptmann gemeinsam mit Leutnant Ehrlich gegen 20:30 Uhr an. Kreisstaatsanwalt Schleich ist schon anwesend und hat einen Krisenstab eingerichtet. Nach verschiedenen Telefonaten und Rückrufen bei der Bezirksstaatsanwaltschaft wurde eine Sonderkommission bestimmt, der neben dem Kreisstaatsanwalt Hauptmann Hammer und Leutnant Ehrlich als Ermittler, der Sachverständige der BDVP Dr. Nassau, Oberleutnant Kanzler von der Kreisverwaltung des MfS und der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr angehörten.

Die Kommission trat um 21:00 Uhr erstmalig zusammen. Nach dem Bericht des Einsatzleiters der Feuerwehr war mit einer unmittelbaren Spurensuche am Brandort vor dem nächsten Tag nicht zurechnen. Man könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Brandursache noch nichts sagen, Brandstiftung könnte nicht ausgeschlossen werden. Kreisstaatsanwalt Schleich verwies im Falle der Brandstiftung auf einen möglichen Zusammenhang zum bevorstehenden.Jahrestag der Republik, auf die Bedeutung des Unternehmens als Alleinhersteller von Schlagzeugen in der DDR und auf den Umstand, dass der Betrieb ein wichtiges Exportunternehmen der bezirksgeleiteten Industrie sei.

Es wurde beschlossen, Kriminaltechniker der kriminaltechnischen Abteilung (KTA) der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei sofort hinzuzuziehen und mit der Befragung von Betriebsangehörigen zu beginnen. Die Versammelten wollten sich gerade erheben, als der Betriebsdirektor und der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens den Raum betraten.„Genosse, bitte folgen Sie mir, ich glaube, es liegt eine Brandstiftung vor.“ Der Betriebsdirektor ist sichtlich erregt, er wischt sich den Schweiß von der Stirn. „Ich zeige Ihnen, warum ich dies annehme.“ Alle Anwesenden folgten ihm und dem Sicherheitsbeauftragten über den Hof in die separat stehende Fabrikantenvilla des früheren Eigentümers der Fabrik. Dort befand sich das Büro des Betriebsdirektors. Über eine Außentreppe und durch eine Diele erreichten sie das Vorzimmer des Direktors. Die Türen eines dort befindlichen Kleiderschrankes standen offen. Alle konnten sehen, dass auf dem Innenboden des Schrankes ein Löschblatt abgelegt war. Darauf lag ein Stück Kohlenanzünder der handelsüblichen Sorte mit ölgetränkten Holzspänen. Auf dem Kohlenanzünder stand eine weiße Haushaltkerze, die zwar entzündet, aber kaum abgebrannt und offenbar unmittelbar nach dem Entzünden erloschen war.

„Treten Sie bitte alle zurück und verlassen Sie sofort das Gebäude, hier müssen erst die Genossen der Spurensicherung ihre Untersuchungen vornehmen.“ Hauptmann Hammer klang gereizt. „Wer hat überhaupt zugelassen, dass Sie das Gebäude betreten?“ Der Betriebsdirektor berichtete, dass es der Feuerwehr gegen 21:00 Uhr gelungen war, durch Löschmaßnahmen auszuschließen, dass das Feuer auf das Direktionsgebäude übergreifen konnte. „Die Feuerwehr hat mir danach erlaubt, ins Gebäude zu gehen. Ich schloss die Eingangstür, die Türen zur Diele und zum Vorzimmer auf. In dem offen stehenden Kleiderschrank fand ich dann, was Sie gesehen haben.“ Hauptmann Hammer warf dem Betriebsdirektor einen verärgerten Blick zu. „Mögliche Spuren des Täters könnten durch das Betreten der Räume zerstört oder verändert worden sein.“ Er veranlasste die Räumung, die Absperrung und die sofortige Benachrichtigung der Spurensicherung.

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